Leistungsgegenstand ist die Versorgung der nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V anspruchsberechtigten Versicherten der Auftraggeberin mit — ungebrauchten Medikamentenverneblern für untere Atemwege (Produktart 14.24.01.0) inklusive: — des medizinisch notwendigen Zubehörs (Produktart 14.99.99.0) und — des Verbrauchsmaterials (Produktart 14.99.99.1) sowie — notwendiger Reparaturen (14.99.99.3) oder – bei unwirtschaftlicher Reparatur – dem kostenlosen Geräteersatz, — sicherheitstechnische Kontrollen (14.99.99.4), sofern vom Hersteller vorgeschrieben und inklusive — aller zu erbringenden Dienst- und Serviceleistungen für einen Versorgungszeitraum von 4 Jahren gegen Pauschalvergütung. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre und kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Hinweis: Die Vertragslaufzeit beschreibt den Zeitraum, in dem noch neue Versorgungsaufträge beantragt werden können. Aufgrund des gewählten Vergütungssystems (Pauschalvergütung) sind auch nach Ablauf der aktiven Vertragslaufzeit noch Leistungen zu erbringen; bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Versorgungszeitraum von vier Jahren seit Genehmigung der Versorgung beendet ist. Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung erfolgt aufgeteilt in insgesamt 4 Losen gemäß den im Rahmen der Losbeschreibungen aufgeführten Postleitzahlengebieten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Versorgung mit Inhalationsgeräten für die unteren Atemwege für Versicherte der Auftraggeberin im ausgeschriebenen Versorgungsbereich (Los) zu den im Angebot benannten Konditionen jederzeit sicherzustellen. Hierzu kann sich der Auftragnehmer auch Nachunternehmern bedienen.Die im Rahmen der einzelnen Lose genannten Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen der Auftraggeberin vom 01.01.2014 bis 31.12.2014.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g.Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.Los 1 (Postleitzahlbereich 10000-29999): 5 821 GesamtversorgungenAnteil Erwachsene 50 %Anteil Kinder: 50 %bis zum 1. Lebensjahr: 860vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 246vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 827ab dem 12. Lebensjahr: 2 888Los 2 (Postleitzahlbereich 30000-49999): 5 653 GesamtversorgungenAnteil Erwachsene: 50 %Anteil Kinder: 50 %bis zum 1. Lebensjahr: 817vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1.087vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 904ab dem 12. Lebensjahr: 2 845Los 3 (Postleitzahlbereich 50000-79999): 6 072 GesamtversorgungenAnteil Erwachsene: 52 %Anteil Kinder: 48 %bis zum 1. Lebensjahr: 822vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 131vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 970ab dem 12. Lebensjahr: 3 149Los 4 (Postleitzahlbereich 80000-99999 und 00000-09999): 6 046 GesamtversorgungenAnteil Erwachsene: 46 %Anteil Kinder: 54 %bis zum 1. Lebensjahr: 848vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 386vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 1 046ab dem 12. Lebensjahr: 2 766.
Die Ausschreibung erfolgt aufgeteilt in insgesamt 4 Losen gemäß den im Rahmen der Losbeschreibungen aufgeführten Postleitzahlengebieten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Versorgung mit Inhalationsgeräten für die unteren Atemwege für Versicherte der Auftraggeberin im ausgeschriebenen Versorgungsbereich (Los) zu den im Angebot benannten Konditionen jederzeit sicherzustellen. Hierzu kann sich der Auftragnehmer auch Nachunternehmern bedienen.Die im Rahmen der einzelnen Lose genannten Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen der Auftraggeberin vom 01.01.2014 bis 31.12.2014.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g.Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.Los 1 (Postleitzahlbereich 10000-29999): 5 821 GesamtversorgungenAnteil Erwachsene 50 %Anteil Kinder: 50 %bis zum 1. Lebensjahr: 860vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 246vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 827ab dem 12. Lebensjahr: 2 888Los 2 (Postleitzahlbereich 30000-49999): 5 653 GesamtversorgungenAnteil Erwachsene: 50 %Anteil Kinder: 50 %bis zum 1. Lebensjahr: 817vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1.087vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 904ab dem 12. Lebensjahr: 2 845Los 3 (Postleitzahlbereich 50000-79999): 6 072 GesamtversorgungenAnteil Erwachsene: 52 %Anteil Kinder: 48 %bis zum 1. Lebensjahr: 822vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 131vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 970ab dem 12. Lebensjahr: 3 149Los 4 (Postleitzahlbereich 80000-99999 und 00000-09999): 6 046 GesamtversorgungenAnteil Erwachsene: 46 %Anteil Kinder: 54 %bis zum 1. Lebensjahr: 848vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 386vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 1 046ab dem 12. Lebensjahr: 2 766.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.dak.de🌏
E-Mail: vergabestelle@dak.de📧
Telefon: +49 402396-2682📞
Fax: +49 402396-3661 📠
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden den Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Sie können dann über das Online-Portal der DAK-Gesundheit mithilfe der per Mail überlassenen Zugangsdaten abgerufen werden. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Interessenten kommt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind bei der unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter vergabestelle@dak.de angefordert werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit verwendeten Vordrucke zu verwenden. Bieterfragen werden gleichsam über das Portal eingestellt und ohne besondere Mitteilung in anonymisierter Form beantwortet.
