Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Softwarelösung, mit der sowohl der Zahlungsverkehr der MPG aus dem SAP-basierten Haushalts- und Rechnungswesensystem der MPG (SAP HuR) als auch ein elektronisches Bankkontenmanagement inkl. Bankgebührenverarbeitung und -analyse (eBAM) gemäß den Anforderungen der MPG abgebildet werden können. Für die MPG ist es hinsichtlich der angeboten Softwarelösung unerheblich, ob es sich hierbei um eine A) integrierte SAP-Lösung; B) eine Hosting-Lösung handelt. Weiterhin werden die Implementierung in bzw. Anbindung an das vorhandene MPG eigene SAP HuR System, sowie die Leistungen für Schulungen, Betrieb und Support in den Wettbewerb gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-11.
Auftragsbekanntmachung (2016-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 8407 0804 0351 ZV_eBAM
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Softwarelösung, mit der sowohl der Zahlungsverkehr der MPG aus dem SAP-basierten Haushalts- und Rechnungswesensystem der MPG (SAP HuR) als auch ein elektronisches Bankkontenmanagement inkl. Bankgebührenverarbeitung und -analyse (eBAM) gemäß den Anforderungen der MPG abgebildet werden können. Für die MPG ist es hinsichtlich der angeboten Softwarelösung unerheblich, ob es sich hierbei um eine
A) integrierte SAP-Lösung;
B) eine Hosting-Lösung
handelt.
Weiterhin werden die Implementierung in bzw. Anbindung an das vorhandene MPG eigene SAP HuR System, sowie die Leistungen für Schulungen, Betrieb und Support in den Wettbewerb gestellt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Softwarelösung, mit der sowohl der Zahlungsverkehr der MPG aus dem SAP-basierten Haushalts- und Rechnungswesensystem der MPG (SAP HuR) als auch ein elektronisches Bankkontenmanagement inkl. Bankgebührenverarbeitung und -analyse (eBAM) gemäß den Anforderungen der MPG abgebildet werden können. Für die MPG ist es hinsichtlich der angeboten Softwarelösung unerheblich, ob es sich hierbei um eine
A) integrierte SAP-Lösung;
B) eine Hosting-Lösung
handelt.
Weiterhin werden die Implementierung in bzw. Anbindung an das vorhandene MPG eigene SAP HuR System, sowie die Leistungen für Schulungen, Betrieb und Support in den Wettbewerb gestellt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-15 📅
Datum des Beginns: 2017-04-04 📅
Datum des Endes: 2019-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 200-360963
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Die Abgabe des Teilnahmeantrags kann elektronisch sowie in Papierform erfolgen (Kap. 1.10 Eignungskatalog)! Die Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags beträgt wegen hinreichender Dringlichkeit 15 Tage ab Absendung der Bekanntmachung!
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Softwarelösung, mit der sowohl der Zahlungsverkehr der MPG aus dem SAP-basierten Haushalts- und Rechnungswesensystem der MPG (SAP HuR) als auch ein elektronisches Bankkontenmanagement inkl. Bankgebührenverarbeitung und -analyse (eBAM) gemäß den Anforderungen der MPG abgebildet werden können. Für die MPG ist es hinsichtlich der angeboten Softwarelösung unerheblich, ob es sich hierbei um eine
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Softwarelösung, mit der sowohl der Zahlungsverkehr der MPG aus dem SAP-basierten Haushalts- und Rechnungswesensystem der MPG (SAP HuR) als auch ein elektronisches Bankkontenmanagement inkl. Bankgebührenverarbeitung und -analyse (eBAM) gemäß den Anforderungen der MPG abgebildet werden können. Für die MPG ist es hinsichtlich der angeboten Softwarelösung unerheblich, ob es sich hierbei um eine
A) integrierte SAP-Lösung;
B) eine Hosting-Lösung
handelt.
Weiterhin werden die Implementierung in bzw. Anbindung an das vorhandene MPG eigene SAP HuR System, sowie die Leistungen für Schulungen, Betrieb und Support in den Wettbewerb gestellt.
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (Eignungskatalog):
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlag und ist für den 4.4.2017 geplant. Der Leistungsbeginn ist für den 2.5.2017 geplant.
Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt zwei (2) Jahre (Basisvertragslaufzeit), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns (2.5.2017) zuzüglich des Zeitraums von der Zuschlagserteilung bis zum Leistungsbeginn von ca. einem (1) Monat (Vorlaufzeit). Diese ca. einmonatige „Vorlaufzeit“ ist jedoch für die Umsetzung des Projekts, insbesondere zur Vorbereitung des Bieters auf die vertragsgemäße Leistungsausführung zwingend erforderlich, um ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns einen reibungslosen Projektstart sicherstellen zu können.
Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt zwei (2) Jahre (Basisvertragslaufzeit), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns (2.5.2017) zuzüglich des Zeitraums von der Zuschlagserteilung bis zum Leistungsbeginn von ca. einem (1) Monat (Vorlaufzeit). Diese ca. einmonatige „Vorlaufzeit“ ist jedoch für die Umsetzung des Projekts, insbesondere zur Vorbereitung des Bieters auf die vertragsgemäße Leistungsausführung zwingend erforderlich, um ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns einen reibungslosen Projektstart sicherstellen zu können.
Mit und nach Ablauf der ca. zweijährigen „Basisvertragslaufzeit“ zum 2.5.2019 steht dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Will der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, muss er den Vertrag schriftlich (s. Anlage 14 Vertragsentwurf § 15 Abs. 7) gegenüber dem Auftragnehmer kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate zum Monatsende. Erstmals besteht das Kündigungsrecht des Aufraggebers zum Ablauf der „Basisvertragslaufzeit“ zum 2.5.2019.
Mit und nach Ablauf der ca. zweijährigen „Basisvertragslaufzeit“ zum 2.5.2019 steht dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Will der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, muss er den Vertrag schriftlich (s. Anlage 14 Vertragsentwurf § 15 Abs. 7) gegenüber dem Auftragnehmer kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate zum Monatsende. Erstmals besteht das Kündigungsrecht des Aufraggebers zum Ablauf der „Basisvertragslaufzeit“ zum 2.5.2019.
Kündigt der Auftraggeber die Vereinbarung nicht zum Ablauf der Basisvertragslaufzeit, besteht der Vertrag „optional“ – d. h. unter der Bedingung, dass der Auftraggeber nicht von seinem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch macht – bis zum Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit zum 2.5.2022 fort („Optionslaufzeit“ – s. Vertragsentwurf Anlage 14).
Kündigt der Auftraggeber die Vereinbarung nicht zum Ablauf der Basisvertragslaufzeit, besteht der Vertrag „optional“ – d. h. unter der Bedingung, dass der Auftraggeber nicht von seinem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch macht – bis zum Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit zum 2.5.2022 fort („Optionslaufzeit“ – s. Vertragsentwurf Anlage 14).
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, neue Dienstleistungen während der Laufzeit dieses Vertrages, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen wie der ausgeschriebenen bestehen, gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer dieses Hauptauftrages zu vergeben.
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, neue Dienstleistungen während der Laufzeit dieses Vertrages, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen wie der ausgeschriebenen bestehen, gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer dieses Hauptauftrages zu vergeben.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Mit und nach Ablauf der ca. zweijährigen „Basisvertragslaufzeit“ zum 2.5.2019 steht dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Kündigt der Auftraggeber die Vereinbarung nicht zum Ablauf der Basisvertragslaufzeit, besteht der Rahmenvertrag „optional“ bis zum Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit zum 2.5.2022 fort, s. a. Nr. II.2.4.
Mit und nach Ablauf der ca. zweijährigen „Basisvertragslaufzeit“ zum 2.5.2019 steht dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Kündigt der Auftraggeber die Vereinbarung nicht zum Ablauf der Basisvertragslaufzeit, besteht der Rahmenvertrag „optional“ bis zum Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit zum 2.5.2022 fort, s. a. Nr. II.2.4.
Zusätzliche Informationen:
Die Abgabe des Teilnahmeantrags kann elektronisch sowie in Papierform erfolgen (Kap. 1.10 Eignungskatalog)! Die Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags beträgt wegen hinreichender Dringlichkeit 15 Tage ab Absendung der Bekanntmachung!
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Gesellschaft, Generalverwaltung;
Hofgartenstr. 8, 80539 München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (Eignungskatalog):
Der Bewerber hat durch Vorlage einer ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (nachfolgend „EEE“ genannt) seine Eignung vorläufig nachzuweisen (vgl. § 50 VgV).
