Wiesbaden, chemische Fabrik Lembach & Schleicher

HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG

Die Vergabe erfolgt für folgende Leistungen: Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur Sanierung von Arsen und LHKW aus Grundwasser.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-16 Auftragsbekanntmachung
2016-12-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-12-07 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2019-01-15 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2016-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: ASG/97/247
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgt für folgende Leistungen: Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur Sanierung von Arsen und LHKW aus Grundwasser. Die ehem. Farbenfabrik Lembach & Schleicher stellte auf dem Grundstück ab den 1870er Jahren den Farbstoff Fuchsin her. Dabei wurden Arsen und arsenhaltige Säuren eingesetzt und gelangten in den Boden. Durch diverse Erkundungen wurde das Schadenszentrum mit 1 880 m In 2011 wurde der Boden im Schadenszentrum nach Errichtung einer Dichtwand auf ca. 900 m Drei weitere Förderbrunnen auf dem südlich angrenzenden Grundstück der Stadt Wiesbaden sollten die hier noch bestehenden Restbelastungen sichern. Diese wurden 2014 aufgrund zu geringen Nachlaufs abgeschaltet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umwelttechnische Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG
Postanschrift: Waldstraße 11
Postleitzahl: 64584
Postort: Biebesheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.him.de 🌏
E-Mail: anja.wolf@him.de 📧
Telefon: +49 62588953719 📞
Fax: +49 62588953322 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=5854-26 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 182-326650
ABl. S-Ausgabe: 182

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgt für folgende Leistungen: Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur Sanierung von Arsen und LHKW aus Grundwasser.
Die ehem. Farbenfabrik Lembach & Schleicher stellte auf dem Grundstück ab den 1870er Jahren den Farbstoff Fuchsin her. Dabei wurden Arsen und arsenhaltige Säuren eingesetzt und gelangten in den Boden. Durch diverse Erkundungen wurde das Schadenszentrum mit 1 880 m
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In 2011 wurde der Boden im Schadenszentrum nach Errichtung einer Dichtwand auf ca. 900 m
Drei weitere Förderbrunnen auf dem südlich angrenzenden Grundstück der Stadt Wiesbaden sollten die hier noch bestehenden Restbelastungen sichern. Diese wurden 2014 aufgrund zu geringen Nachlaufs abgeschaltet.
Im Wesentlichen werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
— Grundwassermonitoring (Probenahmen, Veranlassung chemischer Analysen und Bewerten der Ergebnisse), inkl. Stichtagsmessungen;
— Fremdüberwachung der Anlage zur Grundwassersanierung (Pump & Treat) inkl. Probenahmen, Veranlassung chemischer Analysen und Bewerten der Ergebnisse, inkl. Veranlassung und Überwachung ggf. erforderlicher Maßnahmen;
— Datenmanagement und Dokumentationen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Beschreibung der Optionen: Auftragsverlängerung um ein weiteres Jahr (2020).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiesbaden-Biebrich.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen
Bewerbungsformulare zu erfolgen.
Es ist der aktuelle Nachweis über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder
Handelsregister vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder
Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder
Bachelorstudiengang) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen
Führungskräfte zu führen. Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen
Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die
Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter
den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes
Bewerbungsformular auszufüllen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen
und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von 2 500 000 EUR
für Personenschäden sowie 2 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden;
Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB,
Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen
und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet
wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten
Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern
der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der
Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom
Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber/
Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des
bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die
Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres
kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen
wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In den letzten drei Jahren (2013, 2014, 2015) abgeschlossene oder noch laufende
Referenzprojekte des Bewerbers und der vorgesehenen Projektleitung / stellvertr.
Projektleitung, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Als
vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
a) Referenzen zur Begleitung, Überwachung und Bewertung von Schwermetall-
Grundwassersanierungen mit Grundwassermonitoring
Sofern nicht mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
b) Referenzen zur Begleitung, Überwachung und Bewertung von LHKW-
c) Referenzen im Bereich Begleitung und Fremdüberwachung von Grundwassersanierungsanlagen (Pump & Treat)
Selbstauskunft über das vorhandene Qualitätsmanangementsystem und Akkredition
nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und
Grundwasser. Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Mindeststandards:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem
Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die
zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu
seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten
Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes
Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wertung der aus den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien:
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 – 50;
— Mindest-Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, Wichtung 10, Bewertungszahl 0 – 50;
B) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 – 450:
— Referenzen des Bewerbers in den letzten drei Jahren, Wichtung 30,
Bewertungszahl 0 – 150;
— Referenzen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung in den letzten drei Jahren, Wichtung 40, Bewertungszahl 0 – 200;
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner
Arbeit und Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme
von Boden, Bodenluft und Grundwasser, Wichtung 10, Bewertungszahl 0 – 50;
— Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-10-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Auftraggeber nach § 98 GWB
Kontakt
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=5854-26 🌏
Land: Groß-Gerau 🏙️
Adresse des Käuferprofils: http://www.him.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann
der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren
nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer
beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist.
Quelle: OJS 2016/S 182-326650 (2016-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgte für folgende Leistungen: Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur Sanierung von Arsen und LHKW aus Grundwasser. Die ehem. Farbenfabrik Lembach & Schleicher stellte auf dem Grundstück ab den 1870-er Jahren den Farbstoff Fuchsin her. Dabei gelangten Arsen und arsenhaltige Säuren in den Boden. Durch diverse Erkundungen wurde das Schadenszentrum mit 1 880 m In 2011 wurde der Boden im Schadenszentrum nach Errichtung einer Dichtwand auf ca. 900 m 3 weitere Förderbrunnen auf dem südlich angrenzenden Grundstück der Stadt Wiesbaden sollten die hier noch bestehenden Restbelastungen sichern. Diese wurden 2014 aufgrund zu geringen Nachlaufs abgeschaltet.
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Gesamtwert des Auftrags: 234761.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 249-458535
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 182-326650
ABl. S-Ausgabe: 249

