WKA Muldestausee Los 4 Bautechnik
Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH (Sektorenauftraggeber – Verfahren nach Sekt-VO)
Herstellung von Bauwerken für die WKA Muldestausee.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-08.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-07-08 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2016-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Wasserkraftwerken
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Wasserkraftwerken 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH (Sektorenauftraggeber – Verfahren nach Sekt-VO)
Postanschrift: Timmenröder Straße 1 a
Postleitzahl: 38889
Postort: Blankenburg (Harz)
Kontakt
E-Mail: info@talsperren-lsa.de 📧
Telefon: +49 39449420 📞
Fax: +49 3944942200 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 133-239910
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Herstellung von Bauwerken für die WKA Muldestausee.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Referenznummer: TSW_MSS_005_2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-07-09 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Herkenrath
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TSW_MSS_005_2016
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 133-239910 (2016-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Wasserkraftwerken
Menge oder Umfang:
Stahlbetonarbeiten: 9 900 m³ Bodenaustauschbohrungen: 5 600 m Spundwandarbeiten: 4 900 m² Verankerungsarbeiten, Verpressanker: 2 300 m / 120 Stück Wasserhaltungsarbeiten, inkl. Grundwasserabsenkungen Erdarbeiten, Bodenaushub, inkl. Oberboden: 29.500 m³ Erdarbeiten, Nassbaggerung: 16 000 m³ Erdarbeiten, Wiedereinbau inkl. Bodenverbesserung: 8 500 m³ Abtransport und Entsorgung der Überschussmassen Sohl- und Böschungssicherungsarbeiten, mit Einbau unter Wasser: Wasserbausteinschüttung 3500 t, Geotextil 3 000 m² Stahl- und Metallbauarbeiten, wie Geländer, Stege, Treppen und Abdeckungen Kabel- und Leitungsbauarbeiten Straßen- und Wegebauarbeiten, ca. 1 000 m² Rohrleitungsbauarbeiten, u. a. GFK-Rohre zum Einbau im Betonquerschnitt Landschaftsbauarbeiten und Pflanzungen Hebezeuge: Einträger Brückenkran und Ladekran mit Polypgreifer.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Wasserkraftwerken 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH (Sektorenauftraggeber – Verfahren nach Sekt-VO)
Postanschrift: Timmenröder Straße 1 a
Postleitzahl: 38889
Postort: Blankenburg (Harz)
Kontakt
E-Mail: info@talsperren-lsa.de 📧
Telefon: +49 39449420 📞
Fax: +49 3944942200 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 133-239910
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
Anfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Vergabeverfahren selbst sind bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen (per Fax, per E-Mail oder Postversand). Bei allen Anfragen ist die Maßnahmenummer: „TSW_MSS_005_2016 Los 4 Bautechnik“ in der Betreffzeile anzugeben. Wichtige weitere Hinweise: 1. Umgang mit Nebenangeboten Bei Nebenangeboten müssen die vom Auftraggeber gemachten Randbedingungen (siehe Pkt. 1.6 Baubeschreibung) zwingend erfüllt sein. Nebenangebote sind ausschließlich für den Baugrubenverbau Krafthaus zugelassen, der die folgenden Arbeiten/Bauteile umfasst: – Austauschbohrungen als Einbringhilfe, – Baugrubenspundwand einschließlich Gurtung – 1- bis 3-lagige Verankerung mit Verpressankern. Im Übrigen ergeben sich die Anforderungen an Nebenangebote aus den Bewerbungsbedingungen. 2. Bieter müssen bei Erstellung des Angebots zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter verwenden und in dieses die jeweils geforderten Angaben vollständig eintragen und diese – soweit gefordert – unterzeichnen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Die Vordrucke sind ggf. mehrfach zu verwenden. So ist z. B. die „Eigenerklärung zur Eignung“ vom Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, von den benannten Nachunternehmern und sonstigen Dritten, derer sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags bedient, auszufüllen und einzureichen. 3. Die Angebote müssen spätestens zu dem unter IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis und unter Kennzeichnung als Angebot bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle vorliegen. Die Umschläge sind mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Kennzeichnung zu versehen bzw., wenn eine solche nicht beigefügt sein sollte, wie folgt farblich hervorgehoben zu kennzeichnen: „Nicht öffnen!!! – Angebot für die Baumaßnahme „Wasserkraftanlage Muldestausee – LOS 4 Bautechnik, Vergabenummer: TSW_MSS_005_2016“ . Eine Einreichung per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Das vom Auftraggeber vorgegebene Angebotsschreiben ist an der vorgesehenen Stelle im Original zu unterzeichnen. Ist die nicht der Fall, wird das Angebot ohne weiteres ausgeschlossen. Gleiches gilt im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft, wenn die von allen Mietgliedern der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung fehlt (siehe Ziff. III.1.3). Angebotsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. 4. