Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit Gebrauchtfahrzeugen, Ausschreibung Netz ZAB 2 Zollern-Alb-Bahn

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV im Netz ZAB 2 Zollern-Alb-Bahn mit Gebrauchtfahrzeugen und einem jährlichen Verkehrsvolumen von voraussichtlich rund 345 000 Zugkilometer. Der Verkehrsvertrag tritt im Dezember 2016 in Kraft und hat eine Laufzeit von 7 Jahren bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-06 Auftragsbekanntmachung
2016-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen voraussichtlich rund 345 000 Zugkm pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: georg.keitel@mvi.bwl.de 📧
Telefon: +49 7112315730 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 070-122655
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
1. Die letztverbindlichen Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: "Angebot ZAB 2 Zollern-Alb-Bahn – 13.7.2016 – 10:00 – Nicht Öffnen. 2. Neben dem Original sind fünf Kopien des Angebotes sowie sechs CD-ROM/DVD mit dem Angebot in elektronischer Form einzureichen. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. 3. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Nettovertrag. 3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites offenes Verfahren gem. § 3 Abs. 1 EG-VOL/A durchgeführt. 4. Gebrauchtfahrzeuge sind für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zugelassen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt. 5. Die Bieter werden mit den Vergabeunterlagen aufgefordert, ein letztverbindliches Angebot abzugeben. Die Vergabeunterlagen können bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden. 6. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die unter I.1) genannte Kontaktstelle.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV im Netz ZAB 2 Zollern-Alb-Bahn mit Gebrauchtfahrzeugen und einem jährlichen Verkehrsvolumen von voraussichtlich rund 345 000 Zugkilometer. Der Verkehrsvertrag tritt im Dezember 2016 in Kraft und hat eine Laufzeit von 7 Jahren bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023.
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Dauer: 84 Monate
Referenznummer: Ausschreibung Netz ZAB 2 Zollern-Alb-Bahn
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: SPNV-Leistungen auf der Strecke Sigmaringen – Gammertingen – Hechingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Verfahren können Bieter ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) die sich in Liquidation befinden;
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben;
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben;
f) die die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Unterlagen nicht abgegeben haben.
Der Bieter hat zu erklären, dass die unter a), b) und d) genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen.
Es sind folgende Erklärungen abzugeben:
— im Falle der Buchstaben a) durch die Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
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— im Falle des Buchstaben b) durch die Erklärung, dass der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet;
— im Falle des Buchstaben d) durch die Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Für diese Erklärungen muss der Vordruck Anlage 7 der Vergabeunterlagen genutzt werden.
Von der Teilnahme am Verfahren werden Angebote ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 und 4 VOL/A vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Erklärung vorzulegen:
— Erklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen.
Für diese Erklärung muss der Vordruck (Anlage 7)der Vergabeunterlagen genutzt werden.
— Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen.
Falls durch einen Bewerber kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2014 und 2015 vorzulegen. Liegen diese Unterlagen für das Jahr 2015 noch nicht vor, sind sie für die Jahre 2013 und 2014 vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll. Für diese Erklärung muss der Vordruck (Anlage 7) der Vergabeunterlagen genutzt werden.
2. Aussagen zum schienenverkehrsspezifischen Know how des Bieters.
3. Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen.
4. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartner und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen.
5. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen.
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. Im Falle einer Aufhebung des Verfahrens sind – soweit rechtlich zulässig – Entschädigungsansprüche der Bieter ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, nach den gesetzlichen Voraussetzungen und Vorgaben eine Überkompensationskontrolle nach dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 durchzuführen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften/Projektgesellschaften dürfen nur bis zur Abgabe der Angebote gebildet werden. Angebote von nachträglich gebildeten Bietergemeinschaften/Projektgesellschaften werden ausgeschlossen.
Bietergemeinschaften sind zulässig. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
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Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft), wird darum gebeten, für eine Prüfung durch den Auftraggeber erschöpfend darzulegen, dass die Bietergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bietergemeinschaft zulässig ist.
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Die Beteiligung einer Projektgesellschaft ist nach dem gegenwärtigen Rechtsstand in dem vom Europäischen Gerichtshof in seiner Pressetext-Entscheidung (Beschluss vom 19.6.2008, Az. C-454/06) beschriebenen Rahmen zulässig. Die genaue Ausgestaltung der Projektgesellschaft nach rechtlicher Prüfung obliegt den Bietern in eigener Verantwortung.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Die besonderen Vertragsbedingungen nach dem LTMG werden Vertragsbestandteil.
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Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereichs des LTMG BW im Rahmen ihrer Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren.
Als repräsentative sind folgende Tarifverträge im LTMG BW anerkannt:
2 Tarifvertragliche Regelungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Schiene
2.1 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (BranchenTV SPNV) vom 14.2.2011, zuletzt geändert am 16.4.2013.
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2.2 Abellio GmbH, Netinera Deutschland GmbH, BeNEX GmbH, Hessische Landesbahn GmbH, Keolis Deutschland GmbH & Co. KG, Veolia Verkehr GmbH und EVG Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (BranchenTV SPNV) vom 14.2.2011, zuletzt geändert am 16.4.2013.
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2.3 Agv MoVe und EVG Basistarifvertrag zu den Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträgen und Funktionsspezifischen Tarifverträgen verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (BasisTV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 16.4.2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 1 – Anlagen und Fahrzeuginstandhaltung –
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verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 1 – TV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 16.4.2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 2 – Zugbildung /-bereitstellung, Verkehrliche Aufgaben SGV – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 2 – TV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 16.4.2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 3 – Bahnbetriebe und Netze – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 3 – TV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 16.4.2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 5 – Bahnservice und Vertrieb – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 5 – TV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 16.4.2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 6 – Anlagen und Fahrzeuginstandhaltung – Allgemeine Aufgaben – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 6 – TV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 16.4.2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Tarifvertrag für Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen im DB Konzern (NachwuchskräfteTV) vom 25.8.2009, zuletzt geändert am 25.1.2011 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Grundsatzregelung zur gemeinsamen Gestaltung der Personal-, Sozial und Tarifpolitik in den Unternehmen des DB
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Konzerns (DemografieTV) vom 6.12.2012, zuletzt geändert am 16.4.2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Tarifvertrag über die betriebliche Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer der DB AG (ZVersTV) vom 21.12.1994, zuletzt geändert am 11.4.2006
2.4 Agv MoVe und Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Bundes-Rahmen-Lokomotivführertarifvertrag (BuRa-LfTV Agv MoVe) vom 15.4.2011, zuletzt geändert am 24.7.2012.
2.5 Agv MoVe und GDL Tarifvertrag für Lokomotivführer von Schienenverkehrsunternehmen des Agv MoVe(LfTV) vom 15.4.2011, zuletzt geändert am 24.7.2012.
2.6 Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e. V. (AGVDE) und ver.di und EVG Tarifvertrag für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben (ETV) vom 15.12.1966, Stand 1.4.2012 einschließlich aller im Gesamtwerk aufgeführten Einzeltarifverträge sowie der Anlagen und Anhänge 1–15.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Bieter muss bis zur Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 AEG nachweisen. Für diese Erklärung muss der Vordruck (Anlage 7) der Vergabeunterlagen genutzt werden.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Georg Keitel
Name: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Kontaktperson: Herrn Norbert Kuhnle
Telefon: +49 71123991105 📞
E-Mail: kuhnle@nvbw.de 📧
Fax: +49 711239912405 📠

