Die Stadt Essen plant den Abbruch und Neubau der Straßenüberführung Kampmannbrücke über die Ruhr in Essen-Kupferdreh. Während der Bauausführung sollen Ingenieurleistungen ergänzend zur städtischen Bauleitung und Bauaufsicht vergeben werden. Diese betreffen den Neubau und den Abbruch der Brücke. Die Gesamtkosten (Neubau und Abbruch) liegen überschlägig bei ca. 5 500 000 EUR netto (Kostengruppe 300 – 400 nach DIN 276). Davon entfallen ca. 4 800 000 EUR netto auf den Neubau und ca. 700 000 EUR netto auf den Abbruch. Der Leistungszeitraum erstreckt sich über einen Großteil der Gesamtbauzeit von voraussichtlich September 2016 bis September 2019. Nach Abschluss des VgV-Verhandlungsverfahrens sollen (Teil-)Leistungen gemäß § 43 (Ingenieurbauwerke) und § 51 (Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke) HOAI beauftragt werden (siehe Einzelheiten unter Punkt „Beschreibung der Beschaffung“, Punkt II.2.4)).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-23.
Auftragsbekanntmachung (2016-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 16-076-EUÖ
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Essen plant den Abbruch und Neubau der Straßenüberführung Kampmannbrücke über die Ruhr in Essen-Kupferdreh. Während der Bauausführung sollen Ingenieurleistungen ergänzend zur städtischen Bauleitung und Bauaufsicht vergeben werden. Diese betreffen den Neubau und den Abbruch der Brücke. Die Gesamtkosten (Neubau und Abbruch) liegen überschlägig bei ca. 5 500 000 EUR netto (Kostengruppe 300 – 400 nach DIN 276). Davon entfallen ca. 4 800 000 EUR netto auf den Neubau und ca. 700 000 EUR netto auf den Abbruch. Der Leistungszeitraum erstreckt sich über einen Großteil der Gesamtbauzeit von voraussichtlich September 2016 bis September 2019. Nach Abschluss des VgV-Verhandlungsverfahrens sollen (Teil-)Leistungen gemäß § 43 (Ingenieurbauwerke) und § 51 (Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke) HOAI beauftragt werden (siehe Einzelheiten unter Punkt „Beschreibung der Beschaffung“, Punkt II.2.4)).
Die Stadt Essen plant den Abbruch und Neubau der Straßenüberführung Kampmannbrücke über die Ruhr in Essen-Kupferdreh. Während der Bauausführung sollen Ingenieurleistungen ergänzend zur städtischen Bauleitung und Bauaufsicht vergeben werden. Diese betreffen den Neubau und den Abbruch der Brücke. Die Gesamtkosten (Neubau und Abbruch) liegen überschlägig bei ca. 5 500 000 EUR netto (Kostengruppe 300 – 400 nach DIN 276). Davon entfallen ca. 4 800 000 EUR netto auf den Neubau und ca. 700 000 EUR netto auf den Abbruch. Der Leistungszeitraum erstreckt sich über einen Großteil der Gesamtbauzeit von voraussichtlich September 2016 bis September 2019. Nach Abschluss des VgV-Verhandlungsverfahrens sollen (Teil-)Leistungen gemäß § 43 (Ingenieurbauwerke) und § 51 (Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke) HOAI beauftragt werden (siehe Einzelheiten unter Punkt „Beschreibung der Beschaffung“, Punkt II.2.4)).
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-28 📅
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 122-218401
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 020-032530
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
Die Präsentation eines auf die Aufgabe bezogenen vergleichbaren Projekts (vgl. § 75 Asb. 5 VgV) wird voraussichtlich in der 37. KW stattfinden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nachfolgende Leistungen für den Abbruch und Neubau der Kampmannbrücke sollen nach § 43 (Ingenieurbauwerke) und § 51 (Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke) HOAI beauftragt werden:
1. die Überprüfung von Werkstattzeichnungen (werden von der Baufirma erstellt) auf Übereinstimmung mit der Genehmigungsplanung und den freigegebenen Ausführungszeichnungen als besondere Leistung der Leistungsphase 5, Ziffer 5.11, nach der Schriftenreihe Nummer 3, HOAI – Besondere Leistungen bei der Tragwerksplanung der AHO-Fachkommission, Stand 2010.
