Verwertung von Bioabfall (AVV 200301)
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR
Durchführung der Übernahme der von der AG angelieferten Bioabfallmengen (ca. 29.420 to) und deren umweltgerechte Verwertung im Leistungszeitraum vom 01.03.2017 bis zum 31.12.2021.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-25.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abholung von Siedlungsabfällen › Müllsammlung
- • Dienstleistungen für medizinische Abfälle › Beseitigung von biologischen Abfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-10-25 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-01-26 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-10-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung von biologischen Abfällen
Referenznummer: 2016-0418
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung von biologischen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Müllsammlung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR
Postanschrift: Schifferstraße 190
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de 🌏
E-Mail: g.gerhards@wb-duisburg.de 📧
Telefon: +49 2032834659 📞
Fax: +49 2032832883 📠
URL der Dokumente: http://www.duisburg.de/submissionen 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 210-381266
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen nicht anwesend sein.
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 90
Kostenkriterium: Umweltverträglichkeit -
Gewichtung der Kosten: 10
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungswirtschaft
Kontakt
Kontaktperson: Herr Günter Gerhards
Internetadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de 🌏
Dokumente URL: www.duisburg.de/submissionen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Duisburg – Submissionsstelle -
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Str. 96
Postleitzahl: 47051
Kontaktperson: Frau Niersmann / Frau Lusczymak
Telefon: +49 2032833144/+49 2032833199 📞
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de 📧
Fax: +49 2032833400 📠
Land: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.duisburg.de/submissionen 🌏
URL der Dokumente: www.duisburg.de/submissionen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055/+49 2211473054/+49 2211473053 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472891 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 210-381266 (2016-10-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung von biologischen Abfällen
Referenznummer: 2016-0418
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Übernahme der von der AG angelieferten Bioabfallmengen (ca. 29.420 to) und deren umweltgerechte Verwertung im Leistungszeitraum vom 01.03.2017 bis zum 31.12.2021.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung von biologischen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Müllsammlung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR
Postanschrift: Schifferstraße 190
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de 🌏
E-Mail: g.gerhards@wb-duisburg.de 📧
Telefon: +49 2032834659 📞
Fax: +49 2032832883 📠
URL der Dokumente: http://www.duisburg.de/submissionen 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 210-381266
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Vertragsstrafen 1.) Lieferverz.: 0,3 % d. Brutto-Schlussrechn,summe/Werktag, max. 5 % d. Brutto-Schlussrechn.summe 2.) Verstoß gem. § 19 TVgG-NRW 1 % d. Brutto-Schlussrechn.summe bei mehrerenVerstößen bis 5 % d. Brutto-Schlussrechn.summe.
Zahlungsbed.: 14 Tage 3 % Skonto o. 30 Tage netto sind gem. d. Vorbem. z. LV. u. den "Allg. Einkaufsbed. d.WBD-AöR gewünscht. Anderslautende Zahlungsbed. zulässig.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Übernahme der von der AG angelieferten Bioabfallmengen (ca. 29.420 to) AVV 200303 und deren umweltgerechte Verwertung im Leistungszeitraum vom 01.03.2017 bis 31.12.2021..
Dauer: 58 Monate Zusätzliche Informationen:
Vertragsstrafen 1.) Lieferverz.: 0,3 % d. Brutto-Schlussrechn,summe/Werktag, max. 5 % d. Brutto-Schlussrechn.summe 2.) Verstoß gem. § 19 TVgG-NRW 1 % d. Brutto-Schlussrechn.summe bei mehrerenVerstößen bis 5 % d. Brutto-Schlussrechn.summe.
Zahlungsbed.: 14 Tage 3 % Skonto o. 30 Tage netto sind gem. d. Vorbem. z. LV. u. den "Allg. Einkaufsbed. d.WBD-AöR gewünscht. Anderslautende Zahlungsbed. zulässig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Bescheinigung/Erklärung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) und/oder Nachweis sonstiger Berechtigung bzw. Mitgliedschaft in einer Organisation, um die betreffende Dienstleistung im Herkunftsstaat der Bieterin erbringen zu können (z.B. gewerberechtliche Erlaubnisse).
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III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung
Der unter III. 1.1.1) geforderten Nachweis kann wahlweise mittels der in den Ausschreibungsunterlagen enthalten Formblätter oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ oder gem. § 50 Abs. (3) VgV und § 122 Abs. (3) GWB auf dem Wege der Präqualifikation, über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem (z.B. Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich www.pq-vol.de) beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Wird von der Möglichkeit des Eignungsnachweises mittels der „EEE“ oder der Präqualifikation Gebrauch gemacht, entfallen die Erklärungen, Angaben und Unterschriften auf den, in der Anlage der Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Formblättern zur Eignung.
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Im Falle der Nachweisführung in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ erkennt die AG im ersten Schritt zum Nachweis der Eignung die Vorlage einer EEE durch die Bieterin an. Spätestens sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind von der Bieterin auf Anforderung der AG die v.g. Nachweise vorzulegen.
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Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen in der Regel von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen, jedoch nicht von der Beachtung der Vorgaben des Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW).
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Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs.1 VgV in Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs.2 VgV die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten Unterlagen auch für diese Unternehmen erfolgen.
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Gemäß § 47 Abs.2 VgV hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder nach § 124 GWB vorliegen.
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Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
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III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, di Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013-2015) gemäß Formblatt F2.
b) Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen gemäß Formblatt F6
c) Eigenerklärung bzgl. einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß Formblatt F13. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden 2.000.000 EUR (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen.
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III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung
siehe Punkt III.1.1.2).
