Verkehrsdienstleistungen im SPNV mit Neufahrzeugen, Netz 12 Ulmer Stern

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV sowie Beschaffung der dafür erforderlichen Neufahrzeuge im Netz 12 Ulmer Stern auf den Strecken Aalen – Langenau – Ulm, Munderkingen – Ehingen – Ulm, Schelklingen – Kleinengstingen, Amstetten – Gerstetten mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 1 800 000 Zugkilometer p.a., davon voraussichtlich rund 180 000 Zugkm p.a. in Bayern.
Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich ab Juni 2019 vorgesehen. Die Verkehrsleistungen sind in Dieseltraktion zu erbringen. Es sind zwingend Neufahrzeuge vorzusehen (Ausnahme: Leistungen auf den Strecken Schelklingen – Kleinengstingen und Amstetten – Gerstetten).
Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, zur Förderung des Wettbewerbs optional die Fahrzeugfinanzierung zu übernehmen. Hierzu bietet das Land Baden-Württemberg verschiedene Finanzierungsmodelle an. Bei allen Modellen schließen die Auftraggeber mit dem obsiegenden Bieter den Verkehrsvertrag.
Modell 1: Nach dem „klassischen Modell“ beschafft und betreibt der Bieter die erforderlichen Fahrzeuge eigenständig.
Modell 2 (Baden-Württemberg-Modell): Der Bieter erwirbt die erforderlichen Fahrzeuge von einem Hersteller und veräußert sie an die Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW) weiter. Die SFBW verpachtet die Fahrzeuge an den Bieter zurück. Zur Finanzierung des Fahrzeugkaufpreises schließt die SFBW mit einer Bank einen Darlehensvertrag. Neben dem Land Baden-Württemberg tritt bei diesem Model die SFBW als Auftraggeberin auf.
Modell 3 (Kapitaldienstgarantiemodell): Der Bieter erbringt alle erforderlichen Leistungen mit Hilfe einer Leasinggesellschaft selbst. Die zwingend zu gründende Bietergemeinschaft muss aus EVU, Leasinggesellschaft und finanzierender Bank bestehen. Die Leasinggesellschaft erwirbt die Fahrzeuge und stellt diese dem EVU zur Verfügung. Sie finanziert den Fahrzeugkauf über die Bank. Das Land garantiert gegenüber der Bank den Kapitaldienst der Leasinggesellschaft für bis zu 28 Jahren (Abschreibungszeitraum der Fahrzeuge). Die Leasinggesellschaft muss ihren Sitz in der EU haben.
Die Vergabeunterlagen enthalten zur angebotenen optionalen Fahrzeugunterstützung detaillierte Informationen.
Für weitere Informationen können die Bewerber bereits jetzt eine Teilnahmebroschüre von der unter I.1 ) genannten Stelle abfordern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-05 Auftragsbekanntmachung
2016-08-04 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen voraussichtlich rund 1 800 000 Zugkilometer pro Jahr, davon voraussichtlich rund 180 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern. Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich ab Juni 2019 vorgesehen. Die Leistungen werden voraussichtlich für eine Laufzeit von voraussichtlich 13,5 Jahren vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: georg.keitel@mvi.bwl.de 📧
Telefon: +49 7112315730 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 004-004030
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 158-276149
ABl. S-Ausgabe: 4
Zusätzliche Informationen
1. Neben dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) wird für einenTeil der Leistungen weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München. 2. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Netz 12 Ulmer Stern – 16.2.2016 – 11:00 – nicht öffnen“ 3. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Bruttovertrag. 4. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Ende des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern und wird insbesondere zur Fahrzeugfinanzierung und zu den Fahrzeuganforderungen erwünscht. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagenrechtsverbindliche Angebote abzugeben. 5. Auf den ausgeschriebenen Linien sind grundsätzlich Neufahrzeuge einzusetzen (Ausnahme: Leistungen auf den Strecken Schelklingen – Kleinengstingen und Amstetten – Gerstetten). Das Land Baden-Württemberg bietet für Neufahrzeuge die unter Ziffer II.1.5) beschriebene Finanzierungshilfe an, diese wird in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Für weitere Informationen im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber eine Teilnahmebroschüre von der in Ziffer I.1) genannten Stelle abfordern. Beim Modell 2 (BW-Modell) wird neben der unter Ziffer I.1) genannten Stelle die SFBW als Auftraggeberin auftreten. Diese beschafft die Fahrzeuge. Die in Anhang I.1) genannte Stelle führt das Vergabeverfahren auch für die SFBW durch. 6. Neben dem Original sind 3 Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere können die Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, können sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor. 7. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV sowie Beschaffung der dafür erforderlichen Neufahrzeuge im Netz 12 Ulmer Stern auf den Strecken Aalen – Langenau – Ulm, Munderkingen – Ehingen – Ulm, Schelklingen – Kleinengstingen, Amstetten – Gerstetten mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 1 800 000 Zugkilometer p.a., davon voraussichtlich rund 180 000 Zugkm p.a. in Bayern.