1. die Überprüfung von Werkstattzeichnungen (werden von der Baufirma erstellt) auf Übereinstimmung mit der Genehmigungsplanung und den freigegebenen Ausführungszeichnungen als besondere Leistung der Leistungsphase 5, Ziffer 5.11, nach der Schriftenreihe Nummer 3, HOAI – Besondere Leistungen bei der Tragwerksplanung der AHO-Fachkommission, Stand 2010.
2. Besondere Leistungen der Leistungsphase 8 der Tragwerksplanung gem. § 51 i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2), Ziffer 14.1 HOAI, hier die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, insbesondere
2. Besondere Leistungen der Leistungsphase 8 der Tragwerksplanung gem. § 51 i. V. m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2), Ziffer 14.1 HOAI, hier die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, insbesondere
— die Kontrolle der Stahlbau-Fertigung in der Werkstatt;
— die Kontrolle der Seil-Fertigung beim Seilhersteller;
— die Kontrolle wichtiger Bewehrungsanschlüsse auf der Baustelle;
— die Kontrolle wichtiger Montageschritte auf der Baustelle;
— die Kontrolle der Seilmontage auf der Baustelle;
— die Kontrolle des Nachspannvorganges auf der Baustelle;
— die Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung.
a) Grundleistungen der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) gem. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) Ziffer 12.1, mit Ausnahme der Leistungen
— Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm);
— Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran;
— Zusammenstellung und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, er Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften.
Die anrechenbaren Kosten (Kostengruppe 300 – 400 nach DIN 276) betragen nach einer Grobkostenschätzung für den Neubau 4 800 000 EUR netto und für den Abbruch ca. 700 000 EUR netto.
b) Besondere Leistungen der Leistungsphase 8 (örtliche Bauüberwachung) gem. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) Ziffer 13.1, LPH 8 Bauoberleitung, Besondere Leistungen), mit Ausnahme der Leistungen:
— Erstellen eines Bauwerksbuchs;
— Erstellen von Bestandsplänen;
— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße;
— Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
Die Beauftragung der Leistungen bedarf der Zustimmung der politischen Gremien der Stadt Essen.
Zusätzliche Informationen:
Die Präsentation eines auf die Aufgabe bezogenen vergleichbaren Projekts (vgl. § 75 Asb. 5 VgV) wird voraussichtlich in der 37. KW stattfinden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ingenieurleistungen Kampmannbrücke 45257 Essen-Kupferdreh.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend in III.1.1) bis III.1.5) und in III.2.1) genannten Unterlagen/Erklärungen sind
zwingend mit der Bewerbung einzureichen.
Es erfolgt keine Nachforderung nicht eingereichter Unterlagen (vgl. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV). Unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es wird dafür ein entsprechender Bewerbungsbogen, der zwingend auszufüllen ist, unter dem in Abschnitt I dieser Bekanntmachung genannten Beschaffungsportal (http://www.evergabe.nrw.de- s. Inhaltsverzeichnis, Vergabeunterlagen, vom Unternehmer auszufüllende Dokumente) zur Verfügung gestellt. Der Bewerberbogen besteht aus:
Es erfolgt keine Nachforderung nicht eingereichter Unterlagen (vgl. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV). Unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es wird dafür ein entsprechender Bewerbungsbogen, der zwingend auszufüllen ist, unter dem in Abschnitt I dieser Bekanntmachung genannten Beschaffungsportal (http://www.evergabe.nrw.de- s. Inhaltsverzeichnis, Vergabeunterlagen, vom Unternehmer auszufüllende Dokumente) zur Verfügung gestellt. Der Bewerberbogen besteht aus:
— Teilnahmeantrag: Angaben zum Büro/zur Person des Bewerbers, zur Rechtsform des Bewerbers einschl. Handelsregisterauszug (oder gleichwertig) sowie zum bevollmächtigten Vertreter (falls zutreffend),
— Anlage 1: Interessen und Beteiligungen, Nachweis oder Eigenerklärung über die Unabhängigkeit von
Ausführungs- und Lieferanteninteressen
— Anlage 2: Nachweis über die Qualifikation des Bewerbers gemäß § 75 VgV – formlos;
— Anlage 3: Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen. Auskunft Im Sinne von § 45 VgV zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit.
