Die ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH beabsichtigt, Leistungen für die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien zu beauftragen. Ausgeschrieben werden Rahmenverträge für 2 Lose über die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien. In Los 1 werden Leistungen für Werbe- und Messemedien des institutionellen Bereichs der ZAB ausgeschrieben, in Los 2 Leistungen für Werbe- und Messemedien der Brandenburger und Berlin-Brandenburger Cluster. Die Rahmenverträge werden für die Zeit vom 1.8.2016 bis zum 31.7.2017 geschlossen. Er verlängert sich nach Ablauf dieses Zeitraums um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilt, dass die Verlängerungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommen wird. Die Verlängerungsmöglichkeit kann maximal dreimal in Anspruch genommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 3100-16-02
Kurze Beschreibung:
Die ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH beabsichtigt, Leistungen für die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien zu beauftragen. Ausgeschrieben werden Rahmenverträge für 2 Lose über die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien. In Los 1 werden Leistungen für Werbe- und Messemedien des institutionellen Bereichs der ZAB ausgeschrieben, in Los 2 Leistungen für Werbe- und Messemedien der Brandenburger und Berlin-Brandenburger Cluster. Die Rahmenverträge werden für die Zeit vom 1.8.2016 bis zum 31.7.2017 geschlossen. Er verlängert sich nach Ablauf dieses Zeitraums um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilt, dass die Verlängerungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommen wird. Die Verlängerungsmöglichkeit kann maximal dreimal in Anspruch genommen werden.
Die ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH beabsichtigt, Leistungen für die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien zu beauftragen. Ausgeschrieben werden Rahmenverträge für 2 Lose über die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien. In Los 1 werden Leistungen für Werbe- und Messemedien des institutionellen Bereichs der ZAB ausgeschrieben, in Los 2 Leistungen für Werbe- und Messemedien der Brandenburger und Berlin-Brandenburger Cluster. Die Rahmenverträge werden für die Zeit vom 1.8.2016 bis zum 31.7.2017 geschlossen. Er verlängert sich nach Ablauf dieses Zeitraums um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilt, dass die Verlängerungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommen wird. Die Verlängerungsmöglichkeit kann maximal dreimal in Anspruch genommen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Werbe- und Messemedien „ZAB institutionell“
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
In Los 1 wird ein Rahmenvertrag für die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien des „institutionellen“ Bereichs der ZAB inklusive der Bereiche ZAB Energie, ZAB Innovation und ZAB Arbeit ausgeschrieben. Unter „Werbe- und Messemedien“ verstehen wir z. B. Werbekampagnen, Fach- und Imageanzeigen in Zeitschriften und Zeitungen unterschiedlicher Art und Formate, Außenwerbungsplakate, Online-Banner und Slide-Shows sowie Messetafeln, mobile Messestandsysteme, Roll-Ups und den mit diesen Medien verbundenen Grafik Design-Dienstleistungen, wie z. B. die Erstellung von Grafiken und Schaubildern, Bilderstellung, Bildrecherche und Bildbearbeitung sowie der Entwicklung und Ausgestaltung von Signets und Aktionslogos.
In Los 1 wird ein Rahmenvertrag für die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien des „institutionellen“ Bereichs der ZAB inklusive der Bereiche ZAB Energie, ZAB Innovation und ZAB Arbeit ausgeschrieben. Unter „Werbe- und Messemedien“ verstehen wir z. B. Werbekampagnen, Fach- und Imageanzeigen in Zeitschriften und Zeitungen unterschiedlicher Art und Formate, Außenwerbungsplakate, Online-Banner und Slide-Shows sowie Messetafeln, mobile Messestandsysteme, Roll-Ups und den mit diesen Medien verbundenen Grafik Design-Dienstleistungen, wie z. B. die Erstellung von Grafiken und Schaubildern, Bilderstellung, Bildrecherche und Bildbearbeitung sowie der Entwicklung und Ausgestaltung von Signets und Aktionslogos.
Für das Los 1 sind die Aktivitäten und Maßnahmen des Cluster-Projekts der Brandenburger und Berlin-Brandenburger Cluster kein Bestandteil. Diese Leistungen werden in dem gesonderten Los 2 ausgeschrieben.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird für die Zeit von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich nach Ablauf dieses Zeitraums um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilt, dass die Verlängerungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommen wird. Die Verlängerungsmöglichkeit kann maximal dreimal in Anspruch genommen werden.
