Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH planen das bestehende Wasserleitungsnetz im Bereich Sutte, Maternstraße, Michelsberger Straße und Michelsberg zu erweitern. U. a. aus (Vorsorge-) Gründen des Brandschutzes, der Netzredundanz und zur Einbindung des neuen Hochbehälters West ist die Neuverlegung einer Wasserhauptleitung vorgesehen. Im Zuge dieser geplanten Baumaßnahmen saniert und ordnet der Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, Abteilung Entwässerung im Bereich der vorgenannten Straßen Teile der bestehenden Mischwasserkanalisation neu und berücksichtigt bei den zukünftigen Tiefenlagen und Trassen die Belange der geplanten Wasserleitungsneuverlegung der Stadtwerke Bamberg. Die Anzahl und die ungeordneten Trassenlagen der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen der verschiedenen Spartenträger in der erheblich eingeschränkten öffentlichen Verkehrsfläche der Sutte, Maternstraße, Michelsberger Straße und Michelsberg erfordern eine weitgehende Neuordnung aller bestehenden Leitungen, um die geplante zusätzliche Wasserversorgungsleitung im Straßenraum verlegen und – im Sanierungs- bzw. Schadensfall – Leitungen möglichst uneingeschränkt erreichen zu können. Die Neuordnung aller Ver- und Entsorgungsleitungen bedingt aufgrund der erheblich eingeschränkten Flächenverfügbarkeiten zahlreiche (Leitungs-) Provisorien, um die Ver- und Entsorgungssicherheit der Anlieger während der Bauzeit gewährleisten zu können. Die Neuordnung des Leitungsbestandes, die erforderlichen Provisorien und die geplanten Wasser-, Gas- und Kanalleitungsverlegungen machen eine vollständige Erneuerung der befestigten Flächen (Fahrbahn, Gehwege und Seitenstreifen) im Tiefeinbau unumgänglich. Im Zuge dieser Erneuerung werden bestehende Missstände in der Linien- und Verkehrsführung der Sutte, Maternstraße, Michelsberger Straße und Michelsberg – abgestimmt auf die Belange der vorgesehenen Leitungsarbeiten – soweit möglich beseitigt. Die reinen Baukosten betragen ca. 9 200 000 EUR incl. 19 % USt. (Kostenberechnung). Mit den Planungsleistungen ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgen die Bauarbeiten in zwei Bauabschnitten, 1.BA bis Ende 2020, 2.BA bis Ende 2024.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Menge oder Umfang:
Stufen- und abschnittsweise Beauftragung der nachfolgend genannten Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9:Vorerst wird nur der Baubschnitt 1 stufenweise beauftragt. und zwar für die Leistungsphasen 5 und 6.Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (LPH 7 bis 9) ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt.Der Bauabschnitt 2 wird voraussichtlich anschließend beauftragt.Es wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Leistungsabschnitten nicht besteht.— Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 4, § 45 ff., Verkehrsanlagen Leistungsphasen 5 bis 9;— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung) nach HOAI 2013 Teil 3,Abschnitt 3, § 41 ff., Leistungsphasen 5 bis 9;— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Wasserversorgung) nach HOAI 2013 Teil 3,Abschnitt 3, § 41 ff., Leistungsphasen 5 bis 9;— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gasversorgung) nach HOAI 2013 Teil 3,Abschnitt 3, § 41 ff., Leistungsphasen 5 bis 9;— örtliche Bauüberwachung,— Koordinierungsleistungen mit den Versorgungsträgern,— SiGeKo,— diverse Besondere Leistungen (z. B. Kostenkontrolle, Kostenaufteilung nach Straßenausbaubetragssatzung und nach Städtebauförderung).
