Weiterentwicklung sowie Pflege und Support der Software eNorm

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Gegenstand der Vergabe ist die Weiterentwicklung sowie Pflege und Support der Software eNorm. eNorm ist eine Ergänzung (Plug-In) zu Microsoft Word, die die Einhaltung rechtsförmlicher und redaktioneller Vorgaben während der schriftlichen Erstellung von Gesetzesentwürfen unterstützt und ermöglicht, die Dokumente im gesamten Gesetzgebungsverfahren bis hin zur Verkündung und Normendokumentation durchgängig zu verwenden. eNorm erlaubt eine medienbruchfreie, instanzenübergreifende und durchgängige informationstechnische Unterstützung von Normgebungsvorhaben.
Als Entwicklungsumgebungen bzw. Programmiersprachen werden v. a. eingesetzt:
— VBA: Microsoft Word – Microsoft Visual Basic for Applications;
— VB6: Microsoft Visual Basic 6.0 (SP6);
— VB.NET: Microsoft Visual Studio 2012;
— C++: Microsoft Visual C++ 6.0.
Zum Status quo existiert ein Quellcode in VBA, VB6 und VB.NET. Ebenfalls existiert vereinzelt Quellcode in C++. Der Auftraggeber wird den Quellcode zur Leistungserbringung beistellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-02 Auftragsbekanntmachung
2017-09-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Textverarbeitungssoftwarepaket
Referenznummer: 1032/3-1-11 Z5 193/2016
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Weiterentwicklung sowie Pflege und Support der Software eNorm. eNorm ist eine Ergänzung (Plug-In) zu Microsoft Word, die die Einhaltung rechtsförmlicher und redaktioneller Vorgaben während der schriftlichen Erstellung von Gesetzesentwürfen unterstützt und ermöglicht, die Dokumente im gesamten Gesetzgebungsverfahren bis hin zur Verkündung und Normendokumentation durchgängig zu verwenden. eNorm erlaubt eine medienbruchfreie, instanzenübergreifende und durchgängige informationstechnische Unterstützung von Normgebungsvorhaben. Als Entwicklungsumgebungen bzw. Programmiersprachen werden v. a. eingesetzt: — VBA: Microsoft Word – Microsoft Visual Basic for Applications; — VB6: Microsoft Visual Basic 6.0 (SP6); — VB.NET: Microsoft Visual Studio 2012; — C++: Microsoft Visual C++ 6.0. Zum Status quo existiert ein Quellcode in VBA, VB6 und VB.NET. Ebenfalls existiert vereinzelt Quellcode in C++. Der Auftraggeber wird den Quellcode zur Leistungserbringung beistellen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Textverarbeitungssoftwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dokumentenerstellungssoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Postanschrift: Mohrenstraße 37
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmjv.de 🌏
E-Mail: enormvergabe@bmjv.bund.de 📧
Telefon: +49 30-185808536 📞
Fax: +49 30-185809525 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=144314 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 236-430048
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Sonstigen Vorgaben (SV): SV 1.1: Anforderungen an den Personaleinsatz; SV 1.2: Vertraulichkeitsvereinbarung betreffend die Überlassung der Software eNorm u. ihres Quellcodes für die Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens; SV 1.3: Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten; SV 1.4: Einwilligung in die Datenübermittlung u. -speicherung. Details unter www.evergabe-online.de
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Weiterentwicklung sowie Pflege und Support der Software eNorm. eNorm ist eine Ergänzung (Plug-In) zu Microsoft Word, die die Einhaltung rechtsförmlicher und redaktioneller Vorgaben während der schriftlichen Erstellung von Gesetzesentwürfen unterstützt und ermöglicht, die Dokumente im gesamten Gesetzgebungsverfahren bis hin zur Verkündung und Normendokumentation durchgängig zu verwenden. eNorm erlaubt eine medienbruchfreie, instanzenübergreifende und durchgängige informationstechnische Unterstützung von Normgebungsvorhaben.
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Als Entwicklungsumgebungen bzw. Programmiersprachen werden v. a. eingesetzt:
— VBA: Microsoft Word – Microsoft Visual Basic for Applications;
— VB6: Microsoft Visual Basic 6.0 (SP6);
— VB.NET: Microsoft Visual Studio 2012;
— C++: Microsoft Visual C++ 6.0.
