Vorbereitung, Betreuung und laufende Koordination von Vermessung und Zustandserfassung von Schmutzwasser- und Regenwasserkanälen, Nachbereitung und Dokumentation
Der Auftraggeber ist ein Zweckverband zur gemeinsamen Abwasserbeseitigung im Trennsystem und der Straßenentwässerung in den Gemeinden rund um den Starnberger See. Seine Aufgabe besteht in der Sicherstellung einer funktionierenden und wirtschaftlichen Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung. Ziel ist zudem, die im Kanalsystem auftretende Fremdwassermenge zu reduzieren. Das Kanalnetz weist eine Länge von ca. 600 km auf, die Einzugsfläche beträgt ca. 320 Quadratkilometer bei ca. 60.000 Einwohnern rund um den Starnberger See. Dabei betreut der Auftraggeber rund — 50 km Ringkanäle für Schmutzwasser, — 370 km Ortskanäle für Schmutzwasser, — 200 km Ortskanäle für Regenwasser (derzeit bekannt), — 10 Pumpwerke am Ringkanal und — 80 Pump-/Hebewerke in den Ortskanälen. Der Abwasserverband Starnberger See plant im Rahmen seiner Verantwortlichkeit die abschnittsweise Bestands-Vermessung und die Erfassung des Zustands seines Kanalnetzes. Dabei sollen alle Informationen gesammelt werden, die für eine eindeutige Strukturierung und die grafische Visualisierung der Netzteile mittels Geografischem-Informations-System sowie für eine spätere Sanierungsplanung der untersuchten Bereiche erforderlich sind. Für die einzelnen Untersuchungsgebiete liegen unterschiedliche Datenbestände vor. Während das Schmutzwassernetz zu weiten Teilen bereits vermessen ist, stehen im Bereich der Regenwasserkanalisation z. T. größere Vermessungen an. Schmutz- und Regenwasserkanalisation sollen optisch inspiziert werden (vorlaufende Reinigung). In Teilbereichen liegen auch Untersuchungsergebnisse aus den letzten Jahren vor. Eine Zustandsbewertung der untersuchten Kanäle ist vorgesehen. Die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen "Inspektion und Vermessung" belaufen sich auf 3,0 Mio. EUR brutto in den nächsten 4 Jahren. Es werden Ingenieurleistungen zur Vorbereitung, Betreuung und laufenden Koordination von Vermessung und Zustandserfassung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation, zur Auswertung, Nachbereitung und Dokumentation der betreuten Maßnahmen ausgelobt. Für diese Leistungen beabsichtigt der Auftraggeber, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren geeigneten Auftragnehmern für eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abzuschließen. Die maximale Vertragsdauer beträgt daher vier Jahre. Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren als mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Regeln der VOF durch: — Stufe 1: Teilnahmewettbewerb — Stufe 2: Verhandlung zur Rahmenvereinbarung Die Auswahl der Bewerber auf der 1. Stufe erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix. Die Kriterien und deren Bepunktung sind aus dem bei der Kontaktstelle gem. I.1. anzufordernden Bewerbungsformular im Detail ersichtlich. Aus den zur Abgabe eines Angebots und zu Verhandlungen aufgeforderten Unternehmen wird sodann ein Bieter-„Pool“ von Unternehmen gebildet, mit welchen vergleichbare Rahmenverträge abgeschlossen werden. Die Vergabe der Einzelaufträge über konkrete Projekte erfolgt – ähnlich einer Beschränkten Ausschreibung – mittels Durchführung eines sog. „Miniwettbewerbes“. Hierzu fordert der Auftraggeber bei sämtlichen Unternehmen des „Pools“ unter Benennung des konkreten Einzelauftrags binnen einer bestimmten Frist ein Honorarangebot ab. Der Bestbieter erhält den Zuschlag. Die Leistung ist dann umgehend, jedoch spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung zu erbringen.“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang: 700 000
Gesamtwert des Auftrags: 350 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserverband Starnberger See
Postanschrift: Am Schloßhölzl 25
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.av-starnberger-see.de🌏
E-Mail: probst@bohnzirlewagen.de📧
Telefon: +49 895599982-0📞
Fax: +49 5599982-55 📠
Hinweis: Sämtliche Anfragen/Rückfragen – sind grundsätzlich in Schriftform (per Email) an die Kontaktstelle nach Ziffer I.1) zu richten.
