Verwertung von Bioabfällen der Landeshauptstadt Potsdam ab 1.1.2017
Durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP), als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), wurde zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben für die Getrenntsammlung von Bioabfällen (§ 11 Abs.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG]) die Biotonne flächendeckend ab 1.1.2016 im Stadtgebiet eingeführt.
Sofern Bioabfall aus privaten Haushalten keiner Eigenverwertung zugeführt wird, ist dieser dem örE, als Abfall zur Verwertung zu überlassen (§ 17 Abs.1 KrWG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-20.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-09-20
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Auftragsbekanntmachung
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