Versorgung des Justizvollzugskrankenhauses Berlin und 19 nachgeordneten Ambulanzen mit Arznei- und medizinischen Verbrauchsmitteln sowie apothekenüblichen Artikel und medizinischen Kleingeräten

JVA Plötzensee

Versorgung des Justizvollzugskrankenhauses Berlin und 19 nachgeordneten Ambulanzen mit Arznei- und medizinischen Verbrauchsmitteln sowie apothekenüblichen Artikel und medizinischen Kleingeräten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Der Auftrag umfasst die Belieferung sämtlicher Arzneimittel sowie apothekenüblichen Artikel (Los 1) bzw. medizinische Verbrauchsmittel (Los 2), die das Justizvollzugskrankenhaus Berlin und die 19 nachgeordneten Ambulanzen benötigen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: JVA Plötzensee
Postanschrift: Friedrich-Olbricht-Damm 16
Postleitzahl: 13627
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/justizvollzug/anstalten/jva-ploetzensee/ 🌏
E-Mail: christiane.piekarski@jvapls.berlin.de 📧
Fax: +49 3090144-1505 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 219-399815
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
1. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Bekanntmachung kein neues Vergabeverfahren eingeleitet wird. Vielmehr wird dieses Standardformular verwendet zur Berichtigung der in Ziffer IV.3.2) angegebenen Auftragsbekanntmachung, nachdem der Auftraggeber das Vergabeverfahren in den Stand vor Bekanntmachung der Vergabeabsicht zurückversetzt und die Vergabeunterlagen korrigiert hat. 2. Auf folgende besondere apothekenrechtliche Anforderung für eine Bewerbung auf das Los 1 weist der Auftraggeber bereits an dieser Stelle hin: Der Auftragnehmer muss Arzneimittel, die das Justizvollzugskrankenhaus Berlin zur akuten medizinischen Versorgung besonders dringlich benötigt, unverzüglich und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen (vgl. § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 Apothekengesetz (ApoG)). Der mit der Zuschlagerteilung zustande kommende Vertrag in Los 1 zur Arzneimittelversorgung bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit die Genehmigung des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), vgl. § 14 Abs. 5 Satz 1 ApoG. Das Erfüllen der Anforderungen bezogen auf die unverzügliche Zurverfügungstellung der Arzneimittel im Eilfall gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG ist eine Voraussetzung zur Genehmigungserteilung. Das LaGeSo erklärte in diesem Zusammenhang bereits, dass eine gewöhnliche Rüst- und Lieferzeit auch unter Berücksichtigung von erschwerten Verkehrsbedingungen (z.B. Stauanfälligkeit der Verkehrsanbindung durch Verkehrsaufkommen und Baustellen) von mehr als 60 Minuten die Anforderung an die Unverzüglichkeit im Sinne von § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG nicht erfüllt. Die Bieter haben das Erfüllen der Anforderungen zur unverzüglichen Medikamentenbereitstellung im Eilfall gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG mit dem Angebot nachzuweisen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Versorgung des Justizvollzugskrankenhauses Berlin und 19 nachgeordneten Ambulanzen mit Arznei- und medizinischen Verbrauchsmitteln sowie apothekenüblichen Artikel und medizinischen Kleingeräten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Belieferung des Justizvollzugskrankenhauses Berlin und der 19 nachgeordneten Ambulanzen mit Arzneimitteln sowie apothekenüblichen Waren
Kurze Beschreibung:
Los 1 umfasst im Wesentlichen die Belieferung des Justizvollzugskrankenhauses Berlin und der 19 nachgeordneten Ambulanzen mit Arzneimitteln sowie apothekenüblichen Waren gem. § 1a Abs. 10 der ApBetrO. Der Auftrag umfasst auch die Belieferung von Arzneimitteln, die das Justizvollzugskrankenhaus Berlin zur akuten medizinischen Versorgung besonders dringlich benötigt. Daneben beinhaltet der Auftrag die Erbringung von Schulungen und Fortbildungen, Beratungsleistungen, administrative Leistungen sowie einen Bereitschaftsdienst.
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Menge oder Umfang: Der Auftrag umfasst die Belieferung sämtlicher Arzneimittel und apothekenüblichen Waren, die die Justizvollzugseinrichtungen benötigen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Korrespondierend zu Ziffer 2 von Abschnitt VI.3) dieser Bekanntmachung wird auf folgende besondere apothekenrechtliche Anforderung für eine Bewerbung auf das Los 1 hingewiesen: Der Auftragnehmer muss Arzneimittel, die das Justizvollzugskrankenhaus Berlin zur akuten medizinischen Versorgung besonders dringlich benötigt, unverzüglich und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen (vgl. § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 Apothekengesetz
(ApoG)).Der mit der Zuschlagerteilung zustande kommende Vertrag in Los 1 zur Arzneimittelversorgung bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit die Genehmigung des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), vgl. § 14 Abs. 5 Satz 1 ApoG. Das Erfüllen der Anforderungen bezogen auf die unverzügliche Zurverfügungstellung der Arzneimittel im Eilfall gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG ist eine Voraussetzung zur Genehmigungserteilung. Das LaGeSo erklärte in diesem Zusammenhang bereits, dass eine gewöhnliche Rüst- und Lieferzeit auch unter Berücksichtigung von erschwerten Verkehrsbedingungen (z. B. Stauanfälligkeit der Verkehrsanbindung durch Verkehrsaufkommen und Baustellen) von mehr als 60 Minuten die Anforderung an die Unverzüglichkeit im Sinne von § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG nicht erfüllt. Die Bieter haben das Erfüllen der Anforderungen zur unverzüglichen Medikamentenbereitstellung im Eilfall gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG mit dem Angebot nachzuweisen.
