Wartung / Inspektion von Brandmelde-, Hausalarm- und Elektroakustischen Anlagen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs gemäß DIN VDE 0833 und DIN VDE 0828 EN 60849 (EN 60849)
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches für mehr als 50 Schulen im Süden Hamburgs die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Wartung / Inspektion von Brandmelde-, Hausalarm- und Elektroakustischen Anlagen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs gemäß DIN VDE 0833 Teil 1, und DIN VDE 0828 (EN 60849) für den Zeitraum ab Beauftragung bis 30.6.2018 mit der Option, dass der Vertrag zweimalig schriftlich seitens des AG jeweils um 12 Monate bis maximal zum 30.6.2020 verlängert werden kann.
Der Vertrag umfasst für die HAA und BMA die jährliche Wartung und vierteljährliche Inspektion und für die ELA die jährliche Wartung gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 470 Schulstandorten. Der Gesamtauftrag wird in 25 Lose, sortiert nach Fabrikaten, unterteilt. Die Standorte sind in Hamburg verteilt. Es ist möglich, dass pro Standort mehrere Anlagen mit unterschiedlichen Fabrikaten installiert sind. Es können auch BMA / HAA / ELA Anlagen vor Ort sein, die vorher noch nicht erfasst wurden. Diese sind ebenfalls vom AN zu warten / inspizieren. Alle Anlagen an einem Standort werden durch denselben AN betreut. Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Der Auftrag kann für maximal 5 Lose erteilt werden. Die AG behalten sich vor, die Zahl der an einen Auftragnehmer (AN) zu beauftragenden Lose auf Grundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu begrenzen. Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt von einem Los ist neben den weiteren Eignungsnachweisen mindestens ein qualifizierter Fachkundiger in Vollzeit nachzuweisen.
— Fachkundiger ist eine Person die sich in einem Fachgebiet auskennt. Üblicherweise bezeichnet es eine Person die in einem Fachgebiet bestimmte Befähigungsnachweise (wie Zertifikate) vorweisen kann. Alle vorgeschriebenen Kenntnisse dienen ausschließlich dem Schutz von Leben und Werten.
Die Arbeiten sind unmittelbar nach Vertragsabschluss aufzunehmen und in einem Prüfturnus (1x Wartung / 4x Inspektion) innerhalb von 12 Monaten ohne Überhang abzuschließen.
Unter Hausalarmanlagen (HAA) sind interne Alarmierungseinrichtungen zu verstehen, die zum Alarmieren eines Gefahrenzustandes in einem Gebäude oder auf einem Grundstück dienen. Es handelt sich hierbei nur im Einzelfall um Brandmeldeanlagen (BMA) im Sinne der dafür gültigen Normen und Vorschriften. Die Auslösung des Hausalarmes erfolgt über Druckknopfmelder, die Signalisierung erfolgt über Lautsprecher,
Signalhupen bzw. Signalsirenen. Die ELA dient ferner der Pausensignalisierung und wird für Sprachdurchsagen aus dem Hausmeisterdienstzimmer, dem Schulleiterbüro oder Schulbüro / Sekretariat und ggf. anderen Verwaltungsstandorten genutzt. Es handelt sich in der Regel um eine Kombination von Hausalarmanlage (HAA) und Elektroakustischen Lautsprecheranlage (ELA). Bei mehreren dezentral angeordneten Gebäuden wird der Hausalarm nur in dem Gebäude aktiviert, in dem dieser ausgelöst wurde.
Die Vergabe der Lose erfolgt nach Fabrikaten der Brandmeldeanlage / Hausalarmanlage. Die ELA-Anlage muss in diesem Zuge mit gewartet werden. Die ELA kann von unterschiedlichen Herstellern sein.
Sämtliche für die Erfüllung der Forderungen von Aufsichtsorganisationen erforderlichen Zulassungen / Zertifikate o. ä. liegen in der Verantwortlichkeit des ANs.
Diese Bescheinigungen sind vor der Ausführung der Arbeiten dem AG vorzulegen. Der AN stellt sicher, dass für sämtliche Arbeiten, für die Nachweise benötigt werden, solche auch vorhanden sind. Sofern der AN über keinen Nachweis zu den jeweils beauftragten Anlagen verfügt, sind jegliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten des AN an diesen Anlagen ausgeschlossen. Der Wegfall dieser Nachweise ist dem AG sofort zu melden. Die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-04-08
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Auftragsbekanntmachung
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2016-04-11
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Ergänzende Angaben
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2016-10-10
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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