VOK ProFIT (Darlehensteil)

Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg

Das Land Brandenburg will die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskapazitäten der brandenburgischen Unternehmen stärken.
Um diese Ziele zu erreichen, sind im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung des Operationellen Programms EFRE (EFRE-OP) der Förderperiode 2014-2020 das Finanzinstrument ProFIT Brandenburg (Darlehensteil) aufgelegt worden.
In Bezug auf die Finanzverwaltung und -kontrolle des EFRE-OP muss die EFRE-Verwaltungsbehörde überprüfen, ob die kofinanzierten Produkte und Dienstleistungen geliefert bzw. erbracht und die von den Begünstigten geltend gemachten Ausgaben vorgenommen wurden und ob diese mit dem EFRE-OP und den einschlägigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (vgl. Art. 125 Abs. 4 Buchstabe a) VO (EU) Nr. 1303/2013).
Die Überprüfungen umfassen Vor-Ort-Überprüfungen der Vorhaben (vgl. Art. 125 Abs. 5 VO (EU) Nr. 1303/2013). Die Vor-Ort-Überprüfung der Finanzinstrumente findet bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) statt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 08-11-431-33
Kurze Beschreibung:
Das Land Brandenburg will die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskapazitäten der brandenburgischen Unternehmen stärken. Um diese Ziele zu erreichen, sind im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung des Operationellen Programms EFRE (EFRE-OP) der Förderperiode 2014-2020 das Finanzinstrument ProFIT Brandenburg (Darlehensteil) aufgelegt worden. In Bezug auf die Finanzverwaltung und -kontrolle des EFRE-OP muss die EFRE-Verwaltungsbehörde überprüfen, ob die kofinanzierten Produkte und Dienstleistungen geliefert bzw. erbracht und die von den Begünstigten geltend gemachten Ausgaben vorgenommen wurden und ob diese mit dem EFRE-OP und den einschlägigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (vgl. Art. 125 Abs. 4 Buchstabe a) VO (EU) Nr. 1303/2013). Die Überprüfungen umfassen Vor-Ort-Überprüfungen der Vorhaben (vgl. Art. 125 Abs. 5 VO (EU) Nr. 1303/2013). Die Vor-Ort-Überprüfung der Finanzinstrumente findet bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) statt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de 🌏
E-Mail: florian.lescow@mwe.brandenburg.de 📧
: christina.adler@mwe.brandenburg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHMYJKA%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-13 📅
Datum des Beginns: 2016-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 156-282642
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Der Auftraggeber führt aus rein vergaberechtlichen Gründen eine EU-weite Ausschreibung durch; der geschätzte Auftragswert liegt indes weit unterhalb des EU-Schwellenwerts.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Brandenburg will die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskapazitäten der brandenburgischen Unternehmen stärken.
Um diese Ziele zu erreichen, sind im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung des Operationellen Programms EFRE (EFRE-OP) der Förderperiode 2014-2020 das Finanzinstrument ProFIT Brandenburg (Darlehensteil) aufgelegt worden.
In Bezug auf die Finanzverwaltung und -kontrolle des EFRE-OP muss die EFRE-Verwaltungsbehörde überprüfen, ob die kofinanzierten Produkte und Dienstleistungen geliefert bzw. erbracht und die von den Begünstigten geltend gemachten Ausgaben vorgenommen wurden und ob diese mit dem EFRE-OP und den einschlägigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (vgl. Art. 125 Abs. 4 Buchstabe a) VO (EU) Nr. 1303/2013).
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Die Überprüfungen umfassen Vor-Ort-Überprüfungen der Vorhaben (vgl. Art. 125 Abs. 5 VO (EU) Nr. 1303/2013). Die Vor-Ort-Überprüfung der Finanzinstrumente findet bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) statt.
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung, Dokumentation und Analyse der Vor-Ort-Überprüfungen des Finanzinstruments ProFIT Brandenburg (Darlehensteil) für das EFRE-OP der Förderperiode 2014 – 2020 für die Jahre 2016 bis 2019 mit einer Vertragslaufzeit vom 1. November 2016 bis zum 31.12.2019.
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Es sind einmal jährlich, beginnend in 2016, bis 2019 bei der ILB Vor-Ort-Überprüfungen über das vorhergehende Kalenderjahr durchzuführen. Die Leistungserbringung richtet sich nach den Vorgaben der Europäischen Kommission „Leitfaden für Mitgliedstaaten Verwaltungsprüfungen“ (EGESIF_14-0012-02).
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Folgende Leistungen sind zu erbringen:
— Überprüfung des Verwaltungshandelns der ILB anhand von Einzelfällen innerhalb der ILB, Grundlage sind dabei die Richtlinienbestimmungen sowie die Durchführungshinweise zur Richtlinie (beide auf der Internetseite der ILB verfügbar).