Stufen- und abschnittsweise Beauftragung der nachfolgend genannten Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9:Vorerst wird nur der Baubschnitt 1 stufenweise beauftragt. und zwar für die Leistungsphasen 5 und 6.Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (LPH 7 bis 9) ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt.Der Bauabschnitt 2 wird voraussichtlich anschließend beauftragt.Es wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Leistungsabschnitten nicht besteht.— Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 4, § 45 ff., Verkehrsanlagen Leistungsphasen 5 bis 9;— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung) nach HOAI 2013 Teil 3,Abschnitt 3, § 41 ff., Leistungsphasen 5 bis 9;— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Wasserversorgung) nach HOAI 2013 Teil 3,Abschnitt 3, § 41 ff., Leistungsphasen 5 bis 9;— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gasversorgung) nach HOAI 2013 Teil 3,Abschnitt 3, § 41 ff., Leistungsphasen 5 bis 9;— örtliche Bauüberwachung,— Koordinierungsleistungen mit den Versorgungsträgern,— SiGeKo,— diverse Besondere Leistungen (z. B. Kostenkontrolle, Kostenaufteilung nach Straßenausbaubetragssatzung und nach Städtebauförderung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bamberg
Postanschrift: Untere Sandstraße 34
Postleitzahl: 96049
Postort: Bamberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt.bamberg.de🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt.bamberg.de📧
Telefon: +49 951/87-1216📞
Fax: +49 951/87-1957 📠
a) Bewerber können die Bewertungsmatrix mit der Bewertung der Kriterien bei der Vergabestelle der Stadt Bamberg anfordern (siehe Kontaktadressen unter I.1.)).
b) Die Bewerber erhalten von der Vergabestelle ein Codewort, mit dem sie die Ausschreibungsunterlagen und alle Anlagen vom städtischen Ausschreibungsserver abrufen können.
c) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Bewertungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt der Matrix notwendig.
d) Digitale Bewerbungsunterlagen sind nicht zugelassen.
e) Die Bewerbung ist in Papierform einfach in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber einzureichen. (siehe auch Kontaktadresse unter I.1).
Die Umschläge sind mit der Aufschrift: „Bewerbung für VOF- Verfahren – Bitte nicht öffnen“ zu kennzeichnen.
Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht bei der Vergabestelle des Auftraggebers eingereicht wurden (Ausschlusskriterium). Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgeschickt.
f) Enthalten die Bekanntmachung oder die Bewertungsmatrix nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich vor Abgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
g) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen.
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
i) Aus der Stufe 1 des VOF-Verfahrens qualifizieren sich mindestens 3 Bewerber für die Stufe 2.
Diese erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe einen Ausschreibungstext für die Stufe 2.
a) Bewerber können die Bewertungsmatrix mit der Bewertung der Kriterien bei der Vergabestelle der Stadt Bamberg anfordern (siehe Kontaktadressen unter I.1.)).
b) Die Bewerber erhalten von der Vergabestelle ein Codewort, mit dem sie die Ausschreibungsunterlagen und alle Anlagen vom städtischen Ausschreibungsserver abrufen können.
c) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Bewertungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt der Matrix notwendig.
d) Digitale Bewerbungsunterlagen sind nicht zugelassen.
e) Die Bewerbung ist in Papierform einfach in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber einzureichen. (siehe auch Kontaktadresse unter I.1).
Die Umschläge sind mit der Aufschrift: „Bewerbung für VOF- Verfahren – Bitte nicht öffnen“ zu kennzeichnen.
Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht bei der Vergabestelle des Auftraggebers eingereicht wurden (Ausschlusskriterium). Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgeschickt.
f) Enthalten die Bekanntmachung oder die Bewertungsmatrix nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich vor Abgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
g) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen.
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
i) Aus der Stufe 1 des VOF-Verfahrens qualifizieren sich mindestens 3 Bewerber für die Stufe 2.
Diese erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe einen Ausschreibungstext für die Stufe 2.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH planen das bestehende Wasserleitungsnetz im Bereich Sutte, Maternstraße, Michelsberger Straße und Michelsberg zu erweitern. U. a. aus (Vorsorge-) Gründen des Brandschutzes, der Netzredundanz und zur Einbindung des neuen Hochbehälters West ist die Neuverlegung einer Wasserhauptleitung vorgesehen.
Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH planen das bestehende Wasserleitungsnetz im Bereich Sutte, Maternstraße, Michelsberger Straße und Michelsberg zu erweitern. U. a. aus (Vorsorge-) Gründen des Brandschutzes, der Netzredundanz und zur Einbindung des neuen Hochbehälters West ist die Neuverlegung einer Wasserhauptleitung vorgesehen.
Im Zuge dieser geplanten Baumaßnahmen saniert und ordnet der Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, Abteilung Entwässerung im Bereich der vorgenannten Straßen Teile der bestehenden Mischwasserkanalisation neu und berücksichtigt bei den zukünftigen Tiefenlagen und Trassen die Belange der geplanten Wasserleitungsneuverlegung der Stadtwerke Bamberg.
Im Zuge dieser geplanten Baumaßnahmen saniert und ordnet der Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, Abteilung Entwässerung im Bereich der vorgenannten Straßen Teile der bestehenden Mischwasserkanalisation neu und berücksichtigt bei den zukünftigen Tiefenlagen und Trassen die Belange der geplanten Wasserleitungsneuverlegung der Stadtwerke Bamberg.
Die Anzahl und die ungeordneten Trassenlagen der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen der verschiedenen Spartenträger in der erheblich eingeschränkten öffentlichen Verkehrsfläche der Sutte, Maternstraße, Michelsberger Straße und Michelsberg erfordern eine weitgehende Neuordnung aller bestehenden Leitungen, um die geplante zusätzliche Wasserversorgungsleitung im Straßenraum verlegen und – im Sanierungs- bzw. Schadensfall – Leitungen möglichst uneingeschränkt erreichen zu können.
Die Anzahl und die ungeordneten Trassenlagen der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen der verschiedenen Spartenträger in der erheblich eingeschränkten öffentlichen Verkehrsfläche der Sutte, Maternstraße, Michelsberger Straße und Michelsberg erfordern eine weitgehende Neuordnung aller bestehenden Leitungen, um die geplante zusätzliche Wasserversorgungsleitung im Straßenraum verlegen und – im Sanierungs- bzw. Schadensfall – Leitungen möglichst uneingeschränkt erreichen zu können.
Die Neuordnung aller Ver- und Entsorgungsleitungen bedingt aufgrund der erheblich eingeschränkten Flächenverfügbarkeiten zahlreiche (Leitungs-) Provisorien, um die Ver- und Entsorgungssicherheit der Anlieger während der Bauzeit gewährleisten zu können.
Die Neuordnung aller Ver- und Entsorgungsleitungen bedingt aufgrund der erheblich eingeschränkten Flächenverfügbarkeiten zahlreiche (Leitungs-) Provisorien, um die Ver- und Entsorgungssicherheit der Anlieger während der Bauzeit gewährleisten zu können.
Die Neuordnung des Leitungsbestandes, die erforderlichen Provisorien und die geplanten Wasser-, Gas- und Kanalleitungsverlegungen machen eine vollständige Erneuerung der befestigten Flächen (Fahrbahn, Gehwege und Seitenstreifen) im Tiefeinbau unumgänglich. Im Zuge dieser Erneuerung werden bestehende Missstände in der Linien- und Verkehrsführung der Sutte, Maternstraße, Michelsberger Straße und Michelsberg – abgestimmt auf die Belange der vorgesehenen Leitungsarbeiten – soweit möglich beseitigt.
Die Neuordnung des Leitungsbestandes, die erforderlichen Provisorien und die geplanten Wasser-, Gas- und Kanalleitungsverlegungen machen eine vollständige Erneuerung der befestigten Flächen (Fahrbahn, Gehwege und Seitenstreifen) im Tiefeinbau unumgänglich. Im Zuge dieser Erneuerung werden bestehende Missstände in der Linien- und Verkehrsführung der Sutte, Maternstraße, Michelsberger Straße und Michelsberg – abgestimmt auf die Belange der vorgesehenen Leitungsarbeiten – soweit möglich beseitigt.
