Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten

Kaufmännische Krankenkasse – KKH

Gegenstand der Ausschreibung ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten (hier TENS- und EMS-Geräte) sowie dem medizinisch erforderlichen Zubehör im Wege einer Erstversorgungs- und Folgeversorgungspauschale für die Versicherten der KKH.
Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Nebenleistungen, wie z.B. Einweisung / Beratung des Versicherten, Lieferung und Abholung, Durchführung von Reparaturen, Wartungsarbeiten und sicherheitstechnischer Kontrollen gemäß Herstellervorgaben; Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur sowie eine telefonische Beratung und Auftragsannahme.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten (hier TENS- und EMS-Geräte) sowie dem medizinisch erforderlichen Zubehör im Wege einer Erstversorgungs- und Folgeversorgungspauschale für die Versicherten der KKH. Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Nebenleistungen, wie z.B. Einweisung / Beratung des Versicherten, Lieferung und Abholung, Durchführung von Reparaturen, Wartungsarbeiten und sicherheitstechnischer Kontrollen gemäß Herstellervorgaben; Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur sowie eine telefonische Beratung und Auftragsannahme. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧
Telefon: +49 51128022772 📞
Fax: +49 51128022779 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E75127887 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 210-380597
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Die ersten fünf Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf der Probezeit ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ordentliche Kündigung läuft der Vertrag mindestens bis 31.3.2019. (Siehe Vergabeunterlagen Ziff. 10).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten (hier TENS- und EMS-Geräte) sowie dem medizinisch erforderlichen Zubehör im Wege einer Erstversorgungs- und Folgeversorgungspauschale für die Versicherten der KKH.
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Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Nebenleistungen, wie z.B. Einweisung / Beratung des Versicherten, Lieferung und Abholung, Durchführung von Reparaturen, Wartungsarbeiten und sicherheitstechnischer Kontrollen gemäß Herstellervorgaben; Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur sowie eine telefonische Beratung und Auftragsannahme.
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Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Bezeichnung des Loses: Regionallos Norddeutschland
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben.
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In der Tabelle "Hilfsmittelversorgungen/2015 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum 2015 aufgeteilt und nach Hilfsmittel und Regionallosen dargestellt.
Vertragsgegenständliche Hilfsmittel:
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung insgesamt: 792
Erstversorgungsanteil: 596
Folgeversorgungsanteil: 196
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation insgesamt: 86
Erstversorgungsanteil: 76
Folgeversorgungsanteil: 10.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die KKH hat das Recht, den Vertrag um zwei weitere Jahre bis längstens zum 31.3.2021 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 6
Monate vor dem Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen.
Zusätzliche Informationen:
Die ersten fünf Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf der Probezeit ohne Angabe
von Gründen ordentlich zu kündigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ordentliche Kündigung läuft der Vertrag mindestens bis 31.3.2019. (Siehe Vergabeunterlagen Ziff. 10).
Bezeichnung des Loses: Regionallos Berlin / Brandenburg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Berlin und Brandenburg haben.
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung insgesamt: 2103
Erstversorgungsanteil: 1543
Folgeversorgungsanteil: 560
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation insgesamt: 299
Erstversorgungsanteil: 269
Folgeversorgungsanteil: 30.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die KKH hat das Recht, den Vertrag um zwei weitere Jahre bis längstens zum 31.03.2021 zu
verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 6
Bezeichnung des Loses: Regionallos Nordrhein-Westfalen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben.
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung insgesamt: 1033
Erstversorgungsanteil: 769
Folgeversorgungsanteil: 264
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation insgesamt: 98
Folgeversorgungsanteil: 22.
Bezeichnung des Loses: Regionallos Mitte-West
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz im Bundesland Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland haben.
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung insgesamt: 1160
Erstversorgungsanteil: 867
Folgeversorgungsanteil: 293
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation insgesamt: 76
Erstversorgungsanteil: 69
Folgeversorgungsanteil: 7.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die KKH hat das Recht, den Vertrag um zwei weitere Jahre bis längstens zum 31.3.2021 zu
Bezeichnung des Loses: Regionallos Mitte-Ost
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz im Bundesland Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben.
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung insgesamt: 2051
Erstversorgungsanteil: 1436
Folgeversorgungsanteil: 615
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation insgesamt: 348
Erstversorgungsanteil: 307
Folgeversorgungsanteil: 41.
Bezeichnung des Loses: Regionallos Baden-Württemberg
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz im Bundesland Baden-Württemberg haben.
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung insgesamt: 1099
Erstversorgungsanteil: 862
Folgeversorgungsanteil: 237
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation insgesamt: 129
Erstversorgungsanteil: 124
Folgeversorgungsanteil: 5.
Bezeichnung des Loses: Regionallos Bayern
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz im Bundesland Bayern haben.
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung insgesamt:1254
Erstversorgungsanteil: 1020
Folgeversorgungsanteil: 234
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation insgesamt: 101
Erstversorgungsanteil: 94

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 und 4, § 124 Abs. 1 GWB und § 19 MiLoG
Der Bieter erklärt hier, dass sein Unternehmen sowie deren Mitarbeiter nicht nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB sowie nach § 19 MiLoG verstößt. weitere Einzelheiten können der Anlage 05 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Eignung zur Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten
Diese Erklärung bezieht sich auf die vertragsgegenständliche Versorgungsbereiche gemäß der Vereinbarung gemäß § 126 Abs. 1a SGB V über das verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E75127887 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76 53123 Bonn
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.buneskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2
geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. …
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat …
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 14 / 19
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind…“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 210-380597 (2016-10-24)