Unternehmen, die Ausführungs- oder Lieferanteninteressen verfolgen,
— Anlage 4: Erklärung zu zwingenden Ausschlusskriterien nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB,
— Anlage 5: Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlusskriterien nach §§ 123 Abs. 4, 124 GWB.
— Anlage 6: Haftpflicht zzgl. Nachweis der Deckungszusage der Versicherung, Nachweis gem. III.1.2) der Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU, § 45 VgV
— Anlage 7: Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, Nachweis gem. III.2.2) der Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU, , § 45 VgV
— Anlage 8: Referenzen (formlos) und Formblätter für Unternehmensreferenzen Unternehmensreferenzen, gem. III.1.3) der Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU,
— Anlage 9: Anzahl Beschäftigte, gem. III.1.3) der Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU,
Der Teilnahmeantrag ist im Original rechtsverbindlich von der Geschäftsführung oder einem/r Bevollmächtigtem/n
handschriftlich zu unterzeichnen und einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift (Faksimile) genügt dieser Vorgabe nicht
und führt zum Ausschluss der Bewerbung. Sofern die Bewerbungsunterlagen mit zugelassener Signatur eingereicht werden ist eine eingescannte Unterschrift wiederrum zulässig. Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Angaben zu III.1.1) von jedem ARGE-Mitglied gefordert. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften sind erlaubt, jedoch keine Pflicht. Im Falle von Bietergemeinschaften ist mit der Bewerbung eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben (Mindestvoraussetzung, falls zutreffend).Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
und führt zum Ausschluss der Bewerbung. Sofern die Bewerbungsunterlagen mit zugelassener Signatur eingereicht werden ist eine eingescannte Unterschrift wiederrum zulässig. Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Angaben zu III.1.1) von jedem ARGE-Mitglied gefordert. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften sind erlaubt, jedoch keine Pflicht. Im Falle von Bietergemeinschaften ist mit der Bewerbung eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben (Mindestvoraussetzung, falls zutreffend).Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bewerberbogen Anlage 6: Haftpflicht zzgl. Nachweis der
Deckungszusage der Versicherung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, deren
Deckungssummen mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 1 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils je Schadensfall, betragen bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen gemäß III.1.1) der Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU. Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen. Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Deckungssummen mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 1 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils je Schadensfall, betragen bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen gemäß III.1.1) der Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU. Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen. Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
— Bewerberbogen Anlage 7: Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: für vergleichbare Dienstleistungen der Planungsleistungen Ingenieurbauwerke in den Geschäftsjahren 2014, 2014 und 2015.
Falls auf Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgegriffen wird, ist eine Verpflichtungserklärung gemäß § 47 Abs. 1 VgV vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bewerberbogen Anlage 8: Referenzen (formlos) und Formblätter für Unternehmensreferenzen
8.1.)
1. Nachweis mindestens eines nach dem 1.1.2008 und bis zum 31.5.2016 fertig gestellten Referenzprojekts (Neubau) im Bereich Seilbrücken mit Litzenbündelseilen (Straßenbrücken oder Eisenbahnbrücken), Überbau als Stahl-/Beton-Verbundtragwerk,
es wurden mindestens die LPH 2-8 aus dem Leistungsbild
des § 43 HOAI 2013 (bzw. § 42 HOAI 2009) und mindestens die LPH 2-5 aus dem Leistungsbild des § 51 HOAI 2013 (bzw. § 49 HOAI 2009) erbracht. Die Projektkosten betragen mindestens 2.500.000 EUR netto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276).
2. Nachweis mindestens eines nach dem 1.1.2008 und bis zum 31.5.2016 fertig gestellten Referenzprojektes (Neubau) im Bereich (semi-)integraler Brücken (Straßenbrücken oder Eisenbahnbrücken), es wurden mindestens die LPH 2-8 aus dem Leistungsbild des § 43 HOAI 2013 (bzw. § 42 HOAI 2009) und mindestens die LPH 2-5 aus dem Leistungsbild des § 51 HOAI 2013 (bzw. § 49 HOAI 2009) erbracht. Die Projektkosten betragen mindestens 2 500 000 EUR netto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276).
2. Nachweis mindestens eines nach dem 1.1.2008 und bis zum 31.5.2016 fertig gestellten Referenzprojektes (Neubau) im Bereich (semi-)integraler Brücken (Straßenbrücken oder Eisenbahnbrücken), es wurden mindestens die LPH 2-8 aus dem Leistungsbild des § 43 HOAI 2013 (bzw. § 42 HOAI 2009) und mindestens die LPH 2-5 aus dem Leistungsbild des § 51 HOAI 2013 (bzw. § 49 HOAI 2009) erbracht. Die Projektkosten betragen mindestens 2 500 000 EUR netto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276).
Die Referenzprojekte müssen jeweils mindestens in
die Honorarzonen IV im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und V in der Tragwerksplanung einzustufen sein. Die Honorarzonen sind in
der Referenz zu benennen.
Gewertet werden nur solche Projekte, bei denen die Leistung
des Bewerbers abgeschlossen ist und vorgenannte Angaben
vollständig vorliegen.
Weitere Referenzen unter den o.g. Bedingungen können
eingereicht werden.
8.2) Die Referenz muss enthalten:
— Bescheinigung des AG zu den erbrachten Leistungen mit
einer Aussage zur Qualität der Leistung.
— Angaben von Kontaktdaten (Name, Anschrift,
Telefonnummer, E-Mail-Adresse) der bauherrenseitigen
Ansprechpartner
— Eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Projektleiterinnen und Projektleiter
— Projektkosten (Kostengruppe 300 bzw. Kostengruppen 300 und 400 ) entspr. DIN 276:2008-12) in EUR netto;
— Benennung der Honorarzone;
— Erbrachter Leistungsumfang und Qualität der Leistung
(darunter Benennung der Leistungsphasen (gemäß der o. g.
Leistungsbilder))
— Datum der Inbetriebnahme;
— Projektbeschreibung in Wort und Bild je Referenz max. 4 DIN
A4 Seiten (oder max. 2 DIN A3 Seiten, gefaltet auf DIN A4).
Bewerberbogen Anlage 9: Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre (2013, 2014, 2015, aufgeteilt nach Dipl.-Ing./BA/MA, Techniker/innen) für Dienstleistungen, die der anstehenden Aufgabe entsprechen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Bewerberbogen Anlage 2: Nachweis über die Qualifikation des Bewerbers gem. §§ 44, 75 Abs. 2 und 3 VgV. Die Nichtvorlage des Nachweises über Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer führt zum Ausschluss vom Verfahren. Eine Nachforderung erfolgt nicht, § 56 Abs. 2 S. 2 VgV.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bewerberbogen Anlage 2: Nachweis über die Qualifikation des Bewerbers gem. §§ 44, 75 Abs. 2 und 3 VgV. Die Nichtvorlage des Nachweises über Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer führt zum Ausschluss vom Verfahren. Eine Nachforderung erfolgt nicht, § 56 Abs. 2 S. 2 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Alle Zahlungen erfolgen bargeldlos in EUR.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Eignungskriterien Wichtung:
— Mittelwert aus den Umsätzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für die zu vergebenden Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren ( 2013, 2014, 2015) 15 %,
— Referenzobjekte 60 %,
— Dreijahresmittel der Vollzeitbeschäftigten (2013, 2014 und 2015) 15 %,
— Form und Inhalt der Bewerbung – 10 %.