Zum Status quo existiert ein Quellcode in VBA, VB6 und VB.NET. Ebenfalls existiert vereinzelt Quellcode in C++. Der Auftraggeber wird den Quellcode zur Leistungserbringung beistellen.
Geschätzter Gesamtwert: 2524369.75 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Gegenstand der Vergabe wie unter Ziff. II.1.4) angegeben.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Sonstigen Vorgaben (SV):
SV 1.1: Anforderungen an den Personaleinsatz;
SV 1.2: Vertraulichkeitsvereinbarung betreffend die Überlassung der Software eNorm u. ihres Quellcodes für die Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens;
SV 1.3: Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten;
SV 1.4: Einwilligung in die Datenübermittlung u. -speicherung.
Details unter www.evergabe-online.de
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Anforderungen zu nachfolgenden Nr. 1 – 6 sind Ausschlusskriterien. Die Anforderungen EA 1.2 bis EA 1.6 müssen von Einzelbewerbern und von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und von den zu benennenden Unterauftragnehmern erfüllt werden. EA 1.7 ist soweit relevant zu beachten. EA 1.1 ist nur vom Unternehmen, das den Teilnahmeantrag einreicht, zu erfüllen. Hierzu sind jeweilige Eigenerklärungen abzugeben. Eignungskriterien und Eigenerklärungen sind dem Dokument „Eignungsanforderungen sowie sonstige Vorgaben und Erklärungsbogen“ (abzurufen unter www.evergabe-online.de) zu entnehmen. Für die Teilnahmebedingungen gemäß Ziff. III.1) gilt für Unterauftragnehmer generell: Anforderungen sind von Unterauftragnehmern immer dann zu erfüllen, wenn diese gemäß § 47 VgV i. R. d. Eignungsleihe eingesetzt werden sollen. Im Übrigen ist entscheidend, ob die Benennung zumutbar ist i. S. v. § 36 VgV.
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1) EA 1.1: Der Bewerber hat Angaben darüber zu machen, welches Unternehmen im Auftragsfall für welche der folgenden Leistungsbereiche federführend zuständig sein wird:
— Projektmanagement;
— Anforderungsmanagement;
— SW-Entwicklung;
— Qualitätsmanagement;
— Softwarepflegeleistungen und Support;
— Sicherstellung IT-Grundschutz.
Jedem Bereich ist das federführend tätige Unternehmen zuzuordnen. Für alle im Rahmen einer Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer (vgl. § 47 VgV) ist eine von den Unterauftragnehmern unterzeichnete „Mittelbereitstellungserklärung“ einzureichen.
2) EA 1.2: Es liegen beim Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung nach § 123 GWB ist das Datum des Rechtskraftvermerks des Urteils anzugeben. Etwaige anhängige Verfahren sind zu verzeichnen. Stichtag für die Berechnung der Frist nach § 126 Nr. 1 GWB ist das Ende der Teilnahmefrist.
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3) EA 1.3: Sofern fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ist das Datum des zugrunde liegenden Ereignisses anzugeben. Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßer Ermessensausübung über einen Ausschluss entscheiden. Stichtag für die Berechnung der Frist nach § 126 Nr. 2 GWB ist das Ende der Teilnahmefrist.
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4) EA 1.4: Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßer Ermessensausübung über einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG entscheiden. Der Auftraggeber wird für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern.
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5) EA 1.5: Über einen Ausschluss nach § 98c Abs. 1 AufenthG wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßer Ermessensausübung entscheiden. Der Auftraggeber wird für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern.
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6) EA 1.6: Über einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßer Ermessensausübung entscheiden. Der Auftraggeber wird für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern.
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7) EA 1.7: Nur bei vorliegenden Ausschlussgründen/Verstößen gemäß EA 1.2 bis EA 1.6: Eine Erklärung gemäß „Eignungsanforderungen sowie sonstige Vorgaben und Erklärungsbogen“ ist abzugeben und die Einzelheiten zu den vorliegenden Ausschlussgründen/Verstößen sind darzustellen. Im Falle vorliegender Verstöße gegen die Vergaben nach EA 1.2 bis EA 1.6 hat der Bewerber eine Selbstreinigung gemäß §§ 125 und 126 GWB bzw. gemäß § 21 Abs. 1 AEntG bzw. § 98c Abs. 1 AufenthG bzw. § 19 Abs. 1 MiLoG erfolgreich nachzuweisen oder der Verstoß liegt eine angemessen lange Zeit zurück.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Näheres zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ist den Auftragsunterlagen (abzurufen unter der Internetadresse www.evergabe-online.de) zu entnehmen.