Die reinen Baukosten betragen ca. 9 200 000 EUR incl. 19 % USt. (Kostenberechnung).
Mit den Planungsleistungen ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgen die Bauarbeiten in zwei Bauabschnitten, 1.BA bis Ende 2020, 2.BA bis Ende 2024.
Menge oder Umfang:
Stufen- und abschnittsweise Beauftragung der nachfolgend genannten Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9:
Vorerst wird nur der Baubschnitt 1 stufenweise beauftragt. und zwar für die Leistungsphasen 5 und 6.
Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (LPH 7 bis 9) ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt.
Der Bauabschnitt 2 wird voraussichtlich anschließend beauftragt.
Es wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Leistungsabschnitten nicht besteht.
— Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 4, § 45 ff., Verkehrsanlagen Leistungsphasen 5 bis 9;
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung) nach HOAI 2013 Teil 3,
Abschnitt 3, § 41 ff., Leistungsphasen 5 bis 9;
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Wasserversorgung) nach HOAI 2013 Teil 3,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gasversorgung) nach HOAI 2013 Teil 3,
— örtliche Bauüberwachung,
— Koordinierungsleistungen mit den Versorgungsträgern,
— SiGeKo,
— diverse Besondere Leistungen (z. B. Kostenkontrolle, Kostenaufteilung nach Straßenausbaubetragssatzung und nach Städtebauförderung).
Beschreibung der Optionen:
Beauftragung der weiteren Abschnitte bzw. Leistungsstufen der Grundleistungen nach HOAI sowie bei Bedarf ausgewählter Besonderer Leistungen.
Es wird sich vorbehalten, weitere im Planungsprozess bzw. während der Bauausführung ggf. erforderliche Leistungen zu beauftragen, sofern sie zum Abschluss des Gesamtvorhabens erforderlich werden und der Auftragnehmer auf diese Leistungen eingerichtet ist.
Es wird sich vorbehalten, weitere im Planungsprozess bzw. während der Bauausführung ggf. erforderliche Leistungen zu beauftragen, sofern sie zum Abschluss des Gesamtvorhabens erforderlich werden und der Auftragnehmer auf diese Leistungen eingerichtet ist.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 100 Monate
Dauer: 100 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bamberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und § 4 (9a bis einschl. d) VOF vorliegen (Ausschlusskriterium).
b) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers gem. § 4 (3) und § 19 (2) VOF.
c) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen.
d) Angabe der im beigefügten Formblatt „Teilnahmeantrag“ geforderten relevanten Angaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung gem. § 2 (3) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, die Ausführungs- und Lieferinteressen verfolgen.
b) Erklärung gem. § 4 (2) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
c) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (auch freie Mitarbeiter) berufen, so ist nachzuweisen, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Es ist der Nachweis zu führen, dass die erforderlichen Mittel für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen (Nachweis der gesicherten Nutzung z.B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (auch freie Mitarbeiter) berufen, so ist nachzuweisen, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Es ist der Nachweis zu führen, dass die erforderlichen Mittel für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen (Nachweis der gesicherten Nutzung z.B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten).
d) Angaben über die technische Leitung gem. § 5 (5) c)VOF.
e) Erklärung gemäß § 5 (4) c) VOF über den Gesamtumsatz brutto des Bewerbers und
f) seinen Umsatz für die ausgeschriebene Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.a) Personelle Qualifikation:
Angabe der Zahl der Beschäftigten im jährlichen Mittel gemäß § 5 (5) d) VOF der letzten 3 Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung:
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter),
— sonstige fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte und ohne Auszubildende).