III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:
a) Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.09.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
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— Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs-, und Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs. 2 EfbV)
— Angaben der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV)
— Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
— ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
— Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV)
— Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers (§ 8 EfbV)
— Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person (§ 9 EfbV)
Die Vorlage des Efb-Zertifikats ersetzt nicht die Vorlage der geforderten Genehmigungen zum Betrieb einer Anlage zur ordnungsgemäßen Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV-Nr. 200301) ersetzt.
b) Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur ordnungsgemäßen Verwertung der ausgeschriebenen Menge von gemischten Siedlungsabfällen (AVV-Nr. 200301) verfügt und für die Betreibung eine behördliche BImSch-Genehmigung oder gleichwertige Genehmigung (gilt nur für Anlagen im Ausland) und Betriebserlaubnis vorliegt.
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Ist die Bieterin nicht selbst in Besitz einer entsprechenden Anlage, so kann Sie sich für die ordnungsgemäße Verwertung der ausgeschriebenen Menge von gemischten Siedlungsabfällen (AVV-Nr. 200301) einer entsprechenden Anlage Dritter bedienen. Für diese Anlage ist ebenfalls der Nachweis für eine behördliche BImSch-Genehmigung oder gleichwertige Genehmigung (gilt nur für Anlagen im Ausland) und Betriebserlaubnis von der Bieterin vorzulegen. Zusätzlich ist dem Angebot eine auf diese Ausschreibung bezogene schriftliche Bestätigung der Anlagenbetreiberin beizufügen, dass diese bereit ist die anfallenden Abfälle aus dieser Ausschreibung für den vorgesehenen Leistungszeitraum anzunehmen. Gleiches gilt für die Übergabestelle.
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c) Auflistung der genutzten Verwertungs-/ Entsorgungsanlagen zur ordnungsgemäßen Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV-Nr. 200301) mit Name und Adresse der Anlagen und Erklärung der Bieterin, dass alle Anlagen als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG zertifiziert sind oder über ein gleichwertiges Zertifikat verfügen (gilt für Anlagen im Ausland), gemäß beigefügtem Formblatt F10.
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Vor der Auftragsvergabe hat die Auftragnehmerin für alle Anlagen die gültigen Zertifikate oder gleichwertigen Zertifikate in deutscher Sprache (für Anlagen aus dem Ausland) inkl. Anhang auf gesonderte Anforderung durch die AG vorzulegen. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
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Falls bei Anlagen aus dem Ausland kein gleichwertiges Zertifikat existiert, gelten die unter Spiegestrich a), Gliederungspunkte genannten Kriterien entsprechend.
d) Auflistung der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2015) erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe zum Auftragswert, Leistungszeitraum, Auftraggeberin möglichst mit Ansprechpartner und Telefonnummer).
e) Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2015) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
f) Eigenerklärung und Nachweis der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Leistung verfügt.
g) Benennung des für die Aufsicht bei der Durchführung der Leistung vorgesehenes (technisches) Personal.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Erklärung der Bieterin zur Berücksichtigung der Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen gem. § 4 TVgG-NRW1
b) Erklärung der Bieterin zur Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 18 TVgG-NRW1
c) Erklärung der Bieterin zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gem. § 19 TVgG-NRW1
1 Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge – Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen nicht anwesend sein.
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 90
Kostenkriterium: Umweltverträglichkeit -
Gewichtung der Kosten: 10
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungswirtschaft
Kontakt
Kontaktperson: Herr Günter Gerhards
Internetadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de 🌏
Dokumente URL: www.duisburg.de/submissionen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Duisburg – Submissionsstelle -
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Str. 96
Postleitzahl: 47051
Kontaktperson: Frau Niersmann / Frau Lusczymak
Telefon: +49 2032833144/+49 2032833199 📞
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de 📧
Fax: +49 2032833400 📠
Land: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.duisburg.de/submissionen 🌏
URL der Dokumente: www.duisburg.de/submissionen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Es werden folgende Erklärungen für die Überprüfung der Eignung der Bieter gemäß den § 42 und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB verlangt:
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, vgl. Formblatt F8.
— Erklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften, vgl. Formblatt F7.
— Eigenerklärung im Sinne von § 16 Abs. 5 TVgG – NRW (anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges, vgl. Formblatt F11
— Nachweis über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern (Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen). Im Übrigen siehe Pkt. III.1.1.2)
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VI.3.3) Sonstiges:
— Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Nordrhein-Westfale abfragen.
— Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055/+49 2211473054/+49 2211473053 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472891 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Ausschlusswirkungen des §160 Abs. (3) GWB wird hiermit hingewiesen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß §160 Abs. (3) Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 020-033353
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 210-381266
ABl. S-Ausgabe: 20
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Duisburg.
Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Umweltverträglichkeit
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-19 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 020-033353 (2017-01-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Übernahme der von der AG angelieferten Bioabfallmengen (ca. 29 420 to) und deren umweltgerechte Verwertung im Leistungszeitraum vom 1.3.2017 bis zum 31.12.2021.
Gesamtwert des Auftrags: 2 103 530 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 020-033353
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 210-381266
ABl. S-Ausgabe: 20
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Übernahme der von der AG angelieferten Bioabfallmengen (ca. 29 420 to) AVV 200303 und deren umweltgerechte Verwertung im Leistungszeitraum vom 1.3.2017 bis 31.12.2021.
Beschreibung der Optionen: Einseitige Option für die AG auf Verlängerung um 24 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Duisburg.
Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Umweltverträglichkeit
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-19 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. (3) GWB wird hiermit hingewiesen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. (3) Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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