Verhandlungsverfahren zur »Einrichtung und personelle Besetzung eines Stadtteilbüros im Projekt -Wir machen MITte- in Dorsten (Stadtteilmanagement)

Stadt Dorsten, der Bürgermeister, Tiefbauamt, Zentrale Vergabestelle

Projekt „Wir machen MITte“.
Auf Basis des vom Rat beschlossenen Integrierten Handlungskonzepts sollen Fördermittel zur Umsetzung der 49 Maßnahmen im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 beantragt werden. Das Programmgebiet beinhaltet den Stadtteil Altstadt und Teile der Stadtteile Hardt und Feldmark. Es umfasst ca. 8.000 Einwohner und hat eine Größe von 254 ha. Das Programmgebiet wurde als Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt“ gemäß § 171e BauGB festgesetzt und damit der Zugang zur Städtebauförderung und weiteren Mitteln zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung („Starke Quartiere – starke Menschen“) eröffnet.
Aufgabenbeschreibung:
Die Stadt Dorsten beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses in der Innenstadt u. a. mit dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ die Leistungen für ein Stadtteilmanagement (Fachlos 1) und für ein Citymanagement (Fachlos 2) an externe Dienstleister zu vergeben. Stadtteilmanagement und Citymanagement bilden zusammen das Stadtteilbüro.
Tätigkeitsfeld Stadtteilmanagement (Fachlos 1A und 1B):
Für die Umsetzung des Programms „Soziale Stadt“ in der Innenstadt soll für die Arbeit vor Ort ein interdisziplinär besetztes Stadtteilmanagement eingerichtet werden, das sowohl den technisch-planerischen, als auch den sozial-integrativen Bereich abdeckt. Vorrangige Aufgabe des Stadtteilmanagements ist die Begleitung der Maßnahmen aus dem Integrierten Innenstadtkonzept von der Planung bis zur Umsetzung unter Beteiligung von Akteuren und Bürgern inkl. der aktivierenden Ansprache der Bewohner sowie der Initiierung und Umsetzung von Projekten zur Bewohnerbeteiligung und sozialen Integration entsprechend der Ziele des Integrierten Innenstadtkonzeptes. Das Stadtteilmanagement soll dabei eine möglichst niedrigschwellige Kommunikation auf Ebene des Stadtteils und einen möglichst „direkten Draht“ zu den Bürgern herstellen.
Das Stadtteilmanagement wirkt bei der Vernetzung der Akteure auf Stadtteilebene mit. Die Unterstützung der Akteure vor Ort erfolgt mit dem Ziel, Angebote und Umsetzungsstrukturen langfristig im Gebiet zu verankern. Das Stadtteilmanagement soll außerdem den Bürgerfonds als zusätzliches Förderangebot für Akteure in der Innenstadt betreuen und das Gremium bei der Auswahl der zu fördernden Projekte beraten.
Erwartet werden Erfahrungen sowohl mit städtebaulichen und freiraumbezogenen Planungsvorhaben, mit der Gebäudeberatung (Hof- und Fassadenprogramm, Modernisierung und Instandsetzung), als auch mit sozial-integrativen Projekten sowie dem dazugehörigen Beteiligungsmanagement und den weiteren Aufgaben eines Stadtteilmanagements.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-15 Auftragsbekanntmachung
2016-10-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-10-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste von Architekten
Menge oder Umfang:
Die Laufzeit des Auftrags ist 3 Jahre ab Projektbeginn mit Option auf Verlängerung unter Vorbehalt der Fortführung der Förderung. Geplanter Projektbeginn ist Herbst 2016.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratungsdienste von Architekten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dorsten, der Bürgermeister, Tiefbauamt, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Bismarckstraße 13
Postleitzahl: 46284
Postort: Dorsten
Kontakt
Internetadresse: http://www.dorsten.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@dorsten.de 📧
Telefon: +49 2362/66-4771 📞
Fax: +49 2362/66-5760 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 117-209143
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 032-051801
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen (vgl. Punkt IV.3.4)) ist der Bewerber verantwortlich. Es gilt der Posteingang bei der im Anhang genannten Stelle (Büro Post – Welters). Es sind zwingend die Bewerbungsformblätter zu verwenden, welche bei der im Anhang genannten Stelle (Büro Post – Welters, http://www.post-welters.de/wettbewerbsmanagement/aktuell-laufende-verfahren.html) zum Download bereit stehen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Stadtteilbüro Dorsten Mitte“ Elektronisch übermittelte Bewerbungen (per Fax oder E-Mail) sind unzulässig. Voraussichtliche Termine: — Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Verdingungsunterlagen: Anfang August; — Frist zur Abgabe des Angebotes: Mitte / Ende August 2016; — Verhandlungsgespräche: September 2016.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projekt „Wir machen MITte“.