— Es handelt sich dabei um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der (Konditionen der) Darlehensvergaben mit einer geschätzten durchschnittlichen jährlichen Anzahl von etwa 25-30 Anträgen mit einem Mittelvolumen von durchschnittlich etwa 500 000 EUR. Insgesamt stehen im Förderzeitraum 90 000 000 EUR EFRE-Mittel plus 20 % nationale Kofinanzierung für Darlehen zur Verfügung.
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— Der Umfang der jährlichen Vor-Ort-Überprüfungen wird voraussichtlich die Prüfung von etwa 8 Fällen umfassen. Daher kann von einem zeitlichen Aufwand in Höhe von etwa 3 Prüftagen pro Jahr ausgegangen werden. Die genannten Fallzahlen sind Schätzwerte beruhen auf dem Stand der derzeitigen Planung zur Fondsentwicklung und der Risikoanalyse.
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— Es sind Checklisten für die Prüfung zu entwickeln, die mit dem Auftraggeber abzustimmen sind.
Das Stichprobenahmeverfahren ist vom Auftragnehmer zu protokollieren und die Liste der zu überprüfenden Vorhaben zu begründen. Im Ergebnis können vor der Durchführung der Überprüfung Änderungen an den Dokumenten nach Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Unterlagen zur Durchführung und Dokumentation der Überprüfungen, wie z. B. Checklisten, sind durch den Auftragnehmer zu erstellen.
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Folgende weitere Leistungen sind zu erbringen:
— Überprüfung der Erfüllung der Kriterien gemäß Art. 7 VO (EU) Nr. 480/2014 (Kriterien für die Auswahl der mit dem Einsatz von Finanzinstrumenten betrauten Stellen)
Prüfungen auf der Ebene des Darlehensnehmers können bei der Leistungserbringung nur dann durchgeführt werden, wenn eine oder mehrere der folgenden Situationen eintreten:
— Dokumente, die die Unterstützung von Endbegünstigten durch das Finanzinstrument und seinen Einsatz für die vorgesehenen Zwecke im Einklang mit dem anwendbaren Recht belegen, sind weder auf der Ebene der Verwaltungsbehörde noch auf der Ebene der Stellen, die für die Anwendung von Finanzinstrumenten zuständig sind, verfügbar;
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— es gibt Hinweise dafür, dass die verfügbaren Unterlagen auf der Ebene der Verwaltungsbehörde oder der Stellen, die Finanzinstrumente einsetzen, keine wahrheitsgemäßen und genauen Aufzeichnungen der geleisteten Förderung enthalten.
Vor der Prüfung bei einem Darlehensnehmer dokumentiert der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber das Vorliegen dieser Situation und führt erst dann die Prüfung auf der Ebene des Darlehensnehmers durch.
Die Prüfungen sind zu protokollieren und in einer Projektakte zu dokumentieren. Diese umfasst detaillierte Checklisten, die Beschreibung der Durchführung, Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Überprüfungen. Eine Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse und Schlussfolgerungen sind vom Auftragnehmer in einem schriftlichen Bericht einmal jährlich festzuhalten und dem Auftraggeber zu übermitteln. Der Bericht ist, zusammen mit der Projektakte bis zum 31. August eines Jahres (in 2016 bis zum 31.3.2017) zu übermitteln. Die Prüfungsmethoden, Gliederung, Aufbau und Umfang der Dokumentation sind mit dem Auftraggeber jeweils rechtzeitig vor Durchführung der Überprüfungen abzustimmen.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI: 2014 DE 16 RFO P 004 Operationelles Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020.
Zusätzliche Informationen:
Hinweis: Der Auftraggeber führt aus rein vergaberechtlichen Gründen eine EU-weite Ausschreibung durch; der geschätzte Auftragswert liegt indes weit unterhalb des EU-Schwellenwerts.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Auftragnehmer kommen folgende qualifizierte privatwirtschaftliche Prüfstellen in Frage:
— Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften,
— Steuerbevollmächtigte,
— Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
— vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften.
Die beauftragte Prüfstelle muss über eine in Deutschland anerkannte Zulassung für ihre Berufsgruppe verfügen.
(Kopie der Eintragung in einen Berufs- oder Handelsregister bzw. formlose Eigenerklärung, sofern eine Eintragungspflicht nicht besteht, siehe auch Bewerbungsbedingungen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Leistungsbeschreibung.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Nachvollziehbarkeit des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Art und Umfang der Prüfbegleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodischer Ansatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Gewichtung des Preises: 40 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHMYJKA%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Mitte 2019.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHMYJKA.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661-719 📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der „Nichtabhilfe – Mitteilung“ beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden.
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Quelle: OJS 2016/S 156-282642 (2016-08-11)