Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) im Busverkehr im Enzkreis. Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Verkehrsraum Mühlacker Regional

Landratsamt Enzkreis

Der Enzkreis als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt, die Verkehrsleistung des Verkehrsraums Mühlacker Regional mit Wirkung zum 09. Dezember 2018 im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben. Vorgesehen ist eine Laufzeit von 8 Jahren.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-23 Auftragsbekanntmachung
2018-09-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Enzkreis
Postanschrift: Zähringerallee 3
Postleitzahl: 75177
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.enzkreis.de 🌏
E-Mail: oepnv@enzkreis.de 📧
Telefon: +49 7231 / 308-9839 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 250-461649
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Auftragnehmer zu erbringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) im Busverkehr im Enzkreis. Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Verkehrsraum Mühlacker Regional.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Der Enzkreis als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt, die Verkehrsleistung des Verkehrsraums Mühlacker Regional mit Wirkung zum 09. Dezember 2018 im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben. Vorgesehen ist eine Laufzeit von 8 Jahren.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
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Menge oder Umfang:
Der Verkehrsraum Mühlacker Regional umfasst mit Wirkung zum 09. Dezember 2018 folgende Buslinien:
— Linie 703 Mühlacker – Pinache – Wiernsheim – Serres – Iptingen;
— Linie 748 Mühlacker – Erlenbach – Schönenberg – Ötisheim – Dürrn Gewerbegebiet;
— Linie 751 Mühlacker – Enzberg – Bahnhof – Enzberg Spitzäcker.
Es ergibt sich eine Linienverkehrsleistung von rund 365 000 Nutzwagen-km pro Jahr. Eine Änderung der Liniennummerierung bleibt vorbehalten.
Dauer: 96 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Enzkreis in Baden-Württemberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Gewährte ausschließliche Rechte:
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 Buchstabe f der VO (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDLA sind (II.1.3). Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden bzw. mit ihm abgestimmt sind. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Michael Rieger
Internetadresse: www.enzkreis.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-12-09 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
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„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Zusätzliche Informationen
A) Hinweis auf Frist für Anträge:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Bekanntmachung für die Verkehrsleistungen (Buslinien) ausgelöst, die Gegenstand dieser Bekanntmachung sind.
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Eigenwirtschaftliche Anträge müssen die in dieser Vorinformation unter b) und c) genannten Vorgaben erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
b) Vergabe als Gesamtleistung:
Die Verkehrsleistungen sollen als eine Gesamtleistung vergeben werden, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. Dies gilt auch für eigenwirtschaftliche Anträge.
c) Vorgaben:
Die von einem eigenwirtschaftlichen Antrag oder dem beabsichtigten ÖDLA erfassten Verkehrsleistungen haben die folgenden Vorgaben für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards zu beachten (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG):
Der Aufgabenträger erwartet, dass in einem eventuellen eigenwirtschaftlichen Antrag die dauerhafte Einhaltung dieser Anforderungen über die gesamte Genehmigungslaufzeit verbindlich zugesichert wird.
(1) Anforderungen an das Fahrplanangebot:
Die ab 9.12.2018 gültigen Fahrpläne sind unter folgendem Link veröffentlicht:
Diese Fahrpläne sind vollumfänglich einzuhalten. Veränderungen der Abfahrtszeiten bei vollständiger Aufrechterhaltung des Bedienungsumfangs und des Bedienungsschemas sind zulässig, um das Angebot insbesondere an Änderungen der Stundenpläne der Schulen oder Änderungen im Bahnverkehr am Anschlussknoten Mühlacker anzupassen. Die Anpassung ist in Abstimmung mit dem Aufgabenträger vorzunehmen.
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(2) Anforderungen an das Beförderungsentgelt:
Es ist der Gemeinschaftstarif des Verkehrsverbundes Pforzheim-Enzkreis (VPE) als Höchsttarif nach den Bestimmungen der „Allgemeine Vorschrift des Enzkreises und der Stadt Pforzheim über einen einheitlichen Verbundtarif im Regionalbusverkehr des Verkehrsverbundes Pforzheim-Enzkreis GmbH (VPE)“ in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
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Die Tarifbestimmungen können unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden:
(3) Anforderungen an die Qualitätsstandards/Mindestanforderungen:
Es sind die VPE-Qualitätsstandards anzuwenden. Die VPE-Qualitätsstandards sind unter folgendem Link veröffentlicht:
Für Anforderungen, die in den VPE-Qualitätsstandards nicht beschrieben sind, gilt ergänzend der Nahverkehrsplan für den Enzkreis und die Stadt Pforzheim. Der Nahverkehrsplan ist unter folgendem Link veröffentlicht:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 250-461649 (2016-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 064-142744
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Verkehrsraum Mühlacker Regional (Linien 703, 748 und 751) ab dem 9.12.2018. Das Linienbündel umfasst die genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von ca. 365 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Ort der Leistung
NUTS-Region: Enzkreis 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Zähringer Allee 3
Kontakt
Internetadresse: http://www.Enzkreis.de 🌏
E-Mail: oepnv@enzkreis.de 📧
Telefon: +49 7231-3081424 📞
Fax: +49 7231-3089673 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 177-401574
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 250-461649
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4): Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der eingetragene Wert erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen, weil das Amtsblatt an diesen Stellen einen Eintrag vorsieht.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Es gelten die in der Auftragsbekanntmachung 2018/S 064-142744 beschriebenen Optionen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Enzkreis

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-10 📅
Name: Klingel GmbH
Postanschrift: Industriestraße 28
Postort: Weil der Stadt
Postleitzahl: 71263
Land: Deutschland 🇩🇪
Böblingen 🏙️
Internetadresse: www.info@klingel-reisen.de 📧
Name: Seiz Reisen GmbH
Postanschrift: Tafingerstraße 6
Postort: Vaihingen an der Enz
Postleitzahl: 71665
Land: Ludwigsburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.Enzkreis.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4):
Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der eingetragene Wert erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen, weil das Amtsblatt an diesen Stellen einen Eintrag vorsieht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 721-9268730 📞
Fax: +49 721-9263985 📠
Quelle: OJS 2018/S 177-401574 (2018-09-12)
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