Auf Basis des vom Rat beschlossenen Integrierten Handlungskonzepts sollen Fördermittel zur Umsetzung der 49 Maßnahmen im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 beantragt werden. Das Programmgebiet beinhaltet den Stadtteil Altstadt und Teile der Stadtteile Hardt und Feldmark. Es umfasst ca. 8.000 Einwohner und hat eine Größe von 254 ha. Das Programmgebiet wurde als Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt“ gemäß § 171e BauGB festgesetzt und damit der Zugang zur Städtebauförderung und weiteren Mitteln zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung („Starke Quartiere – starke Menschen“) eröffnet.
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Aufgabenbeschreibung:
Die Stadt Dorsten beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses in der Innenstadt u. a. mit dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ die Leistungen für ein Stadtteilmanagement (Fachlos 1) und für ein Citymanagement (Fachlos 2) an externe Dienstleister zu vergeben. Stadtteilmanagement und Citymanagement bilden zusammen das Stadtteilbüro.
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Tätigkeitsfeld Stadtteilmanagement (Fachlos 1A und 1B):
Für die Umsetzung des Programms „Soziale Stadt“ in der Innenstadt soll für die Arbeit vor Ort ein interdisziplinär besetztes Stadtteilmanagement eingerichtet werden, das sowohl den technisch-planerischen, als auch den sozial-integrativen Bereich abdeckt. Vorrangige Aufgabe des Stadtteilmanagements ist die Begleitung der Maßnahmen aus dem Integrierten Innenstadtkonzept von der Planung bis zur Umsetzung unter Beteiligung von Akteuren und Bürgern inkl. der aktivierenden Ansprache der Bewohner sowie der Initiierung und Umsetzung von Projekten zur Bewohnerbeteiligung und sozialen Integration entsprechend der Ziele des Integrierten Innenstadtkonzeptes. Das Stadtteilmanagement soll dabei eine möglichst niedrigschwellige Kommunikation auf Ebene des Stadtteils und einen möglichst „direkten Draht“ zu den Bürgern herstellen.
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Das Stadtteilmanagement wirkt bei der Vernetzung der Akteure auf Stadtteilebene mit. Die Unterstützung der Akteure vor Ort erfolgt mit dem Ziel, Angebote und Umsetzungsstrukturen langfristig im Gebiet zu verankern. Das Stadtteilmanagement soll außerdem den Bürgerfonds als zusätzliches Förderangebot für Akteure in der Innenstadt betreuen und das Gremium bei der Auswahl der zu fördernden Projekte beraten.
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Erwartet werden Erfahrungen sowohl mit städtebaulichen und freiraumbezogenen Planungsvorhaben, mit der Gebäudeberatung (Hof- und Fassadenprogramm, Modernisierung und Instandsetzung), als auch mit sozial-integrativen Projekten sowie dem dazugehörigen Beteiligungsmanagement und den weiteren Aufgaben eines Stadtteilmanagements.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1A sozial-integratives Stadtteilmanagement im Stadtteilbüro „Dorsten Mitte“
Kurze Beschreibung:
Allgemeines sozial-integratives Stadtteilmanagement (Fachlos
1A):Im Rahmen des Berufsfeldes der Sozialpädagogik/Sozialarbeit o.ä. soll dem Stadtteilbüro ca. eine Vollzeitstelle zur Gemeinwesensarbeit zur Verfügung stehen, um sozial-integrative Projekte begleiten zu können. Eine Netzwerkarbeit im Programmgebiet ist ebenso wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit wie die Aktivierung von Akteuren. Die Unterstützung der Akteure vor Ort erfolgt nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, die Angebote und Umsetzungsstrukturen langfristig im Gebiet zu verankern.Es umfasst die Begleitung des Projekts „Wir machen MITte“, ggf. die Akquirierung weiterer Fördermittel anderer Programme sowie die Entwicklung, Initiierung und Koordination von Projekten und Maßnahmen zur Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses und setzt eine enge Verknüpfung mit den städtischen Strategien und Aktivitäten voraus. Als intermediäre Instanz soll das Stadtteilmanagement künftig die Verbindung zwischen Stadt / Politik, Akteuren und den Bewohnern unterstützen.Zu den Aufgaben gehören u.a. (Liste nicht abschließend):— Begleitung der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes „Wir machen MITte“;— Anlaufstelle und Vor-Ort-Präsenz im Stadtteilbüro und im Programmgebiet;— Prozesssteuerung durch Aufbau, Vernetzung und Etablierung effizienter interner und externer Organisationsstrukturen;— Schnittstelle zwischen der Stadtverwaltung/Projektleitung und der in den Stadterneuerungsprozess eingebundenen Akteure und Bewohner;— Koordinierung der Aufgaben des Stadtteilmanagements mit denen des Citymanagements;— Initiierung, Durchführung und Koordination der Stadtteilkonferenz (3 bis 4 mal jährlich);— die unmittelbare Ansprache von Bewohnern, Eigentümern und Stadtteilakteuren, Kontaktaufbau und -pflege, Aktivierung;— Einbindung von Bewohnern, Eigentümern und Akteuren in Stadtteilaktivitäten, Unterstützung bei Initiativprojekten