Angabe von Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei vergleichbaren Projekten (in der entsprechenden Fachdisziplin) und Beispielreferenzen der Personen, die die geforderten Leistungen tatsächlich gemäß § 4 (3) und § 5 (5) a) VOF erbringen sollen, insbesondere:
Angabe von Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei vergleichbaren Projekten (in der entsprechenden Fachdisziplin) und Beispielreferenzen der Personen, die die geforderten Leistungen tatsächlich gemäß § 4 (3) und § 5 (5) a) VOF erbringen sollen, insbesondere:
— des Projektleiters / der Projektleiterin (Qualifikation mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. Ingenieur oder vergleichbar),
— dessen Stellvertreter/in,
— und von einem weiteren Projektmitarbeiter/in.
Für den Projektleiter / die Projektleiterin ist die Erfahrung und Mitarbeit als Projektleiter bei vergleichbaren Projekten oder bei den Beispielreferenzen aus III.2.3) b. anzugeben.
Die Vergleichbarkeit von persönlichen Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschreibung/ Bilder).
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
III.2.3.b) Referenzobjekte:
Nennung und Beschreibung der erbrachten Leistungen bei insgesamt maximal drei mit den Anforderungen nach II.1.5) und II.2.1) vergleichbaren Objekten mit folgenden Kriterien:
1. Erneuerung von innerörtlichen Straßenverkehrsanlagen einschließlich Wasserversorgung, Entwässerung und weiteren Versorgungsleitungen (z.B. Gas, ELT, Breitbandkabel);
2. Erneuerung von Ingenieurbauwerken für Entwässerung und Wasserversorgung in Zusammenhang mit Straßenverkehrsanlagen;
3. Koordinierung der Bauleistungen mit Leistungen anderer Versorgungsträger.
Die Referenzprojekte müssen gleichzeitig alle Kriterien beinhalten.
Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen mit den Anforderungen nach II.1.5) ist vom Bewerber eigenständig nachvollziehbar zu beschreiben.
Je Referenzobjekt sind anzugeben:
— Projektname;
— kurze Beschreibung des Referenzobjektes;
— Angaben zu den Besonderheiten des Referenzobjektes hinsichtlich Koordination und Abstimmung mit den Versorgungsträgern;
— Ansprechpartner Bauherr (Anschrift, Name und Telefonnummer);
— Vertragsverhältnis zum Auftraggeber (z. B. direkter alleiniger Auftragnehmer, Nachunternehmer);
— Angaben zum eigenen Honoraranteil in EUR (netto);
— Angabe des Leistungszeitraums bzw. Angabe des Bearbeitungsstandes des Bauvorhabens;
— Angabe der vom Bewerber selbst erbrachten abgeschloss. Leistungsphasen Objektplanung Ingenieurbauwerke Wasserversorgung und Entwässerung von Verkehrsanlagen;
— Angabe der vom Bewerber selbst erbrachten örtl. Bauüberwachung (öBü) Ingenieurbauwerke Wasserversorgung und Entwässerung von Verkehrsanlagen;
— Angabe der vom Bewerber selbst erbrachten abgeschloss. Leistungsphasen Objektplanung Verkehrsanlagen;
— Angabe der vom Bewerber selbst erbrachten örtl. Bauüberwachung (öBü) Ingenieurbauwerke;
— Angabe der vom Bewerber selbst erbrachten abgeschloss. Leistungsphasen Objektplanung Ingenieurbauwerke Gasversorgung in Verbindung mit Verkehrsanlagen;
— Angabe, ob auch Koordinierungsleistungen mit anderen Versorgungsträgern durchgeführt wurden;
— wurde das Vorhaben mit öffentlichen Mitteln (z. B. nach GVFG) gefördert und wurde dabei mitgewirkt?;
— Aktuelles Referenzschreiben oder Bestätigungsschreiben des AG nicht älter als 2013.
Gewertet werden Referenzobjekte, deren Inbetriebnahme erst nach dem Jahr 2009 erfolgte (Details s. Bewertungsmatrix). Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die o. g. Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
Die Vergleichbarkeit von Projekten hinsichtlich der Schwierigkeit / Projektgröße / Leistungsumfang ist vom Bewerber in Text und Bild nachzuweisen.
