Die Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH (GSG) betreut den städtischen Wohnungsbestand in Neuwied, derzeit ca. 3.410 Wohneinheiten, ca. 32 Gewerbeeinheiten und ca. 684 Garagen. Gegenstand der Vergabe sind Wohngebäudeversicherungen zum gleitenden Neuwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Mut- und böswillige Beschädigung, Graffiti, Innere Unruhen und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust. Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen mit einer max. 2-maligen autom. Verlängerung um je 1 Jahr (Details s. Vertragsentwurf) Die Bieter haben bei ihrer Beitragskalkulation zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung des Vertrages direkt zwischen dem Bieter/Versicherer und dem von der GSG beauftragten Versicherungsmakler „AVW Assekuranzvermittlung der Wohnungswirtschaft GmbH & Co. KG, Hamburg“ erfolgt, der vom Versicherer eine marktübliche Courtage in Höhe von 17,5 % für die Gebäudeversicherung erhält.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Kurze Beschreibung:
Die Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH (GSG) betreut den städtischen Wohnungsbestand in Neuwied, derzeit ca. 3.410 Wohneinheiten, ca. 32 Gewerbeeinheiten und ca. 684 Garagen.
Gegenstand der Vergabe sind Wohngebäudeversicherungen zum gleitenden Neuwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Mut- und böswillige Beschädigung, Graffiti, Innere Unruhen und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust.
Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen mit einer max. 2-maligen autom. Verlängerung um je 1 Jahr (Details s. Vertragsentwurf)
Die Bieter haben bei ihrer Beitragskalkulation zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung des Vertrages direkt zwischen dem Bieter/Versicherer und dem von der GSG beauftragten Versicherungsmakler „AVW Assekuranzvermittlung der Wohnungswirtschaft GmbH & Co. KG, Hamburg“ erfolgt, der vom Versicherer eine marktübliche Courtage in Höhe von 17,5 % für die Gebäudeversicherung erhält.
Die Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH (GSG) betreut den städtischen Wohnungsbestand in Neuwied, derzeit ca. 3.410 Wohneinheiten, ca. 32 Gewerbeeinheiten und ca. 684 Garagen.
Gegenstand der Vergabe sind Wohngebäudeversicherungen zum gleitenden Neuwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Mut- und böswillige Beschädigung, Graffiti, Innere Unruhen und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust.
Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen mit einer max. 2-maligen autom. Verlängerung um je 1 Jahr (Details s. Vertragsentwurf)
Die Bieter haben bei ihrer Beitragskalkulation zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung des Vertrages direkt zwischen dem Bieter/Versicherer und dem von der GSG beauftragten Versicherungsmakler „AVW Assekuranzvermittlung der Wohnungswirtschaft GmbH & Co. KG, Hamburg“ erfolgt, der vom Versicherer eine marktübliche Courtage in Höhe von 17,5 % für die Gebäudeversicherung erhält.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerversicherungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Neuwied
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 146-263742
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH (GSG) betreut den städtischen Wohnungsbestand in Neuwied, derzeit ca. 3.410 Wohneinheiten, ca. 32 Gewerbeeinheiten und ca. 684 Garagen.
Gegenstand der Vergabe sind Wohngebäudeversicherungen zum gleitenden Neuwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Mut- und böswillige Beschädigung, Graffiti, Innere Unruhen und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust.
Gegenstand der Vergabe sind Wohngebäudeversicherungen zum gleitenden Neuwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Mut- und böswillige Beschädigung, Graffiti, Innere Unruhen und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust.
Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen mit einer max. 2-maligen autom. Verlängerung um je 1 Jahr (Details s. Vertragsentwurf)
Die Bieter haben bei ihrer Beitragskalkulation zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung des Vertrages direkt zwischen dem Bieter/Versicherer und dem von der GSG beauftragten Versicherungsmakler „AVW Assekuranzvermittlung der Wohnungswirtschaft GmbH & Co. KG, Hamburg“ erfolgt, der vom Versicherer eine marktübliche Courtage in Höhe von 17,5 % für die Gebäudeversicherung erhält.