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese im Angebot namentlich zu benennen. Dritter in diesem Sinne kann jeder sein, der nicht der Bieter selbst ist, also insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bieters, die Teile der Leistung erbringen sollen. Mit dem Angebot hat der Bieter die Eignung des Dritten im gleichen Umfang zu belegen, wie dies auch für die Eignung des Bieters verlangt wird (Ziff. III 2.1), III 2.2) und III 2.3)), allerdings beschränkt auf den Leistungsteil, den der Dritte übernehmen soll. Es ist mit dem Angebot das von den Dritten ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Soweit ein Bieter unter Berücksichtigung vorstehender Vorgaben Nachweise und Erklärungen des Dritten zur Eignung beibringt, ist insoweit die Eignung des Bewerbers selbst nachgewiesen (kumulative Berücksichtigung). Beruft sich der Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz eines Dritten (z. B. Nachunternehmers), so darf nur der Umsatz des Nachunternehmers angegeben werden, der den beabsichtigten Leistungsteil des Nachunternehmers betrifft und mit vergleichbaren Vorhaben erzielt wurde. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Angebot, ggf. auf gesonderter Anlage nachvollziehbar darzustellen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder sind diese nicht nachgewiesen, so bleibt der Umsatz bei der Wertung unberücksichtigt. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben auf Verlangen des Auftraggebers – alles im Original unterzeichnet – eine Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten gemäß dem Formblatt „Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmer“ (Formblatt 236) sowie die Nachunternehmererklärungen zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 13 Abs. 2, 15 Abs. 1 LVG LSA) und die Nachunternehmererklärungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 12, 13 Abs. 2, 15 LVG LSA) vorzulegen. 5. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in Ziff. IV.3.4) genannten Termin vorzulegen. Der Auftraggeber fordert Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Frist vorgelegt wurden (fehlende Erklärungen und Nachweise) nach und setzt eine angemessene Frist zur Vorlage. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Ein Vervollständigen unvollständiger Erklärungen und Nachweise so wie eine Korrektur fehlerhafte Erklärungen und Nachweise ist nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Herstellung von Bauwerken für die WKA Muldestausee.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Nebenangebote sind ausschließlich für den Baugrubenverbau Krafthaus zugelassen, der die folgenden Arbeiten / Bauteile umfasst: Austauschbohrungen als Einbringhilfe Baugrubenspundwand einschl. Gurtung 1- bis 3-lagige Verankerung mit Verpressankern.
Dauer: 26 Monate Referenznummer: TSW_MSS_005_2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis: Anhalt-Bitterfeld, Gemeinde Muldestausee, Kraftwerkstraße 2, 06774 Muldestausee.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend genannten Erklärungen sind vom Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – mit dem Angebot einzureichen, wobei hierfür ausschließlich das vom Auftraggeber vorformulierte Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ verwendet werden darf: a) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung einer Person vorliegt, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer der in § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich. Der Auftraggeber kann für eine Prüfung, ob die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen, vom Bieter entsprechende Nachweise verlangen. b) Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (zwingende Ausschlussgründe). Für den Fall, dass gegen die vorgenannte Verpflichtung verstoßen wurde, ist mit dem Angebot anzugeben, ob der Bieter seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, und dies durch geeignete Nachweise zu belegen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist vorzulegen: – Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen, – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie – eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Die geforderten Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO einzuholen. c) Eigenerklärung zu den in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründen: – kein Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen im Rahmen eines öffentlichen Auftrags, – kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet, keine Ablehnung eines auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde; Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation, – Vorliegen eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans. Dieser ist auf Verlangen vorzulegen. – keine schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit des Bieters oder einer Person, die für die Führung der Geschäfte des Unternehmens verantwortlich ist- – keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. – kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. – keine Wettbewerbsverzerrung, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. – Erklärung, dass der Bieter nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Können vorstehend geforderte Erklärung zu §§ 123, 124 GWB insgesamt oder zu Teilen nicht abgegeben werden, weil damit gegen die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben verstoßen würde, so ist mit dem Angebot der Sachverhalt darzulegen, aufgrund dessen eine oder mehrere der vorstehend geforderten Erklärungen nicht abgegeben werden können. Dabei ist zugleich zu erläutern und nachzuweisen, ob der Bieter im Fall einer der in §§ 123, 124 GWB genannten Straftaten 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. d) Die Bieter haben mit dem Angebot einen aktuellen Handelsregisterauszug einzureichen. Dieser darf zu dem in Ziff. IV.3.4) genannten Zeitpunkt nicht älter als 6 Monate sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen e) Eigenklärung über Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Die nachfolgend genannten Erklärungen und Unterlagen sind vom Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – mit dem Angebot einzureichen: a) Die Bieter haben mit ihrem Angebot den Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015 ggf. als Prognose) anzugeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mindestanforderung: Der Umsatz pro Geschäftsjahr muss mindestens 10 Mio. Euro betragen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist/sind auf Verlangen die Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. b) Die Bieter haben mit ihrem Angebot die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal anzugeben. Dabei ist die Darstellung zu gliedern in: in administratives Personal, technisches Ingenieurpersonal und technisches Facharbeiterpersonal c) Die Bieter haben mit dem ihrem Angebot ein Organigramm der wirtschaftlichen Verknüpfungen im Unternehmen/ Konzern in 2015 einzureichen. Für die unter den Anstrichen a) und b) geforderten Erklärungen ist die „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