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden den Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Sie können dann über das Online-Portal der DAK-Gesundheit mithilfe der per Mail überlassenen Zugangsdaten abgerufen werden. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Interessenten kommt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind bei der unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter vergabestelle@dak.de angefordert werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit verwendeten Vordrucke zu verwenden. Bieterfragen werden gleichsam über das Portal eingestellt und ohne besondere Mitteilung in anonymisierter Form beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Versorgung der nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V anspruchsberechtigten Versicherten der Auftraggeberin mit
— ungebrauchten Medikamentenverneblern für untere Atemwege (Produktart 14.24.01.0)
inklusive:
— des medizinisch notwendigen Zubehörs (Produktart 14.99.99.0) und
— des Verbrauchsmaterials (Produktart 14.99.99.1) sowie
— notwendiger Reparaturen (14.99.99.3) oder – bei unwirtschaftlicher Reparatur – dem kostenlosen Geräteersatz,
— sicherheitstechnische Kontrollen (14.99.99.4), sofern vom Hersteller vorgeschrieben
und inklusive
— aller zu erbringenden Dienst- und Serviceleistungen
für einen Versorgungszeitraum von 4 Jahren gegen Pauschalvergütung.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre und kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Hinweis: Die Vertragslaufzeit beschreibt den Zeitraum, in dem noch neue Versorgungsaufträge beantragt werden können. Aufgrund des gewählten Vergütungssystems (Pauschalvergütung) sind auch nach Ablauf der aktiven Vertragslaufzeit noch Leistungen zu erbringen; bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Versorgungszeitraum von vier Jahren seit Genehmigung der Versorgung beendet ist.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre und kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Hinweis: Die Vertragslaufzeit beschreibt den Zeitraum, in dem noch neue Versorgungsaufträge beantragt werden können. Aufgrund des gewählten Vergütungssystems (Pauschalvergütung) sind auch nach Ablauf der aktiven Vertragslaufzeit noch Leistungen zu erbringen; bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Versorgungszeitraum von vier Jahren seit Genehmigung der Versorgung beendet ist.
Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Inhalationsgeräten für die unteren Atemwege (PG 14) – Los 1
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Inhalationsgeräten für die unteren Atemwege (PG 14) in folgender…
… Leitregion:Los 1 (Postleitzahlbereich 10000-29999): 5 821 GesamtversorgungenAnteil Erwachsene 50 %Anteil Kinder: 50 %bis zum 1. Lebensjahr: 860vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 246vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 827ab dem 12. Lebensjahr: 2 888.
… Leitregion:
Los 1 (Postleitzahlbereich 10000-29999): 5 821 Gesamtversorgungen
Anteil Erwachsene 50 %
Anteil Kinder: 50 %
bis zum 1. Lebensjahr: 860
vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 246
vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 827
ab dem 12. Lebensjahr: 2 888.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Inhalationsgeräten für die unteren Atemwege (PG 14) – Los 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Inhalationsgeräten für die unteren Atemwege (PG 14) in folgender…
… Leitregion:Los 2 (Postleitzahlbereich 30000-49999): 5 653 GesamtversorgungenAnteil Erwachsene: 50 %Anteil Kinder: 50 %bis zum 1. Lebensjahr: 817vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 087vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 904ab dem 12. Lebensjahr: 2 845.
