Zwischenvergabe von Teilen des bodengebundenen Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim
Die Stadt Hildesheim, vertreten durch den Oberbürgermeister (nachfolgend: „Aufgabenträger“), beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 2.10.2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.10.2012 (nachfolgend „NRettDG“) Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport), sowie der Unterhaltung der hierzu benötigten Rettungswachen und Vorhaltung der hierzu benötigten Rettungsmittel in nachfolgend dargestelltem Umfang an verschiedene Leistungserbringer zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-11.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-04-11
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Auftragsbekanntmachung
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