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(...)
7) Folgende Mindest-Haftpflichtversicherungssummen werden zu Grunde gelegt und sind nachweislich durch den Bieter zu dokumentieren bzw. die Bereitschaftserklärung der Versicherung des Bieters zur Erhöhung bzw. zum Abschluss vorzulegen:
a) Personen- und Sachschäden 3 000 000 EUR,
b) Vermögensschäden 100 000 EUR.
8) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.