… Leitregion:
Los 2 (Postleitzahlbereich 30000-49999): 5 653 Gesamtversorgungen
Anteil Erwachsene: 50 %
bis zum 1. Lebensjahr: 817
vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 087
vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 904
ab dem 12. Lebensjahr: 2 845.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Inhalationsgeräten für die unteren Atemwege (PG 14) – Los 3
Kurze Beschreibung:
Das Los 3 umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Inhalationsgeräten für die unteren Atemwege (PG 14) in folgender…
… Leitregion:Los 3 (Postleitzahlbereich 50000-79999): 6 072 GesamtversorgungenAnteil Erwachsene: 52 %Anteil Kinder: 48 %bis zum 1. Lebensjahr: 822vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 131vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 970ab dem 12. Lebensjahr: 3 149.
… Leitregion:
Los 3 (Postleitzahlbereich 50000-79999): 6 072 Gesamtversorgungen
Anteil Erwachsene: 52 %
Anteil Kinder: 48 %
bis zum 1. Lebensjahr: 822
vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 131
vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 970
ab dem 12. Lebensjahr: 3 149.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Inhalationsgeräten für die unteren Atemwege (PG 14) – Los 4
Kurze Beschreibung:
Das Los 4 umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Inhalationsgeräten für die unteren Atemwege (PG 14) in folgender…
… Leitregion:Los 4 (Postleitzahlbereich 80000-99999 und 00000-09999): 6 046 GesamtversorgungenAnteil Erwachsene: 46 %Anteil Kinder: 54 %bis zum 1. Lebensjahr: 848vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 386vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 1 046ab dem 12. Lebensjahr: 2 766.
… Leitregion:
Los 4 (Postleitzahlbereich 80000-99999 und 00000-09999): 6 046 Gesamtversorgungen
Anteil Erwachsene: 46 %
Anteil Kinder: 54 %
bis zum 1. Lebensjahr: 848
vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 386
vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 1 046
ab dem 12. Lebensjahr: 2 766.
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung erfolgt aufgeteilt in insgesamt 4 Losen gemäß den im Rahmen der Losbeschreibungen aufgeführten Postleitzahlengebieten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Versorgung mit Inhalationsgeräten für die unteren Atemwege für Versicherte der Auftraggeberin im ausgeschriebenen Versorgungsbereich (Los) zu den im Angebot benannten Konditionen jederzeit sicherzustellen. Hierzu kann sich der Auftragnehmer auch Nachunternehmern bedienen.
Die Ausschreibung erfolgt aufgeteilt in insgesamt 4 Losen gemäß den im Rahmen der Losbeschreibungen aufgeführten Postleitzahlengebieten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Versorgung mit Inhalationsgeräten für die unteren Atemwege für Versicherte der Auftraggeberin im ausgeschriebenen Versorgungsbereich (Los) zu den im Angebot benannten Konditionen jederzeit sicherzustellen. Hierzu kann sich der Auftragnehmer auch Nachunternehmern bedienen.
Die im Rahmen der einzelnen Lose genannten Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen der Auftraggeberin vom 01.01.2014 bis 31.12.2014.
Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.
Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g.Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g.Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
Los 1 (Postleitzahlbereich 10000-29999): 5 821 Gesamtversorgungen
Anteil Erwachsene 50 %
Anteil Kinder: 50 %
bis zum 1. Lebensjahr: 860
vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 246
vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 827
ab dem 12. Lebensjahr: 2 888
Los 2 (Postleitzahlbereich 30000-49999): 5 653 Gesamtversorgungen
Anteil Erwachsene: 50 %
bis zum 1. Lebensjahr: 817
vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1.087
vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 904
ab dem 12. Lebensjahr: 2 845
Los 3 (Postleitzahlbereich 50000-79999): 6 072 Gesamtversorgungen
Anteil Erwachsene: 52 %
Anteil Kinder: 48 %
bis zum 1. Lebensjahr: 822
vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 131
vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 970
ab dem 12. Lebensjahr: 3 149
Los 4 (Postleitzahlbereich 80000-99999 und 00000-09999): 6 046 Gesamtversorgungen
Anteil Erwachsene: 46 %
Anteil Kinder: 54 %
bis zum 1. Lebensjahr: 848
vom 1. bis zum 4. Lebensjahr: 1 386
vom 4. bis zum 12. Lebensjahr: 1 046
ab dem 12. Lebensjahr: 2 766.