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Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich ab Juni 2019 vorgesehen. Die Verkehrsleistungen sind in Dieseltraktion zu erbringen. Es sind zwingend Neufahrzeuge vorzusehen (Ausnahme: Leistungen auf den Strecken Schelklingen – Kleinengstingen und Amstetten – Gerstetten).
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Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, zur Förderung des Wettbewerbs optional die Fahrzeugfinanzierung zu übernehmen. Hierzu bietet das Land Baden-Württemberg verschiedene Finanzierungsmodelle an. Bei allen Modellen schließen die Auftraggeber mit dem obsiegenden Bieter den Verkehrsvertrag.
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Modell 1: Nach dem „klassischen Modell“ beschafft und betreibt der Bieter die erforderlichen Fahrzeuge eigenständig.
Modell 2 (Baden-Württemberg-Modell): Der Bieter erwirbt die erforderlichen Fahrzeuge von einem Hersteller und veräußert sie an die Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW) weiter. Die SFBW verpachtet die Fahrzeuge an den Bieter zurück. Zur Finanzierung des Fahrzeugkaufpreises schließt die SFBW mit einer Bank einen Darlehensvertrag. Neben dem Land Baden-Württemberg tritt bei diesem Model die SFBW als Auftraggeberin auf.
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Modell 3 (Kapitaldienstgarantiemodell): Der Bieter erbringt alle erforderlichen Leistungen mit Hilfe einer Leasinggesellschaft selbst. Die zwingend zu gründende Bietergemeinschaft muss aus EVU, Leasinggesellschaft und finanzierender Bank bestehen. Die Leasinggesellschaft erwirbt die Fahrzeuge und stellt diese dem EVU zur Verfügung. Sie finanziert den Fahrzeugkauf über die Bank. Das Land garantiert gegenüber der Bank den Kapitaldienst der Leasinggesellschaft für bis zu 28 Jahren (Abschreibungszeitraum der Fahrzeuge). Die Leasinggesellschaft muss ihren Sitz in der EU haben.
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Die Vergabeunterlagen enthalten zur angebotenen optionalen Fahrzeugunterstützung detaillierte Informationen.
Für weitere Informationen können die Bewerber bereits jetzt eine Teilnahmebroschüre von der unter I.1 ) genannten Stelle abfordern.
Referenznummer: Ausschreibung Netz 12 Ulmer Stern
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
SPNV-Leistungen auf den Strecken Aalen – Langenau – Ulm, Munderkingen – Ehingen – Ulm, Schelklingen – Kleinengstingen, Amstetten – Gerstetten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Teilnahmeverfahren können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) die sich in Liquidation befinden;
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Fragestellt;
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben;
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Der Bewerber hat zu erklären, dass die unter a), b) und d) genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Es sind folgende Erklärungen abzugeben:
— im Falle des Buchstaben a) die Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— im Falle des Buchstaben b) die Erklärung, dass der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet;
— im Falle des Buchstaben d) die Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Bietergemeinschaften sollten zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe von Gründen, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
— Erklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen,
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums-und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2013 und 2014 vorzulegen. Liegen diese Unterlagen für das Jahr 2014 noch nicht vor, sind sie für die Jahre 2012 und 2013 vorzulegen.
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Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen.
Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.3.6) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
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1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers,
2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll,
2. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartnern und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen,
3. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Kooperationspartner,
4. Aussagen zum schienenpersonenverkehrsspezifischen Know-how des Bewerbers, insbesondere Darlegung der Erfahrung mit SPNV-Leistungen, die mit der ausgeschrieben Leistung hinsichtlich der Netzgröße vergleichbar sind,
5. Aussagen zu Erfahrungen mit Mischverkehren auf Hauptstrecken,
6. Darlegung der Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen,
7. Beschreibung des Unternehmens mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Standorte).
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen.
Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages sowie des Angebotes selbst werden nicht erstattet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
A) Die Bildung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages, die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist grundsätzlich nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig (Ausnahme siehe b)).
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Bietergemeinschaften (Bewerbergemeinschaften) haben im Übrigen folgendes zu beachten:
Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Einzelgeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Einzelgeschäftsführungsbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften sind die unter Ziffer III.2.1) zur Zuverlässigkeit geforderten Nachweise möglichst für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
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Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d. §§ 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 lit. f) EG-VOL/A getroffen wurde.
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Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
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b) Bieter, die das KDG-Modell als Bietergemeinschaft aus EVU, Leasinggesellschaft und Bank anbieten wollen, müssen diese Bietergemeinschaft bis zur Abgabe des letztverbindlichen Angebotes gebildet haben. Der Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung wird rechtzeitig in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Die gesamtschuldnerische Haftung wird sich nicht auf den Verkehrsvertrag erstrecken. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Bank ist nicht vorgesehen.
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Bei der Bietergemeinschaft für das KDG-Modell handelt es sich lediglich um eine Bietergemeinschaft im vergaberechtlichen Sinn, nicht jedoch zwingend um eine BGB-Außen-Gesellschaft im zivilrechtlichen Sinn. Vertragspartner der für das KDG-Modell erforderlichen Verträge werden EVU, Bank und Leasinggesellschaft, nicht die Bietergemeinschaft. Die Bietergemeinschaft ist das für das Vergabeverfahren benötigte Vehikel.
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Für das KDG-Modell sollte das EVU möglichst die in Ziffer III.2.1) bis 3) genannten Erklärungen und Nachweise bereits im Teilnahmewettbewerb vorlegen.
Bei Bietergemeinschaften aus EVU, Leasinggesellschaft und Bank, die sich bereits im Teilnahmewettbewerb bilden, sollten Bank und Leasinggesellschaft möglichst die in Ziffer III.2.1) genannten Erklärungen und Nachweise im Teilnahmewettbewerb vorlegen. Die Leasinggesellschaft sollte darüber hinaus möglichst die in Ziffer III.2.3) Nr. 3 und 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorlegen.
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Für Bietergemeinschaften, die sich erst nach dem Teilnahmewettbewerb bilden, wird in den Vergabeunterlagen festgelegt, welche Erklärungen von den weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft (Leasinggesellschaft und Bank) ergänzend vorzulegen sind.
c) Bei Bewerbern und Bietern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb oder dem Verhandlungsverfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter sich gleichzeitig an mehreren Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber/Bieter an mehreren Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlagegeeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls.
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Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, kann der Bewerber/Bieter vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden.
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Enthält der Teilnahmeantrag eines solchen Bewerbers selbst oder in Bewerbergemeinschaft von vorne herein keine entsprechenden Nachweise zur Widerlegung der Vermutung kann der Bewerber/Bieter ohne weitere Prüfung vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Ein entsprechender Vordruck kann bei der unter I.1) genannten Stelle zusammen mit der Teilnahmebroschüre angefordert werden.
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Die Auftraggeber legt Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereichs des LTMG BW im Rahmen ihrer Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren.
