VOF-Verfahren Projektsteuerungsleistungen für die „Weiterentwicklung des Schulareals Bernhausen in Filderstadt“;

Stadtverwaltung Filderstadt – Hochbauamt

Die Stadt Filderstadt möchte das Schulareal im süd-westlichen Bereich des Stadtteils Bernhausen weiterentwickeln. Aktuell befinden sich auf dem Areal die Gotthard-Müller-Schuler (Grund- und Werkrealschule) mit angrenzender Sporthalle sowie die Fleinsbachschule (Realschule). In unmittelbarer Nähe befinden sich außerdem ein Jugendhaus sowie die derzeit in Bau befindliche Neue Musikschule.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projektaufsicht und Dokumentation
Menge oder Umfang:
Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO, § 6.Die zu erbringende Leistung soll wie folgt stufenweise beauftragt werden:Stufe 1: ProjektvorbereitungStufe 2: PlanungStufe 3: AusführungsvorbereitungStufe 4: AusführungStufe 5: Projektabschluss.600 000
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektaufsicht und Dokumentation 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Filderstadt – Hochbauamt
Postanschrift: Uhlbergstraße 30
Postleitzahl: 70794
Postort: Filderstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.filderstadt.de 🌏
E-Mail: mschoelkopf@filderstadt.de 📧
Telefon: +49 7117003647 📞
Fax: +49 7117003660 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-137404
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Homepage der Stadt Filderstadt unter folgendem Link zum Download bereit gestellt ist: — ---------------------------------------------- http://www.filderstadt.de\servicebieten\Aktuelles\Ausschreibungen — ---------------------------------------------- Bieterfragen/Aktualisierungen werden über die oben genannte Homepage zur Ansicht zur Verfügung gestellt und sind vom Bieter dort einzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht zurück gesandt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Filderstadt möchte das Schulareal im süd-westlichen Bereich des Stadtteils Bernhausen weiterentwickeln. Aktuell befinden sich auf dem Areal die Gotthard-Müller-Schuler (Grund- und Werkrealschule) mit angrenzender Sporthalle sowie die Fleinsbachschule (Realschule). In unmittelbarer Nähe befinden sich außerdem ein Jugendhaus sowie die derzeit in Bau befindliche Neue Musikschule.
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Die Stadt Filderstadt beabsichtigt den Rückbau der Gotthard-Müller-Schule und die Entwicklung eines Neubaus auf dem Schulareal, der für den Betrieb einer Gemeinschaftsschule geeignet ist sowie Räumlichkeiten für die Einrichtung eines offenen Ganztagsbetriebs für die benachbarte Fleinsbachschule bietet. Der zu planende Neubau umfasst eine Nutzfläche von ca. 4.000 m
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Im Zuge des 2-stufigen VOF-Verfahrens werden Projektsteuerungsleistungen nach AHO ausgeschrieben.
— Stufe 1: Präqualifikation (nach Ausschluss- und Auswahlkriterien); 3 Teilnehmer werden EU-weit ausgewählt.
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren.
Menge oder Umfang:
Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO, § 6.
Die zu erbringende Leistung soll wie folgt stufenweise beauftragt werden:
Stufe 1: Projektvorbereitung
Stufe 2: Planung
Stufe 3: Ausführungsvorbereitung
Stufe 4: Ausführung
Stufe 5: Projektabschluss.
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 70794 Filderstadt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag für das Auswahlverfahren (§10 VOF) ist zwingend auf dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsformular abzugeben (Schriftlich an die Kontaktadresse Stadt Filderstadt, vgl. I.1) – Ausschlusskriterium.
Für jeden Bewerber sind für die Eignungsprüfung jeweils nachfolgend genannte Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
A – FORMALIEN
A1.) Fristgerechter Eingang der Bewerbung (17.5.2016, 12:00 Uhr) – Ausschlusskriterium;
A2.) Bewerbungsunterlagen entsprechend der Ausschreibung (Formblätter) – Ausschlusskriterium;
B – RECHTSLAGE
B1.) Falsche oder unvollständige Auskünfte in erheblichem Maß und schuldhaft (§ 4 (9) e VOF) – Ausschlusskriterium;
B2.) Bestätigung, dass Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt wurde (§ 4 (9) d VOF) – Ausschlusskriterium;
B3.) Bestätigung, dass keine Ausschlusskriterien bezüglich Unzuverlässigkeit vorliegen (§ 4 (6) VOF) – Ausschlusskriterium;
B4.) Bestätigung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren eingeleitet ist (§ 4 (9) a VOF) – Ausschlusskriterium;
B5.) Bestätigung, dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferbedingungen vorliegt (§ 2 (3) VOF) – Ausschlusskriterium;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
C – WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
C1.) Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2,0 Mio. EUR) – Ausschlusskriterium;
C2.) Gesamtjahresumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, brutto (§ 5 (4) c VOF) – Auswahlkriterium mit Wichtung 10 %; Gewichtung/Abstufung nachfolgend: ab 1.000 T EUR = 1 Punkt, ab 5.000 T EUR = 2 Punkte, ab 10.000 T EUR = 3 Punkte, ab 20.000 T EUR = 4 Punkte, ab 30.000 T EUR = 5 Punkte (max));
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
FACHLICHE EIGNUNG – REFERNZPROJEKTE (Auswahlkriterien)
Für die drei geforderten Referenzen müssen drei verschiedene Referenzen eingereicht werden. Es darf maximal eine Referenz pro gefordertem Referenzprojekt eingereicht werden.
1. Referenzprojekt des Büros (Neubau Schule, öffentlicher Auftraggeber) – Auswahlkriterium; Wichtung insgesamt: 20 %;
a) Selbsterbrachte Projektmanagement-Leistungen gem. AHO (1 %)
b) Fertigstellung (Abnahme) nach 01.01.2006 (2 %)
c) Anrechenbare Kosten gemäß HOAI in Höhe von 20,0 Mio.EUR netto (KGR 200-700) (3 %)
d) Mindesthonorarzone III nach AHO § 5, Absatz 2 (2 %)
e) Projektbeschreibung in Wort und Bild vorhanden (2 %)
f) Referenzschreiben vorhanden (2 %)
g) Positive Beurteilung im Referenzschreiben (Kostentreue) (3 %)
h) Positive Beurteilung im Referenzschreiben (Termintreue) (3 %)
i) Nennung Bauherr/ Auftraggeber (1 %)
j) Angabe BGF (1 %)
2. Referenzprojekt des Büros (Neubau allgemein, mit öffentlichem Auftraggeber) – Auswahlkriterium; Wichtung gesamt: 20 %;
3. Referenzprojekt des vorgesehenen Projektleiters (Neubau Schule mit öffentlichem Auftraggeber) – Auswahlkriterium; Wichtung gesamt: 30 %
b) Fertigstellung (Abnahme) nach 01.01.2006 (5 %)
c) Anrechenbare Kosten gemäß HOAI in Höhe von 20,0 Mio.EUR netto (KGR 200-700) (5 %)
d) Mindesthonorarzone III nach AHO § 5, Absatz 2 (3 %)
g) Positive Beurteilung im Referenzschreiben (Kostentreue) (5 %)
h) Positive Beurteilung im Referenzschreiben (Termintreue) (5 %)
FACHLICHE EIGNUNG – BÜROORGANISATION UND PROJEKTTEAM (Auswahlkriterienn)
1.) Jährliches Mittel der Beschäftigten (10 %) (Gewichtung/Abstufung nachfolgend; ab 10 Mitarbeiter = 1 Punkt, ab 25 Mitarbeiter = 2 Punkte, ab 50 Mitarbeiter = 3 Punkte, ab 75 Mitarbeiter = 4 Punkte, ab 100 Mitarbeiter = 5 Punkte (max.));
2.) Für die Dienstleistungen verantwortliche Personen (Projektspezifisches Organigramm) (10 %).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2,0 Mio. EUR).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder ist spätestens zum Zeitpunkt der Stufe 2 (Bieterpräsentation/Verhandlung) des Verfahrens vorzulegen.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die fachlichen Anforderungen erfüllt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) oder 89/48/EWG (Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Zum Verhandlungsverfahren (Stufe 2) werden die Bewerber zugelassen, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach den Kriterien erzielen. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten und auf Rang 1-3 stehen, wird gemäß § 10 Abs. 3 VOF per Los entschieden.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Marcus Schölkopf
URL der Dokumente: http://www.filderstadt.de\servicebieten\Aktuelles\Ausschreibungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Homepage der Stadt Filderstadt unter folgendem Link zum Download bereit gestellt ist:
http://www.filderstadt.de\servicebieten\Aktuelles\Ausschreibungen
Bieterfragen/Aktualisierungen werden über die oben genannte Homepage zur Ansicht zur Verfügung gestellt und sind vom Bieter dort einzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht zurück gesandt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-0 📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 26.6.2013 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a: Informations- und Wartepflicht.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Wegen versendet, verkürzt
sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 101b Abs. 2 GWB
(2) Die Unwirksamkeit (red.: eines Vertragsschlusses) nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
— § 107 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.) der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat:
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 077-137404 (2016-04-15)