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Sie kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils 12 Monate verlängert werden. Diese Option ist mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich auszuüben; andernfalls endet der Vertrag automatisch mit dem jeweiligen Laufzeitende. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung besteht nicht.
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Sie kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils 12 Monate verlängert werden. Diese Option ist mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich auszuüben; andernfalls endet der Vertrag automatisch mit dem jeweiligen Laufzeitende. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung besteht nicht.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Zentraleinkauf und Vergabestelle - 004260, Hilfsmittelversorgung Inhalationsgeräte
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit des Unternehmens
Der Bieter erklärt, dass kein unter § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannter Ausschlussgrund auf ihn zutrifft, d. h.
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 7 / 64
o § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung
terroristischer Vereinigungen, § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
o § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
o § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
o § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
o § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
o § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
o Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder o § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
o Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder o § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
— er sich in keinem Insolvenzverfahren befindet oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
— er sich nicht in Liquidation befindet.
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
— er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
— er weder wegen einer illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften rechtskräftig verurteilt wurde oder ein entsprechendes Verfahren zur Zeit anhängig ist.
— er sich bewusst ist, dass eine vorsätzlich, unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung den Ausschluss gem. § 6 EG Abs. 6 Bst. e) VOL/A von diesem und von weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat.
Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B4 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen, zu unterschreiben und im Original und in Kopie (1-fach) mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. Die oben genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B4 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen, zu unterschreiben und im Original und in Kopie (1-fach) mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. Die oben genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Die übrigen Nachweise / Angaben und Erklärungen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B5 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen, zu unterschreiben und im Original und in Kopie (1-fach) mit dem Angebot einzureichen.
Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B5 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen, zu unterschreiben und im Original und in Kopie (1-fach) mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis, dass der Bieter die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gem. § 126 Abs. 1 S. 2 SGB V erfüllt.
Kopie der Bestätigung der gültigen Präqualifizierung nach § 126 Abs. 1a S. 2 SGB V für die PG 14D.
Liegt kein gültiges Präqualifizierungszertifikat für die PG 14D vor, ist die Eignung gemäß den in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gem. § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V genannten Eignungsnachweisen nachzuweisen:
1. selbsterstellte Eigenerklärung, dass die in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gem. § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V genannten berufsrechtlichen Voraussetzungen an den fachlichen Leiter erfüllt sind (im Original, unterschrieben)
2. Kopie eines aktuellen Nachweises über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die die gesamte Vertragslaufzeit abdeckt
3. Kopie der Gewerbeanmeldung (sofern es sich um einen Gewerbetrieb handelt)
4. aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 01.06.2015) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, z.B. aktueller Handelsregisterauszug, Kopie ausreichend.
Alternativ zu Ziff. 3. und 4.: selbsterstellte Eigenerklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung in ein amtliches Register besteht (im Original zu unterschreiben).
Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5. Nachweis der Erfüllung der in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gem. § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V beschriebenen räumlichen Voraussetzungen, z. B. durch Kopie des Mietvertrages oder eines Grundbuchauszuges und Darstellung eines Grundrisses der Betriebsräumlichkeiten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Nachweis der Erfüllung der in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gem. § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V beschriebenen räumlichen Voraussetzungen, z. B. durch Kopie des Mietvertrages oder eines Grundbuchauszuges und Darstellung eines Grundrisses der Betriebsräumlichkeiten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote durch Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 09.11.2011 – VII-Verg 35/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2014 – VII Verg 2/14; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.07.2015 – VII Verg 6/15).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Angebote durch Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 09.11.2011 – VII-Verg 35/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2014 – VII Verg 2/14; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.07.2015 – VII Verg 6/15).
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-02-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentraleinkauf und Vergabestelle
Mariam Shirdel – 0042 60
Internetadresse: www.dak.de🌏
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zentraleinkauf und Vergabestelle - 004260, Hilfsmittelversorgung Inhalationsgeräte
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Quelle: OJS 2016/S 005-004803 (2016-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge