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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vervollständigte und unterzeichnete Eigenerklärung über das Vorliegen und die Benennung von mindestens 3 Referenzkunden, deren Aufträge in den letzten 3 Jahren nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, sowie die Benennung einer „URL“ eines beispielhaften Visitenkartenshops (gemäß Anlage E1).
Vervollständigte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern (gemäß Anlage E3).
Vervollständigte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß Anlage E4).
Das Sozialgesetzbuch (SGB) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreiben vor, dass im Falle der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten geeignete Maßnahmen zu treffen sind, um diese Daten zu schützen. Gem. der Leistungsbeschreibung wird mit der Auftragsdurchführung die Verarbeitung von personenbezogenen Daten / Sozialdaten durch den Auftragnehmer geschuldet. Daher muss im Zuge dieser Ausschreibung im Rahmen der Eignungsprüfung vor Auftragsvergabe festgestellt werden, ob der Bieter die erforderlichen Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes grundsätzlich erfüllt. Hierzu ist vom Bieter ein Prüfkatalog (Anlage E 5) mit Angebotsabgabe ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Werden dort aufgeführte Anforderungen nicht erfüllt, ist der Bieter im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen als ungeeignet einzustufen (dies gilt nicht für Ziff. 2 Fragen /grundlegende Informationen zum Bieter und Fragen, die mit dem Zusatz „Hinweis: Kein Ausschlusskriterium!“ versehen sind). Ist der Bieter aufgrund seiner Angaben als ungeeignet einzustufen und erklärt er sich nicht ausdrücklich gem. Ziff. 4 bereit, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die im Prüfkatalog beschriebenen Anforderungen und Vorkehrungen zum Datenschutz zu erfüllen, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Prüfkatalog dient der vorläufigen Feststellung, ob und inwieweit die vorgenannten Sicherheitsziele erreicht werden. Diese Vorabprüfung ersetzt nicht die geforderte Datenschutzprüfung, dient aber als entsprechende Grundlage.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine bei Angebotsabgabe fehlende Eigenerklärung unter Setzung einer Nachfrist nachzufordern. Wird die fehlende Eigenerklärung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachgereicht, wird das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen.