Verwertung von Sperrmüll

Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen

Verwertung von Sperrmüll für den Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: ZAV-RT-TUE-2016-0001
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Sperrmüll für den Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Tübingen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen
Postanschrift: Im Steinig 61
Postleitzahl: 72144
Postort: Dußlingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zav-rt-tue.de 🌏
E-Mail: leichtle@zav-rt-tue.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-156bbae6c97-2bc34ab01d2ffb7e 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-02 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 169-304005
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 148-267561
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben, welches im Wesentlichen folgende Leistungen
umfasst:
— Übernahme von Sperrmüll (inkl. Altmetall und Altholz) aus der kommunalen
Sammlung in der Stadt Reutlingen am Entsorgungszentrum Dußlingen;
— Transport des übernommenen Sperrmülls zur vom Auftragnehmer vorgesehenen
Behandlungsanlage und Sortierung mindestens in die Fraktionen Altholz, Altmetall
und Restsperrmüll;
— Verwertung der sortierten Stoffströme (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Sortierreste/ Störstoffe).
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis zum 31.7.2018 bzw. 31.7.2019 vom Auftraggebergekündigt wird (Verlängerungsoption).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 72144 Dußlingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-
Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Mehr anzeigen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsführung
Internetadresse: www.zav-rt-tue.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-156bbae6c97-2bc34ab01d2ffb7e 🌏
Kontaktperson: Sekretariat (Frau Nill/Frau Frank)
Land: Tübingen, Landkreis 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform des Staatsanzeigers Baden-Württemberg unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum Download zur Verfügung. Ein postalischer Versand von Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation, Weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich per E-Mail unter der in Ziffer I.1) genannten E-Mail-Adresse an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ausschließlich schriftlich über die oben genannte elektronische Vergabeplattform des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Die Bewerber oder Bieter, die sich (freiwillig) auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren. Telefonische Auskünfte, Auskünfte per Post oder Fax werden nicht erteilt.
Mehr anzeigen
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation, Angebote sind einzureichen“:
Die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei der benannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 169-304005 (2016-08-30)