Für die Zusammenfassung der Eignungsnachweise hat der Auslober Formblätter (= Bewerbungsbogen) erstellt. Der Bewerbungsbogen ist von allen Bewerbern eigenverantwortlich für die Erstellung des Teilnahmeantrages unter folgender Email-Adresse abzufordern:
probst@bohnzirlewagen.de
Die Anträge zur Teilnahme sind mit allen geforderten Erklärungen / Nachweisen im verschlossenen, gesondert gekennzeichneten Umschlag und bei der ausschreibenden Stelle (Kontaktstelle s. I.1) postalisch inkl. einer digitalen Version auf einem Speichermedium (CD-ROM) einzureichen.
Hinweis: Sämtliche Anfragen/Rückfragen – sind grundsätzlich in Schriftform (per Email) an die Kontaktstelle nach Ziffer I.1) zu richten.
Für die Zusammenfassung der Eignungsnachweise hat der Auslober Formblätter (= Bewerbungsbogen) erstellt. Der Bewerbungsbogen ist von allen Bewerbern eigenverantwortlich für die Erstellung des Teilnahmeantrages unter folgender Email-Adresse abzufordern:
Die Anträge zur Teilnahme sind mit allen geforderten Erklärungen / Nachweisen im verschlossenen, gesondert gekennzeichneten Umschlag und bei der ausschreibenden Stelle (Kontaktstelle s. I.1) postalisch inkl. einer digitalen Version auf einem Speichermedium (CD-ROM) einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber ist ein Zweckverband zur gemeinsamen Abwasserbeseitigung im Trennsystem und der Straßenentwässerung in den Gemeinden rund um den Starnberger See. Seine Aufgabe besteht in der Sicherstellung einer funktionierenden und wirtschaftlichen Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung. Ziel ist zudem, die im Kanalsystem auftretende Fremdwassermenge zu reduzieren.
Der Auftraggeber ist ein Zweckverband zur gemeinsamen Abwasserbeseitigung im Trennsystem und der Straßenentwässerung in den Gemeinden rund um den Starnberger See. Seine Aufgabe besteht in der Sicherstellung einer funktionierenden und wirtschaftlichen Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung. Ziel ist zudem, die im Kanalsystem auftretende Fremdwassermenge zu reduzieren.
Das Kanalnetz weist eine Länge von ca. 600 km auf, die Einzugsfläche beträgt ca. 320 Quadratkilometer bei ca. 60.000 Einwohnern rund um den Starnberger See. Dabei betreut der Auftraggeber rund
— 50 km Ringkanäle für Schmutzwasser,
— 370 km Ortskanäle für Schmutzwasser,
— 200 km Ortskanäle für Regenwasser (derzeit bekannt),
— 10 Pumpwerke am Ringkanal und
— 80 Pump-/Hebewerke in den Ortskanälen.
Der Abwasserverband Starnberger See plant im Rahmen seiner Verantwortlichkeit die abschnittsweise Bestands-Vermessung und die Erfassung des Zustands seines Kanalnetzes. Dabei sollen alle Informationen gesammelt werden, die für eine eindeutige Strukturierung und die grafische Visualisierung der Netzteile mittels Geografischem-Informations-System sowie für eine spätere Sanierungsplanung der untersuchten Bereiche erforderlich sind. Für die einzelnen Untersuchungsgebiete liegen unterschiedliche Datenbestände vor. Während das Schmutzwassernetz zu weiten Teilen bereits vermessen ist, stehen im Bereich der Regenwasserkanalisation z. T. größere Vermessungen an. Schmutz- und Regenwasserkanalisation sollen optisch inspiziert werden (vorlaufende Reinigung). In Teilbereichen liegen auch Untersuchungsergebnisse aus den letzten Jahren vor. Eine Zustandsbewertung der untersuchten Kanäle ist vorgesehen.