Der Vertrag wird für die Zeit von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich nach Ablauf dieses Zeitraums um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilt, dass die Verlängerungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommen wird. Die Verlängerungsmöglichkeit kann maximal dreimal in Anspruch genommen werden.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teilweise ESF / EFRE -Förderung.
Zusätzliche Informationen: Siehe detaillierte Angaben in den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Werbe- und Messemedien „ZAB Cluster“
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
In Los 2 wird ein Rahmenvertrag für die die Entwicklung, Umsetzung und Produktion der „organisatorisch durch die ZAB verantworteten“ Werbe- und Messemedien der Brandenburger und Berlin-Brandenburger Cluster* ausgeschrieben.
Unter „Werbe- und Messemedien“ verstehen wir z. B. Werbekampagnen, Fach- und Image-anzeigen in Zeitschriften und Zeitungen unterschiedlicher Art und Formate, Außenwerbungsplakate, Online-Banner und Slide-Shows, mobile Messestandsysteme, Roll-Ups und den mit diesen Medien verbundenen Grafik Design-Dienstleistungen, wie z. B. die Erstellung von Grafiken und Schaubildern, Bilderstellung, Bildrecherche und Bildbearbeitung sowie der Entwicklung und Ausgestaltung von Signets und Aktionslogos.
Unter „Werbe- und Messemedien“ verstehen wir z. B. Werbekampagnen, Fach- und Image-anzeigen in Zeitschriften und Zeitungen unterschiedlicher Art und Formate, Außenwerbungsplakate, Online-Banner und Slide-Shows, mobile Messestandsysteme, Roll-Ups und den mit diesen Medien verbundenen Grafik Design-Dienstleistungen, wie z. B. die Erstellung von Grafiken und Schaubildern, Bilderstellung, Bildrecherche und Bildbearbeitung sowie der Entwicklung und Ausgestaltung von Signets und Aktionslogos.
Für das Los 2 sind die Aktivitäten und Maßnahmen des institutionellen Bereichs der ZAB inkl. der Bereiche ZAB Arbeit, ZAB Energie und ZAB Innovation kein Bestandteil. Diese Leistungen werden in dem gesonderten Los 1 ausgeschrieben.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teilweise EFRE-Förderung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern vorzulegen. Falls sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen)(im Folgenden UN genannt) bedient, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm und diesen UN bestehenden Verbindungen, so hat er die nachfolgenden Angaben bereits mit Abgabe des Angebotes auch für diese anderen UN einzureichen. Für andere UN, die der Bieter zur Erfüllung des Vertrages einsetzten möchte, auf die er sich aber nicht zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft, sind die entsprechenden Nachweise auf Anforderung der Auftraggeberin im Verfahren, spätestens jedoch vor Erteilung des Zuschlages einzureichen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern vorzulegen. Falls sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen)(im Folgenden UN genannt) bedient, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm und diesen UN bestehenden Verbindungen, so hat er die nachfolgenden Angaben bereits mit Abgabe des Angebotes auch für diese anderen UN einzureichen. Für andere UN, die der Bieter zur Erfüllung des Vertrages einsetzten möchte, auf die er sich aber nicht zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft, sind die entsprechenden Nachweise auf Anforderung der Auftraggeberin im Verfahren, spätestens jedoch vor Erteilung des Zuschlages einzureichen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1. Name bzw. Firma/Bezeichnung und Kontaktdaten des Bieters und zuständiger Ansprechpartner gemäß Eigenerklärung Eignung (Anlage 8).
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe §§ 123 GWB und 124 GWB vorliegen, haben wir hierzu in der Anlage nähere Angaben gemacht, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 125 GWB bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB zu ermöglichen. Für den Fall, dass Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, ist weitere Aufklärung auf Verlangen des Auftraggebers zuzusichern.
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe §§ 123 GWB und 124 GWB vorliegen, haben wir hierzu in der Anlage nähere Angaben gemacht, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 125 GWB bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB zu ermöglichen. Für den Fall, dass Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, ist weitere Aufklärung auf Verlangen des Auftraggebers zuzusichern.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 16 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG), § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 19 des
Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) vorliegen, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar
sind. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um
dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung
zu ermöglichen. Für den Fall, dass Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, ist weitere Aufklärung
auf Verlangen des Auftraggebers zuzusichern. Hinweis: Der Auftraggeber ist zur Anforderung einer Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerberordnung (GewO) berechtigt und beim Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
verpflichtet.