und nachbarschaftlichen Aktivitäten von Bewohnern, Gruppen, Vereinen und Trägern, Hilfe zur Selbstorganisation, Unterstützungsmanagement und Ermöglichungshaltung sowie Intermediäre Instanz;— Initiierung und Begleitung soziokultureller und sozial-integrativer Projekte;— Öffentlichkeitsarbeit: Vermittlung der Grundlagen und Fortschritte des Stadterneuerungsprozesses, Pflege einer Internetseite für das Programmgebiet sowie Presseberichte, Infoflyer, Newsletter etc. zum Teil auf Basis von vorhandenen Formatvorlagen und in Abstimmung mit der Pressestelle der Stadt Dorsten;— Bewirtschaftung der Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit;— Initiierung und Organisation von Stadtteilveranstaltungen, wie z. B. Stadtteil- und Nachbarschaftsfeste;— Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten;— Verwaltung und Abwicklung des Bürgerfonds (Ziffer 17 FRL Stadterneuerung 2008) als Instrument zur Initiierung und Unterstützung kleinteiliger nachbarschaftlicher Aktivitäten und bürgergetragener Projekte;— Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Projektantragstellung und Projektentwicklung;— eigenständige Erarbeitung von projektbezogenen Erfolgskontrollen bezogen auf die eigenen Arbeitsbereiche sowie Mitwirkung bei der Verfahrensevaluationen für das Gesamtprojekt;— Berichterstattung vor Gremien der Stadt, Abstimmung aller Aktivitäten mit den zuständigen städtischen Dienststellen.
1A):
Im Rahmen des Berufsfeldes der Sozialpädagogik/Sozialarbeit o.ä. soll dem Stadtteilbüro ca. eine Vollzeitstelle zur Gemeinwesensarbeit zur Verfügung stehen, um sozial-integrative Projekte begleiten zu können. Eine Netzwerkarbeit im Programmgebiet ist ebenso wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit wie die Aktivierung von Akteuren. Die Unterstützung der Akteure vor Ort erfolgt nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, die Angebote und Umsetzungsstrukturen langfristig im Gebiet zu verankern.
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Es umfasst die Begleitung des Projekts „Wir machen MITte“, ggf. die Akquirierung weiterer Fördermittel anderer Programme sowie die Entwicklung, Initiierung und Koordination von Projekten und Maßnahmen zur Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses und setzt eine enge Verknüpfung mit den städtischen Strategien und Aktivitäten voraus. Als intermediäre Instanz soll das Stadtteilmanagement künftig die Verbindung zwischen Stadt / Politik, Akteuren und den Bewohnern unterstützen.
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Zu den Aufgaben gehören u.a. (Liste nicht abschließend):
— Begleitung der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes „Wir machen MITte“;
— Anlaufstelle und Vor-Ort-Präsenz im Stadtteilbüro und im Programmgebiet;
— Prozesssteuerung durch Aufbau, Vernetzung und Etablierung effizienter interner und externer Organisationsstrukturen;
— Schnittstelle zwischen der Stadtverwaltung/Projektleitung und der in den Stadterneuerungsprozess eingebundenen Akteure und Bewohner;
— Koordinierung der Aufgaben des Stadtteilmanagements mit denen des Citymanagements;
— Initiierung, Durchführung und Koordination der Stadtteilkonferenz (3 bis 4 mal jährlich);
— die unmittelbare Ansprache von Bewohnern, Eigentümern und Stadtteilakteuren, Kontaktaufbau und -pflege, Aktivierung;
— Einbindung von Bewohnern, Eigentümern und Akteuren in Stadtteilaktivitäten, Unterstützung bei Initiativprojekten und nachbarschaftlichen Aktivitäten von Bewohnern, Gruppen, Vereinen und Trägern, Hilfe zur Selbstorganisation, Unterstützungsmanagement und Ermöglichungshaltung sowie Intermediäre Instanz;
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— Initiierung und Begleitung soziokultureller und sozial-integrativer Projekte;
— Öffentlichkeitsarbeit: Vermittlung der Grundlagen und Fortschritte des Stadterneuerungsprozesses, Pflege einer Internetseite für das Programmgebiet sowie Presseberichte, Infoflyer, Newsletter etc. zum Teil auf Basis von vorhandenen Formatvorlagen und in Abstimmung mit der Pressestelle der Stadt Dorsten;
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— Bewirtschaftung der Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit;
— Initiierung und Organisation von Stadtteilveranstaltungen, wie z. B. Stadtteil- und Nachbarschaftsfeste;
— Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten;
— Verwaltung und Abwicklung des Bürgerfonds (Ziffer 17 FRL Stadterneuerung 2008) als Instrument zur Initiierung und Unterstützung kleinteiliger nachbarschaftlicher Aktivitäten und bürgergetragener Projekte;
— Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Projektantragstellung und Projektentwicklung;
— eigenständige Erarbeitung von projektbezogenen Erfolgskontrollen bezogen auf die eigenen Arbeitsbereiche sowie Mitwirkung bei der Verfahrensevaluationen für das Gesamtprojekt;
— Berichterstattung vor Gremien der Stadt, Abstimmung aller Aktivitäten mit den zuständigen städtischen Dienststellen.
