Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik 7 (ZEBEL 7); nähere Erläuterung s. Anhang

BAAINBw

Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik 7 (ZEBEL 7); nähere Erläuterung s. Anhang.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lagerung und Lagerhaltung
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Projektes Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik 7 (ZEBEL 7) sind im Wesentlichen die nachfolgend benannten Leistungen:a) die instandhaltungsauftragsbezogen kommissionierte Bereitstellung von zentral versorgten und beistellpflichtigen Einzelverbrauchsgütern aus einer Lagereinrichtung des Auftragnehmers gegenüber ausgewählten zivilen und militärischen ortsfesten Instandhaltungseinrichtungen, zivilen Instandhaltungsdienstleistern sowie sonstigen militärischen Instandhaltungskräften (Leistungsempfängern),b) die Transportplanung und -durchführung von und zu den o. g. Leistungsempfängern,c) die Durchführung der für die Instandhaltung der Luftfahrzeuge/Luftfahrtgerät und Zusatzausrüstung benötigten Material- und Datenmanagementleistungen (u. a. Soll- und Bedarfsmanagement, Bestandsmanagement, inkl. urkundlichem Bestandsnachweis und Teileverwendungsnachweis) für den Instandhaltungskreislauf für die nicht-autarken Bundeseigenen Lager der Bundeswehr (naBELBw),d) Sicherstellung der IT-Anbindung des ZEBEL-Lagers und der naBELBw über das IT-System des Auftragnehmers an das IT-System der Bundeswehr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lagerung und Lagerhaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: BAAINBw
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baainbwe3.6@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140025390 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 180-324215
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes- Villemomblerstraße 76 53123 Bonn Deutschland Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit ?Anwendungen? bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik 7 (ZEBEL 7); nähere Erläuterung s. Anhang.
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Projektes Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik 7 (ZEBEL 7) sind im Wesentlichen die nachfolgend benannten Leistungen:
a) die instandhaltungsauftragsbezogen kommissionierte Bereitstellung von zentral versorgten und beistellpflichtigen Einzelverbrauchsgütern aus einer Lagereinrichtung des Auftragnehmers gegenüber ausgewählten zivilen und militärischen ortsfesten Instandhaltungseinrichtungen, zivilen Instandhaltungsdienstleistern sowie sonstigen militärischen Instandhaltungskräften (Leistungsempfängern),
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b) die Transportplanung und -durchführung von und zu den o. g. Leistungsempfängern,
c) die Durchführung der für die Instandhaltung der Luftfahrzeuge/Luftfahrtgerät und Zusatzausrüstung benötigten Material- und Datenmanagementleistungen (u. a. Soll- und Bedarfsmanagement, Bestandsmanagement, inkl. urkundlichem Bestandsnachweis und Teileverwendungsnachweis) für den Instandhaltungskreislauf für die nicht-autarken Bundeseigenen Lager der Bundeswehr (naBELBw),
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d) Sicherstellung der IT-Anbindung des ZEBEL-Lagers und der naBELBw über das IT-System des Auftragnehmers an das IT-System der Bundeswehr.
Beschreibung der Optionen:
Der Beauftragungszeitraum ist für die Dauer von 6 Jahren zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren vorgesehen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: B/E3FZ/IA001/NA001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Im gesamten Gebiet der BRD sowie teilweise in Illkrich (Frankreich) und Capellen (Luxemburg).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2017-11-01 📅
Befähigung zur Berufsausübung: S. beigefügte Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: S. beigefügte Vergabeunterlagen.
Mindeststandards: S. beigefügte Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: S. beigefügte Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
S. Vergabeunterlagen für Teilnahmewettbewerb und die darauf folgende Angebotsphase.

Verfahren
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2016-11-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: E3.6
Daniel Cron
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: D56073
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
Fax: +49 26140013960 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-
Villemomblerstraße 76
53123 Bonn
Deutschland Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit ?Anwendungen? bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. Ziffer I.1
Quelle: OJS 2016/S 180-324215 (2016-09-13)