Die Bieter haben bei ihrer Beitragskalkulation zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung des Vertrages direkt zwischen dem Bieter/Versicherer und dem von der GSG beauftragten Versicherungsmakler „AVW Assekuranzvermittlung der Wohnungswirtschaft GmbH & Co. KG, Hamburg“ erfolgt, der vom Versicherer eine marktübliche Courtage in Höhe von 17,5 % für die Gebäudeversicherung erhält.
Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen Vertragsunterlagen inklusive des Leistungsverzeichnisses zur Gebäudeversicherung sowie die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB 2010- Wert 1914); Version 01.01.2013 GDV
und die Besonderen Bedingungen für die Versicherung von weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BWE 201 O); Version 01.04.2014 GDV.
Der Auftrag richtet sich an Bieter bzw. Bietergemeinschaften (Versicherungsunternehmen).
Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen und endet mit dem in diesem Vertrag vereinbarten Zeitpunkt, mit einer maximal zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag
innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Spätestens zum 01.01.2021 endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Die Bieter haben zu berücksichtigen und in ihre Beitragskalkulation einzurechnen, dass die administrative Abwicklung des Vertrages direkt zwischen dem Bieter (Versicherer) und dem seitens der Auftraggeberin bereits beauftragten Versicherungsmakler „AVW Assekuranzvermittlung der Wohnungswirtschaft GmbH & Co. KG, D – 20097 Hamburg“ erfolgt, der vom Versicherer eine marktübliche Provision/Courtage in Höhe von 17,5 % für die Gebäudeversicherung erhält, berechnet aus dem jeweiligen jährlichen Nettobeitrag (ohne Versicherungssteuer).
Die Bieter haben zu berücksichtigen und in ihre Beitragskalkulation einzurechnen, dass die administrative Abwicklung des Vertrages direkt zwischen dem Bieter (Versicherer) und dem seitens der Auftraggeberin bereits beauftragten Versicherungsmakler „AVW Assekuranzvermittlung der Wohnungswirtschaft GmbH & Co. KG, D – 20097 Hamburg“ erfolgt, der vom Versicherer eine marktübliche Provision/Courtage in Höhe von 17,5 % für die Gebäudeversicherung erhält, berechnet aus dem jeweiligen jährlichen Nettobeitrag (ohne Versicherungssteuer).
Die Vertragsunterlagen und das Leistungsverzeichnis sind mit Ausnahme der vorgegebenen Alternativen hinsichtlich der Selbstbehaltsregelung zur Erweiterten Elementarschadenversicherung für versicherte Objekte in ZÜRS Zone 4 gemäß Ziffer 6.5.1
letzter Abschnitt des Vertrags zur Wohngebäudeversicherung, nicht veränderbar. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf vor und/oder nach Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im
letzter Abschnitt des Vertrags zur Wohngebäudeversicherung, nicht veränderbar. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf vor und/oder nach Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im
Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 60 VgV gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.
Sofern sich der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (z.B. Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundene Kosten zu seinen Lasten.
Sofern sich der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (z.B. Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundene Kosten zu seinen Lasten.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen und endet mit dem in diesem Vertrag vereinbarten Zeitpunkt, mit einer max. 2maligen automatischen Verlängerung um jeweils 1 Jahr, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag
innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Spätestens zum 01.01.2021 endet der Vertrag automatisch.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuwied.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
111.2.1.1 Allgemein
Änderungen der Vertrags- und vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen erbracht werden.
Formulare werdenvom Auftraggeber auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Es sind diese Formulare zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden.
Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle.
Alle Erklärungen/Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als 6 Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben.
Alle Erklärungen/Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als 6 Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben.
Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Es gelten insbesondere die Ausschlusskriterien nach §§ 123,124 GWB.