Der Abwasserverband Starnberger See plant im Rahmen seiner Verantwortlichkeit die abschnittsweise Bestands-Vermessung und die Erfassung des Zustands seines Kanalnetzes. Dabei sollen alle Informationen gesammelt werden, die für eine eindeutige Strukturierung und die grafische Visualisierung der Netzteile mittels Geografischem-Informations-System sowie für eine spätere Sanierungsplanung der untersuchten Bereiche erforderlich sind. Für die einzelnen Untersuchungsgebiete liegen unterschiedliche Datenbestände vor. Während das Schmutzwassernetz zu weiten Teilen bereits vermessen ist, stehen im Bereich der Regenwasserkanalisation z. T. größere Vermessungen an. Schmutz- und Regenwasserkanalisation sollen optisch inspiziert werden (vorlaufende Reinigung). In Teilbereichen liegen auch Untersuchungsergebnisse aus den letzten Jahren vor. Eine Zustandsbewertung der untersuchten Kanäle ist vorgesehen.
Die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen "Inspektion und Vermessung" belaufen sich auf 3,0 Mio. EUR brutto in den nächsten 4 Jahren.
Es werden Ingenieurleistungen zur Vorbereitung, Betreuung und laufenden Koordination von Vermessung und Zustandserfassung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation, zur Auswertung, Nachbereitung und Dokumentation der betreuten Maßnahmen ausgelobt.
Für diese Leistungen beabsichtigt der Auftraggeber, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren geeigneten Auftragnehmern für eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abzuschließen. Die maximale Vertragsdauer beträgt daher vier Jahre.
Für diese Leistungen beabsichtigt der Auftraggeber, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren geeigneten Auftragnehmern für eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abzuschließen. Die maximale Vertragsdauer beträgt daher vier Jahre.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren als mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Regeln der VOF durch:
— Stufe 1: Teilnahmewettbewerb
— Stufe 2: Verhandlung zur Rahmenvereinbarung
Die Auswahl der Bewerber auf der 1. Stufe erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix. Die Kriterien und deren Bepunktung sind aus dem bei der Kontaktstelle gem. I.1. anzufordernden Bewerbungsformular im Detail ersichtlich. Aus den zur Abgabe eines Angebots und zu Verhandlungen aufgeforderten Unternehmen wird sodann ein Bieter-„Pool“ von Unternehmen gebildet, mit welchen vergleichbare Rahmenverträge abgeschlossen werden. Die Vergabe der Einzelaufträge über konkrete Projekte erfolgt – ähnlich einer Beschränkten Ausschreibung – mittels Durchführung eines sog. „Miniwettbewerbes“. Hierzu fordert der Auftraggeber bei sämtlichen Unternehmen des „Pools“ unter Benennung des konkreten Einzelauftrags binnen einer bestimmten Frist ein Honorarangebot ab. Der Bestbieter erhält den Zuschlag. Die Leistung ist dann umgehend, jedoch spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung zu erbringen.“.
Die Auswahl der Bewerber auf der 1. Stufe erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix. Die Kriterien und deren Bepunktung sind aus dem bei der Kontaktstelle gem. I.1. anzufordernden Bewerbungsformular im Detail ersichtlich. Aus den zur Abgabe eines Angebots und zu Verhandlungen aufgeforderten Unternehmen wird sodann ein Bieter-„Pool“ von Unternehmen gebildet, mit welchen vergleichbare Rahmenverträge abgeschlossen werden. Die Vergabe der Einzelaufträge über konkrete Projekte erfolgt – ähnlich einer Beschränkten Ausschreibung – mittels Durchführung eines sog. „Miniwettbewerbes“. Hierzu fordert der Auftraggeber bei sämtlichen Unternehmen des „Pools“ unter Benennung des konkreten Einzelauftrags binnen einer bestimmten Frist ein Honorarangebot ab. Der Bestbieter erhält den Zuschlag. Die Leistung ist dann umgehend, jedoch spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung zu erbringen.“.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Starnberg sowie die Gemeinden Berg, Bernried, Feldafing, Münsing, Pöcking, Seeshaupt und Tutzing.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle angefordert werden. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Dabei ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag mit dem dafür in dem Bewerbungsformular vorgesehenen Adressetikett zu versehen und einzureichen.
Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle angefordert werden. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Dabei ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag mit dem dafür in dem Bewerbungsformular vorgesehenen Adressetikett zu versehen und einzureichen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, wird eine Bescheinigung vom Herkunftsland des ausländischen Bieters nicht oder nicht im vollen Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des Bieters ersetzt werden.
