Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Regelungen des GWB-Vergaberechts sowie der EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie keine Anwendung findet. Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt daher auf freiwilliger Basis zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Transparenz und Wettbewerb. Das wettbewerbliche Verfahren wird lediglich punktuell an die Vorgaben der VOL/A-EG angelehnt. Eine Selbstbindung des Auftraggebers an die VOL/A-EG ist hiermit weder insgesamt noch partiell verbunden. Alle interessierten Unternehmen erhalten die Gelegenheit, ein Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird nach dem Ablauf der Angebotsfrist die Eignung der Bieter prüfen. Die Auswahl der Bieter, denen eine Dienstleistungskonzession erteilt wird, erfolgt im Losverfahren unter juristischer Aufsicht. Die Konzessionsvergabe ist auf maximal zwei Lose pro Bieter beschränkt. Sobald ein Bieter im Rahmen des Losverfahrens für zwei Lose gezogen wurde, wird er bei den folgenden Losziehungen für die weiteren Lose nicht mehr berücksichtigt, sofern er abermals gezogen werden sollte. Dies gilt im Interesse des Ziels der Loslimitierung, einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten und eine Risikostreuung zu gewährleisten, entsprechend für