Die nachstehend unter 111.2.1.-111.2.3. geforderten Eignungsanforderungen sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat sowohl für den Vergabeprozess als auch für die laufende Betreuung während der Vertragslaufzeit mindestens jeweils einen fachlich kompetenten persönlichen Ansprechpartner nebst Abwesenheitsvertreter zu benennen
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat sowohl für den Vergabeprozess als auch für die laufende Betreuung während der Vertragslaufzeit mindestens jeweils einen fachlich kompetenten persönlichen Ansprechpartner nebst Abwesenheitsvertreter zu benennen
111.2.1.2 Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
— Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten. Die Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates ist durch Eigenerklärung als
Versicherungsunternehmen für die ausgeschriebenen Versicherungen mit der Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte „Schadenversicherung“ in Deutschland gemäß § 8 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einem Äquivalent aus einem Staat
der EU nachzuweisen. Form: Eigenerklärung hierüber.
— Nachunternehmer
Wenn sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die Eignung von Nachunternehmern stützen will und/oder wenn er ganze Leistungsbereiche oder Teilbereiche auf einen Nachunternehmer übertragen will, dann ist dies anzugeben und die entsprechenden
Eignungsnachweise auf Verlangen für diese zusätzlich und ebenfalls vollständig vorzulegen. Für angegebene Nachunternehmer ist durch Vorlage einer unterzeichneten Zusage des jeweiligen Nachunternehmers auf Verlangen nach Angebotsabgabe nachzuweisen, dass
Eignungsnachweise auf Verlangen für diese zusätzlich und ebenfalls vollständig vorzulegen. Für angegebene Nachunternehmer ist durch Vorlage einer unterzeichneten Zusage des jeweiligen Nachunternehmers auf Verlangen nach Angebotsabgabe nachzuweisen, dass
dieser einschränkungslos für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung steht.
Form: Einfache Kopie oder Eigenerklärung hierüber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Allgemein
Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden.
Formulare werden von der Auftraggeberin auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Es sind diese Formulare zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden. Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle. Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als sechs Monate alt sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Formulare werden von der Auftraggeberin auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Es sind diese Formulare zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden. Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle. Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als sechs Monate alt sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung des Versicherers über seine Netto-Beitragseinnahmen im NichtlebensVersicherungsgeschäft (Non-Life) der letzten 3 Jahre abgeschlossenen Geschäftsjahre ohne Versicherungssteuer.
Als Mindest-Eignungskriterium für Bieter und Bietergemeinschaften gilt eine NettoBeitragseinnahme im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre von EUR 100 Mio. p.a.
Form: Eigenerklärung hierüber.
Relevant ist der Umsatz der Unternehmensgruppe/des Konzerns, sofern der Bieter als Tochterunternehmen zu 100 % in die Unternehmensgruppe/den Konzern eingebunden ist. Der Verbund mit dem Bieter muss aus den Angebotsunterlagen zu erkennen sein.
Anerkenntnis der Regelungen des § 64 a) VAG und 104 s) VAG in Verbindung mit Art. 9 der Richtlinie 2002/87/EG in unserem Unternehmen beachten.
Form: Eigenerklärung zum Risikomanagement
Rückversicherung gemäß Anordnungen und Grundsätzen des Rundschreibens des BAV R/1/97 mit Ergänzung VerBAV 12/97 zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Rückversicherungsunternehmen
Form: Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz
Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über ausreichende Solvabilität verfügen und die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z.B. für Deutschland die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über ausreichende Solvabilität verfügen und die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z.B. für Deutschland die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen
hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowohl für ihn als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft stets beachtet hat/haben und zukünftig beachten werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Allgemein
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Formulare werden von der Auftraggeberin auf elektronischem Wege zur
Verfügung gestellt. Es sind diese Formulare zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden.
Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle.
Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als 6 Monate alt sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben.
Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als 6 Monate alt sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben.
Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
2. Technische Leistungsfähigkeit
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss in Deutschland eine zum Geschäftsbetrieb zugelassene Niederlassung oder Betriebsstätte unterhalten (Eigenerklärung).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vornehalten mit Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedslandes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: 56564 Neuwied, Museumstraße 10.