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung Netz ZAB 2 Zollern-Alb-Bahn
Zusätzliche Informationen
1. Die letztverbindlichen Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: "Angebot ZAB 2 Zollern-Alb-Bahn – 13.7.2016 – 10:00 – Nicht Öffnen.
2. Neben dem Original sind fünf Kopien des Angebotes sowie sechs CD-ROM/DVD mit dem Angebot in elektronischer Form einzureichen. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
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3. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Nettovertrag.
3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites offenes Verfahren gem. § 3 Abs. 1 EG-VOL/A durchgeführt.
4. Gebrauchtfahrzeuge sind für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zugelassen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
5. Die Bieter werden mit den Vergabeunterlagen aufgefordert, ein letztverbindliches Angebot abzugeben. Die Vergabeunterlagen können bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden.
6. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die unter I.1) genannte Kontaktstelle.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantraggemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen dadurch verschärft werden, in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter
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den Verstoß erkannt hat, bei der in Anhang A.1 – „Weitere Auskünfte erteilen“ – genannten Stelle zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Abgabefrist nach Ziffer IV.3.4) bei der in I.1) genannten Stelle zu rügen.
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Quelle: OJS 2016/S 070-122655 (2016-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 181-325797
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 070-122655
ABl. S-Ausgabe: 181

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Netz ZAB 2

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-14 📅
Name: HzL Hohenzollerische Landesbahn AG
Postanschrift: Bahnhofstraße 21
Postort: Hechingen
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 181-325797 (2016-09-15)