Der Auftraggeber wird für den Bieter mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, wird eine Bescheinigung vom Herkunftsland des ausländischen Bieters nicht oder nicht im vollen Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des Bieters ersetzt werden.
Mit dem Teilnahmeantrag sind alle nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Angaben über den Namen und die berufliche Qualifikation des Bewerbers und der Personen, welche die Leistungen tatsächlich erbringen (gem. § 19 Abs.1 oder 2 VOF, z. B. in Form von Studienabschlussnachweisen oder Kammermitgliedsbescheinigung für den Projektleiter und dessen Stellvertreter), d. h. Benennung des vorgesehenen Schlüsselpersonals mit Angabe der Dauer der Bürozugehörigkeit und der Berufserfahrung, jeweils in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes in dem der Bieter ansässig ist.
Mit dem Teilnahmeantrag sind alle nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Angaben über den Namen und die berufliche Qualifikation des Bewerbers und der Personen, welche die Leistungen tatsächlich erbringen (gem. § 19 Abs.1 oder 2 VOF, z. B. in Form von Studienabschlussnachweisen oder Kammermitgliedsbescheinigung für den Projektleiter und dessen Stellvertreter), d. h. Benennung des vorgesehenen Schlüsselpersonals mit Angabe der Dauer der Bürozugehörigkeit und der Berufserfahrung, jeweils in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes in dem der Bieter ansässig ist.
Benennung der sonstigen Mitarbeiter im vorgesehenem Projektteam mit Angabe der Dauer der Bürozugehörigkeit und der Berufserfahrung.
Hinweis: Alle geforderten Erklärungen und Nachweise nach III.2.1, III.2.2 und III.2.3 sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Gemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
Hinweis: Alle geforderten Erklärungen und Nachweise nach III.2.1, III.2.2 und III.2.3 sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Gemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
Erklärung, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 VOF unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden; Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen;
Erklärung, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 VOF unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden; Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen;
Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet;
Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 lit. a)-g) und Abs. 9 lit. a)-e) VOF vorliegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt worden sind, unter Bestimmung einer Nachfrist nach Maßgabe des § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt worden sind, unter Bestimmung einer Nachfrist nach Maßgabe des § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Liegen die nachgeforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei Ablauf dieser Nachfrist nicht wie gefordert vor, kann der Bewerber nicht am weiteren Verfahren beteiligt werden.
Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen; folgende
Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Erklärung zum Umsatz gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 lit. c) VOF, jeweils in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(2) Angabe des jährlichen Mittels der Beschäftigten gemäß § 5 Abs. 5 lit. d) VOF, jeweils in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren unterteilt nach Berufsgruppen, festen und freien Mitarbeitern sowie deren Tätigkeitsfeld; es ist zu erklären, dass der Bieter für die Durchführung der Leistung dauerhaft qualifiziertes Personal in einem Beschäftigungsequivalent von mindestens 2 Arbeitskräften vorhalten kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
abgeschlossenen Geschäftsjahren unterteilt nach Berufsgruppen, festen und freien Mitarbeitern sowie deren Tätigkeitsfeld; es ist zu erklären, dass der Bieter für die Durchführung der Leistung dauerhaft qualifiziertes Personal in einem Beschäftigungsequivalent von mindestens 2 Arbeitskräften vorhalten kann.
(3) Angabe über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen nach § 5 Abs. 5 lit. h) VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angaben gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF zur fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem ist die jeweils branchenspezifische Berufserfahrung anzugeben; weitere berufsbezogene Qualifikationen werden mit einem weiteren Punkt je Zertifikat (Beleg beizufügen) gewertet.
(1) Angaben gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF zur fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem ist die jeweils branchenspezifische Berufserfahrung anzugeben; weitere berufsbezogene Qualifikationen werden mit einem weiteren Punkt je Zertifikat (Beleg beizufügen) gewertet.
Die Angaben des Projektleiters und seines Stellvertreters zu seinen nachgewiesenen Zusatzqualifikationen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Zertifizierter Kanalsanierungsberater oder gleichwertig;
— zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung oder gleichwertig;
— Kanalinspektion nach DIN EN 13508-2 (KI-Kurs) oder gleichwertig;
— Sachkunde Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 und DIN 1986-30 oder gleichwertig;
— Hochschul-/Lehrtätigkeit
Für jede durch die genannten oder gleichwertige andere Zertifikate nachgewiesene Zusatzqualifikation erhält der Bewerber einen Punkt. Können alle fünf Zusatzqualifikationen nachgewiesen werden, wird die max. Punktzahl in Höhe von fünf Punkten erreicht.
