Verkehrsdienstleistungen im SPNV, Ausschreibung Münstertalbahn

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV auf der Münstertalbahn. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Verkehrsleistungen für einen Zeitraum von bis zu 3 ½ Jahren zu vergeben.
Das Vergabeverfahren richtet sich als ein freihändiges Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) gem. § 3 Abs. 5 lit. g) VOL/A.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-24 Auftragsbekanntmachung
2016-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen voraussichtlich rund 240 000 Zugkilometer p. a.Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen für einen Zeitraum von ca. 3 ½ Jahren zu vergeben. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum sog. kleinen Fahrplanwechsel am 12. Juni 2016 (Betriebsbeginn).Der Verkehrsvertrag endet mit Ablauf des 14.12.2019 und verlängert sich automatisch bis zur Inbetriebnahme des Verkehrsvertrages Netz 9 b, sofern der derzeit geplante Inbetriebnahmezeitpunkt Netz 9b (15.12.2019) nicht eingehalten werden kann.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: georg.keitel@mvi.bwl.de 📧
Telefon: +49 7112315730 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 041-067571
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
1. Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Vergabeverfahren Münstertalbahn – Nicht öffnen. Neben dem Original sind fünf Kopien des Angebotes sowie ebenfalls sechs CD-ROM/DVD mit dem Angebot in elektronischer Form einzureichen. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. 2. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Nettovertrag. 3. Das Vergabeverfahren richtet sich als ein freihändiges Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) gem. § 3 Abs. 5 lit. g) VOL/A. Es handelt sich um eine Interimsvergabe im Bereich der Daseinsvorsorge. 4. Die Verkehrsleistungen können mit fahrleitungsabhängigen Gebrauchtfahrzeugen erbracht werden (Zulassung nicht vor 2012). 5. Die Bieter werden mit den Vergabeunterlagen aufgefordert, ein letztverbindliches Angebot abzugeben. Die Vergabeunterlagen können bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden. 6. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die unter I.1) genannte Kontaktstelle.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV auf der Münstertalbahn. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Verkehrsleistungen für einen Zeitraum von bis zu 3 ½ Jahren zu vergeben.
Das Vergabeverfahren richtet sich als ein freihändiges Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) gem. § 3 Abs. 5 lit. g) VOL/A.
Menge oder Umfang:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen voraussichtlich rund 240 000 Zugkilometer p. a.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen für einen Zeitraum von ca. 3 ½ Jahren zu vergeben. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum sog. kleinen Fahrplanwechsel am 12. Juni 2016 (Betriebsbeginn).
Der Verkehrsvertrag endet mit Ablauf des 14.12.2019 und verlängert sich automatisch bis zur Inbetriebnahme des Verkehrsvertrages Netz 9 b, sofern der derzeit geplante Inbetriebnahmezeitpunkt Netz 9b (15.12.2019) nicht eingehalten werden kann.
Referenznummer: Ausschreibung Münstertalbahn
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
SPNV-Leistungen auf der Münstertalbahn Bad Krozingen – Münstertal mit einzelnen Durchbindungen von/nach Freiburg Hbf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Verfahren können Bieter ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) die sich in Liquidation befinden;
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben;
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben;
f) die die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Unterlagen nicht abgegeben haben.
Der Bieter hat zu erklären, dass die unter a), b) und d) genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen.
Es sind folgende Erklärungen abzugeben:
— im Falle der Buchstaben a) durch die Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
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— im Falle des Buchstaben b) durch die Erklärung, dass der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet;
— im Falle des Buchstaben d) durch die Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Für diese Erklärungen muss der Vordruck Anlage 6 (gemäß Vergabeunterlagen) genutzt werden.
Von der Teilnahme am Verfahren werden Angebote ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 und 4 VOL/A vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Erklärung vorzulegen:
— Erklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen.
Für diese Erklärung muss der Vordruck (Anlage 6 gemäß Vergabeunterlagen) genutzt werden.
— Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen.
Falls durch einen Bewerber kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2014 und 2015 vorzulegen. Liegen diese Unterlagen für das Jahr 2015 noch nicht vor, sind sie für die Jahre 2013 und 2014 vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll. Für diese Erklärung muss der Vordruck (Anlage 6 gemäß Vergabeunterlagen) genutzt werden.
2. Aussagen zum schienenverkehrsspezifischen Know how des Bewerbers, insbesondere zur Erfahrung mit stark nachgefragten Verkehren in Ballungsräumen.
3. Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen.
4. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartner und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen.
5. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen.
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. Im Falle einer Aufhebung des Verfahrens sind – soweit rechtlich zulässig – Entschädigungsansprüche der Bieter ausgeschlossen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zulässig. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die o. g. Nachweise für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft), wird darum gebeten, für eine Prüfung durch den Auftraggeber erschöpfend darzulegen, dass die Bietergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bietergemeinschaft zulässig ist. Das Bundeskartellamt hat in einem Positionspapier vom 8.11.2002 zur kartellrechtlichen Beurteilung von Bietergemeinschaften bei Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften nach der Rechtsauffassung der Kartellbehörden des Bundes und der Länder unter folgenden Voraussetzungen zulässig sind:
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„Für die Beurteilung der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften bei Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen gelten die gleichen materiellen Beurteilungsmaßstäbe, die nach ständiger Rechts- und Verwaltungspraxis generell auf Arbeits- und Bietergemeinschaften anzuwenden sind. Danach ist eine Bietergemeinschaft dann kartellrechtlich unbedenklich, wenn die beteiligten Unternehmen – jedes für sich betrachtet – zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des angestrebten Auftrags verfügen, aber erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.1983, ‚Bauvorhaben Schramberg‘, WuW/E BGH 2050). Eine Vereinbarung zur Bildung einer Bietergemeinschaft stellt hingegen dann eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung im Sinne des § 1 GWB dar, wenn der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bietergemeinschaft für eines der beteiligten Unternehmen keine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2000, ‚Abschleppaufträge‘, WuW/E Verg. 493, 495)“.
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Der Auftraggeber wird anhand dieser Vorgaben prüfen, ob die Bietergemeinschaft zulässig ist.
Die Beteiligung einer Projektgesellschaft ist nach dem gegenwärtigen Rechtsstand in dem vom Europäischen Gerichtshof in seiner Pressetext-Entscheidung (Beschluss vom 19.6.2008, Az. C-454/06) beschriebenen Rahmen zulässig. Die genaue Ausgestaltung der Projektgesellschaft nach rechtlicher Prüfung obliegt den Bietern in eigener Verantwortung.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Abgabe des letztverbindlichen Angebots die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG BW durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen.
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Die Besonderen Vertragsbedingungen nach dem LTMG werden Vertragsbestandteil. Sie sind mit der Verpflichtungserklärung bei Abgabe des letztverbindlichen Angebots mit einzureichen.
Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereichs des LTMG BW im Rahmen ihrer Tarifautonomie weitestgehend die Interesse und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren.
Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im letztverbindlichen Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
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Es sind nur solche Drittunternehmen anzugeben, deren Einsatz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beabsichtigt ist und bereits namentlich bekannt sind bzw. auf den beabsichtigten Einsatz von Drittunternehmen hinzuweisen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aber noch nicht namentlich feststehen.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll. Für diese Erklärung muss der Vordruck (Anlage 6 gemäß Vergabeunterlagen) genutzt werden.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Georg Keitel
Name: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Kontaktperson: Herrn Norbert Kuhnle
Telefon: +49 71123991105 📞
E-Mail: kuhnle@nvbw.de 📧
Fax: +49 711239912405 📠

