Die Abteilung P „Förderung und Zahlstelle“ im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) gewährt als zugelassene EU-Zahlstelle jährlich EU-Fördermittel aus dem EGFL – Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (2015: ca. 1 100 000 000 EUR) sowie aus dem ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (2015: 184 000 000 EUR) an ca. 110 000 Landwirte, Unternehmen und sonstige Beteiligte. Der Fördervollzug erfolgt über 57 nachgeordnete Dienststellen sowie weitere Behörden aus dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Das System der EU-Agrarfinanzierung sieht eine von der Zahlstelle funktionell unabhängige Bescheinigende Stelle vor (Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014), die unter Beachtung bestimmter Grundsätze und Verfahren (Art. 6 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014) sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben der EU-Kommission (insbesondere Leitlinien) die Zahlstelle während und nach Abschluss des EU-Haushaltsjahrs (16. Oktober – 15. Oktober des Folgejahres) prüft. Sie gibt eine Stellungnahme ab zur Vollständigkeit, Genauigkeit und sachlichen Richtigkeit der Rechnungslegung der Zahlstelle und zur ordnungsgemäßen Funktionsweise ihrer internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie zur Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben, für die bei der EU-Kommission eine Rückerstattung beantragt wurde. Die Bescheinigende Stelle erstellt jährlich bis spätestens 15. Februar nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres einen Bericht (je einen für die Bereiche EGFL und ELER). Dabei hat sie die einschlägigen EU-rechtlichen Vorgaben zu beachten. In ihrem Bericht nimmt sie auch zur Einhaltung der Zulassungskriterien durch die EU-Zahlstelle Stellung. Ferner prüft die Bescheinigende Stelle die der Zahlstelle obliegende Beseitigung von Mängeln, die die Bescheinigende Stelle oder sonstige Institutionen bei ihren Prüftätigkeiten festgestellt haben (sog. „Follow-up“).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-02-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Postanschrift: Ludwigstraße 2
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +049 8921820📞
E-Mail: vergabe@stmelf.bayern.de📧
Fax: +049 8921822755 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.stmelf.bayern.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle für die EU-Zahlstelle DE 04 Bayern Landwirtschaft gem. Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013.”
Produkte/Dienstleistungen: Betriebsprüfung📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Interne Betriebsrevision📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München; Flächen und Betriebe im Freistaat Bayern.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Abteilung P "Förderung und Zahlstelle" im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) gewährt als zugelassene...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Abteilung P "Förderung und Zahlstelle" im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) gewährt als zugelassene EU-Zahlstelle jährlich EU-Fördermittel aus dem EGFL - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (2015: ca. 1 100 000 000 EUR) sowie aus dem ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (2015: 184 000 000 EUR) an ca. 110 000 Landwirte, Unternehmen und sonstige Beteiligte. Der Fördervollzug erfolgt über 57 nachgeordnete Dienststellen sowie weitere Behörden aus dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Das System der EU-Agrarfinanzierung sieht eine von der Zahlstelle funktionell unabhängige Bescheinigende Stelle vor (Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014), die unter Beachtung bestimmter Grundsätze und Verfahren (Art. 6 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014) sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben der EU-Kommission (insbesondere Leitlinien) die Zahlstelle während und nach Abschluss des EU-Haushaltsjahrs (16. Oktober - 15. Oktober des Folgejahres) prüft. Sie gibt eine Stellungnahme ab zur Vollständigkeit, Genauigkeit und sachlichen Richtigkeit der Rechnungslegung der Zahlstelle und zur ordnungsgemäßen Funktionsweise ihrer internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie zur Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben, für die bei der EU-Kommission eine Rückerstattung beantragt wurde. Die Bescheinigende Stelle erstellt jährlich bis spätestens 15. Februar nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres einen Bericht (je einen für die Bereiche EGFL und ELER). Dabei hat sie die einschlägigen EU-rechtlichen Vorgaben zu beachten. In ihrem Bericht nimmt sie auch zur Einhaltung der Zulassungskriterien durch die EU-Zahlstelle Stellung. Ferner prüft die Bescheinigende Stelle die der Zahlstelle obliegende Beseitigung von Mängeln, die die Bescheinigende Stelle oder sonstige Institutionen bei ihren Prüftätigkeiten festgestellt haben (sog. "Follow-up").
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2016-10-16 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 149-270198
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 7023.1-1/209
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-14 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 040 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass Rügen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber erhoben werden sollten. Ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass Rügen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber erhoben werden sollten. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer gestellt wird.
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Quelle: OJS 2022/S 035-090867 (2022-02-14)