Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Erbringung von der arbeitsmedizinischen Betreuung im Zuge eines offenen Verfahrens vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 neu zu vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr solange keine schriftliche Kündigung vier Monate vor Ablauf des Vertrages seitens der Auftraggeberin erfolgt. Längstens jedoch hat der Vertrag seine Gültigkeit bis zum 30.4.2021 ohne, dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung durch die Auftraggeberin bedarf. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung als Betriebsarzt. Die Auftraggeberin verfügt über interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit; diese Leistungen sind daher nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Referenznummer: 2016_0071 B.B.V.
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Erbringung von der arbeitsmedizinischen Betreuung im Zuge eines offenen Verfahrens vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 neu zu vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr solange keine schriftliche Kündigung vier Monate vor Ablauf des Vertrages seitens der Auftraggeberin erfolgt. Längstens jedoch hat der Vertrag seine Gültigkeit bis zum 30.4.2021 ohne, dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung durch die Auftraggeberin bedarf.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung als Betriebsarzt. Die Auftraggeberin verfügt über interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit; diese Leistungen sind daher nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Erbringung von der arbeitsmedizinischen Betreuung im Zuge eines offenen Verfahrens vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 neu zu vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr solange keine schriftliche Kündigung vier Monate vor Ablauf des Vertrages seitens der Auftraggeberin erfolgt. Längstens jedoch hat der Vertrag seine Gültigkeit bis zum 30.4.2021 ohne, dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung durch die Auftraggeberin bedarf.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung als Betriebsarzt. Die Auftraggeberin verfügt über interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit; diese Leistungen sind daher nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-24 📅
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2018-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 249-458289
ABl. S-Ausgabe: 249
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Erbringung von der arbeitsmedizinischen Betreuung im Zuge eines offenen Verfahrens vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 neu zu vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr solange keine schriftliche Kündigung vier Monate vor Ablauf des Vertrages seitens der Auftraggeberin erfolgt. Längstens jedoch hat der Vertrag seine Gültigkeit bis zum 30.4.2021 ohne, dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung durch die Auftraggeberin bedarf.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Erbringung von der arbeitsmedizinischen Betreuung im Zuge eines offenen Verfahrens vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 neu zu vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr solange keine schriftliche Kündigung vier Monate vor Ablauf des Vertrages seitens der Auftraggeberin erfolgt. Längstens jedoch hat der Vertrag seine Gültigkeit bis zum 30.4.2021 ohne, dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung durch die Auftraggeberin bedarf.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung als Betriebsarzt. Die Auftraggeberin verfügt über interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit; diese Leistungen sind daher nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung als Betriebsarzt. Die Auftraggeberin verfügt über interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit; diese Leistungen sind daher nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Vertragsgegenständlich sind weitere, sonstige arbeitsmedizinische Untersuchungsleistungen nach anderen gesetzlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen (vgl Leistungsbeschreibung C) der Auftraggeberin.
Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und bei der Unfallverhütung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in der jeweils gültigen Fassung zu unterstützen.
Die Bewerber werden aufgefordert, nach Erhalt der Vergabeunterlagen diese unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebotes beeinflussen können, so ist dies unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist der Vergabestelle der Auftraggeberin schriftlich mitzuteilen.
Die Bewerber werden aufgefordert, nach Erhalt der Vergabeunterlagen diese unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebotes beeinflussen können, so ist dies unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist der Vergabestelle der Auftraggeberin schriftlich mitzuteilen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr solange keine schriftliche Kündigung vier Monate vor Ablauf des Vertrages seitens der Auftraggeberin erfolgt. Längstens jedoch hat der Vertrag seine Gültigkeit bis zum 30.4.2021 ohne, dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung durch die Auftraggeberin bedarf.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr solange keine schriftliche Kündigung vier Monate vor Ablauf des Vertrages seitens der Auftraggeberin erfolgt. Längstens jedoch hat der Vertrag seine Gültigkeit bis zum 30.4.2021 ohne, dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung durch die Auftraggeberin bedarf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Bayern- Die Gesundheitskasse; Bayern; vgl. Anlage 16 Beschäftigtenanzahl pro Standort 2016_12_14.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vgl. Vergabeunterlagen.
— Anlage A1: Angebotsformular.
— Anlage A2: Formular Eigenerklärung zur Eignung für den Bieter, ggf. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und ggf. für jedes Drittunternehmen.
— ggf. Anlage A4: Formular Verzeichnis der Drittunternehmen.
— ggf. Anlage A5: Formular Verpflichtungserklärung Drittunternehmen für jedes Drittunternehmen. Verpflichtungserklärungen können bereits bei Angebotsabgabe, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der Auftraggeberin), eingereicht werden.
— ggf. Anlage A5: Formular Verpflichtungserklärung Drittunternehmen für jedes Drittunternehmen. Verpflichtungserklärungen können bereits bei Angebotsabgabe, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der Auftraggeberin), eingereicht werden.