Die Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien finden auf dem Vergabemarktplatz (http://www.evergabe.nrw.de).
Hinweis: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hinweis: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-08-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektleiter/-in (Berufserfahrung bzgl. Anzahl der Projekte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektleiter/-in (Berufserfahrung in Jahren)
Stellvertretende/-r/ Projektleiter/-in (Berufserfahrung bzgl. Anzahlt der Projekte)
Stellvertretende/-r/ Projektleiter/-in (Berufserfahrung in Jahren)
Präsentation eines auf die Aufgabe bezogenen vergleichbaren Projekts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Gewichtung des Preises: 20
herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Eine Registrierung ist gem. § 9 Abs. 3 VgV nicht notwendig, wird jedoch ausdrücklich empfohlen.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerber/Bieter/innen, z. B. bei Bewerberfragen und deren
Beantwortung, Nachforderung von Unterlagen/Erklärungen und anderem mehr, in diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über
dieses Portal.
3. Folgende Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:
— Baubeschreibung, Pläne, Gutachten, Leistungsverzeichnisse und anderes mehr.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLY4DZ.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131📞
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de📧
Fax: +49 2114753989 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2016/S 122-218401 (2016-06-23)
Ergänzende Angaben (2016-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Essen plant den Abbruch und Neubau der Straßenüberführung Kampmannbrücke über die Ruhr in Essen-Kupferdreh. Während der Bauausführung sollen Ingenieurleistungen ergänzend zur städtischen Bauleitung und Bauaufsicht vergeben werden. Diese betreffen den Neubau und den Abbruch der Brücke. Die Gesamtkosten (Neubau und Abbruch) liegen überschlägig bei ca. 5.500.000 EUR netto (Kostengruppe 300 – 400 nach DIN 276). Davon entfallen ca. 4.800.000 EUR netto auf den Neubau und ca. 700.000 EUR netto auf den Abbruch. Der Leistungszeitraum erstreckt sich über einen Großteil der Gesamtbauzeit von voraussichtlich September 2016 bis September 2019. Nach Abschluss des VgV-Verhandlungsverfahrens sollen (Teil-)Leistungen gemäß § 43 (Ingenieurbauwerke) und § 51 (Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke) HOAI beauftragt werden (siehe Einzelheiten unter Punkt „Beschreibung der Beschaffung“, Punkt II.2.4)).
Die Stadt Essen plant den Abbruch und Neubau der Straßenüberführung Kampmannbrücke über die Ruhr in Essen-Kupferdreh. Während der Bauausführung sollen Ingenieurleistungen ergänzend zur städtischen Bauleitung und Bauaufsicht vergeben werden. Diese betreffen den Neubau und den Abbruch der Brücke. Die Gesamtkosten (Neubau und Abbruch) liegen überschlägig bei ca. 5.500.000 EUR netto (Kostengruppe 300 – 400 nach DIN 276). Davon entfallen ca. 4.800.000 EUR netto auf den Neubau und ca. 700.000 EUR netto auf den Abbruch. Der Leistungszeitraum erstreckt sich über einen Großteil der Gesamtbauzeit von voraussichtlich September 2016 bis September 2019. Nach Abschluss des VgV-Verhandlungsverfahrens sollen (Teil-)Leistungen gemäß § 43 (Ingenieurbauwerke) und § 51 (Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke) HOAI beauftragt werden (siehe Einzelheiten unter Punkt „Beschreibung der Beschaffung“, Punkt II.2.4)).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Darüber hinaus wurde der Bewerberbogen auf Seite 1, 10 (Anlage 7) und 16 (Anlage 9) angepasst. Ich bitte Sie, alleine den „Bewerberbogen (VgV-Verfahren Ingenieurleistungen Kampmannbrücke)_Stand 30.6.2016 zu verwenden“.