Von der Hamburg Port Authority werden 2 Schlickdeponien zur Annahme von teilentwässertem, belastetem Baggergut aus dem Hamburger Hafen betrieben.
Für den Betrieb der Schlickdeponie Francop sind verschiedene Baumaßnahmen im Zuge des Deponiebetriebes und zur Erhaltung der Infrastruktur gemäß Betriebsgenehmigung erforderlich. In 2016 / 2017 sind dies die folgenden Baumaßnahmen:
1. Bau von 2 Methanoxidationsfenstern zur Gasbehandlung auf der Grundlage des Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards BQS 7-3 vom 20.10.2011, spezifiziert in einem fortzuschreibendem Qualitätssicherungsplan (QSP).
2. Fertigstellung von Teildeponiebereichen durch Bau der oberen Dichtung und Rekultivierung unter Berücksichtigung des Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards BQS 7-1 vom 4.2.2015. Die Anforderungen des BQS 7-1 werden in einem fortzuschreiben-dem Qualitätssicherungsplan (QSP) spezifiziert.
3. Bauleistungen zur Fortführung des Entwässerungssystems (Aufhöhung Schachtbau-werk, neuer Entwässerungsschacht Abdeckdränage, Entwässerungs-/Dränageleitungen) und des Gasdränagesystems (Gasdränageleitung, Erhöhung Gasdom).
4. Erdbauleistungen zur Einlagerung von Baggergut in die Deponie.
Diese Maßnahmen sind auf der Grundlage der zur Ausführung freigegebenen Planunterlagen zu überwachen. Weiterhin ist die Überwachung der zur Entsorgung von Baggergut geschlossenen Verträge (neben den vorgenannten Erdbauleistungen zur Einlagerung von Baggergut auf der Deponie Francop die Koordination von externen Entsorgungsleistungen) einschließlich der zugehörigen Regelverträge zum Betrieb der Deponie (z. B. Reinigung der Fahrwege) erforderlich.
Die abschließende Bauoberleitung verbleibt bei der Betriebsleitung der Deponie Francop, Teile des Leistungsbildes Objektplanung, Leistungsphase 8 „Bauoberleitung“ werden neben der Bauüberwachung jedoch an den AN übertragen.
Die HPA beabsichtigt Bauüberwachungsleistungen mit örtlicher Bauüberwachung und Teile der Bauoberleitung (vgl. Leistungen gemäß HOAI 2013 § 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 12 – Ingenieurbauwerke, Nr. 12.1 LPH 8 und gemäß HBauO § 57) für die vorgenannten Bauleistungen zu vergeben.
Es ist davon auszugehen, dass für einen Zeitraum von ca. 12 Monaten ein Bauingenieur und ein Techniker in Vollzeit erforderlich sind. Dabei ist Personal mit einer ausreichenden Berufserfahrung in vergleichbaren Leistungen einzusetzen. Die Leistung soll vor Ort erbracht werden.
Der Teilnahmewettbewerb richtet sich an Unternehmen, die Erfahrungen in den entsprechenden Aufgabenstellungen und der Umsetzung der DepV einschließlich der bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) haben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-01.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: HPA Hamburg Port Authority
Postanschrift: Brooktorkai 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Daniel Feddrau
Telefon: +49 4042847-2075📞
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de📧
Fax: +49 4042847-2612 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: www.hamburg-port-authority.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“W-0204-16-V-EU Bauüberwachung und Mitwirkung in der Bauoberleitung Maßnahmen Schlickdeponie Francop.
W-0204-16-V-EU”
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Kurze Beschreibung:
“Von der Hamburg Port Authority werden zwei Schlickdeponien zur Annahme von teilentwässertem, belastetem Baggergut aus dem Hamburger Hafen betrieben.
Für den...”
Kurze Beschreibung
Von der Hamburg Port Authority werden zwei Schlickdeponien zur Annahme von teilentwässertem, belastetem Baggergut aus dem Hamburger Hafen betrieben.
Für den Betrieb der Schlickdeponie Francop sind verschiedene Baumaßnahmen im Zuge des Deponiebetriebes und zur Erhaltung der Infrastruktur gemäß Betriebsgenehmigung erforderlich.
Die abschließende Bauoberleitung verbleibt bei der Betriebsleitung der Deponie Francop, Teile des Leistungsbildes Objektplanung, Leistungsphase 8 „Bauoberleitung“ werden neben der Bauüberwachung jedoch an den AN übertragen.
Die HPA beabsichtigt Bauüberwachungsleistungen mit örtlicher Bauüberwachung und Teile der Bauoberleitung (vgl. Leistungen gemäß HOAI 2013 § 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 12 – Ingenieurbauwerke, Nr. 12.1 Lph. 8 und gemäß HBauO § 57) für die vorgenannten Bauleistungen zu vergeben.
Es ist davon auszugehen, dass für einen Zeitraum von ca. 12 Monaten ein Bauingenieur und ein Techniker in Vollzeit erforderlich sind.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauaufsicht📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Überwachung an Ingenieurbauten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauüberwachung und Mitwirkung in der Bauoberleitung Maßnahmen Schlickdeponie Francop.” Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option auf dreimalige Verlängerung um ein Jahr.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 067-117813
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“W-0204-16-V-EU Bauüberwachung und Mitwirkung in der Bauoberleitung Maßnahmen Schlickdeponie Francop”
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-12 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelderstraße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2016/S 135-242878 (2016-07-13)