Die Vergabeunterlagen enthalten hierfür eine mit den Angaben des Auftraggebers versehene EEE im XML-Dateiformat zur Verwendung. Diese EEE kann unter dem Link:
eingelesen und wie in der beigefügten Anlage 01 „Anleitung für das EEE-Online-Tool“ beschrieben verwendet werden. Die EEE ist mit dem Angebot in elektronischer Form, als XML-Datei, einzureichen sowie zusätzlich als PDF-Dokument. Ein Muster der EEE liegt ausschließlich zur Information als Anlage 01 den Vergabeunterlagen bei (dieses bitte nicht verwenden)!
eingelesen und wie in der beigefügten Anlage 01 „Anleitung für das EEE-Online-Tool“ beschrieben verwendet werden. Die EEE ist mit dem Angebot in elektronischer Form, als XML-Datei, einzureichen sowie zusätzlich als PDF-Dokument. Ein Muster der EEE liegt ausschließlich zur Information als Anlage 01 den Vergabeunterlagen bei (dieses bitte nicht verwenden)!
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bewerber gemäß § 50 Abs. (2) VgV aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der in Kapitel 3 dieser Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen einzureichen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber zumindest den Bestbieter, der den Zuschlag erhalten soll auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. Sind die Unterlagen für den Auftraggeber über eine kostenlose Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, abrufbar (bitte Internetadresse angeben), wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bewerber gemäß § 50 Abs. (2) VgV aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der in Kapitel 3 dieser Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen einzureichen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber zumindest den Bestbieter, der den Zuschlag erhalten soll auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. Sind die Unterlagen für den Auftraggeber über eine kostenlose Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, abrufbar (bitte Internetadresse angeben), wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Die mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Erklärungen und Nachweise sind im Kapitel 1.11 aufgeführt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (Eignungskatalog):
Grundlage für die Feststellung der Eignung ist die Vorlage einer ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (s. Kapitel 1.14) sowie die Erfüllung der nachfolgend genannten Kriterien.
Die unter den Abschnitten III.1.1 bis III.1.3 der EU-Bekanntmachung und in der Abschließenden Liste (Kap. 1.15) jeweils mit „A-##‚gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist (Ausschlusskriterium). Bewerber, die nicht über diese als ‘A-##“ gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen (auch nach einmaliger Nachforderung) sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter den Abschnitten III.1.1 bis III.1.3 der EU-Bekanntmachung und in der Abschließenden Liste (Kap. 1.15) jeweils mit „A-##‚gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist (Ausschlusskriterium). Bewerber, die nicht über diese als ‘A-##“ gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen (auch nach einmaliger Nachforderung) sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
Mindeststandards:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (Eignungskatalog):
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) neben der in Kap. 1.14 genannten EEE mit dem Angebot einzureichen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) neben der in Kap. 1.14 genannten EEE mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber wird für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Unternehmensdarstellung (A-03)
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. zwei DIN A4 Seiten.
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. zwei DIN A4 Seiten.
Bitte verwenden Sie hierzu Anlage 3.
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (A-04)
Ergänzende Erklärung des Bewerbers, dass er über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 4.
Ergänzende Erklärung des Bewerbers, dass er über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 4.
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens eine (1) 000 000 EUR (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens fünfhunderttausend (500 000) EUR (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 4).
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens eine (1) 000 000 EUR (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens fünfhunderttausend (500 000) EUR (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 4).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Achtung – Aufgrund Zeichenbegrenzung sind die Kritieren hier nur kurz (auszugsweise) beschrieben – es gelten die Anforderungen im Eignungskatalog Kap. 3 ff.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Kap. 3.2.6: Referenzen (B-10):
Hier sind von jedem Bewerber mindestens eine (1) Referenz anzugeben, die nicht älter als fünf (5) Jahre sein darf (abgeschlossene Implementierung der Softwarelösung). Gefordert wird eine Referenz bei der entweder die gesamte angebotene Softwarelösung bei einem Kunden oder die Komponenten Zahlungsverkehr und eBAM bei einem oder mehreren Kunden implementiert wurden. Referenzen zu Support- und Betriebsleistungen werden nicht bewertet.
Hier sind von jedem Bewerber mindestens eine (1) Referenz anzugeben, die nicht älter als fünf (5) Jahre sein darf (abgeschlossene Implementierung der Softwarelösung). Gefordert wird eine Referenz bei der entweder die gesamte angebotene Softwarelösung bei einem Kunden oder die Komponenten Zahlungsverkehr und eBAM bei einem oder mehreren Kunden implementiert wurden. Referenzen zu Support- und Betriebsleistungen werden nicht bewertet.
