Zulassung der Sondernutzung öffentlicher Straßen im Land Berlin für die Errichtung und den Betrieb von Werbeanlagen als auschließliche Werberechte
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Das Land Berlin beabsichtigt, für die Zeit ab dem 01.01.2019, je nach Los für die Dauer von voraussichtlich 10 bis 15 Jahren, die Sondernutzung öffentlicher Straßen im Land Berlin duch die Errichtung und den Betrieb von Werbeanlagen als ausschließliches Recht zuzulassen. Das Land Berlin ist an den aus der straßenrechtlichen Sondernutzung erzielten Einnahmen zu beteiligen. Leistungen in Form der Errichtung und des Betriebs von Brunnenanlagen, Toiletten u.ä., sind durch den oder die Sondernutzungsberechtigten nicht zu erbringen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-27.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-10-27 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2016-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Württembergische Straße 6
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/ 🌏
E-Mail: aussenwerbung@senstadtum.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090139-4131 📞
Fax: +49 3090139-4101 📠
URL der Dokumente: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-29 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2034-12-31 📅
2029-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 210-381498
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 148-266282
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hinterleuchtete und digitale Werbung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Bezeichnung des Loses: Werbung an Litfaßsäulen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Lichtmastwerbung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung GR – Justitiariat
Dokumente URL: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Verwaltungsgericht Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 210-381498 (2016-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin beabsichtigt, für die Zeit ab dem 01.01.2019, je nach Los für die Dauer von voraussichtlich 10 bis 15 Jahren, die Sondernutzung öffentlicher Straßen im Land Berlin duch die Errichtung und den Betrieb von Werbeanlagen als ausschließliches Recht zuzulassen. Das Land Berlin ist an den aus der straßenrechtlichen Sondernutzung erzielten Einnahmen zu beteiligen. Leistungen in Form der Errichtung und des Betriebs von Brunnenanlagen, Toiletten u.ä., sind durch den oder die Sondernutzungsberechtigten nicht zu erbringen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Württembergische Straße 6
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/ 🌏
E-Mail: aussenwerbung@senstadtum.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090139-4131 📞
Fax: +49 3090139-4101 📠
URL der Dokumente: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-29 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2034-12-31 📅
2029-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 210-381498
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 148-266282
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Nicht erfasst sind Rechte für Werbung in Wartehallen des öffentlichen Personennahverkehrs. Hierfür beabsichtigt die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), AöR, dieses ihr übertragene Recht, ggf. auch verbunden mit der Pflicht zu Errichtung oder Betrieb von Wartehallen, Dritten ganz oder teilweise zur Ausübung zu überlassen und hierfür ein entsprechendes europaweites Verfahren durchzuführen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hinterleuchtete und digitale Werbung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Zulassung der straßenrechtlichen Sondernutzung als ausschließliches Werberecht für hinterleuchtete und digitale Werbung in den Bogenformaten 4/1, 8/1 und 18/1, bei digitaler Werbung in entsprechenden Formaten, in zu errichtenden freistehenden Werbeanlagen (insgesamt ca. 1.140) und zwar:
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— City-Light-Boards/Mega Lights (voraussichtlich 190),
— City-Light-Säulen (voraussichtlich 340),
— City-Light-Poster-Vitrinen (voraussichtlich 420),
— Halbe-Plakat-Säulen (voraussichtlich 190) oder entsprechende City-Light-Säulen/City-Light-Poster-Vitrinen.
Nicht erfasst sind Rechte für Werbung in Wartehallen des öffentlichen Personennahverkehrs. Hierfür beabsichtigt die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), AöR, dieses ihr übertragene Recht, ggf. auch verbunden mit der Pflicht zu Errichtung oder Betrieb von Wartehallen, Dritten ganz oder teilweise zur Ausübung zu überlassen und hierfür ein entsprechendes europaweites Verfahren durchzuführen.