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höhe des Selbstbehalts je Schadenereignis zur Erweiterten Elemntarschadenversicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Gewichtung des Preises: 85
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungsbaugesellschaft
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.Vergabeberatungsstelle.de🌏
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E91813715🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH
Postanschrift: Kirchstraße 54
Postort: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Telefon: +49 26029973890📞
Fax: +49 32121239232 📠
Land: Westerwaldkreis
🏙️
Internetadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft mbH
Land: Neuwied
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail (GSG@Bieteranfrage.de ) oder per Fax (+49 32121239232) an die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu übermitteln.
Fragen sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) zu stellen.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen.
Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen.
Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Gegenstand des Vertrages sind Versicherungsleistungen. Bewerber können daher nur zugelassene Versicherer sein.
Der Auftraggeber hat darüber hinaus einen Versicherungsmakler mit der Wahrung seiner Versicherungsinteressen beauftragt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 56116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 146-263742 (2016-07-26)
Ergänzende Angaben (2016-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH (GSG) betreut den städtischen Wohnungsbestand in Neuwied, derzeit ca. 3 410 Wohneinheiten, ca. 32 Gewerbeeinheiten und ca. 684 Garagen.
Gegenstand der Vergabe sind Wohngebäudeversicherungen zum gleitenden Neuwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Mut- und böswillige Beschädigung, Graffiti, Innere Unruhen und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust.
Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen mit einer max. 2-maligen autom. Verlängerung um je 1 Jahr (Details s. Vertragsentwurf)
Die Bieter haben bei ihrer Beitragskalkulation zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung des Vertrages direkt zwischen dem Bieter/Versicherer und dem von der GSG beauftragten Versicherungsmakler „AVW Assekuranzvermittlung der Wohnungswirtschaft GmbH & Co. KG, Hamburg“ erfolgt, der vom Versicherer eine marktübliche Courtage in Höhe von 17,5 % für die Gebäudeversicherung erhält.
Die Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH (GSG) betreut den städtischen Wohnungsbestand in Neuwied, derzeit ca. 3 410 Wohneinheiten, ca. 32 Gewerbeeinheiten und ca. 684 Garagen.
Gegenstand der Vergabe sind Wohngebäudeversicherungen zum gleitenden Neuwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Mut- und böswillige Beschädigung, Graffiti, Innere Unruhen und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust.
Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen mit einer max. 2-maligen autom. Verlängerung um je 1 Jahr (Details s. Vertragsentwurf)
Die Bieter haben bei ihrer Beitragskalkulation zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung des Vertrages direkt zwischen dem Bieter/Versicherer und dem von der GSG beauftragten Versicherungsmakler „AVW Assekuranzvermittlung der Wohnungswirtschaft GmbH & Co. KG, Hamburg“ erfolgt, der vom Versicherer eine marktübliche Courtage in Höhe von 17,5 % für die Gebäudeversicherung erhält.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH (GSG) betreut den städtischen Wohnungsbestand in Neuwied, derzeit ca. 3 410 Wohneinheiten, ca. 32 Gewerbeeinheiten und ca. 684 Garagen.
Quelle: OJS 2016/S 152-275542 (2016-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 350346.94 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail (GSG@Bieteranfrage.de ) oder per Fax (+49 32121239232) an die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu übermitteln.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen per E-Mail (GSG@Bieteranfrage.de ) oder per Fax (+49 32121239232) an die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu übermitteln.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied mbH (GSG) betreut den städtischen Wohnungsbestand in Neuwied, derzeit ca. 3 410 Wohneinheiten, ca. 32 Gewerbeeinheiten und ca. 684 Garagen.
Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen Vertragsunterlagen inklusive des Leistungsverzeichnisses zur Gebäudeversicherung sowie die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB 2010- Wert 1914); Version 1.1.2013 GDV die Besonderen Bedingungen für die Versicherung von weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BWE 201 O); Version 1.4.2014 GDV.
Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen Vertragsunterlagen inklusive des Leistungsverzeichnisses zur Gebäudeversicherung sowie die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB 2010- Wert 1914); Version 1.1.2013 GDV die Besonderen Bedingungen für die Versicherung von weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BWE 201 O); Version 1.4.2014 GDV.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-23 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.