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Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (…)
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