Wettbewerbliche Vergabe der Schienenpersonennahverkehrsleistungen der S-Bahn Hannover

Region Hannover

Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen umfassen den fahrplanmäßigen Betrieb auf dem Netz der S-Bahn Hannover.
Die Leistungen werden sich voraussichtlich aus folgenden derzeitigen Linien zusammensetzen:
— S1 Haste – Weetzen – Hannover Hbf. – Wunstorf – Haste – Stadthagen – Minden.
— S2 Haste – Weetzen – Hannover Hbf. – Wunstorf – Neustadt am Rübenberge – Nienburg.
— S3 Hildesheim Hbf. – Sehnde – Lehrte – Hannover Hbf.
— S4 Hildesheim Hbf. – Sarstedt – Hannover Hbf. – Langenhagen – Bennemühlen.
— S5 Paderborn – Hameln – Weetzen – Hannover Hbf. – Langenhagen – Hannover Flughafen.
— S6 Celle – Burgdorf – (Lehrter Kurve) – Hannover Hbf.
— S7 Celle – Burgdorf – Lehrte – Hannover Hbf.
— S8 Hannover Flughafen – Hannover Hbf. – Hannover Messe/Laatzen (verkehrt nur während weniger Messen).
— S21 Barsinghausen – Weetzen – Hannover Hbf.
— S51 Hameln – Springe – Hannover Hbf. – Seelze.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-24 Auftragsbekanntmachung
2016-07-07 Ergänzende Angaben
2016-08-26 Ergänzende Angaben
2018-11-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-04-09 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2016-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen umfassen den fahrplanmäßigen Betrieb auf dem Netz der S-Bahn Hannover. Die Leistungen werden sich voraussichtlich aus folgenden derzeitigen Linien zusammensetzen: — S1 Haste – Weetzen – Hannover Hbf. – Wunstorf – Haste – Stadthagen – Minden. — S2 Haste – Weetzen – Hannover Hbf. – Wunstorf – Neustadt am Rübenberge – Nienburg. — S3 Hildesheim Hbf. – Sehnde – Lehrte – Hannover Hbf. — S4 Hildesheim Hbf. – Sarstedt – Hannover Hbf. – Langenhagen – Bennemühlen. — S5 Paderborn – Hameln – Weetzen – Hannover Hbf. – Langenhagen – Hannover Flughafen. — S6 Celle – Burgdorf – (Lehrter Kurve) – Hannover Hbf. — S7 Celle – Burgdorf – Lehrte – Hannover Hbf. — S8 Hannover Flughafen – Hannover Hbf. – Hannover Messe/Laatzen (verkehrt nur während weniger Messen). — S21 Barsinghausen – Weetzen – Hannover Hbf. — S51 Hameln – Springe – Hannover Hbf. – Seelze.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Region Hannover
Postanschrift: Hildesheimer StraĂźe 20
Postleitzahl: 30169
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.hannover.de 🌏
E-Mail: spnv-vergabe@region-hannover.de đź“§
Fax: +49 5116161125184 đź“ 
URL der Dokumente: http://vergabeverfahren.daisikomm.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-24 đź“…
Einreichungsfrist: 2016-08-31 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-29 📅
Datum des Beginns: 2021-12-12 đź“…
Datum des Endes: 2034-06-18 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 123-220314
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 096-171869
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
1) Als Federführerin und Kontaktstelle für alle Auftraggeber fungiert die Region Hannover (siehe Angabe unter Abschnitt I.1)). Sämtliche Korrespondenz ist mit der Region Hannover zu führen. Dies ist alleinige Ansprechpartnerin der Bewerber / Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB. Die Kommunikation mit den ausgewählten Bewerbern erfolgt über ein Internetportal. Nähere Einzelheiten sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen. Angaben zur Kommunikation bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge sind auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite zusammengestellt: 2) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zustande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Beginn der Verkehrsleistungen im SPNV. Die Auftraggeber behalten sich ein Recht zur Bestellung von in Abschnitt II.1.4) genannten Verkehrsleistungen beim Auftragnehmer mit einer Betriebsaufnahme vor dem 12.12.2021, nicht aber vor dem 13.12.2020, vor, soweit der Auftragnehmer über zur Durchführung der Verkehrsleistungen geeignete Fahrzeuge verfügt. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. 3) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber bekannt gegeben. 4) Die Teilnahmeanträge sind bis zu dem in Abschnitt IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Die Angaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge und zur Prüfung der Eignung durch die Auftraggeber sind auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite erhältlich. 5) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrages benachrichtigt. 6) Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bietergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bietergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. 7) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen, Not- und Ersatzverkehre, Instandhaltungsleistungen an den Fahrzeugen, Einsatz von Servicepersonal und Fahrausweisprüfungen) Subunternehmer einzusetzen, so ist das Subunternehmen im Angebot zu benennen und es sind Art und Umfang der für das Subunternehmen vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Subunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Subunternehmen beschränken. 8) Das NTVergG und das TVgG NRW enthalten beide eine Verpflichtung zur Tariftreue und eine Verpflichtung zur Bezahlung eines vergabespezifischen Mindestlohns. Die Bieter werden mit ihrem Angebot entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die weiteren Einzelheiten können auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite eingesehen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen umfassen den fahrplanmäßigen Betrieb auf dem Netz der S-Bahn Hannover.
Die Leistungen werden sich voraussichtlich aus folgenden derzeitigen Linien zusammensetzen:
— S1 Haste – Weetzen – Hannover Hbf. – Wunstorf – Haste – Stadthagen – Minden.
— S2 Haste – Weetzen – Hannover Hbf. – Wunstorf – Neustadt am Rübenberge – Nienburg.
— S3 Hildesheim Hbf. – Sehnde – Lehrte – Hannover Hbf.
— S4 Hildesheim Hbf. – Sarstedt – Hannover Hbf. – Langenhagen – Bennemühlen.
— S5 Paderborn – Hameln – Weetzen – Hannover Hbf. – Langenhagen – Hannover Flughafen.
— S6 Celle – Burgdorf – (Lehrter Kurve) – Hannover Hbf.
— S7 Celle – Burgdorf – Lehrte – Hannover Hbf.
— S8 Hannover Flughafen – Hannover Hbf. – Hannover Messe/Laatzen (verkehrt nur während weniger Messen).
— S21 Barsinghausen – Weetzen – Hannover Hbf.
— S51 Hameln – Springe – Hannover Hbf. – Seelze.
Vgl. Abschnitt II.1.4). Die Verkehrsleistungen umfassen ca. 9 100 000 Zugkm/Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen sowie Verringerung oder Erhöhung der jeweils zu erbringenden Platzkapazitäten. Ggf. vorfristige Betriebsaufnahme, siehe Abschnitt VI.3). Veränderungen der Linienführung. Änderung der Art und Weise und des Umfangs des Einsatzes von Sicherheits- und Servicepersonal. Bestellrechte zur technischen Ausrüstung der Fahrzeuge sowie zur Veränderung der sonstigen Fahrzeugqualität. Veränderung der sonstigen Leistungen des Auftragnehmers insbesondere im Bereich der Fahrgastinformation und des Vertriebs. Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Vgl. Abschnitt II.1.4).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber / Bieter muss als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese nach § 6 Abs. 8 oder Abs. 9 AEG nicht benötigt wird. Der Bewerber / Bieter muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 4 AEG verfügen.
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Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder eine Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder Abs. 9 AEG sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen.
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Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für die die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die für die Prüfung der Befähigung zur Berufsausübung erforderlichen Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
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Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
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Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die sogleich unter Ziffer 2 gestellten Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ausreichend, wenn das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer 2 der sogleich aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 1.8.2016 datieren.
Mindeststandards:
Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfĂĽllen:
1. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 50 000 000 EUR im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr und
2. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven in Höhe von 9 000 000 EUR zum Ende des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers. Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
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Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfĂĽllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
1. eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz des Bewerbers mit Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr;
2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
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3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers vorhandenen stillen Reserven (falls das buchmäßige Eigenkapital den gem. Ziffer 2 der obigen Anforderungen geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht);
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4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers kein Jahresabschluss erstellt worden ist oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
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In diesem Fall hat der Bewerber neben den in den obigen Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2 genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte vor der Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossene Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
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a) sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
b) Eigenkapital zu Buchwerten;
c) Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Soweit sich aus dem Jahresabschluss oder der Vermögensübersicht und der Einnahmen-Überschussrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das letzte Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
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Ist der Jahresabschluss oder die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung des Bewerbers über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht fertig gestellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf das dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangene Geschäftsjahr des Bewerbers. Darüber hinaus sind in einer Eigenerklärung die vorläufige Höhe des Eigenkapitals zu Zeitwerten und das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in angemessener Qualität erforderlich sind.
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Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
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Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge im SPNV in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen. Dienstleistungsaufträge im SPNV müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Die Auftraggeber werden auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen, die mehr als drei Jahre, nicht jedoch mehr als sechs Jahre zurückliegen. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden. Für diese Eigenerklärung ist das Formblatt F1 zu benutzen.
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Mindeststandards:
Vorlage einer Referenz über einen während der letzten 6 Jahre (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann hat der Dritte in diesem Fall die fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen tatsächlich zu erbringen. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
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Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
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Informationen ĂĽber einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 6 AEG, siehe Abschnitt III.1.1).
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
Die Bedingungen fĂĽr die AusfĂĽhrung des Auftrags sind unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite ersichtlich.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 100
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Eine Auswahl wird nicht erfolgen. Alle Bewerber, die nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs geeignet sind, werden zum weiteren Vergabeverfahren zugelassen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-31 đź“…

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE217952851
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-StraĂźe 5
Postleitzahl: 30159
Land: Niedersachsen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Postanschrift: Friedrich-Ebert-StraĂźe 19
Postort: Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Arnsberg 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Verkehr, zu Händen von Herrn Eberhard Otto
Adresse des Käuferprofils: http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Bekanntmachungen-Ausschreibungen/Öffentliche-Ausschreibungen/Öffentliche-Ausschreibungen-der-Region-Hannover 🌏
E-Mail: sbahn-hannover@lnvg.de đź“§
Internetadresse: http://www.lnvg.de 🌏
E-Mail: vergabe@nwl-info.de đź“§
Internetadresse: http://www.nwl-info.de 🌏
Dokumente URL: http://vergabeverfahren.daisikomm.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Region Hannover, Team Zentrale Submissionen, zu Händen von Herrn Watzel
Land: Region Hannover 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Als Federführerin und Kontaktstelle für alle Auftraggeber fungiert die Region Hannover (siehe Angabe unter Abschnitt I.1)). Sämtliche Korrespondenz ist mit der Region Hannover zu führen. Dies ist alleinige Ansprechpartnerin der Bewerber / Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB. Die Kommunikation mit den ausgewählten Bewerbern erfolgt über ein Internetportal. Nähere Einzelheiten sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen. Angaben zur Kommunikation bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge sind auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite zusammengestellt:
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2) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zustande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Beginn der Verkehrsleistungen im SPNV. Die Auftraggeber behalten sich ein Recht zur Bestellung von in Abschnitt II.1.4) genannten Verkehrsleistungen beim Auftragnehmer mit einer Betriebsaufnahme vor dem 12.12.2021, nicht aber vor dem 13.12.2020, vor, soweit der Auftragnehmer über zur Durchführung der Verkehrsleistungen geeignete Fahrzeuge verfügt. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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3) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber bekannt gegeben.
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4) Die Teilnahmeanträge sind bis zu dem in Abschnitt IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Die Angaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge und zur Prüfung der Eignung durch die Auftraggeber sind auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite erhältlich.
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5) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierĂĽber und ĂĽber die GrĂĽnde fĂĽr die Ablehnung ihres Teilnahmeantrages benachrichtigt.
6) Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bietergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bietergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht.
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7) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen, Not- und Ersatzverkehre, Instandhaltungsleistungen an den Fahrzeugen, Einsatz von Servicepersonal und Fahrausweisprüfungen) Subunternehmer einzusetzen, so ist das Subunternehmen im Angebot zu benennen und es sind Art und Umfang der für das Subunternehmen vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Subunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Subunternehmen beschränken.
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8) Das NTVergG und das TVgG NRW enthalten beide eine Verpflichtung zur Tariftreue und eine Verpflichtung zur Bezahlung eines vergabespezifischen Mindestlohns. Die Bieter werden mit ihrem Angebot entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die weiteren Einzelheiten können auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite eingesehen werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: LĂĽneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334/1335/1336 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de đź“§
Fax: +49 4131152943 đź“ 
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html 🌏
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-StraĂźe 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499400 đź“ 
Quelle: OJS 2016/S 123-220314 (2016-06-24)
Ergänzende Angaben (2016-07-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-07 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 132-237760
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 123-220314
ABl. S-Ausgabe: 132
Quelle: OJS 2016/S 132-237760 (2016-07-07)
Ergänzende Angaben (2016-08-26)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-26 đź“…
Einreichungsfrist: 2016-09-09 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 167-300587
ABl. S-Ausgabe: 167
Quelle: OJS 2016/S 167-300587 (2016-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen umfassen den fahrplanmäßigen Betrieb auf dem Netz der S-Bahn Hannover. Die Leistungen werden sich voraussichtlich aus folgenden derzeitigen Linien zusammensetzen: — S1 Haste – Weetzen – Hannover Hbf. – Wunstorf – Haste – Stadthagen – Minden, — S2 Haste – Weetzen – Hannover Hbf. – Wunstorf – Neustadt am Rübenberge – Nienburg, — S3 Hildesheim Hbf. – Sehnde – Lehrte – Hannover Hbf, — S4 Hildesheim Hbf. – Sarstedt – Hannover Hbf. – Langenhagen – Bennemühlen, — S5 Paderborn – Hameln – Weetzen – Hannover Hbf. – Langenhagen – Hannover Flughafen, — S6 Celle – Burgdorf – (Lehrter Kurve) – Hannover Hbf, — S7 Celle – Burgdorf – Lehrte – Hannover Hbf, — S8 Hannover Flughafen – Hannover Hbf. – Hannover Messe/Laatzen (verkehrt nur während weniger Messen), — S21 Barsinghausen – Weetzen – Hannover Hbf, — S51 Hameln – Springe – Hannover Hbf. – Seelze.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-22 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 228-522049
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Die Eintragungen unter II.1.7) und V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— S1 Haste – Weetzen – Hannover Hbf. – Wunstorf – Haste – Stadthagen – Minden,
— S2 Haste – Weetzen – Hannover Hbf. – Wunstorf – Neustadt am Rübenberge – Nienburg,
— S3 Hildesheim Hbf. – Sehnde – Lehrte – Hannover Hbf,
— S4 Hildesheim Hbf. – Sarstedt – Hannover Hbf. – Langenhagen – Bennemühlen,
— S5 Paderborn – Hameln – Weetzen – Hannover Hbf. – Langenhagen – Hannover Flughafen,
— S6 Celle – Burgdorf – (Lehrter Kurve) – Hannover Hbf,
— S7 Celle – Burgdorf – Lehrte – Hannover Hbf,
— S8 Hannover Flughafen – Hannover Hbf. – Hannover Messe/Laatzen (verkehrt nur während weniger Messen),
— S21 Barsinghausen – Weetzen – Hannover Hbf,
Vgl. Abschnitt II.1.4). Die Verkehrsleistungen umfassen ca. 9 100 000 Zugkm/Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Vgl. Abschnitt II.1.4)