Der Bewerber hat für die Leistungserbringung nur fachkundige und qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Im Portfolio der verfügbaren Fachkräfte sind folgende fachliche Schwerpunkte abzudecken:
1. Implementierung;
2. Betrieb und Support;
3. Weiterentwicklungen/ Software-Anpassung;
4. Expertise im Bereich der Bankschnittstellen EBICS; SWIFT und Host to Host.
Mindeststandards:
Kap. 3.2.1: Anzahl der Mitarbeiter insgesamt (A-05).
Hier ist anzugeben, wie viele Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten, VZÄ) der Bewerber in seinem Unternehmen in den letzten 3 Jahren insgesamt beschäftigt hat. (vgl. Anlage 5)
Kap. 3.2.2: Erklärung zur Verfügbarkeit der Software (A-06).
Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Eigenerklärung abgeben, in der er bestätigt, dass der Bewerber selbst Hersteller der entsprechenden Softwarelösung ist oder den Nachweis vorlegen, dass der Bewerber vom Hersteller der Branchensoftware zum Vertrieb der hier angebotenen Softwarelösung autorisiert ist (siehe Anlage 6).
Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Eigenerklärung abgeben, in der er bestätigt, dass der Bewerber selbst Hersteller der entsprechenden Softwarelösung ist oder den Nachweis vorlegen, dass der Bewerber vom Hersteller der Branchensoftware zum Vertrieb der hier angebotenen Softwarelösung autorisiert ist (siehe Anlage 6).
Kap. 3.2.3: Technische Schnittstellen bei Anbindung an ein SAP-System (A-07):
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens muss der Bewerber belegen, dass er die folgenden Schnittstellen implementiert hat und in seiner Software einsetzt:
Schnittstelle EBICS:
Schnittstelle SWIFT:
Schnittstelle Host-to-Host.
Für den Fall, dass der Bewerber eine teilintegrierte SAP-Lösung (Variante A2 s. Kapitel 1.4) oder Hosting-Lösung (Variante B) anbietet, ist die folgende Schnittstelle ebenfalls zu erläutern.
Schnittstelle SAP ERP System (SAP HuR) zur eingesetzten Softwarelösung
Kap. 3.2.4: Technische Infrastruktur (A-08)
Für den Fall, dass der Bewerber eine teilintegrierte SAP-Lösung (Variante A2 s. Kapitel 1.4) oder Hosting-Lösung (Variante B) anbietet, ist die Anlage A-08 auszufüllen. Der zukünftige Einsatz der angebotenen Softwarelösung unterliegt, unter Berücksichtigung der zu verarbeitenden und speichernden Daten, der Aufbau der Software und die Integration/Anbindung in die bestehende Infrastruktur strikten sicherheitstechnischen Auflagen. Um diesen Auflagen gerecht zu werden, sind nachfolgende wesentliche Eigenschaften zu erfüllen.
Für den Fall, dass der Bewerber eine teilintegrierte SAP-Lösung (Variante A2 s. Kapitel 1.4) oder Hosting-Lösung (Variante B) anbietet, ist die Anlage A-08 auszufüllen. Der zukünftige Einsatz der angebotenen Softwarelösung unterliegt, unter Berücksichtigung der zu verarbeitenden und speichernden Daten, der Aufbau der Software und die Integration/Anbindung in die bestehende Infrastruktur strikten sicherheitstechnischen Auflagen. Um diesen Auflagen gerecht zu werden, sind nachfolgende wesentliche Eigenschaften zu erfüllen.
Der Bewerber hat in Anlage 08 zu bestätigen, dass die angebotene Softwarelösung alle angegebenen Funktionen bzgl. technischer Infrastruktur erfüllt (A-Kriterium). Die Punkte 1-8 sind allgemeiner Natur und in jedem Fall zu erfüllen.
Kap. 3.2.5: Fachliche Eignung der Software (A-09):
Der Bewerber hat in Anlage 09 zu bestätigen, dass seine Software alle angegebenen Funktionen bzgl. der fachlichen Eignung erfüllt (A-Kriterium).
Kap. 3.2.7: Profil Service Manager (A-11):
Der Bewerber hat für die Leistungserbringung einen fachkundigen und qualifizierten Service Manager einzusetzen. Im Rahmen der Eignung ist eine Erklärung abzugeben, dass im Unternehmen des Bewerbers mindestens zwei (2) VZÄ mit dem nachfolgend beschriebenen Qualifikationsprofil vorhanden sind und später für eine eventuelle Auftragserfüllung aus diesem Verfügungsbestand eine VZÄ eingesetzt wird.
