Verschiedene Baumaßnahmen der Hauptabteilung Tiefbau, Transport und Entsorgung von Aushubmaterial, Vergabe-Nr. T60a415716

Landeshauptstadt München, Baureferat

Ransport und Entsorgung von Aushubmaterial,

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-09 Auftragsbekanntmachung
2017-09-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung: Ransport und Entsorgung von Aushubmaterial,
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Baureferat
Postanschrift: Friedenstraße 40
Postleitzahl: 81671
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de 🌏
E-Mail: bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de 📧
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/eu-verfahren.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-14 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 241-439374
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
Wichtige Hinweise: 1. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E-Mail an bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetadresse www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/eu-verfahren.html bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. 2. Informationspflicht des Bieters: Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert. Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Falls die veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen nach Auffassung des Auftraggebers kalkulationsrelevant sind, gilt Folgendes: Sollte das Angebot bereits versandt worden sein, ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Angebotsfrist per E- Mail an bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de mitzuteilen, sofern das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neues Angebot abgegeben wird, das alte Angebot für ungültig erklärt und ein neues Angebot abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das neue Angebot vor Ende der Angebotsfrist vorliegen, das alte Angebot -ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben- aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den entsprechenden Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Angebotsfrist vorliegen, das alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss. Ein nicht entsprechend angepasstes Angebot wird regelmäßig von der Wertung ausgeschlossen. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass das alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll. 3. Abgabe der Angebote: Angebote sind ausschließlich in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag bei Landeshauptstadt München, Baureferat, Submissionsbüro, Zi. Nr.: 0.243, Friedenstraße 40, 81671 München einzureichen. Bitte verwenden Sie hierfür (auch bei persönlicher Abgabe) den zur Verfügung gestellten Aufkleber.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsorgung inklusive Transport von Aushubmaterial (ca. 20 000 t) der Zuordnungsklassen Z0 bis >>Z2 aus verschiedenen Maßnahmen des Baureferates, Hauptabteilung Tiefbau, im Stadtgebiet München.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage mit dem Angebot:
Eigenerklärungen:
— Die abzugebenden Eigenerklärungen sind im Formblatt „Eigenerklärungen und Nachweise VOL“ zusammengefasst, das den Ausschreibungsunterlagen beiliegt.
— Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger
Eignungsnachweis möglich.
— Angaben über die Eintragung in das Berufsregister;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage mit dem Angebot:
Eigenerklärungen:
— Die abzugebenden Eigenerklärungen sind im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung/Lieferleistung EU“ zusammengefasst, das den Ausschreibungsunterlagen beiliegt.
— Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger
Eignungsnachweis möglich.
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre;
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen;
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
— Angabe, dass während der Ausführungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen besteht::
Personenschäden: 1 000 000 EUR;
Sachschäden: 1 000 000 EUR;
Vermögensschäden: 500 000 EUR.
Die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers oder Kopie des Versicherungsscheins vor Auftragserteilung wird vorbehalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage mit dem Angebot:
1. Nachweis durch ein entsprechendes Zertifikat, dass das Unternehmen ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG ist.
2. Angaben zu den Entsorgungswegen und -verfahren, Abfallschlüsseln und zu den zuständigen Genehmigungsbehörden.
3. Erklärung, dass die Voraussetzungen für das privilegierte Verfahren gemäß § 7 der Nachweisverordnung (NachWV) spätestens zu Ausführungsbeginn vorliegen werden.
4. Erklärung des Bieters, dass er bzw. alle betroffenen Nachunternehmer bei der ZKS Abfall als Entsorger im Rahmen des eANV registriert ist/sind und über die technische und personelle Ausstattung verfügt/verfügen, um im Rahmen des eANV versendete Dokumente digital zu signieren.
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5. Entsorgungsanlagen:
Vorlage der für die Entsorgung relevanten Auszüge aus den jeweiligen gültigen Genehmigungsbescheiden. Ist die Gültigkeit eines Bescheids bei Zugang des Angebots bereits abgelaufen, muss der Bieter in geeigneter Weise zur Überzeugung des Auftraggebers darlegen, dass spätestens zu Ausführungsbeginn eine Verlängerung der Genehmigung oder ein gleichwertiger Tatbestand vorliegen wird.
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6. Angaben zur Kalkulation anhand einer Aufgliederung diverser Einheitspreise.
7. Eigenerklärungen:
— Die abzugebenden Eigenerklärungen sind im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung/Lieferleistung EU“ zusammengefasst, das den Ausschreibungsunterlagen beiliegt.
— Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger
Eignungsnachweis möglich.
— Angaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Die Abgabe einer bestimmten Anzahl an Referenzen ist nicht verpflichtend.
8. Bei Einsatz von Nachunternehmern:
— ausgefülltes Verzeichnis der Unternehmerleistungen.
Vorlage innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber:
— Bei Einsatz von Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung(en) der Nachunternehmer.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30
Ort des Eröffnungstermins: Siehe I.1).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verwaltung und Recht, Submissionsbüro
Internetadresse: www.muenchen.de 🌏
Dokumente URL: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/eu-verfahren.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wichtige Hinweise:
1. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E-Mail an
bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist zu
richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den
Vergabeunterlagen unter der Internetadresse www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/eu-verfahren.html bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
2. Informationspflicht des Bieters:
Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der oben genannten
Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den
Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit
ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen
Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der
Vergabeunterlagen.
Falls die veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen nach Auffassung des
Auftraggebers kalkulationsrelevant sind, gilt Folgendes:
Sollte das Angebot bereits versandt worden sein, ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Angebotsfrist per E-
Mail an bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de mitzuteilen, sofern
das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neues Angebot abgegeben wird,
das alte Angebot für ungültig erklärt und ein neues Angebot abgegeben wird. In diesem Fall muss dem
Auftraggeber das neue Angebot vor Ende der Angebotsfrist vorliegen,
das alte Angebot -ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben- aufrechterhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den entsprechenden
Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das
unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Angebotsfrist vorliegen,
das alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein
gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen
angepasst werden muss. Ein nicht entsprechend angepasstes Angebot wird regelmäßig von der Wertung ausgeschlossen.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass das alte Angebot unverändert
aufrechterhalten werden soll.
3. Abgabe der Angebote:
Angebote sind ausschließlich in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag bei
Landeshauptstadt München, Baureferat, Submissionsbüro, Zi. Nr.: 0.243, Friedenstraße 40, 81671 München einzureichen.
Bitte verwenden Sie hierfür (auch bei persönlicher Abgabe) den zur Verfügung gestellten Aufkleber.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89/2176-2411 📞
Fax: +49 89/2176-2847 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postanschrift: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 241-439374 (2016-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 175-358950
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 241-439374
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“ entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-09 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziffer. VI.4.1 genannte Stelle.
Quelle: OJS 2017/S 175-358950 (2017-09-08)