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Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Zulassung der straßenrechtlichen Sondernutzung als ausschließliches Werberecht für Klebeplakatierung an zu errichtenden Litfaßsäulen (nicht hinterleuchtet und nicht digital, möglich aber: beleuchtet) als Ganz-, Allgemein- oder Kulturstellen, voraussichtlich ca. 2.500.
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Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Zulassung der straßenrechtlicher Sondernutzung als ausschließliches Werberecht für Dauerwerbung mit Mastschildern an Lichtmasten (auch be- oder hinterleuchtet), voraussichtlich ca. 4.100.
Bezeichnung des Loses: Werbung an Uhren
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Zulassung der straßenrechtlichen Sondernutzung als ausschließliches Werberecht für Dauerwerbung an zu errichtenden Uhren bzw. Uhrenkandelabern (auch be- oder hinterleuchtet), voraussichtlich ca. 430.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung GR – Justitiariat
Dokumente URL: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Für die Erteilung von Rechten zur Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes zur Errichtung und zum Betrieb von Werbeanlagen bedarf es nicht der Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Es geht hier allein um die Gewährung von Rechten, ein Beschaffungsakt des Landes Berlin ist damit nicht verbunden. Das Land Berlin wird allerdings gleichwohl ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren für die Erteilung der Sondernutzungsrechte durchführen, um den gleichen Zugang für alle interessierten Unternehmen zu diesen Rechten im Rahmen eines nationalen und internationalen Wettbewerbs zu gewähren. Die durch Vertrag zu erteilenden Sondernutzungsrechte fallen daher weder unter das nationale Vergaberecht der §§ 97 ff. GWB, noch unter die Richtlinie 2014/24/EU, da es nicht um den Erwerb von Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen i.S.v. Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU geht. Ebenso wenig handelt es sich bei der Gewährung von Sondernutzungsrechten für das öffentliche Straßenland um eine Bau- oder Dienstleistungskonzession i.S.d. §§ 97 ff. GWB und der Richtlinie 2014/23/EU.
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Unternehmen, die sich an diesem Verfahren beteiligen möchten, können bis zum 25.11.2016 in schriftlicher (einschließlich Fax) oder elektronischer Form an die unter I.1. genannte Anschrift eine Interessenbekundung (Teilnahmeantrag i.S.v. IV.2.2)) richten. Diese Interessenbekundung kann sich auf eines oder mehrere der unter II.1.4) genannten Lose beziehen.
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Der voraussichtlich weitere Ablauf stellt sich wie folgt dar:
Die interessierten Unternehmen erhalten eine Aufforderung unter Angabe der dafür vorzulegenden Unterlagen ihre hinreichende Eignung nachzuweisen. Die geeigneten Unternehmen werden daran anschließend aufgefordert, zunächst auf der Grundlage der ihnen übermittelten weiterführenden Unterlagen indikative Angebote abzugeben und Optimierungsvorschläge zu machen. Mit den Unternehmen, die entsprechende Angebote abgegeben haben, werden Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage die Vorgaben für die Erteilung der Sondernutzungsrechte, soweit aus Sicht des Landes Berlin erforderlich oder zweckmäßig, überarbeitet werden. Insbesondere kann die angegebene Vertragslaufzeit von 10 bis 15 Jahren aufgrund entsprechender Optimierungsvorschläge der Bieter angepasst werden. Ferner behält sich das Land Berlin vor, im Laufe des Verfahrens die Loszuschnitte noch zu verändern, insbesondere die Lose anders zuzuschneiden, oder die Anzahl der Lose anzupassen.
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Sodann werden die Unternehmen aufgefordert, abschließende Angebote für die Erteilung der Sondernutzungsrechte abzugeben. Die Kriterien für die Auswahl der Angebote werden spätestens in der Aufforderung zur Angebotsabgabe benannt.
Das Land Berlin behält sich vor, das Verfahren insgesamt oder in Bezug auf einzelne Lose einzustellen. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Verwaltungsgericht Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 210-381498 (2016-10-27)
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