Werkstattumbau Theater Dortmund – Förderanlagen (Lastenaufzug / Hubbühnen / Hebezüge)

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Förderanlagen (Lastenaufzüge / Scherenhubbühnen / Hebezüge).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Hebe- und Fördervorrichtungen, außer Aufzügen und Rolltreppen
Kurze Beschreibung: Förderanlagen (Lastenaufzüge / Scherenhubbühnen / Hebezüge).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Hebe- und Fördervorrichtungen, außer Aufzügen und Rolltreppen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Postleitzahl: 44135
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de 🌏
E-Mail: joachim.schefers@stadtdo.de 📧
Telefon: +49 2315029677 📞
Fax: +49 2315029458 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-30 📅
Datum des Beginns: 2016-08-09 📅
Datum des Endes: 2016-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 085-149438
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Keine Personen zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 290 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
1 Stck Kulissenaufzug
1 Stck Güteraufzug
2 Stck Scherenhubbühnen
Hebezüge.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 290 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Theater Dortmund, Theaterkarree 1 – 3, 44137 Dortmund.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise gem. § 6a EU Nr. 1, § 6a EU Nr. 2 a)-c) und § 6a EU Nr. 3 a)-i) VOB/A und § 7 TVgG NRW einzureichen. Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann. Werden auf Verlangen der Vergabestelle keine ausreichenden Eignungsnachweise vom Bieter eingereicht, kann er vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Auslober wendet die Bestimmungen gemäß RdErl. d. Innenministeriums „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 – IR 12.02.06 – an. Mit Angebotsabgabe sind die nach § 4 und 18 TVgG NRW erforderlichen
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Verpflichtungserklärungen vom Bieter und den bereits bekannten Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abzugeben.
Der Gewerbezentralregisterauszug der Bieter gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung, sowie die Auskunft aus dem Vergaberegister des Landes NRW werden von der Vergabestelle eingeholt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise gemäß § 6a EU Abs. 3 Nr. 2 a)-c) VOB/A. Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahre ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer weise nachgewiesen werden kann. Die Nachweise sind nicht mit Angebotsabgabe, sondern auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise nach § 6a EU Nr. 1 und § 6a EU Nr. 3 a)-i) VOB/A über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen mit Angabe der Auftraggeber in den letzten 3 Geschäftsjahren, sowie eine Auflistung des verfügbaren technischen Personals. Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann. Die Nachweise sind nicht mit Angebotsabgabe, sondern auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß Vergabeunterlagen:
Für alle Bürgschaften gilt: selbstschuldnerische Bürgschaften nach deutschem Recht eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers. Nähere Angaben zur Höhe der Bürgschaften sind den Vergabeunterlagen (Besondere Vertragsbedingungen) zu entnehmen. Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen und VOB/B aktuelle Fassung.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund, Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund, Raum 408 / 409.
Zusätzliche Informationen: Keine Personen zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.dortmund.de 🌏
Dokumente URL: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aktenzeichen / Maßnahmennummer: B285/16.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: www.bezreg-muenster.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information
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über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in den Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber geprüft werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in den Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 085-149438 (2016-04-26)