Der Bewerber hat für die Leistungserbringung einen fachkundigen und qualifizierten Service Manager einzusetzen. Im Rahmen der Eignung ist eine Erklärung abzugeben, dass im Unternehmen des Bewerbers mindestens zwei (2) VZÄ mit dem nachfolgend beschriebenen Qualifikationsprofil vorhanden sind und später für eine eventuelle Auftragserfüllung aus diesem Verfügungsbestand eine VZÄ eingesetzt wird.
Kap. 3.2.8: Profil Projektleiter (A-11):
Der Bewerber hat für die Leistungserbringung einen fachkundigen und qualifizierten Projektleiter einzusetzen. Im Rahmen der Eignung ist eine Erklärung abzugeben, dass im Unternehmen des Bewerbers mindestens 2 VZÄ mit dem nachfolgend beschriebenen Qualifikationsprofil vorhanden sind und später für eine eventuelle Auftragserfüllung aus diesem Verfügungsbestand eine VZÄ eingesetzt wird.
Der Bewerber hat für die Leistungserbringung einen fachkundigen und qualifizierten Projektleiter einzusetzen. Im Rahmen der Eignung ist eine Erklärung abzugeben, dass im Unternehmen des Bewerbers mindestens 2 VZÄ mit dem nachfolgend beschriebenen Qualifikationsprofil vorhanden sind und später für eine eventuelle Auftragserfüllung aus diesem Verfügungsbestand eine VZÄ eingesetzt wird.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Da der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung Zugang zu vertraulichen und sensiblen, d. h. personenbezogenen Daten beim Auftraggeber hat, sind vom Auftragnehmer bzw. den ausführenden Unternehmen (die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert werden) mit der Angebotsabgabe die folgenden Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben mit dem Angebot abzugeben:
Da der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung Zugang zu vertraulichen und sensiblen, d. h. personenbezogenen Daten beim Auftraggeber hat, sind vom Auftragnehmer bzw. den ausführenden Unternehmen (die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert werden) mit der Angebotsabgabe die folgenden Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben mit dem Angebot abzugeben:
Eine Erklärung, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden sowie eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (anhand Formblatt Anlagen II und III des Eckpunktepapiers).
Eine Erklärung, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden sowie eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (anhand Formblatt Anlagen II und III des Eckpunktepapiers).
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollten mehr als fünf (5) geeignete Bewerber in diesem Teilnahmeverfahren ermittelt werden, so werden jeweils fünf (5) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Zur Beschränkung der Zahl der Unternehmen, die zur ersten Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt die Bewertung anhand von Referenzen sowie anhand dem „Portfolio verfügbarer Fachkräfte“ (s. Kap. 4 Eignungskatalog)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten mehr als fünf (5) geeignete Bewerber in diesem Teilnahmeverfahren ermittelt werden, so werden jeweils fünf (5) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Zur Beschränkung der Zahl der Unternehmen, die zur ersten Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt die Bewertung anhand von Referenzen sowie anhand dem „Portfolio verfügbarer Fachkräfte“ (s. Kap. 4 Eignungskatalog)
Die Projektreferenz wird insgesamt mit 1 bis 5 Punkten beurteilt. Die Nichterfüllung der genannten Kriterien wird mit null (0) bzw. mit (1) Punkt bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit fünf (5) Punkten (auch wenn ein Bewerber mehr als eine (1) Referenz einreicht). Diese werden mit dem Faktor 4 gewichtet, es können somit max. 20 Punkte erreicht werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Projektreferenz wird insgesamt mit 1 bis 5 Punkten beurteilt. Die Nichterfüllung der genannten Kriterien wird mit null (0) bzw. mit (1) Punkt bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit fünf (5) Punkten (auch wenn ein Bewerber mehr als eine (1) Referenz einreicht). Diese werden mit dem Faktor 4 gewichtet, es können somit max. 20 Punkte erreicht werden.
Das Portfolio verfügbarer Fachkräfte wird im Gesamten hinsichtlich Eignung bewertet. Jeder der unten aufgeführten fachlichen Schwerpunkte
1. Implementierung;
2. Betrieb und Support;
3. Weiterentwicklungen/ Software-Anpassung;
4. Expertise im Bereich der Bankschnittstellen EBICS; SWIFT und Host to Host
mit ≥ 2 VZÄ wird mit einem (1) Punkt bewertet.
