Versorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein mit Arzneimitteln
Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1.4.2017 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren liefert als auch die damit verbundenen Beratungs- und administrativen Leistungen im Sinn der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erbringt.
Hinweis:
Der Ausschreibung liegt § 1 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung AMPreisV) vom 14. Nov.1980 i.d.g.F. zu Grunde, wonach die Preisspannen und Preise der Apotheken bei einer Abgabe an Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ausgenommen sind.
Versorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein (Flensburg, Kiel, Itzehoe, Rendsburg, Lübeck ,Neumünster, Schleswig) ab 01. Apr. 2017 mit folgenden Leistungen:
1. apothekenpflichtige Arzneimittel;
2. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel;
3. apothekenübliche Waren (u. a. ärztliches Verbrauchsmaterial und Medizinprodukte);
4. Beratung;
5. administrative Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-10-26
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Auftragsbekanntmachung
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2016-12-13
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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