Menge oder Umfang: Der Arbeitsumfang ist gemäß der Anforderungen nach Abstimmung mit der Stadt zu gestalten. Es wird eine bürger- und bedarfsgerechte Vor-Ort-Präsenz von mimd. 4 Tagen pro Woche mit täglich 8 Stunden, zuzüglich bei Bedarf an Wochenenden oder in den Abendstunden, erwartet.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1B Technisch-planerisches Stadtteilmanagement im Stadtteilbüro „Dorsten Mitte“
Kurze Beschreibung:
Allgemeines technisch-planerisches Stadtteilmanagement (Fachlos
1B):Im Programmgebiet sollen gemäß Integriertem Innenstadtkonzept Maßnahmen zur Aufwertung der öffentlichen Räume durchgeführt werden, die durch das Stadtteilmanagement vorbereitet, strukturiert und begleitet werden sollen. Die Anforderungen an die Besetzung des Stadtteilbüros mit Personen aus der Berufsgruppe der Architektur, Stadtplanung, Raumplanung, Geographie, Landschaftsarchitektur o. Ä. erhebt nicht den zwingenden Anspruch je einer Vollzeitstelle.Es ist vorgesehen, einen Mitarbeiter, (Bachelor of Science Raumplanung, Jahrgang 1991), aktuell beschäftigt bei der Stadt Dorsten, in das Team des technisch-planerischen Stadtteilmanagements zu integrieren, nachdem sein Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Dorsten ausläuft. Bewerber sollten im Vorfeld berücksichtigen, dass ein Mitarbeiter (aktuell beschäftigt bei der Stadt Dorsten) im Falle einer Beauftragung in ein projektbezogenes Beschäftigungsverhältnis des Bieters zu noch zu konkretisierenden Konditionen zu übernehmen ist. In der zweiten Verfahrensstufe, wird dieser Punkt im Rahmen des Vertrages verhandelt.Die Leistungen sind ergänzend zu den anderen Leistungen zu sehen.Zu den Aufgaben gehören u.a. (Liste nicht abschließend):— Anlaufstelle und Vor-Ort-Präsenz im Stadtteilbüro und im Programmgebiet;— Prozesssteuerung durch Aufbau, Vernetzung und Etablierung effizienter interner und externer Organisationsstrukturen;— Schnittstelle zwischen der Stadtverwaltung/Projektleitung und der in den Stadterneuerungsprozess eingebundenen Akteure und Bewohner;— Bürgerbeteiligung und -aktivierung;— Begleitung der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes, Begleitung von infrastrukturellen und Investitionsprojekten;— Projektsteuerung, -koordinierung von Stadterneuerungsmaßnahmen zur Unterstützung der Stadtverwaltung sowie von ihr beauftragter Dienstleister;— Koordinierung der Aufgaben des Stadtteilmanagements mit denen des Citymanagements;— Abstimmungen der Stadterneuerungsmaßnahmen mit den Fachämtern der Stadtverwaltung, gegebenenfalls Behörden etc.;— Planungsleistungen (Städtebau, Architektur):— Bei Bedarf strategische Entwicklungskonzepte, z. B. Fortschreibung Innenstadtrahmenplan und Integriertes Handlungskonzept;— Visualisierung von Planungen, Fragestellungen und Herausforderungen (Handskizzen, Ansichten, städtebauliche Konzeptskizze, Schauplänen etc.);— Informations- und Beratungsleistungen für Maßnahmen der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums;— Aufsuchende Beratung und Durchführung von Vor-Ort-Terminen;— Bündelung von Anfragen der Bürgerschaft und Vermittlung an die betreffende Institutionen;— Dokumentation der Beratungsleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und Mediengestaltung;— Konzeption, Vorbereitung und Durchführung (Moderation und ggf. Präsentation) von Öffentlichkeitsbeteiligungen;— Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe für die Beauftragung von Fachbüros und Gutachtern;— Begleitung von externen Planungsbüros;— Mitwirkung beim Finanz- und Fördermittelmanagement und den Förderantragstellungen;— Durchführung der Selbstevaluation des Programms von der Zielentwicklung, Datenerhebung bis zur Datenauswertung und Dokumentation, regelmäßige Evaluation des Projektfortschritts (Zwischenbericht); Erstellung der abschließenden Dokumentation (Endbericht);— Öffentlichkeitsarbeit: Vermittlung der Grundlagen und Fortschritte des Stadterneuerungsprozesses; Pflege einer Internetseite für das Programmgebiet sowie Presseberichte, Infoflyer, Newsletter etc. zum Teil auf Basis von vorhandenen Formatvorlagen und in Abstimmung mit der Pressestelle der Stadt Dorsten;— Berichterstattung vor Gremien der Stadt, Abstimmung