4. Eigenerklärung, dass alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden.
5. Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen.
6. Unterzeichnung der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetzes (Anlage 1)
7. Für den Fall einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung gemäß Vergabeunterlagen mit Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft und der Angabe der Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft (Anlage 6).
8. Falls sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedient, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm und diesen UN bestehenden Verbindungen, so hat er diese UN bereits mit Abgabe des Angebotes zu benennen und anzugeben, welche Tätigkeiten die UN verrichten werden (Anlage 4). Zudem ist bereits mit Abgabe des Angebotes eine Erklärung dieses UN einzureichen, aus der sich ergibt, dass das UN sich zur Erbringung der Leistungen gegenüber dem Bieter verpflichtet hat (Anlage 5). Für andere UN, die der Bieter zur Erfüllung des Vertrages einsetzten möchte, auf die er sich aber nicht zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft, können diese Angaben auch nach Angebotsabgabe auf Aufforderung des Auftraggebers, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, gemacht werden. In jedem Fall hat der Bieter bereits in seinem Angebot darzulegen, in welchen Leistungsbereichen er sich anderer UN bedienen wird (Anlage 4).
8. Falls sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedient, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm und diesen UN bestehenden Verbindungen, so hat er diese UN bereits mit Abgabe des Angebotes zu benennen und anzugeben, welche Tätigkeiten die UN verrichten werden (Anlage 4). Zudem ist bereits mit Abgabe des Angebotes eine Erklärung dieses UN einzureichen, aus der sich ergibt, dass das UN sich zur Erbringung der Leistungen gegenüber dem Bieter verpflichtet hat (Anlage 5). Für andere UN, die der Bieter zur Erfüllung des Vertrages einsetzten möchte, auf die er sich aber nicht zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft, können diese Angaben auch nach Angebotsabgabe auf Aufforderung des Auftraggebers, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, gemacht werden. In jedem Fall hat der Bieter bereits in seinem Angebot darzulegen, in welchen Leistungsbereichen er sich anderer UN bedienen wird (Anlage 4).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen, soweit nicht anders angegeben. Falls sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) bedient, ungeachtet des rechtlichen
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen, soweit nicht anders angegeben. Falls sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) bedient, ungeachtet des rechtlichen
Charakters, der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen, so hat er die nachfolgenden Angaben bereits mit Abgabe des Angebotes auch für diese anderen Unternehmen (Drittunternehmen) in dem Umfang einzureichen, in dem er sich auf deren Leistungsfähigkeit beruft.
Charakters, der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen, so hat er die nachfolgenden Angaben bereits mit Abgabe des Angebotes auch für diese anderen Unternehmen (Drittunternehmen) in dem Umfang einzureichen, in dem er sich auf deren Leistungsfähigkeit beruft.
Relevant für alle Lose
1. Eigenerklärung über die Zusammensetzung des Projektteams mit Angabe der Leistungsschwerpunkte und Erfahrungsniveaus der einzelnen Mitarbeiter (Anlage 07).
2. Darstellung des Agenturprofils mit Nennung der Mitarbeiterzahl. Bei Bietergemeinschaften Angabe für jedes Mitglied (vom Bieter selbst zu erstellen).
3. Referenzliste mit Angabe der Ansprechpartner für Leistungen der letzten 3 Jahre, bei denen die inhaltlich- / kreativ-werbliche Aufbereitung wirtschaftsbezogener Themen Auftragsgegenstand war (vom Bieter zu erstellen).
4. Muster oder Ausdrucke in doppelter Ausfertigung von mindestens 3 Referenzprojekten, die die Bandbreite der geforderten Werbe- und Messemedien (z. B. Anzeigenmotive, Werbeplakate, Online-Banner, Messeplakate und Messetafeln/Roll-Ups) abdecken, insbesondere Referenzen zur Gestaltung und inhaltlicher Umsetzung von Kampagnenmotiven und Messemedien mit wirtschaftsbezogenen Themen (vom Bieter zu erstellen).
4. Muster oder Ausdrucke in doppelter Ausfertigung von mindestens 3 Referenzprojekten, die die Bandbreite der geforderten Werbe- und Messemedien (z. B. Anzeigenmotive, Werbeplakate, Online-Banner, Messeplakate und Messetafeln/Roll-Ups) abdecken, insbesondere Referenzen zur Gestaltung und inhaltlicher Umsetzung von Kampagnenmotiven und Messemedien mit wirtschaftsbezogenen Themen (vom Bieter zu erstellen).