— Anlage A6: Preisblatt.
— Anlage A7: Datenschutzvertrag.
— Anlage A8: Vertrag.
— Anlage A9: Referenzen.
— Anlage A10: Nachweis Versicherungen.
— ohne Anlagennummer: Nachweis der Qualifikationen der einzusetzenden Mitarbeiter (§ 3 ASiG zur arbeitsmedizinischen Betreuung und ArbMedVV).
— ohne Anlagennummer: Nachweise, dass das Fachpersonal des Bieters über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügt. Hierfür sind Nachweise der erforderlichen Qualifikation für jeden Mitarbeiter vorzulegen, der im Rahmen des Auftrages als Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner tätig werden soll.
— ohne Anlagennummer: Nachweise, dass das Fachpersonal des Bieters über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügt. Hierfür sind Nachweise der erforderlichen Qualifikation für jeden Mitarbeiter vorzulegen, der im Rahmen des Auftrages als Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner tätig werden soll.
— ohne Anlagennummer: Zertifizierung nach Iso 9001.
— ohne Anlagennummer: Betreuungskonzept.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Vgl. oben.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: AOK Bayern- die Gesundheitskasse
Fiskalische Vergabestelle
Carl-Wery-Str. 28
81739 München.
Zusätzliche Informationen: FM.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der unter Pkt. I. genannten Vergabestelle (Kontaktstelle) zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der unter Pkt. I. genannten Vergabestelle (Kontaktstelle) zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht ab-helfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter Pkt. III. benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht ab-helfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter Pkt. III. benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 und § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 249-458289 (2016-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin hat die arbeitsmedizinische Betreuung im Zuge eines offenen Verfahrens vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 neu vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr solange keine schriftliche Kündigung vier Monate vor Ablauf des Vertrages seitens der Auftraggeberin erfolgt. Längstens jedoch hat der Vertrag seine Gültigkeit bis zum 30.4.2021 ohne, dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung durch die Auftraggeberin bedarf.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung als Betriebsarzt. Die Auftraggeberin verfügt über interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit; diese Leistungen sind daher nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Auftraggeberin hat die arbeitsmedizinische Betreuung im Zuge eines offenen Verfahrens vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 neu vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr solange keine schriftliche Kündigung vier Monate vor Ablauf des Vertrages seitens der Auftraggeberin erfolgt. Längstens jedoch hat der Vertrag seine Gültigkeit bis zum 30.4.2021 ohne, dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung durch die Auftraggeberin bedarf.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung als Betriebsarzt. Die Auftraggeberin verfügt über interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit; diese Leistungen sind daher nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Auftraggeberin hat die arbeitsmedizinische Betreuung im Zuge eines offenen Verfahrens vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 neu vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr solange keine schriftliche Kündigung vier Monate vor Ablauf des Vertrages seitens der Auftraggeberin erfolgt. Längstens jedoch hat der Vertrag seine Gültigkeit bis zum 30.4.2021 ohne, dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung durch die Auftraggeberin bedarf.
Die Auftraggeberin hat die arbeitsmedizinische Betreuung im Zuge eines offenen Verfahrens vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 neu vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr solange keine schriftliche Kündigung vier Monate vor Ablauf des Vertrages seitens der Auftraggeberin erfolgt. Längstens jedoch hat der Vertrag seine Gültigkeit bis zum 30.4.2021 ohne, dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung durch die Auftraggeberin bedarf.
Die Auftraggeberin hat die Erbringung von der arbeitsmedizinischen Betreuung im Zuge eines offenen Verfahrens vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 neu vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr solange keine schriftliche Kündigung vier Monate vor Ablauf des Vertrages seitens der Auftraggeberin erfolgt. Längstens jedoch hat der Vertrag seine Gültigkeit bis zum 30.4.2021 ohne, dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung durch die Auftraggeberin bedarf.
Die Auftraggeberin hat die Erbringung von der arbeitsmedizinischen Betreuung im Zuge eines offenen Verfahrens vom 1.5.2017 bis 30.4.2018 neu vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr solange keine schriftliche Kündigung vier Monate vor Ablauf des Vertrages seitens der Auftraggeberin erfolgt. Längstens jedoch hat der Vertrag seine Gültigkeit bis zum 30.4.2021 ohne, dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung durch die Auftraggeberin bedarf.
Vertragsgegenständlich sind weitere, sonstige arbeitsmedizinische Untersuchungsleistungen nach anderen gesetzlichen u.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Betreuungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium: Gesamtpreis der Leistung
Gewichtung der Kosten: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der unter Pkt. I. genannten Vergabestelle (Kontaktstelle) zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der unter Pkt. I. genannten Vergabestelle (Kontaktstelle) zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei d.