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgte für folgende Leistungen: Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur Sanierung von Arsen und LHKW aus Grundwasser.
Die ehem. Farbenfabrik Lembach & Schleicher stellte auf dem Grundstück ab den 1870-er Jahren den Farbstoff Fuchsin her. Dabei gelangten Arsen und arsenhaltige Säuren in den Boden. Durch diverse Erkundungen wurde das Schadenszentrum mit 1 880 m
3 weitere Förderbrunnen auf dem südlich angrenzenden Grundstück der Stadt Wiesbaden sollten die hier noch bestehenden Restbelastungen sichern. Diese wurden 2014 aufgrund zu geringen Nachlaufs abgeschaltet.
Im Wesentlichen wurden folgende Leistungen ausgeschrieben:

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aus dem Auftragsgespräch: Herangehensweise an die gestellte Aufgabe zur Sanierung von Arsen aus Grundwasser unter Heranziehung eines vergleichbaren Referenzprojektes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aus dem Auftragsgespräch: Vorstellung interessanter Ideen bei der Umsetzung einer Sanierung von Arsen aus Grundwasser
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aus dem Auftragsgespräch: Personaleinsatzplan des Projektteams und des im Teilnahmeantrag genannten Personals
Aus dem Auftragsgespräch: Terminmanagement (Sicherstellung von Ausführungszeiträumen)
Aus dem Auftragsgespräch: Sicherstellung der Steuerungsfähigkeit von Personal und Maßnahmen vor Ort
Aus dem Auftragsgespräch: Gewährleistung des Datenmanagements via Grundwassermanager der HIM-ASG
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-21 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
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1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
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Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
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der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist.
Quelle: OJS 2016/S 249-458535 (2016-12-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 181239.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung - HIM-ASG -

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 238-494697
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 249-458535
ABl. S-Ausgabe: 238

Objekt
Umfang der Beschaffung
Losnummer: De
Kurze Beschreibung:
Im Wesentlichen wurden folgende Leistungen vergeben:
— Grundwassermonitoring (Probenahmen, Veranlassung chemischer Analysen und Bewerten der Ergebnisse), inkl. Stichtagsmessungen,
— Fremdüberwachung der Anlage zur Grundwassersanierung (Pump & Treat) inkl. Probenahmen, Veranlassung chemischer Analysen und Bewerten der Ergebnisse, inkl. Veranlassung und Überwachung ggf. erforderlicher Maßnahmen,

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
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Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der.
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Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). GWB =Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
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Quelle: OJS 2017/S 238-494697 (2017-12-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 181239.40 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.him-asg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 012-024983
ABl. S-Ausgabe: 12

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Wesentlichen wurden mit Abschluss des Vertrages folgende Leistungen vergeben:
— Grundwassermonitoring (Probenahmen, Veranlassung chemischer Analysen und Bewerten der Ergebnisse), inkl. Stichtagmessungen,
— Fremdüberwachung der Anlage zur Grundwassersanierung (Pump & Treat) inkl. Probenahmen, Veranlassung chemischer Analysen und Bewerten der Ergebnisse, inkl. Veranlassung und Überwachung ggfs. erforderlicher Maßnahmen,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiesbaden-Biebrich

Auftragsvergabe
Name: CDM Smith GmbH
Postanschrift: Neue Bergstraße 13
Postort: Alsbach-Hähnlein
Postleitzahl: 64665
Land: Deutschland 🇩🇪
Darmstadt-Dieburg 🏙️
Internetadresse: www.cdmsmith.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 181239.40 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2019/S 012-024983 (2019-01-15)