Verfahren
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Falls nach der Eignungsprüfung anhand des nachfolgend unter Ziff. III.1) beschriebenen und in dem auf der eVergabeplattform (www.evergabe-online.de) abrufbaren Dokuments „Eignungsanforderungen sowie sonstige Vorgaben und Erklärungsbogen“ mehr als fünf Bewerber geeignet sein sollten, findet die Auswahl der besten fünf Bewerber anhand folgender Bewertungskriterien (B-Kriterien) statt:
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1) Bewertung von Referenzprojekten gemäß EA 3.2 (siehe Ziff. III.1.3)) zur Entwicklung im Bereich Office-Programmierung, zur Programmiertechnologie und –sprache VB oder VBA oder VB.NET, die nicht älter als drei Jahre nach dem Versand der Bekanntmachung an das Amtsblatt der EU sein dürfen. Referenzprojekte unter Abdeckung von WORD und VB.NET, zur Bearbeitung von deutschen strukturierten juristischen Texten und zur Bearbeitung von deutschen strukturierten juristischen Normtexten erhalten die pro eingereichtem Projekt zu erreichende Maximalpunktzahl von 25. Sofern mehr als drei Projekte eingereicht werden, finden die besten drei Projekte Eingang in die Bewertung. Somit können maximal 75 Bewertungspunkte erreicht werden.
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2) Beschreibung des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements im Bereich von Softwareentwicklungs- und Softwarepflegeprojekten gemäß EA 3.5 (siehe Ziff. III.1.3)), ggf. mit Zertifizierungen wie etwa DIN EN 9000, 9001 oder vergleichbar: Erwartet wird die Darstellung konkreter und wirkungsvoller Maßnahmen des Qualitätsmanagements, die die Besonderheit gleichwertiger Aufträge abdecken (Optimierung der Anwendungsfreundlichkeit, Optimierung der Akzeptanz etc.). Die Bewertung erfolgt anhand (A) der Passgenauigkeit des Qualitätsmanagements im Umfeld von Softwareentwicklungs- und Softwarepflegeprojekten bezogen auf gleichwertige Aufträge und (B) der Nachvollziehbarkeit der Darstellung des Qualitätsmanagements und der diesbezüglichen Bezugnahme auf gleichwertige Aufträge. Maximal können hier 3 Bewertungspunkte erreicht werden.
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3) Beschreibung des Vorgehens im Bereich der Pflege von Software gemäß EA 3.6 (siehe III.1.3)): Es ist allgemein das unternehmenseigene Vorgehen im Bereich der Pflege von Software unter Bezugnahme auf gleichwertige Aufträge und unter Berücksichtigung der Aspekte (A) Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses, (B) Prozess der Mängelaufnahme und Verfolgung, (C) Prozess der Mängelbehebung und (D) Dokumentation der Mängelbehebung zu beschreiben. Maximal können hier 3 Bewertungspunkte erreicht werden.
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4) Bewertung von Referenzprojekten zum IT-Grundschutz gemäß EA 3.8 (siehe Ziff. III.1.3)): Die Bewertung erfolgt nach Anzahl der eingereichten Referenzen zum IT-Grundschutz, die mindestens zu Folgendem vorliegen müssen: IT-Projekt, Anwendung der IT-Grundschutz-Kataloge und der IT-Grundschutz-Standards entsprechend den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Maximal können hier 3 Bewertungspunkte erreicht werden.
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Diejenigen fünf Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl (insgesamt max. 84 Bewertungspunkte) zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 5 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren. Teilnahmeanträge, die zu den B-Kriterien EA 3.5 (Beschreibung des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements im Bereich im Bereich von Softwareentwicklungs- und –pflegeprojekten), EA 3.6 (Beschreibung des Vorgehens im Bereich der Pflege von Software) und EA 3.8 (Referenzen zum IT-Schutz) nicht zusätzlich die jeweiligen Mindestpunktzahlen erreichen, werden ausgeschlossen (siehe hierzu auch Ziff. III.1.3)).