5: Unterschriebene Eigenerklärung zur kurzfristigen und flexiblen Verfügbarkeit für Abstimmungsgespräche in Potsdam (Anlage 7a).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Anforderungen aus dem Brandenburgischen Vergabegesetz, insbesondere in Bezug auf die Zahlung des
Mindestlohns.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Alle-107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661652📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 Informations-/Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall...
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag ... hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder ... droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag ... hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder ... droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit ...
Volltext s. Angebotsaufforderung.
Quelle: OJS 2016/S 102-181489 (2016-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH beabsichtigt, Leistungen für die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien zu beauftragen. Ausgeschrieben werden Rahmenverträge für zwei Lose über die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien. In Los 1 werden Leistungen für Werbe- und Messemedien des institutionellen Bereichs der ZAB ausgeschrieben, in Los 2 Leistungen für Werbe- und Messemedien der Brandenburger und Berlin-Brandenburger Cluster. Die Rahmenverträge werden für die Zeit vom 1.8.2016 bis zum 31.7.2017 geschlossen. Er verlängert sich nach Ablauf dieses Zeitraums um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilt, dass die Verlängerungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommen wird. Die Verlängerungsmöglichkeit kann maximal dreimal in Anspruch genommen werden.
Die ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH beabsichtigt, Leistungen für die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien zu beauftragen. Ausgeschrieben werden Rahmenverträge für zwei Lose über die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien. In Los 1 werden Leistungen für Werbe- und Messemedien des institutionellen Bereichs der ZAB ausgeschrieben, in Los 2 Leistungen für Werbe- und Messemedien der Brandenburger und Berlin-Brandenburger Cluster. Die Rahmenverträge werden für die Zeit vom 1.8.2016 bis zum 31.7.2017 geschlossen. Er verlängert sich nach Ablauf dieses Zeitraums um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilt, dass die Verlängerungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommen wird. Die Verlängerungsmöglichkeit kann maximal dreimal in Anspruch genommen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 352 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 Informations-/Wartepflicht:
(2) Vollversion siehe Gesetzestext...
§ 135 Unwirksamkeit.
Quelle: OJS 2016/S 156-282785 (2016-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 3100-16-03
Kurze Beschreibung:
Die ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH beauftragt Leistungen für die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien. Ausgeschrieben wird Rahmenvertrag über die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien.
Es wird ein Rahmenvertrag für die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien des „institutionellen“ Bereichs der ZAB inklusive der Bereiche ZAB Energie, ZAB Innovation und ZAB Arbeit ausgeschrieben. Unter „Werbe- und Messemedien“ verstehen wir z. B. Werbekampagnen, Fach- und Imageanzeigen in Zeitschriften und Zeitungen unterschiedlicher Art und Formate, Außenwerbungsplakate, Online-Banner und Slide-Shows sowie die Gestaltung von Messetafeln, mobile Messestandsysteme, Roll-Ups und den mit diesen Medien verbundenen Grafik Design-Dienstleistungen, wie z. B. die Erstellung von Grafiken und Schaubildern, Bilderstellung, Bildrecherche und Bildbearbeitung sowie der Entwicklung und Ausgestaltung von Signets und Aktionslogos.
Es wird ein Rahmenvertrag für die Entwicklung, Umsetzung und Produktion von Werbe- und Messemedien des „institutionellen“ Bereichs der ZAB inklusive der Bereiche ZAB Energie, ZAB Innovation und ZAB Arbeit ausgeschrieben. Unter „Werbe- und Messemedien“ verstehen wir z. B. Werbekampagnen, Fach- und Imageanzeigen in Zeitschriften und Zeitungen unterschiedlicher Art und Formate, Außenwerbungsplakate, Online-Banner und Slide-Shows sowie die Gestaltung von Messetafeln, mobile Messestandsysteme, Roll-Ups und den mit diesen Medien verbundenen Grafik Design-Dienstleistungen, wie z. B. die Erstellung von Grafiken und Schaubildern, Bilderstellung, Bildrecherche und Bildbearbeitung sowie der Entwicklung und Ausgestaltung von Signets und Aktionslogos.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Design-Qualität im Umgang mit Gestaltungselementen, Bildmotiven und Typografie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-21 📅