Für jede durch die genannten oder gleichwertige andere Zertifikate nachgewiesene Zusatzqualifikation erhält der Bewerber einen Punkt. Können alle fünf Zusatzqualifikationen nachgewiesen werden, wird die max. Punktzahl in Höhe von fünf Punkten erreicht.
(2) Angabe von drei mit der auszuführenden Baumaßnahme vergleichbaren Referenzprojekten (insbesondere vergleichbar hinsichtlich der technischen Anforderungen und Komplexität der Aufgabenstellung);
1. Referenz = Kanalinspektion;
2. Referenz = Schachtinspektion;
3. Referenz = Kanalnetzvermessung;
nach Maßgabe von § 5 Abs. 5 lit. b) VOF (abgeschlossene Maßnahmen). Mehrfachnennungen sind nicht zulässig, d. h. jedes Projekt kann nur einmal als Referenz benannt werden. Den Referenzen sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Kenndaten) und eine Eigenerklärung mit Kurzbeschreibung in Papierform auf jeweils maximal 2 DIN-A4-Seiten beizufügen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
nach Maßgabe von § 5 Abs. 5 lit. b) VOF (abgeschlossene Maßnahmen). Mehrfachnennungen sind nicht zulässig, d. h. jedes Projekt kann nur einmal als Referenz benannt werden. Den Referenzen sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Kenndaten) und eine Eigenerklärung mit Kurzbeschreibung in Papierform auf jeweils maximal 2 DIN-A4-Seiten beizufügen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Referenz 1: Gesamtlänge der Haltungen im Rahmen der betreuten Kanalzustandserfassung, mindestens 25 km; volle Punktzahl ab 100 km.
— Referenz 2: Anzahl der inspizierten Schächte im Rahmen der betreuten Kanalzustandserfassung, mindestens 700 Stk.; volle Punktzahl ab 2.800 Stk.
— Referenz 3: Anzahl der vermessenen Schächte im Rahmen der betreuten Kanalnetzvermessung, mindestens 700 Stk.; volle Punktzahl ab 2.800 Stk.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung einer Referenz ist die Leistungserbringung im Referenzzeitraum bis einschl. 2015 sowie die Angaben zu Auftraggeber mit Nennung eines Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Angabe selbst erbrachter Leistungen sowie Kosten der betreuten Maßnahmen. Mindestbedingung für die Wertung der Referenz 1 ist die Durchführung der konsekutiven Zustandsbewertung der untersuchten Kanäle. Die bestmögliche Bewertung zu III.2.3) wird nur erreicht, wenn alle spezifischen Referenzen die o. g. Kriterien erfüllen (zu den Details siehe den vom Auslober bereitgestellten Bewerbungsbogen; dort ist insbesondere die Punkteverteilung direkt ersichtlich). Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung einer Referenz ist die Leistungserbringung im Referenzzeitraum bis einschl. 2015 sowie die Angaben zu Auftraggeber mit Nennung eines Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Angabe selbst erbrachter Leistungen sowie Kosten der betreuten Maßnahmen. Mindestbedingung für die Wertung der Referenz 1 ist die Durchführung der konsekutiven Zustandsbewertung der untersuchten Kanäle. Die bestmögliche Bewertung zu III.2.3) wird nur erreicht, wenn alle spezifischen Referenzen die o. g. Kriterien erfüllen (zu den Details siehe den vom Auslober bereitgestellten Bewerbungsbogen; dort ist insbesondere die Punkteverteilung direkt ersichtlich). Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen angegeben werden, werden diejenigen Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis gemäß § 5 Abs. 4 lit a) VOF über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall:
— Personenschäden: 2.000.000 EUR,
— Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 EUR.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssummen nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssummen auf die vorgegebenen Beträge erhöht werden können, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssummen nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssummen auf die vorgegebenen Beträge erhöht werden können, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist, z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind vertraglich geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben.