III.2.3) c) Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß § 5 (5) e) VOF mit Angaben über die Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (insbesondere Hardware, Rechnerart, Software, fachspezifische Software) welche der Bewerber für die Erbringung seiner Leistungen verfügt.
III.2.3) c) Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß § 5 (5) e) VOF mit Angaben über die Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (insbesondere Hardware, Rechnerart, Software, fachspezifische Software) welche der Bewerber für die Erbringung seiner Leistungen verfügt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden sowie über 1 500 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden sowie über 1 500 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
Die Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahmen sind in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung abhängig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig.
Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbungsunterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, soweit die vorgesehenen Leistungen der jeweiligen Anforderung entsprechen. Die Leistungsbereiche jedes Mitglieds der Bieter- oder Bewerbergemeinschaft sind klar aufzuzeigen (z. B. Organigramm). Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbungsunterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, soweit die vorgesehenen Leistungen der jeweiligen Anforderung entsprechen. Die Leistungsbereiche jedes Mitglieds der Bieter- oder Bewerbergemeinschaft sind klar aufzuzeigen (z. B. Organigramm). Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich zu erbringen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen (AVB) und Zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB) des Auftraggebers (HIV-KOM-Vertrag). Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Leistungsteil der Planung von Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerken ist Ingenieuren gemäß VOF § 19 (2) oder juristischen Personen gemäß VOF § 19 (3) vorbehalten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Auswahlkriterien für das Verhandlungsverfahren sind: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. erreichbare Punktzahl: 20 Punkte). Personelle und Fachliche Qualifikation (max. erreichbare Punktzahl: 30 Punkte).Fachliche Qualifikation, Referenzobjekte (max. erreichbare Punktzahl: 105 Punkte). Technische Ausstattung: (max. erreichbare Punktzahl: 10 Punkte). Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 165 Punkten.Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.Ein Muster der Bewertungsmatrix mit der Gewichtung der Auswahlkriterien wird den Bewerbern zusammen mit dem Teilnahmeantrag zugesandt (s. auch VI.3) Zusätzliche Angaben).
Auswahlkriterien für das Verhandlungsverfahren sind: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. erreichbare Punktzahl: 20 Punkte). Personelle und Fachliche Qualifikation (max. erreichbare Punktzahl: 30 Punkte).Fachliche Qualifikation, Referenzobjekte (max. erreichbare Punktzahl: 105 Punkte). Technische Ausstattung: (max. erreichbare Punktzahl: 10 Punkte). Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 165 Punkten.Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.Ein Muster der Bewertungsmatrix mit der Gewichtung der Auswahlkriterien wird den Bewerbern zusammen mit dem Teilnahmeantrag zugesandt (s. auch VI.3) Zusätzliche Angaben).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Stadt Bamberg
Internetadresse: www.stadt.bamberg.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
a) Bewerber können die Bewertungsmatrix mit der Bewertung der Kriterien bei der Vergabestelle der Stadt Bamberg anfordern (siehe Kontaktadressen unter I.1.)).
b) Die Bewerber erhalten von der Vergabestelle ein Codewort, mit dem sie die Ausschreibungsunterlagen und alle Anlagen vom städtischen Ausschreibungsserver abrufen können.
c) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Bewertungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt der Matrix notwendig.
d) Digitale Bewerbungsunterlagen sind nicht zugelassen.
e) Die Bewerbung ist in Papierform einfach in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber einzureichen. (siehe auch Kontaktadresse unter I.1).
Die Umschläge sind mit der Aufschrift: „Bewerbung für VOF- Verfahren – Bitte nicht öffnen“ zu kennzeichnen.
Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht bei der Vergabestelle des Auftraggebers eingereicht wurden (Ausschlusskriterium). Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgeschickt.
f) Enthalten die Bekanntmachung oder die Bewertungsmatrix nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich vor Abgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
g) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen.