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Die nachfolgend genannten Erklärungen und Unterlagen sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen: a) Vorlage von Referenzen des Bieters, dass in den letzten 5 Jahren in Europa mindestens drei Ingenieurbauwerke (ohne Hochbau) mit einem Auftragsvolumen von mindestens 5 000 000 EUR, mit einem maßgeblichen Anteil durch Massivbau, davon – mindestens ein Wasserbauwerk (wie z.B. Wasserkraftanlagen, Wehranlagen, Schleusen, etc.), und – mindestens ein Bauwerk mit einem Auftragsvolumen von mindestens 10 000 000 EUR erbaut wurden. (Bei Nachunternehmern sind Referenzen zum Teilleistungsumfang zu machen, den der Nachunternehmer erbringt, ggf. auf gesonderter Anlage). b) Vorlage von Referenzen des Bieters, dass in den letzten 5 Jahren in Europa mindestens drei Projekte mit dichten Baugruben mit senkrechtem Baugrubenverbau mit einem anstehenden Wasserdruck über OK Baugrubensohle von – mindestens 5 m Wassersäule – davon ein Projekt mit min. 10 m Wassersäule mit jeweils Teilbaukosten von mindestens 500 000 EUR / 1 000 000 EUR / 1 500 000 EUR erbaut wurden. Die Referenzen für die Baugrubenverbauten nach b) dürfen in den zu a) geforderten Referenzen enthalten sein. Die Referenzen enthalten folgende Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Kurzbeschreibung der Maßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Aktueller Nachweis eines Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) Kopie ausreichend, nicht älter als 6 Monate gerechnet von dem in Ziff. IV.3.4) genannten Schlusstermin für die Abgabe des Angebots über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 500 000 EUR für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss (Mindestanforderung). Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied einzeln zu erbringen. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die verbindliche Bestätigung eines Haftpflichtversicherers (nicht eines Maklers) einzureichen, dass spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird (im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis gemeinsam zu erbringen). Der Nachweis ist mit dem Angebot zu führen. Wird der Nachweis über die Betriebshaftpflicht nach Maßgabe der vorstehenden Anforderungen ggf. auch auf Nachfordern hin nicht erbracht, wird das Angebot ausgeschlossen.
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5 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft 3 % der Abrechnungssumme als Gewährleistungsbürgschaft.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Angebote von Bietergemeinschaften sind in gleicher Weise zulässig wie Angebote von Einzelbietern. Die Verwendung des Begriffs „Bieter“ in dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen meint daher immer Bieter und Bietergemeinschaften. 2. Bei Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot zu erläutern, welche Leistungen jeweils von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft erbracht werden. 3. Bei Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung (Formblatt 234) über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft unter Benennung aller Mitglieder einer solchen Arbeitsgemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall im Original einzureichen. Es ist in der Erklärung ferner anzugeben, welches Mitglied der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft deren bevollmächtigter Vertreter ist, und zu erklären, dass dieser zur alleinigen rechtsgeschäftlichen Vertretung der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber berechtigt ist. Wird eine solche Erklärung ggf. auch auf Nachfordern hin nicht abgegeben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Liegt diese Erklärung dem Angebot nicht bei, bleibt das Angebot in der weiteren Wertung unberücksichtigt. Die Erklärung wird nicht nachgefordert. Das Fehlen führt zum Ausschluss.
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Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-07-09 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Herkenrath
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TSW_MSS_005_2016
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht nach näherer Maßgabe von § 160 Abs. 3 GWB gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich, innerhalb einer Frist von 2 bis maximal 14 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen. Offenkundige bzw. für den angesprochenen, auch im Umgang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge erfahrenen, Bieterkreis erkennbare Verstöße müssen innerhalb von spätestens 5 Kalendertagen gerügt werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, so dürfen bis zum Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
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Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 133-239910 (2016-07-08)
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