Das heißt maximal sind insgesamt bei diesem Kriterium vier (4) Punkte erreichbar.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-11-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei d. Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Sachgebiet IT-Vergabe
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de📧
Fax: +49 8921081367 📠
Quelle: OJS 2016/S 200-360963 (2016-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Softwarelösung, mit der sowohl der Zahlungsverkehr der MPG aus dem SAP-basierten Haushalts- und Rechnungswesensystem der MPG (SAP HuR) als auch ein elektronisches Bankkontenmanagement inkl. Bankgebührenverarbeitung und -analyse (eBAM) gemäß den Anforderungen der MPG abgebildet werden können. Für die MPG ist es hinsichtlich der angeboten Softwarelösung unerheblich, ob es sich hierbei um eine
A) integrierte SAP-Lösung
B) eine Hosting-Lösung
handelt.
Weiterhin werden die Implementierung in bzw. Anbindung an das vorhandene MPG eigene SAP HuR System, sowie die Leistungen für Schulungen, Betrieb und Support in den Wettbewerb gestellt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Softwarelösung, mit der sowohl der Zahlungsverkehr der MPG aus dem SAP-basierten Haushalts- und Rechnungswesensystem der MPG (SAP HuR) als auch ein elektronisches Bankkontenmanagement inkl. Bankgebührenverarbeitung und -analyse (eBAM) gemäß den Anforderungen der MPG abgebildet werden können. Für die MPG ist es hinsichtlich der angeboten Softwarelösung unerheblich, ob es sich hierbei um eine
A) integrierte SAP-Lösung
B) eine Hosting-Lösung
handelt.
Weiterhin werden die Implementierung in bzw. Anbindung an das vorhandene MPG eigene SAP HuR System, sowie die Leistungen für Schulungen, Betrieb und Support in den Wettbewerb gestellt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben wurde das Verfahren gem. § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben.
Es ist beabsichtigt, die Themenkomplexe „Zahlungsverkehr“ und „elektronisches Bankkontenmanagement“ zeitlich und inhaltlich zu trennen und zu gegebener Zeit mit veränderten Inhalten getrennte neue Wettbewerbe durchzuführen.
Da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben wurde das Verfahren gem. § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben.
Es ist beabsichtigt, die Themenkomplexe „Zahlungsverkehr“ und „elektronisches Bankkontenmanagement“ zeitlich und inhaltlich zu trennen und zu gegebener Zeit mit veränderten Inhalten getrennte neue Wettbewerbe durchzuführen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A) integrierte SAP-Lösung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Softwarelösung, mit der sowohl der Zahlungsverkehr (ZV) der MPG aus dem SAP-basierten Haushalts- und Rechungswesensystem der MPG (SAP HuR), als auch ein elektronisches Bankkontenmanagement inkl. Bankgebührenverarbeitung und analyse (eBAM), gemäß den Anforderungen der MPG abgebildet werden können. Für die MPG ist es hinsichtlich der angebotenen Softwarelösung unerheblich, ob es sich hierbei um eine A) intergrierte SAP-Lösung oder B) eine Hosting-Lösung handelt. Weiterhin werden die Implementierung in bzw. Anbindung an das vorhandene MPG eigene SAP HuR System sowie Schulungen, Betrieb und Support in den Wettbewerb gestellt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Softwarelösung, mit der sowohl der Zahlungsverkehr (ZV) der MPG aus dem SAP-basierten Haushalts- und Rechungswesensystem der MPG (SAP HuR), als auch ein elektronisches Bankkontenmanagement inkl. Bankgebührenverarbeitung und analyse (eBAM), gemäß den Anforderungen der MPG abgebildet werden können. Für die MPG ist es hinsichtlich der angebotenen Softwarelösung unerheblich, ob es sich hierbei um eine A) intergrierte SAP-Lösung oder B) eine Hosting-Lösung handelt. Weiterhin werden die Implementierung in bzw. Anbindung an das vorhandene MPG eigene SAP HuR System sowie Schulungen, Betrieb und Support in den Wettbewerb gestellt.
Zusätzliche Informationen:
Da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben wurde das Verfahren gem. § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben.
Es ist beabsichtigt, die Themenkomplexe „Zahlungsverkehr“ und „elektronisches Bankkontenmanagement“ zeitlich und inhaltlich zu trennen und zu gegebener Zeit mit veränderten Inhalten getrennte neue Wettbewerbe durchzuführen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Max-Planck-Gesellschaft, Generalverwaltung, Hofgartenstr. 8, 80539 München.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Max-Planck-Gesellschaft z. F. d. W. Generalverwaltung; Sachgebiet IT-Vergabe
Quelle: OJS 2017/S 023-039893 (2017-01-31)