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung anzufordernden Bewerbungsbogens abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung anzufordernden Bewerbungsbogens abzugeben,
(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Soweit Planungsleistungen oder deren Überprüfung betroffen sind, ist die Erbringung natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind, vorbehalten. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen sind dem gleichgestellt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Soweit Planungsleistungen oder deren Überprüfung betroffen sind, ist die Erbringung natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind, vorbehalten. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen sind dem gleichgestellt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 10
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Auswahlkriterien:
Auswahlkriterien: (1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – s. III.2.1 und III.2.2. (insgesamt 60 Pkt. entspricht 22 % der Gesamtpunktzahl). (2) Fachliche Eignung und technische Leistungsfähigkeit – s. III.2.2 und insbesondere III.2.3. (insgesamt 210 Pkt. entspricht 78 % der Gesamtpunktzahl). Details, insbesondere zur Bewertung und Punkteverteilung können dem Bewerbungsbogen entnommen werden (die Unterlage wird vom Auslober zur Verfügung gestellt; es wird dringend empfohlen, den Teilnahmeantrag anhand des Bewerbungsbogens auszufertigen).
Auswahlkriterien: (1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – s. III.2.1 und III.2.2. (insgesamt 60 Pkt. entspricht 22 % der Gesamtpunktzahl). (2) Fachliche Eignung und technische Leistungsfähigkeit – s. III.2.2 und insbesondere III.2.3. (insgesamt 210 Pkt. entspricht 78 % der Gesamtpunktzahl). Details, insbesondere zur Bewertung und Punkteverteilung können dem Bewerbungsbogen entnommen werden (die Unterlage wird vom Auslober zur Verfügung gestellt; es wird dringend empfohlen, den Teilnahmeantrag anhand des Bewerbungsbogens auszufertigen).
Hinweis: Sämtliche Anfragen/Rückfragen – sind grundsätzlich in Schriftform (per Email) an die Kontaktstelle nach Ziffer I.1) zu richten.
Für die Zusammenfassung der Eignungsnachweise hat der Auslober Formblätter (= Bewerbungsbogen) erstellt. Der Bewerbungsbogen ist von allen Bewerbern eigenverantwortlich für die Erstellung des Teilnahmeantrages unter folgender Email-Adresse abzufordern:
Für die Zusammenfassung der Eignungsnachweise hat der Auslober Formblätter (= Bewerbungsbogen) erstellt. Der Bewerbungsbogen ist von allen Bewerbern eigenverantwortlich für die Erstellung des Teilnahmeantrages unter folgender Email-Adresse abzufordern:
Die Anträge zur Teilnahme sind mit allen geforderten Erklärungen / Nachweisen im verschlossenen, gesondert gekennzeichneten Umschlag und bei der ausschreibenden Stelle (Kontaktstelle s. I.1) postalisch inkl. einer digitalen Version auf einem Speichermedium (CD-ROM) einzureichen.
Die Anträge zur Teilnahme sind mit allen geforderten Erklärungen / Nachweisen im verschlossenen, gesondert gekennzeichneten Umschlag und bei der ausschreibenden Stelle (Kontaktstelle s. I.1) postalisch inkl. einer digitalen Version auf einem Speichermedium (CD-ROM) einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Kalendertage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf Antrag kann bei der unter VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Kalendertage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 077-137523 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 700 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Aus dem gebildeten „Bieter-Pool“ von Unternehmen werden Rahmenverträge geschlossen.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Einschätzung u. Analyse der ausgeschriebenen Ing.-Leistungen im Hinblick auf Darstellung der Besonderheiten, Darstellung der Herangehensweise und Organisation, Vorgehensweise zur Zusammenarbeit (40)
2. Darstellung einzelner Aspekte der ausgeschriebenen Ing.-Leistungen an Hand eigener Arbeitsproben (Termine/Kosten/Qualitäten) (30)
3. Honorarangebot (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-19 📅
Name: 1. SiwaPlan Ing. Ges. mbH, Messerschmittstr. 4, 80992 München; 2. ISAS GmbH, Fürstenrieden Str. 275, 81377 München; 3. Dr.-Ing. Pecher und Partner, Landsberger Str. 155, 80687 München;
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller
(a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Kalendertage) gerügt hat oder
(b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat.
Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.