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service- und Sicherheitskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für Informationsmanagement
Preis (Gewichtung): 98

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-06 đź“…
Name: NordWestBahn GmbH
Postanschrift: Alte PoststraĂźe 9
Postort: OsnabrĂĽck
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland 🇩🇪
Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR đź’°
Informationen ĂĽber Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: hoopmann@lnvg.de đź“§

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 GWB. Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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Quelle: OJS 2018/S 228-522049 (2018-11-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 123-220314
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-09 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-14 📅
Datum des Beginns: 2022-06-12 đź“…
Datum des Endes: 2034-12-10 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 073-175155
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 228-522049
ABl. S-Ausgabe: 73
Zusätzliche Informationen
Die Angaben in V.2.4) und sogleich in VII.1.6) entsprechen nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Die Angaben sind nur erfolgt, weil das hiesige Formular eine entsprechende Angabe zwingend vorsieht. Der tatsächliche Auftragswert wurde zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen der NordWestBahn GmbH nicht angegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Schienenpersonennahverkehrsleistungen auf der S-Bahn Hannover
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsleistungen umfassen ca. 9 100 000 Zugkm/Jahr. Weitere Auftraggeber neben der Region Hannover sind die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, Kurt-Schumacher-StraĂźe 5, 30159 Hannover (E-Mail: hoopmann@lnvg.de) und der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Friedrich-Ebert StraĂźe 19, 59425 Unna (E-Mail: vergabe@nwl-info.de).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Hannover

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Glaubt sich ein Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt, so kann es bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB). Die Vergabekammer kann dann nach § 135 Abs.1 GWB die Unwirksamkeit des Auftrags bzw. der Änderung feststellen. Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 GWB. Diese lauten wie folgt:
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Quelle: OJS 2020/S 073-175155 (2020-04-09)