aller Aktivitäten mit den zuständigen städtischen Dienststellen.Fokus: Stadtteilarchitekt:Ein Baustein des Konzeptes ist das Ziel, Bürger, Einzelhändler und Eigentümer zu beraten und insbesondere private Investitionsmaßnahmen zu aktivieren. Schwerpunkte bilden hierbei die aufsuchende Beratung und die Vor-Ort-Präsenz als Anlaufstelle im Stadtteilbüro. Der Stadtteilarchitekt soll bei der Erreichung der Entwicklungsziele zur umfassenden Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation im Programmgebiet, der Stärkung des öffentlichen und privaten Wohnumfelds, der Aufwertung der Bausubstanz unterstützend tätig werden. Das Hof- und Fassadenprogramm und die Maßnahme Modernisierung und Instandsetzung soll als Förderangebot für private Immobilieneigentümer konzipiert und fachlich sowie verwaltungstechnisch teilweise gemeinsam mit dem Citymanagement begleitet werden. Die Beratungstätigkeit im Sinne eines Stadtteilarchitekten setzt zwingend ausreichende Kenntnisse in der Gebäudebewertung sowie der potenziellen Fördermöglichkeiten voraus.Zu den Aufgaben gehören u.a. (Liste nicht abschließend):— Mitwirkung bei der Erarbeitung der Richtlinien zum Hof- sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramm (gemäß Ziff. 11.1 FRL Stadterneuerung 2008);— Aktivierung, Unterstützung und Fachberatung für Maßnahmen der Fassaden- und Hofflächenverbesserungen sowie der Modernisierung und Instandsetzung einschließlich der Unterstützung und Beratung der Eigentümer bei den Förderantragsstellungen (Hof- und Fassadenprogramm, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramm), Beachtung der Einhaltung der Förderrichtlinien, fachlich-technische Prüfung der Anträge und Vorbereiten von Fördervereinbarungen;— Erstellung von Entwürfen und Visualisierungen (z. B. für Maßnahmen von Fassadenverbesserungen und Werbeanlagen);— Zielgruppengerechte Aufbereitung von Informationen;— Beratung von Eigentümern / Bürgern / Geschäftsleuten insbesondere zu den Themen;— Altbausanierung;— Energetische Optimierung, Modernisierung und Instandsetzung;— Nutzungsmöglichkeiten und -potentiale im Bestand;— Beratungsangebote Dritter; Vermittlung von Ansprechpartnern;— Finanzierungsmöglichkeiten, Förderprogramme, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten;— Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln;— Unterstützung des Citymanagements im Hinblick auf Leerstandsmanagement, Umbau von Ladenlokalen, Gestaltung von Werbeanlagen;— Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen/Vorträgen;— Abstimmung mit den weiteren Fachämtern und Einrichtungen der Stadt (Wohnraumförderung, Denkmalschutz, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung);— Unterstützung bei der Umsetzung privater Maßnahmen;— Entwicklung und Qualifizierung von Projekten für die Verfügungsfonds (sowohl Bürgerfonds gem. Ziffer 17, als auch Altstadtfonds gem. Ziffer 14 FRL Stadterneuerung 2008);— Mitwirkung bei der Umsetzung von Projektbausteinen des Innenstadtkonzeptes;— Dokumentation, Evaluation der Arbeitsschritte und Ergebnisse.
1B):
Im Programmgebiet sollen gemäß Integriertem Innenstadtkonzept Maßnahmen zur Aufwertung der öffentlichen Räume durchgeführt werden, die durch das Stadtteilmanagement vorbereitet, strukturiert und begleitet werden sollen. Die Anforderungen an die Besetzung des Stadtteilbüros mit Personen aus der Berufsgruppe der Architektur, Stadtplanung, Raumplanung, Geographie, Landschaftsarchitektur o. Ä. erhebt nicht den zwingenden Anspruch je einer Vollzeitstelle.
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Es ist vorgesehen, einen Mitarbeiter, (Bachelor of Science Raumplanung, Jahrgang 1991), aktuell beschäftigt bei der Stadt Dorsten, in das Team des technisch-planerischen Stadtteilmanagements zu integrieren, nachdem sein Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Dorsten ausläuft. Bewerber sollten im Vorfeld berücksichtigen, dass ein Mitarbeiter (aktuell beschäftigt bei der Stadt Dorsten) im Falle einer Beauftragung in ein projektbezogenes Beschäftigungsverhältnis des Bieters zu noch zu konkretisierenden Konditionen zu übernehmen ist. In der zweiten Verfahrensstufe, wird dieser Punkt im Rahmen des Vertrages verhandelt.