Als repräsentativ sind folgende Tarifverträge im LTMG BW anerkannt:
2 Tarifvertragliche Regelungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Schiene
2.1 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (BranchenTV SPNV) vom 14.2.2011, zuletzt geändert am 16.4.2013
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2.2 Abellio GmbH, Netinera Deutschland GmbH, BeNEX GmbH, Hessische Landesbahn GmbH, Keolis Deutschland GmbH & Co. KG, Veolia Verkehr GmbH und EVG Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (BranchenTV SPNV) vom 14.2.2011, zuletzt geändert am 16.4.2013
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2.3 Agv MoVe und EVG Basistarifvertrag zu den Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträgen und Funktionsspezifischen Tarifverträgen verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (BasisTV) vom 14.Dezember 2009, zuletzt geändert am 16.4.2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 1 – Anlagen und Fahrzeuginstandhaltung – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 1 – TV) vom 14. Dezember2009, zuletzt geändert am 16.4.2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 2 – Zugbildung/- bereitstellung, Verkehrliche Aufgaben SGV – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 2 – TV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 16.4.2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 3 – Bahnbetriebe und Netze – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 3– TV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 16.4.2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 5 – Bahnservice und Vertrieb – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 5 – TV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 16.4.2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 6 – Anlagen und Fahrzeuginstandhaltung – Allgemeine Aufgaben – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 6 – TV) vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 16.4.2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Tarifvertrag für Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen im DB Konzern (NachwuchskräfteTV) vom 25.8.2009, zuletzt geändert am 25.1.2011 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Grundsatzregelung zur gemeinsamen Gestaltung der Personal-, Sozial-und Tarifpolitik in den Unternehmen des DB Konzerns (DemografieTV) vom 6.12.2012, zuletzt geändert am 16.4.2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Tarifvertrag über die betriebliche Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer der DB AG (ZVersTV) vom 21. Dezember 1994, zuletzt geändert am 11.4.2006
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2.4 Agv MoVe und Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Bundes-Rahmen-Lokomotivführertarifvertrag (BuRa-LfTV Agv MoVe) vom 15.4.2011, zuletzt geändert am 24.7.2012
2.5 Agv MoVe und GDL Tarifvertrag für Lokomotivführer von Schienenverkehrsunternehmen des Agv MoVe(LfTV) vom 15.4.2011, zuletzt geändert am 24.7.2012
2.6 Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e. V. (AGVDE) und ver.di und EVG Tarifvertrag für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben (ETV) vom 15.12.1966, Stand 1.4.2012 einschließlich aller im Gesamtwerk aufgeführten Einzeltarifverträge sowie der Anlagen und Anhänge 1–15.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Bieter muss bis zur Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 AEG nachweisen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Georg Keitel
Name: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Kontaktperson: Herrn Norbert Kuhnle
Telefon: +49 71123991105 📞
E-Mail: kuhnle@nvbw.de 📧
Fax: +49 711239912405 📠

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-16 📅
2015-05-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung Netz 12 Ulmer Stern
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 158-276149
2015/S 092-165581
Zusätzliche Informationen
1. Neben dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) wird für einenTeil der Leistungen weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
2. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Netz 12 Ulmer Stern – 16.2.2016 – 11:00 – nicht öffnen“
3. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Bruttovertrag.
4. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Ende des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten.
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Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern und wird insbesondere zur Fahrzeugfinanzierung und zu den Fahrzeuganforderungen erwünscht. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagenrechtsverbindliche Angebote abzugeben.
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5. Auf den ausgeschriebenen Linien sind grundsätzlich Neufahrzeuge einzusetzen (Ausnahme: Leistungen auf den Strecken Schelklingen – Kleinengstingen und Amstetten – Gerstetten). Das Land Baden-Württemberg bietet für Neufahrzeuge die unter Ziffer II.1.5) beschriebene Finanzierungshilfe an, diese wird in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Für weitere Informationen im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber eine Teilnahmebroschüre von der in Ziffer I.1) genannten Stelle abfordern. Beim Modell 2 (BW-Modell) wird neben der unter Ziffer I.1) genannten Stelle die SFBW als Auftraggeberin auftreten. Diese beschafft die Fahrzeuge. Die in Anhang I.1) genannte Stelle führt das Vergabeverfahren auch für die SFBW durch.
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6. Neben dem Original sind 3 Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere können die Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, können sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
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7. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen.
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Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe zu stellen ist. Vergabeverstöße sind, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen dadurch
verschärft werden, in der Regel innerhalb von drei Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der in Anhang I.1) genannten Stelle zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) bei den in Ziffer I.1) genannten Stelle zu rügen.
Quelle: OJS 2016/S 004-004030 (2016-01-05)
Ergänzende Angaben (2016-08-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 152-276048
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 004-004030
ABl. S-Ausgabe: 152
Quelle: OJS 2016/S 152-276048 (2016-08-04)