Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den Vorschriften des GWB bzw. der VOL/A
Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis, im Landkreis Heidenheim, Landkreis Neu-Ulm und im Stadtkreis Ulm. Betroffen sind Linien im Linienbündel „Langenau“ nach dem Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises (Beschluss vom 29.6.2015). In diesem Linienbündel sind die Regionalbuslinien 58, 59 und 582 enthalten. Die Liniengenehmigungen laufen bis zum 30.11.2017.
Alle weiteren Informationen können unter VBM im Bündel Langenau im Verzeichnis „Vorabbekanntmachungen (VBM) von Buslinien nach Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates
“ unter
http://www.alb-donau-kreis.de/landratsamt/bekanntmachungen.php abgerufen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-22.
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Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-06-22
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Auftragsbekanntmachung
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