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Die Leistungen sind ergänzend zu den anderen Leistungen zu sehen.
— Bürgerbeteiligung und -aktivierung;
— Begleitung der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes, Begleitung von infrastrukturellen und Investitionsprojekten;
— Projektsteuerung, -koordinierung von Stadterneuerungsmaßnahmen zur Unterstützung der Stadtverwaltung sowie von ihr beauftragter Dienstleister;
— Abstimmungen der Stadterneuerungsmaßnahmen mit den Fachämtern der Stadtverwaltung, gegebenenfalls Behörden etc.;
— Planungsleistungen (Städtebau, Architektur):
— Bei Bedarf strategische Entwicklungskonzepte, z. B. Fortschreibung Innenstadtrahmenplan und Integriertes Handlungskonzept;
— Visualisierung von Planungen, Fragestellungen und Herausforderungen (Handskizzen, Ansichten, städtebauliche Konzeptskizze, Schauplänen etc.);
— Informations- und Beratungsleistungen für Maßnahmen der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums;
— Aufsuchende Beratung und Durchführung von Vor-Ort-Terminen;
— Bündelung von Anfragen der Bürgerschaft und Vermittlung an die betreffende Institutionen;
— Dokumentation der Beratungsleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und Mediengestaltung;
— Konzeption, Vorbereitung und Durchführung (Moderation und ggf. Präsentation) von Öffentlichkeitsbeteiligungen;
— Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe für die Beauftragung von Fachbüros und Gutachtern;
— Begleitung von externen Planungsbüros;
— Mitwirkung beim Finanz- und Fördermittelmanagement und den Förderantragstellungen;
— Durchführung der Selbstevaluation des Programms von der Zielentwicklung, Datenerhebung bis zur Datenauswertung und Dokumentation, regelmäßige Evaluation des Projektfortschritts (Zwischenbericht); Erstellung der abschließenden Dokumentation (Endbericht);
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— Öffentlichkeitsarbeit: Vermittlung der Grundlagen und Fortschritte des Stadterneuerungsprozesses; Pflege einer Internetseite für das Programmgebiet sowie Presseberichte, Infoflyer, Newsletter etc. zum Teil auf Basis von vorhandenen Formatvorlagen und in Abstimmung mit der Pressestelle der Stadt Dorsten;
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Fokus: Stadtteilarchitekt:
Ein Baustein des Konzeptes ist das Ziel, Bürger, Einzelhändler und Eigentümer zu beraten und insbesondere private Investitionsmaßnahmen zu aktivieren. Schwerpunkte bilden hierbei die aufsuchende Beratung und die Vor-Ort-Präsenz als Anlaufstelle im Stadtteilbüro. Der Stadtteilarchitekt soll bei der Erreichung der Entwicklungsziele zur umfassenden Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation im Programmgebiet, der Stärkung des öffentlichen und privaten Wohnumfelds, der Aufwertung der Bausubstanz unterstützend tätig werden. Das Hof- und Fassadenprogramm und die Maßnahme Modernisierung und Instandsetzung soll als Förderangebot für private Immobilieneigentümer konzipiert und fachlich sowie verwaltungstechnisch teilweise gemeinsam mit dem Citymanagement begleitet werden. Die Beratungstätigkeit im Sinne eines Stadtteilarchitekten setzt zwingend ausreichende Kenntnisse in der Gebäudebewertung sowie der potenziellen Fördermöglichkeiten voraus.
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— Mitwirkung bei der Erarbeitung der Richtlinien zum Hof- sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramm (gemäß Ziff. 11.1 FRL Stadterneuerung 2008);
— Aktivierung, Unterstützung und Fachberatung für Maßnahmen der Fassaden- und Hofflächenverbesserungen sowie der Modernisierung und Instandsetzung einschließlich der Unterstützung und Beratung der Eigentümer bei den Förderantragsstellungen (Hof- und Fassadenprogramm, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramm), Beachtung der Einhaltung der Förderrichtlinien, fachlich-technische Prüfung der Anträge und Vorbereiten von Fördervereinbarungen;
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— Erstellung von Entwürfen und Visualisierungen (z. B. für Maßnahmen von Fassadenverbesserungen und Werbeanlagen);
— Zielgruppengerechte Aufbereitung von Informationen;
— Beratung von Eigentümern / Bürgern / Geschäftsleuten insbesondere zu den Themen;
— Altbausanierung;
— Energetische Optimierung, Modernisierung und Instandsetzung;
— Nutzungsmöglichkeiten und -potentiale im Bestand;
— Beratungsangebote Dritter; Vermittlung von Ansprechpartnern;
— Finanzierungsmöglichkeiten, Förderprogramme, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten;
— Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln;
— Unterstützung des Citymanagements im Hinblick auf Leerstandsmanagement, Umbau von Ladenlokalen, Gestaltung von Werbeanlagen;
— Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen/Vorträgen;
— Abstimmung mit den weiteren Fachämtern und Einrichtungen der Stadt (Wohnraumförderung, Denkmalschutz, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung);
— Unterstützung bei der Umsetzung privater Maßnahmen;
— Entwicklung und Qualifizierung von Projekten für die Verfügungsfonds (sowohl Bürgerfonds gem. Ziffer 17, als auch Altstadtfonds gem. Ziffer 14 FRL Stadterneuerung 2008);
— Mitwirkung bei der Umsetzung von Projektbausteinen des Innenstadtkonzeptes;
— Dokumentation, Evaluation der Arbeitsschritte und Ergebnisse.