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung Münstertalbahn
Zusätzliche Informationen
1. Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Vergabeverfahren Münstertalbahn – Nicht öffnen. Neben dem Original sind fünf Kopien des Angebotes sowie ebenfalls sechs CD-ROM/DVD mit dem Angebot in elektronischer Form einzureichen. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten.
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2. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Nettovertrag.
3. Das Vergabeverfahren richtet sich als ein freihändiges Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) gem. § 3 Abs. 5 lit. g) VOL/A. Es handelt sich um eine Interimsvergabe im Bereich der Daseinsvorsorge.
4. Die Verkehrsleistungen können mit fahrleitungsabhängigen Gebrauchtfahrzeugen erbracht werden (Zulassung nicht vor 2012).
5. Die Bieter werden mit den Vergabeunterlagen aufgefordert, ein letztverbindliches Angebot abzugeben. Die Vergabeunterlagen können bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden.
6. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die unter I.1) genannte Kontaktstelle.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 17,76133 Karlsruhe zu stellen ist. Vergabeverstöße sind, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen dadurch
verschärft werden, in der Regel innerhalb von drei Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der in Anhang I.1) genannten Stelle zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Abgabefrist nach Ziffer IV.3.4) bei den in Ziffer I.1) genannten Stelle zu rügen.
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Quelle: OJS 2016/S 041-067571 (2016-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 119-212545
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 041-067571
ABl. S-Ausgabe: 119

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-09 📅
Name: SWEG Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellschaft
Postanschrift: Rheinstraße 8
Postort: Lahr
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2016/S 119-212545 (2016-06-17)