Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Augustinerplatz 1: Sanierung u. Neubau 3. BA/Zimmerer- u. Holzbauarneiten — Los 2
2016003157”
Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦
Titel:
“Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Augustinerplatz 1: Sanierung u. Neubau 3. BA/Zimmerer- u. Holzbauarneiten — Los 2” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustahlmontagearbeiten für Konstruktionen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Holzarbeiten📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Beschreibung der Beschaffung:
“Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Augustinerplatz 1: Sanierung u. Neubau 3. BA/Zimmerer- u. Holzbauarbeiten — Los 2
Zimmer- und Holzbauarbeiten Decken über...”
Beschreibung der Beschaffung
Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Augustinerplatz 1: Sanierung u. Neubau 3. BA/Zimmerer- u. Holzbauarbeiten — Los 2
Zimmer- und Holzbauarbeiten Decken über 1. OG und EG:
18 m Nadelholz, 238 m Abbund für den Austausch beschädigter Deckenbauteile, inkl. der Wiederherstellung der Holzverbindungen; 13 m³ Nadelholz, 361 m Abbund für Deckenbalkenverstärkungen und Wechsel in den Deckenkonstruktionen, inkl. aller Holzverbindungen; 2 m³ Nadelholz, 80 m Abbund für Bauzustandssicherungen (inkl. Ausbau); ca. 10 m³ Laubholz, 320 m Abbund für den Austausch beschädigter Mauerbalken; 35 640 kg Stahl-Profilträger für Deckenverstärkungen; 540 kg Stahleinbauteile und Stahlprüfilträgerabschnittezur Verstärkung von Holzverbindungen; 750 m Brandschutzbeschichtung; 740 m Deckenbeläge und Deckenfüllungen abbrechen und entsorgen; 560 m provisorische Deckenbeläge ausbauen und entsorgen; 1 300 m neue Deckenbeläge und Deckenfüllungen
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2016-12-12 📅
Datum des Endes: 2017-09-11 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 240-437008
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 500 009 274
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Augustinerplatz 1, Sanierung u. Neubau 3. BA / Zimmerer- u. Holzbauarbeiten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-06 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DHR Gleichberge GmbH
Postanschrift: Feldstraße 3
Postort: Römhild
Postleitzahl: 98630
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hildburghausen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 589837.63 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB — unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 156-357836 (2018-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Augustinerplatz 1: Sanierung u. Neubau 3. BA/Zimmerer- u. Holzbauarbeiten – Los 2
2016003157”
Titel:
“Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Augustinerplatz 1: Sanierung u. Neubau 3. BA/Zimmerer- u. Holzbauarneiten – Los 2” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Augustinerplatz 1: Sanierung u. Neubau 3. BA/Zimmerer- u. Holzbauarbeiten – Los 2
Zimmer- und Holzbauarbeiten Decken über...”
Beschreibung der Beschaffung
Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Augustinerplatz 1: Sanierung u. Neubau 3. BA/Zimmerer- u. Holzbauarbeiten – Los 2
Zimmer- und Holzbauarbeiten Decken über 1. OG und EG:
— 18 m Nadelholz, 238 m Abbund für den Austausch beschädigter Deckenbauteile, inkl. der Wiederherstellung der Holzverbindungen,
— 13 m³ Nadelholz, 361 m Abbund für Deckenbalkenverstärkungen und Wechsel in den Deckenkonstruktionen, inkl. aller Holzverbindungen,
— 2 m³ Nadelholz, 80 m Abbund für Bauzustandssicherungen (inkl. Ausbau),
— ca. 10 m³ Laubholz, 320 m Abbund für den Austausch beschädigter Mauerbalken,
— 35 640 kg Stahl-Profilträger für Deckenverstärkungen,
— 540 kg Stahleinbauteile und Stahlprüfilträgerabschnitte zur Verstärkung von Holzverbindungen,
— 750 m Brandschutzbeschichtung,
— 740 m Deckenbeläge und Deckenfüllungen abbrechen und entsorgen,
— 560 m provisorische Deckenbeläge ausbauen und entsorgen,
— 1 300 m neue Deckenbeläge und Deckenfüllungen.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 589837.63 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 145-356246 (2019-07-25)