Menge oder Umfang: Der Arbeitsumfang ist gemäß der Anforderungen nach Abstimmung mit der Stadt zu gestalten. Es wird eine bürger- und bedarfsgerechte Vor-Ort-Präsenz von mind. 4 Tagen pro Woche mit täglich 8 Stunden, zuzüglich bei Bedarf an Wochenenden oder in den Abendstunden, erwartet.
Beschreibung der Optionen:
Das Stadtteilmanagement wird insgesamt für max. 6,5 Jahre eingerichtet (3 Jahre Grundlaufzeit, 1. Verlängerungsoption: 1,5 Jahre, 2. Verlängerungsoption: weitere 2 Jahre)
Sollte eine Verlängerung wirksam werden, kann das verhandelte Honorar angepasst werden. Vertragsverlängerung für den Zeitraum 2017 und folgende in Abhängigkeit von der Bewilligung von Fördermitteln für die Fortsetzung der Maßnahmen aus dem Stadterneuerungsprogramm „Soziale Stadt“.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 66/60 30 34
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Dorsten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Unterschriebene Bewerbung (Verwendung der Bewerbungsformulare für Fachlos 1A und Fachlos 1B – herunter zu laden bei der im Anhang angegebenen Stelle: Büro Post – Welters, http://www.post-welters.de/wettbewerbsmanagement/aktuell-laufende-verfahren.html) mit jeweils folgenden Eigenerklärungen:
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a) dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen,
b) dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) bewirbt,
c) dass die Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gegeben ist,
d) ob und welche wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen besteht;
2. Erklärung oder Nachweis über die Befähigung des/der vorgesehenen Stadtteilmanager/in, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden.
Hinweise:
Alle Angaben sind jeweils auf DIN A4-Seiten einzureichen. Es sind die ausgegebenen Bewerbungsformulare zu verwenden (s. o.). Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung beigefügt werden. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Nachweise zu 1. und 2. für jedes Mitglied beizulegen.
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Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bietergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
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Von der Teilnahme ausgeschlossen werden können Bewerber, bei denen ein Ausschlusskriterium gemäß § 123 und § 124 GWB gegeben ist und Bewerber, deren Bewerbungsunterlagen unvollständig vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Für den fristgerechten Eingang (vgl. Punkt IV.3.4)) ist der Bewerber verantwortlich. Es gilt der Posteingang bei der im Anhang genannten Stelle (Büro Post – Welters). Elektronisch (per Fax oder E-Mail) übermittelte Bewerbungen sind unzulässig.
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Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme in Höhe von 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und für Personenschäden 1 500 000 EUR.
Hinweis: Bei Arbeitsgemeinschaften muss sich der Haftpflichtschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) in Euro brutto.
3. Eigenerklärung über die Bürogröße (Anzahl der Mitarbeiter mit Hochschulabschluss) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Jahren.
Hinweise:
Alle Angaben sind jeweils auf DIN A4-Seiten einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung beigefügt werden. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Bei Bietergemeinschaften sind vorgenannte Nachweise für jedes Mitglied beizulegen. Für die Versicherung gilt dies, wenn die Gemeinschaft nicht selbst Versicherungsnehmer ist.
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Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Fachlos 1A, Sozial-integratives Stadtteilmanagement:
Referenz (Eigenerklärung) des Bewerbers mit Angaben zu Art (Kurzbeschreibung), Projektdauer, zeitlichen Anteil der Vor-Ort-Präsenz (Öffnungszeiten), Art der Zusammenarbeit, Finanzierung sowie der Benennung und der Anschrift des Auftraggebers als auch einer Kontaktperson des Auftraggebers.