(ApoG)).
Der mit der Zuschlagerteilung zustande kommende Vertrag in Los 1 zur Arzneimittelversorgung bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit die Genehmigung des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), vgl. § 14 Abs. 5 Satz 1 ApoG. Das Erfüllen der Anforderungen bezogen auf die unverzügliche Zurverfügungstellung der Arzneimittel im Eilfall gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG ist eine Voraussetzung zur Genehmigungserteilung. Das LaGeSo erklärte in diesem Zusammenhang bereits, dass eine gewöhnliche Rüst- und Lieferzeit auch unter Berücksichtigung von erschwerten Verkehrsbedingungen (z. B. Stauanfälligkeit der Verkehrsanbindung durch Verkehrsaufkommen und Baustellen) von mehr als 60 Minuten die Anforderung an die Unverzüglichkeit im Sinne von § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG nicht erfüllt. Die Bieter haben das Erfüllen der Anforderungen zur unverzüglichen Medikamentenbereitstellung im Eilfall gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG mit dem Angebot nachzuweisen.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Belieferung des Justizvollzugskrankenhauses Berlin und der 19 nachgeordneten Ambulanzen mit medizinischen Verbrauchsmitteln
Kurze Beschreibung:
Los 2 beinhaltet im Wesentlichen die Belieferung des Justizvollzugskrankenhauses Berlin und der 19 nachgeordneten Ambulanzen mit medizinischen Verbrauchsmitteln sowie die Erbringung von Beratungen sowie administrativen Leistungen.
Menge oder Umfang: Der Auftrag umfasst die Belieferung sämtlicher medizinischer Verbrauchsmittel, die die Justizvollzugseinrichtungen benötigen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Az.: LFin - 540 - 218/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Sofern der Bieter nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Mindeststandards:
Die Mindestdeckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Personenschäden 5 000 000 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden jeweils 200 000 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Es wird der Nachweis von Erfahrungen durch Angabe mindestens eines entsprechenden Referenzauftrags in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist gefordert, das nach Art und Schwierigkeit mit den hier zu vergebenden Leistungen des jeweiligen Loses vergleichbar ist. Dabei berücksichtigt der Auftraggeber insbesondere Erfahrungen im Hinblick auf den Umfang der zu versorgenden Einrichtungen.
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Der Nachweis ist zu erbringen in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie der Bezeichnung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
2. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Mitarbeiter, insbesondere der für die Leitungen verantwortlichen Personen.
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren ersichtlich sind, getrennt nach Berufsgruppen (z. B. Apotheker, Einkäufer, Lagerarbeiter).
4. Der Bieter hat die Erlaubnis über die Apotheken- bzw. Krankenhausapothekenzulassung vorzulegen. Diese Anforderung gilt nur für eine Bewerbung auf Los 1.
5. Der Bieter hat ein Qualitätsmanagement für den Liefer- und Versorgungsprozess nachzuweisen (z. B. durch eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder durch einen gleichwertigen Nachweis).
Mindeststandards: Es wird der Nachweis durch mindestens einen Referenzauftrag gefordert.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Vorschriften des Deutschen Arzneimittel- und Apothekenrechts und des deutschen Medizinprodukterechts sind vom Auftragnehmer zwingend zu erfüllen. Die Lieferung von Arzneimitteln ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten, vgl. § 1, § 2 und § 14 Apothekengesetz. Der Auftragnehmer muss die Zulassung als Apotheke bzw. Krankenhausapotheke nachweisen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Justizvollzugskrankenhaus Berlin in der JVA Plötzensee
Frau Piekarski
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-19 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Az.: LFin - 540 - 218/16
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 076-133739
Zusätzliche Informationen
1. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Bekanntmachung kein neues Vergabeverfahren eingeleitet wird. Vielmehr wird dieses Standardformular verwendet zur Berichtigung der in Ziffer IV.3.2) angegebenen Auftragsbekanntmachung, nachdem der Auftraggeber das Vergabeverfahren in den Stand vor Bekanntmachung der Vergabeabsicht zurückversetzt und die Vergabeunterlagen korrigiert hat.
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2. Auf folgende besondere apothekenrechtliche Anforderung für eine Bewerbung auf das Los 1 weist der Auftraggeber bereits an dieser Stelle hin: Der Auftragnehmer muss Arzneimittel, die das Justizvollzugskrankenhaus Berlin zur akuten medizinischen Versorgung besonders dringlich benötigt, unverzüglich und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen (vgl. § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 Apothekengesetz (ApoG)).
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Der mit der Zuschlagerteilung zustande kommende Vertrag in Los 1 zur Arzneimittelversorgung bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit die Genehmigung des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), vgl. § 14 Abs. 5 Satz 1 ApoG. Das Erfüllen der Anforderungen bezogen auf die unverzügliche Zurverfügungstellung der Arzneimittel im Eilfall gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG ist eine Voraussetzung zur Genehmigungserteilung. Das LaGeSo erklärte in diesem Zusammenhang bereits, dass eine gewöhnliche Rüst- und Lieferzeit auch unter Berücksichtigung von erschwerten Verkehrsbedingungen (z.B. Stauanfälligkeit der Verkehrsanbindung durch Verkehrsaufkommen und Baustellen) von mehr als 60 Minuten die Anforderung an die Unverzüglichkeit im Sinne von § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG nicht erfüllt. Die Bieter haben das Erfüllen der Anforderungen zur unverzüglichen Medikamentenbereitstellung im Eilfall gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG mit dem Angebot nachzuweisen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Darüber hinaus wird auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Wiederkehrender Auftrag
Voraussichtlich Quartal 3/2020.
Quelle: OJS 2016/S 219-399815 (2016-11-07)