Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wettbewerbliche Vergabe der Schienenpersonennahverkehrsleistungen der S-Bahn Hannover.”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen umfassen den fahrplanmäßigen Betrieb auf dem Netz der S-Bahn Hannover.
Die Leistungen werden sich...”
Kurze Beschreibung
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen umfassen den fahrplanmäßigen Betrieb auf dem Netz der S-Bahn Hannover.
Die Leistungen werden sich voraussichtlich aus folgenden derzeitigen Linien zusammensetzen:
— S1 Haste – Weetzen – Hannover Hbf. – Wunstorf – Haste – Stadthagen – Minden.
— S2 Haste – Weetzen – Hannover Hbf. – Wunstorf – Neustadt am Rübenberge – Nienburg.
— S3 Hildesheim Hbf. – Sehnde – Lehrte – Hannover Hbf.
— S4 Hildesheim Hbf. – Sarstedt – Hannover Hbf. – Langenhagen – Bennemühlen.
— S5 Paderborn – Hameln – Weetzen – Hannover Hbf. – Langenhagen – Hannover Flughafen.
— S6 Celle – Burgdorf – (Lehrter Kurve) – Hannover Hbf.
— S7 Celle – Burgdorf – Lehrte – Hannover Hbf.
— S8 Hannover Flughafen – Hannover Hbf. – Hannover Messe/Laatzen (verkehrt nur während weniger Messen).
— S21 Barsinghausen – Weetzen – Hannover Hbf.
— S51 Hameln – Springe – Hannover Hbf. – Seelze.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 123-220314
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Alter Wert
Text:
“(...)
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
1. eine Eigenerklärung über den...”
Text
(...)
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
1. eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz des Bewerbers mit Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr;
(...)
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“(...)
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
1. eine Eigenerklärung über den...”
Text
(...)
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr;
(...)
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.5)
Alter Wert
Text:
“Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit...”
Text
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Auftrag ist nicht geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit...”
Text
Der Auftrag ist nicht geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.
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Quelle: OJS 2016/S 132-237760 (2016-07-07)
Ergänzende Angaben (2016-08-26)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Alter Wert
Text:
“Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass...”
Text
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann hat der Dritte in diesem Fall die fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen tatsächlich zu erbringen. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
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Text:
“Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass...”
Text
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2016-08-31 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2016-09-09 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2016/S 167-300587 (2016-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: hoopmann@lnvg.de📧 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wettbewerbliche Vergabe der Schienenpersonennahverkehrsleistungen der S-Bahn Hannover”
Kurze Beschreibung:
“Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen umfassen den fahrplanmäßigen Betrieb auf dem Netz der S-Bahn Hannover.
Die Leistungen werden sich...”
Kurze Beschreibung
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen umfassen den fahrplanmäßigen Betrieb auf dem Netz der S-Bahn Hannover.
Die Leistungen werden sich voraussichtlich aus folgenden derzeitigen Linien zusammensetzen:
— S1 Haste – Weetzen – Hannover Hbf. – Wunstorf – Haste – Stadthagen – Minden,
— S2 Haste – Weetzen – Hannover Hbf. – Wunstorf – Neustadt am Rübenberge – Nienburg,
— S3 Hildesheim Hbf. – Sehnde – Lehrte – Hannover Hbf,
— S4 Hildesheim Hbf. – Sarstedt – Hannover Hbf. – Langenhagen – Bennemühlen,
— S5 Paderborn – Hameln – Weetzen – Hannover Hbf. – Langenhagen – Hannover Flughafen,
— S6 Celle – Burgdorf – (Lehrter Kurve) – Hannover Hbf,
— S7 Celle – Burgdorf – Lehrte – Hannover Hbf,
— S8 Hannover Flughafen – Hannover Hbf. – Hannover Messe/Laatzen (verkehrt nur während weniger Messen),
— S21 Barsinghausen – Weetzen – Hannover Hbf,
— S51 Hameln – Springe – Hannover Hbf. – Seelze.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Vgl. Abschnitt II.1.4)
Beschreibung der Beschaffung:
“Vgl. Abschnitt II.1.4). Die Verkehrsleistungen umfassen ca. 9 100 000 Zugkm/Jahr” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service- und Sicherheitskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für Informationsmanagement
Preis (Gewichtung): 98
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen sowie Verringerung oder Erhöhung der jeweils zu erbringenden Platzkapazitäten....”
Beschreibung der Optionen
Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen sowie Verringerung oder Erhöhung der jeweils zu erbringenden Platzkapazitäten. Ggf. vorfristige Betriebsaufnahme, siehe Abschnitt VI.3). Veränderungen der Linienführung. Änderung der Art und Weise und des Umfangs des Einsatzes von Sicherheits- und Servicepersonal. Bestellrechte zur technischen Ausrüstung der Fahrzeuge sowie zur Veränderung der sonstigen Fahrzeugqualität. Veränderung der sonstigen Leistungen des Auftragnehmers insbesondere im Bereich der Fahrgastinformation und des Vertriebs. Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 123-220314
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Wettbewerbliche Vergabe der Schienenpersonennahverkehrsleistungen der S-Bahn Hannover”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NordWestBahn GmbH
Postanschrift: Alte Poststraße 9
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Eintragungen unter II.1.7) und V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort eine...”
Die Eintragungen unter II.1.7) und V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 GWB. Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2018/S 228-522049 (2018-11-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wettbewerbliche Vergabe der Schienenpersonennahverkehrsleistungen der S-Bahn Hannover
2016/S 123-220314”
Titel: Schienenpersonennahverkehrsleistungen auf der S-Bahn Hannover
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Verkehrsleistungen umfassen ca. 9 100 000 Zugkm/Jahr. Weitere Auftraggeber neben der Region Hannover sind die Landesnahverkehrsgesellschaft...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Verkehrsleistungen umfassen ca. 9 100 000 Zugkm/Jahr. Weitere Auftraggeber neben der Region Hannover sind die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover (E-Mail: hoopmann@lnvg.de) und der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Friedrich-Ebert Straße 19, 59425 Unna (E-Mail: vergabe@nwl-info.de).
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2022-06-12 📅
Datum des Endes: 2034-12-10 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 228-522049
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2016/S 123-220314
Titel:
“Wettbewerbliche Vergabe der Schienenpersonennahverkehrsleistungen der S-Bahn Hannover.” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Angaben in V.2.4) und sogleich in VII.1.6) entsprechen nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Die Angaben sind nur erfolgt, weil das hiesige Formular...”
Die Angaben in V.2.4) und sogleich in VII.1.6) entsprechen nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Die Angaben sind nur erfolgt, weil das hiesige Formular eine entsprechende Angabe zwingend vorsieht. Der tatsächliche Auftragswert wurde zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen der NordWestBahn GmbH nicht angegeben.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Glaubt sich ein Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt, so kann es bei der unter Ziffer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Glaubt sich ein Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt, so kann es bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB). Die Vergabekammer kann dann nach § 135 Abs.1 GWB die Unwirksamkeit des Auftrags bzw. der Änderung feststellen. Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 GWB. Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 073-175155 (2020-04-09)