Zum Zweck der Ausführung und des Betriebes des Windparks Hopfenberg beabsichtigen die Stadt Stadtallendorf und die Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf eG, die Gründung einer Projektgesellschaft (SPV). Die SPV, Windpark Hopfenberg GmbH, wird Vertragspartner des Auftragnehmers. Die Anteilseigner der SPV werden die Stadt Stadtallendorf zu 50 % und die Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf eG zu 50 %. Die Ausschreibung wird gemäß §§ 97 ff GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt. In dem vorliegenden Verfahren werden die Lieferung und die komplette Errichtung sowie die Wartung über mindestens 15 Jahre von 4 Windkraftanlagen (nachfolgend „WEA) beschafft. Die Anfrage bezieht sich auf Anlagen der 3-4 MW Klasse inklusive aller Leistungen, die eine komplette, in sich abgeschlossene, gebrauchs- und nutzungsfertige Ausführung beinhaltet. Der geplante Windpark befindet sich in dem Stadtgebiet Stadtallendorf. Das Plangebiet des Windparks liegt auf einer bewaldeten Höhenlage mit Höhen um 330 m ü. NN. Die voraussichtlichen mittle-ren Windgeschwindigkeiten betragen ca. 6,1 bis 6,4 m/s in 140 m Höhe über Grund. Eine ausführliche Spezifikation befindet sich in den Teilnahmeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-15.
Auftragsbekanntmachung (2016-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Windenergieerzeuger
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Windenergieerzeuger📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: EAM Natur GmbH
Postanschrift: Maibachstraße 7
Postleitzahl: 35683
Postort: Dillenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.eam.de🌏
E-Mail: uwe.brandenstein@eam.de📧
Telefon: +49 561933-1186📞
Fax: +49 561933-2512 📠
1. Fragen zur Bekanntmachung und den Teilnahmebedingungen sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 29.8.2016 12:00 Uhr an die in Ziff. I.1) angegebene E-Mail Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Zum Zweck der Ausführung und des Betriebes des Windparks Hopfenberg beabsichtigen die Stadt Stadtallendorf und die Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf eG, die Gründung einer Projektgesellschaft (SPV). Die SPV, Windpark Hopfenberg GmbH, wird Vertragspartner des Auftragnehmers. Die Anteilseigner der SPV werden die Stadt Stadtallendorf zu 50% und die Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf eG zu 50%.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitgliedereiner Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Fristunzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Für die Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen und die Erstellung der Teilnahmeanträge wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Entschädigung gewährt.
5. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen.
6. Die Ausschreibung wird gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
1. Fragen zur Bekanntmachung und den Teilnahmebedingungen sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 29.8.2016 12:00 Uhr an die in Ziff. I.1) angegebene E-Mail Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Zum Zweck der Ausführung und des Betriebes des Windparks Hopfenberg beabsichtigen die Stadt Stadtallendorf und die Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf eG, die Gründung einer Projektgesellschaft (SPV). Die SPV, Windpark Hopfenberg GmbH, wird Vertragspartner des Auftragnehmers. Die Anteilseigner der SPV werden die Stadt Stadtallendorf zu 50% und die Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf eG zu 50%.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitgliedereiner Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Fristunzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Für die Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen und die Erstellung der Teilnahmeanträge wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Entschädigung gewährt.
5. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen.
6. Die Ausschreibung wird gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zum Zweck der Ausführung und des Betriebes des Windparks Hopfenberg beabsichtigen die Stadt Stadtallendorf und die Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf eG, die Gründung einer Projektgesellschaft (SPV). Die SPV, Windpark Hopfenberg GmbH, wird Vertragspartner des Auftragnehmers. Die Anteilseigner der SPV werden die Stadt Stadtallendorf zu 50 % und die Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf eG zu 50 %.
Zum Zweck der Ausführung und des Betriebes des Windparks Hopfenberg beabsichtigen die Stadt Stadtallendorf und die Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf eG, die Gründung einer Projektgesellschaft (SPV). Die SPV, Windpark Hopfenberg GmbH, wird Vertragspartner des Auftragnehmers. Die Anteilseigner der SPV werden die Stadt Stadtallendorf zu 50 % und die Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf eG zu 50 %.
Die Ausschreibung wird gemäß §§ 97 ff GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
In dem vorliegenden Verfahren werden die Lieferung und die komplette Errichtung sowie die Wartung über mindestens 15 Jahre von 4 Windkraftanlagen (nachfolgend „WEA) beschafft. Die Anfrage bezieht sich auf Anlagen der 3-4 MW Klasse inklusive aller Leistungen, die eine komplette, in sich abgeschlossene, gebrauchs- und nutzungsfertige Ausführung beinhaltet.
In dem vorliegenden Verfahren werden die Lieferung und die komplette Errichtung sowie die Wartung über mindestens 15 Jahre von 4 Windkraftanlagen (nachfolgend „WEA) beschafft. Die Anfrage bezieht sich auf Anlagen der 3-4 MW Klasse inklusive aller Leistungen, die eine komplette, in sich abgeschlossene, gebrauchs- und nutzungsfertige Ausführung beinhaltet.
Der geplante Windpark befindet sich in dem Stadtgebiet Stadtallendorf. Das Plangebiet des Windparks liegt auf einer bewaldeten Höhenlage mit Höhen um 330 m ü. NN. Die voraussichtlichen mittle-ren Windgeschwindigkeiten betragen ca. 6,1 bis 6,4 m/s in 140 m Höhe über Grund.
Der geplante Windpark befindet sich in dem Stadtgebiet Stadtallendorf. Das Plangebiet des Windparks liegt auf einer bewaldeten Höhenlage mit Höhen um 330 m ü. NN. Die voraussichtlichen mittle-ren Windgeschwindigkeiten betragen ca. 6,1 bis 6,4 m/s in 140 m Höhe über Grund.
Eine ausführliche Spezifikation befindet sich in den Teilnahmeunterlagen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hopfenberg (zwischen Neustadt und Stadtallendorf).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hierzuwird auf die „Teilnahmebedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren“ verwiesen. Die Unterlagen können bei der unter I.1) angegebenen Adresse abgerufen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hierzuwird auf die „Teilnahmebedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren“ verwiesen. Die Unterlagen können bei der unter I.1) angegebenen Adresse abgerufen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hierzuwird auf die „Teilnahmebedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren“ verwiesen. Die Unterlagen können bei der unter I.1) angegebenen Adresse abgerufen werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben einen einheitlichen, gemeinsamen Teilnahmeantrag einzureichen und den Vordruck aus Anlage 2.3 Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft auszufüllen.
Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Einzelbewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen, denn ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Einzelbewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen, denn ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.
Die Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist aus Ziffer 1.8. ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Windpark Hopfenberg GmbH (in Gründung)
Postort: Stadtallendorf
Postleitzahl: 35260
Kontakt
Kontaktperson: EAM GmbH & Co. KG, Monteverdistr. 2, 34131 Kassel
Uwe Brandenstein, Abt. Einkauf
URL der Dokumente: http://www.eam.de/unternehmen/aktuelle-ausschreibungen/🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstr
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 158-287103 (2016-08-15)
Ergänzende Angaben (2016-09-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben