Zulassung der Sondernutzung öffentlicher Straßen im Land Berlin für die Errichtung und den Betrieb von Werbeanlagen als auschließliche Werberechte

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Das Land Berlin beabsichtigt, für die Zeit ab dem 01.01.2019, je nach Los für die Dauer von voraussichtlich 10 bis 15 Jahren, die Sondernutzung öffentlicher Straßen im Land Berlin duch die Errichtung und den Betrieb von Werbeanlagen als ausschließliches Recht zuzulassen. Das Land Berlin ist an den aus der straßenrechtlichen Sondernutzung erzielten Einnahmen zu beteiligen. Leistungen in Form der Errichtung und des Betriebs von Brunnenanlagen, Toiletten u.ä., sind durch den oder die Sondernutzungsberechtigten nicht zu erbringen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-27.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-27 Auftragsbekanntmachung