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Fachlos 1B, technisch-planerisches Stadtteilmanagement:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Fachlos 1A und Fachlos 1B: Mindestdeckungssumme 1 500 000 EUR für Personenschäden, 500 000 EUR für Sachschäden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bei der Rechnungslegung sind die Vorgaben aus den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) des Landes Nordrhein Westfalen zwingend einzuhalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Zugelassen sind Einzelbieter und Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften sind jedoch nur als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft zugelassen. Sie müssen einen bevollmächtigten Vertreter benennen und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft aufführen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Sofern eine entsprechend hohe Anzahl an geeigneten Bewerbern für jedes Fachlos vorliegt, werden für jedes Fachlos jeweils 3 bis 8 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien: Fachlos 1A sozial-integratives Stadtteilmanagement: 1. Technische Leistungsfähigkeit (Referenz(en)) (70 %) 1.1 Projektdauer_30 % 1.2 Zeitlicher Anteil der Vor-Rot-Präsenz (Öffnungszeiten des Stadtteilbüros)_30 % 1.3 Art der Zusammenarbeit im Stadtteilbüro_20 % 1.4 Finanzierung durch Förderprogramme_20 % 2. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (30 %) 2.1 Durchschnittlicher Gesamtumsatz der vorgesehenen Niederlassung in den Jahren 2013 bis 2015_15 % 2.2 Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung in den Jahren 2013 bis 2015_15 % Fachlos 1B technisch-planerisches Stadtteilmanagement: 1. Technische Leistungsfähigkeit (Referenz(en)) (70 %) 1.1 Projektdauer_30 % 1.2 Zeitlicher Anteil der Vor-Rot-Präsenz (Öffnungszeiten des Stadtteilbüros)_30 % 1.3 Art der Zusammenarbeit im Stadtteilbüro_20 % 1.4 Finanzierung durch Förderprogramme_20 % 2. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (30 %) 2.1 Durchschnittlicher Gesamtumsatz der vorgesehenen Niederlassung in den Jahren 2013 bis 2015_15 % 2.2 Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung in den Jahren 2013 bis 2015_15 %.
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Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorarforderungen / Arbeitskapazitäten (35)
2. Arbeitsweise und Projektabwicklung / Herangehensweise an das ausgeschriebene Projekt (20)
3. Inhaltliche Vorbereitung auf das Projekt (15)
4. Fachliche Qualifikation der vorgesehenen Stadtteilmanager (20)
5. Präsentation und Gestaltung im Rahmen der Verhandlungsgespräche (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Barbara Altkemper
Name: Norbert Post – Hartmut Welters, Architekten & Stadtplaner GmbH
Postanschrift: Arndtstraße 37
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44135
Kontaktperson: Maike Wildeboer, Hartmut Welters
Telefon: +49 231/477348-60 📞
E-Mail: info@post-welters.de 📧
Fax: +49 231/554444 📠
URL für weitere Informationen: www.post-welters.de 🌏
URL der Dokumente: www.post-welters.de 🌏
URL der Teilnahme: www.post-welters.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-15 📅
Datum des Endes: 2019-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-16 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 66/60 30 34
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 032-051801
Zusätzliche Informationen
Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen (vgl. Punkt IV.3.4)) ist der Bewerber verantwortlich. Es gilt der Posteingang bei der im Anhang genannten Stelle (Büro Post – Welters).
Es sind zwingend die Bewerbungsformblätter zu verwenden, welche bei der im Anhang genannten Stelle (Büro Post – Welters, http://www.post-welters.de/wettbewerbsmanagement/aktuell-laufende-verfahren.html) zum Download bereit stehen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Stadtteilbüro Dorsten Mitte“ Elektronisch übermittelte Bewerbungen (per Fax oder E-Mail) sind unzulässig.
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Voraussichtliche Termine:
— Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Verdingungsunterlagen: Anfang August;
— Frist zur Abgabe des Angebotes: Mitte / Ende August 2016;
— Verhandlungsgespräche: September 2016.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag kann bei der o. a. Vergabekammer bis zur Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Zuschlagserteilung darf erst erfolgen, wenn die unterlegenen Bewerber über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert wurden und danach 15 Tage (bzw. 10 Tage bei elektronischem Versand) vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, wenn der Vergabeverstoß bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen) gerügt wurde oder aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war und nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt worden ist. Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der o. a. Vergabekammer erhältlich.
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Quelle: OJS 2016/S 117-209143 (2016-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dorsten
Postanschrift: Bismarkstraße 13

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 209-379895
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 117-209143
ABl. S-Ausgabe: 209

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dorsten.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorarforderungen (35)
2. Arbeitsweise und Projektabwicklung / Herangehensweise an das anstehende Projekt (20)
4. Fachliche Qualifikation der sozial-integrativen Stadtteilmanager (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-11 📅
Name: LWL Jugendhilfezentrum Marl
Postort: Marl

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
: poststelle@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 251/411-0 📞
Internetadresse: http://www.brms.nrw.de 🌏
Fax: +49 251/411-2165 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Quelle: OJS 2016/S 209-379895 (2016-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-25)
Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 209-379942

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 4. Fachliche Qualifikation der vorgesehenen technisch-planerischen Stadtteilmanager (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-07 📅
Name: Büro Drecker
Postort: Bottrop
Quelle: OJS 2016/S 209-379942 (2016-10-25)