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-02-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Der Kommunikationsverkehr erfolgt über die eVergabeplattform des Bundes unter www.evergabe-online.de
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=144314 🌏
Kontaktperson: z. H. Frau Doreen Horn
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: http://bmjv.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Allgemein:
— Das Vergabeverfahren wird über www.evergabe-online.de abgewickelt. Über die Plattform werden die Vergaben auf der Internetseite www.bund.de bekanntgemacht und die Vergabeunterlagen können dort heruntergeladen werden. Weitere Informationen sind dem Informationsportal www.evergabe-online.de zu entnehmen. Der Abruf der Vergabeunterlagen erfolgt über die entsprechende Ausschreibung unter www.evergabe-online.de. Hierzu ist keine Registrierung notwendig. Sobald an dem Teilnahmewettbewerb teilgenommen werden soll, ist eine Registrierung erforderlich, da die Kommunikation über die eVergabe-Plattform erfolgen wird. Grundvoraussetzung für eine Registrierung ist der Besitz einer gültigen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz. Um an der Ausschreibung teilzunehmen wird der sog. Angebots-Assistent (AnA) benötigt. Dieser kann kostenlos auf http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Anwendungen/node_Anwendungen.html heruntergeladen werden.
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— Die Teilnahmeanträge setzen sich aus (1) dem Anschreiben, aus dem hervorgeht, ob der Bewerber als Einzelbewerber oder als Bewerbergemeinschaft agiert, und ob Unterauftragnehmer eingebunden sind und (2) dem Dokument „Eignungsanforderungen sowie sonstige Vorgaben und Erklärungsbogen“ mit Anlagen (ggf. mehrfach für verschiedene Unternehmen) zusammen.
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— Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei einer Abweichung kann der Auftraggeber den Teilnahmeantrag ausschließen.
— Der Bewerber kann im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs über das Vergabeportal www.evergabe-online.de schriftlich über den Angebotsassistenten (AnA) Fragen einreichen. Damit dem Auftraggeber eine angemessene Zeit zur Klärung von Bewerberfragen bleibt, sind diese bis spätestens 30.12.2016 (23:59 Uhr) zu stellen. Nach dieser Frist eingereichte Bewerberfragen werden nicht mehr beantwortet.
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2) Formale Anforderungen:
— Teilnahmeanträge inkl. Anschreiben, der Erklärungsbogen „Eignungsanforderungen sowie sonstige Vorgaben und Erklärungsbogen“ sowie sonstige Erklärungen sind eigenhändig zu unterzeichnen.
— Die in Papierfassung einzureichenden Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung als kopierfähiges Exemplar in zwei – einem inneren und einem äußeren – verschlossenen Umschlägen beim Auftraggeber einzureichen. Der innere verschlossenen Umschlag ist mit der Aufschrift „nicht öffnen: Teilnahmeantrag Vergabeverfahren ‚Weiterentwicklung und Pflege der Software eNorm‘ AZ.: 1032/3-1-11 Z5 193/2016“ zu versehen. Dieser innere Umschlag ist weiter mit dem Namen (Firma) und der Anschrift des Bewerbers zu versehen.
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— Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziff. IV.2.2)) einzureichen.
— Als – nicht als formale Anforderung ausgestaltete – Bearbeitungshilfe ist dem Teilnahmeantrag in Papierform ein Datenträger (z. B. USB-Stick) beizufügen, in welchem der ausgefüllte Erklärungsbogen einschließlich der Anlagen in elektronischer Form und identisch zur Papierform im PDF-Format (möglichst eine Datei) eingereicht werden. Die Prüfung des Teilnahmeantrags erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Papierfassung.
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— Die Papierfassung ist als ein Gesamtdokument zu heften oder in sonst geeigneter Weise fest zu verbinden.
3) Einheitliche Europäische Eigenerklärung:
Siehe hierzu die Ausführungen auf Seite 2 im Dokument „Eignungsanforderungen sowie sonstige Vorgaben und Erklärungsbogen“.
4) Quellcodeeinsichtnahme:
Der Auftraggeber wird den ausgewählten Bewerbern den Quellcode zur Verfügung stellen. Auflagen ergeben sich aus der „Vertraulichkeitsvereinbarung“.
5) Nachforderung:
Die geforderten Erklärungen sind zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags einzureichen. Der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach §§ 155 ff. GWB kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden. Näheres ist dem GWB zu entnehmen.
Eine der Voraussetzungen für einen Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften zuvor bei der Vergabestelle des Auftraggebers (s. o. unter Ziff. I.1)) gerügt werden. In § 160 Abs. 3 GWB ist zur Rügepflicht folgendes geregelt:
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„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. I.1) und VI.4.1)
Postort: Berlin
E-Mail: enormvergabe@bmjv.bund.de 📧
Quelle: OJS 2016/S 236-430048 (2016-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Weiterentwicklung sowie Pflege und Support der Software eNorm. eNorm ist eine Ergänzung (Plug-In) zu Microsoft Word, die die Einhaltung rechtsförmlicher und redaktioneller Vorgaben während der schriftlichen Erstellung von Gesetzesentwürfen unterstützt und ermöglicht, die Dokumente im gesamten Gesetzgebungsverfahren bis hin zur Verkündung und Normendokumentation durchgängig zu verwenden. eNorm erlaubt eine medienbruchfreie, instanzenübergreifende und durchgängige informationstechnische Unterstützung von Normgebungsvorhaben. Als Entwicklungsumgebungen bzw. Programmiersprachen werden v.a. eingesetzt: — VBA: Microsoft Word – Microsoft Visual Basic for Applications; — VB6: Microsoft Visual Basic 6.0 (SP6); — VB.NET: Microsoft Visual Studio 2012; — C++: Microsoft Visual C++ 6.0. Zum Status quo existiert ein Quellcode in VBA, VB6 und VB.NET. Ebenfalls existiert vereinzelt Quellcode in C++. Der Auftraggeber wird den Quellcode zur Leistungserbringung beistellen.
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Gesamtwert des Auftrags: 2524369.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 179-366999
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 236-430048
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Sonstigen Vorgaben (SV): SV 1.1: Anforderungen an den Personaleinsatz. SV 1.2: Vertraulichkeitsvereinbarung betreffend die Überlassung der Software eNorm u. ihres Quellcodes für die Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens. SV 1.3: Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten. SV 1.4: Einwilligung in die Datenübermittlung u. -speicherung. Details unter www.evergabe-online.de
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Entwicklungsumgebungen bzw. Programmiersprachen werden v.a. eingesetzt:
Gegenstand der Vergabe wie unter Ziff. II.1.4 angegeben.
Zusätzliche Informationen:
SV 1.1: Anforderungen an den Personaleinsatz.
SV 1.2: Vertraulichkeitsvereinbarung betreffend die Überlassung der Software eNorm u. ihres Quellcodes für die Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens.
SV 1.3: Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-17 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Die in Papierfassung einzureichenden Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung als kopierfähiges Exemplar in zwei – einem inneren und einem äußeren – verschlossenen Umschlägen beim Auftraggeber einzureichen. Der innere verschlossenen Umschlag ist mit der Aufschrift „Nicht öffnen: Teilnahmeantrag Vergabeverfahren ‚Weiterentwicklung und Pflege der Software eNorm‘ AZ.: 1032/3-1-11 Z5 193/2016“ zu versehen. Dieser innere Umschlag ist weiter mit dem Namen (Firma) und der Anschrift des Bewerbers zu versehen.
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— Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziff. IV.2.2) einzureichen.
— Als – nicht als formale Anforderung ausgestaltete – Bearbeitungshilfe ist dem Teilnahmeantrag in Papierform ein Datenträger (z.B. USB-Stick) beizufügen, in welchem der ausgefüllte Erklärungsbogen einschließlich der Anlagen in elektronischer Form und identisch zur Papierform im PDF-Format (möglichst eine Datei) eingereicht werden. Die Prüfung des Teilnahmeantrags erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Papierfassung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine der Voraussetzungen für einen Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften zuvor bei der Vergabestelle des Auftraggebers (s.o. unter Ziff. I.1) gerügt werden. In § 160 Abs. 3 GWB ist zur Rügepflicht folgendes geregelt:
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„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. I.1 und VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 179-366999 (2017-09-14)