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
i) Aus der Stufe 1 des VOF-Verfahrens qualifizieren sich mindestens 3 Bewerber für die Stufe 2.
Diese erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe einen Ausschreibungstext für die Stufe 2.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53/1277📞
Fax: +49 981/53/1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. GWB § 107 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. § 101 a GWB:
— 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB § 101 a,
— 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GBW 101a per Fax oder auf elektronischem Weg.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2016/S 040-065558 (2016-02-22)
Ergänzende Angaben (2016-03-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH planen das
bestehende Wasserleitungsnetz im Bereich Sutte, Maternstraße, Michels-
berger Straße und Michelsberg zu erweitern. U. a. aus (Vorsorge-) Gründen
des Brandschutzes, der Netzredundanz und zur Einbindung des neuen Hoch-
behälters West ist die Neuverlegung einer Wasserhauptleitung vorgesehen.
Im Zuge dieser geplanten Baumaßnahmen saniert und ordnet der Entsor-
gungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, Abteilung Entwässerung im Be-
reich der vorgenannten Straßen Teile der bestehenden Mischwasserkanalisa-
tion neu und berücksichtigt bei den zukünftigen Tiefenlagen und Trassen die
Belange der geplanten Wasserleitungsneuverlegung der Stadtwerke Bam-
berg.
Die reinen Baukosten betragen ca. 9 200 000 EUR incl. 19 % USt. (Kostenberechnung).
Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgen die Bauarbeiten in 2 Bauabschnitten, 1.BA bis Ende 2020, 2.BA bis Ende 2024.
Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH planen das
bestehende Wasserleitungsnetz im Bereich Sutte, Maternstraße, Michels-
berger Straße und Michelsberg zu erweitern. U. a. aus (Vorsorge-) Gründen
des Brandschutzes, der Netzredundanz und zur Einbindung des neuen Hoch-
behälters West ist die Neuverlegung einer Wasserhauptleitung vorgesehen.
Im Zuge dieser geplanten Baumaßnahmen saniert und ordnet der Entsor-
gungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, Abteilung Entwässerung im Be-
reich der vorgenannten Straßen Teile der bestehenden Mischwasserkanalisa-
tion neu und berücksichtigt bei den zukünftigen Tiefenlagen und Trassen die
Belange der geplanten Wasserleitungsneuverlegung der Stadtwerke Bam-
berg.
Die reinen Baukosten betragen ca. 9 200 000 EUR incl. 19 % USt. (Kostenberechnung).
Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgen die Bauarbeiten in 2 Bauabschnitten, 1.BA bis Ende 2020, 2.BA bis Ende 2024.
Gesamtwert des Auftrags: 402626.58 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bamberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH planen das
bestehende Wasserleitungsnetz im Bereich Sutte, Maternstraße, Michels-
berger Straße und Michelsberg zu erweitern. U. a. aus (Vorsorge-) Gründen
des Brandschutzes, der Netzredundanz und zur Einbindung des neuen Hoch-
behälters West ist die Neuverlegung einer Wasserhauptleitung vorgesehen.
Im Zuge dieser geplanten Baumaßnahmen saniert und ordnet der Entsor-
gungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, Abteilung Entwässerung im Be-
reich der vorgenannten Straßen Teile der bestehenden Mischwasserkanalisa-
tion neu und berücksichtigt bei den zukünftigen Tiefenlagen und Trassen die
Belange der geplanten Wasserleitungsneuverlegung der Stadtwerke Bam-
berg.
Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgen die Bauarbeiten in 2 Bauabschnitten, 1.BA bis Ende 2020, 2.BA bis Ende 2024.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkunde und Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektabwicklung / Organisation / Qualitätssicherung / Dokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit und Präsenz
Gesamteindruck Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium: Honorar im Rahmen der HOAI
Gewichtung der Kosten: 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-20 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern,
Quelle: OJS 2016/S 153-277166 (2016-08-05)