01317HKW Objektplaner – 3. Teilinstandsetzung und Modernisierung „Haus der Kulturen der Welt“ für die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH, John-Foster-Dulles-Allee 10, 10557 Berlin
Die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH ist ein Verbund aus den Berliner Festspielen mit Martin-Gropius-Bau, dem Haus der Kulturen der Welt und den Internationalen Filmfestspielen Berlin. Mit unterschiedlichen Schwerpunkten haben sich diese Geschäftsbereiche jeweils zum Ziel gesetzt, international herausragende kulturelle Veranstaltungen in Berlin auszurichten. Die KBB GmbH wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Weitere Infos unter www.kbb.eu Nach den Teilinstandsetzungen 1 und 2 aus den Vorjahren ist eine 3. Teilinstandsetzung und Modernisierung des Hauses der Kulturen der Welt (HKW) geplant.Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung zur technischen Modernisierung des HKW. Weiter Informationen zum Haus: https://www.hkw.de/de/hkw/ueberuns/Ueber_uns.php
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH ist ein Verbund aus den Berliner Festspielen mit Martin-Gropius-Bau, dem Haus der Kulturen der Welt und den Internationalen Filmfestspielen Berlin. Mit unterschiedlichen Schwerpunkten haben sich diese Geschäftsbereiche jeweils zum Ziel gesetzt, international herausragende kulturelle Veranstaltungen in Berlin auszurichten. Die KBB GmbH wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Weitere Infos unter www.kbb.eu
Nach den Teilinstandsetzungen 1 und 2 aus den Vorjahren ist eine 3. Teilinstandsetzung und Modernisierung des Hauses der Kulturen der Welt (HKW) geplant.Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung zur technischen Modernisierung des HKW.
Weiter Informationen zum Haus: https://www.hkw.de/de/hkw/ueberuns/Ueber_uns.php
Die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH ist ein Verbund aus den Berliner Festspielen mit Martin-Gropius-Bau, dem Haus der Kulturen der Welt und den Internationalen Filmfestspielen Berlin. Mit unterschiedlichen Schwerpunkten haben sich diese Geschäftsbereiche jeweils zum Ziel gesetzt, international herausragende kulturelle Veranstaltungen in Berlin auszurichten. Die KBB GmbH wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Weitere Infos unter www.kbb.eu
Nach den Teilinstandsetzungen 1 und 2 aus den Vorjahren ist eine 3. Teilinstandsetzung und Modernisierung des Hauses der Kulturen der Welt (HKW) geplant.Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung zur technischen Modernisierung des HKW.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH
Postanschrift: Schöneberger Straße 15
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbb.eu🌏
E-Mail: bidding@kbb.eu📧
Fax: +49 3023004850 📠
URL der Dokumente: http://kbb.eu/de/ausschreibungen/ausschreibungen.php🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-21 📅
Datum des Beginns: 2017-07-16 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 078-150781
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der unter I.1 genannten Anschrift schriftlich einzureichen.
Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zurückgenommen werden. Maßgeblich dafür ist der Eingangsstempel der Auftraggeberin.
Das Fehlen der Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verhandlungsverfahren.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene sowie fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch darauf seitens der Bewerber besteht nicht.
Die Auftraggeberin kann unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen.
Der Teilnahmeantrag ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der unter I.1 genannten Anschrift schriftlich einzureichen.
Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zurückgenommen werden. Maßgeblich dafür ist der Eingangsstempel der Auftraggeberin.
Das Fehlen der Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verhandlungsverfahren.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene sowie fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch darauf seitens der Bewerber besteht nicht.
Die Auftraggeberin kann unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH ist ein Verbund aus den Berliner Festspielen mit Martin-Gropius-Bau, dem Haus der Kulturen der Welt und den Internationalen Filmfestspielen Berlin. Mit unterschiedlichen Schwerpunkten haben sich diese Geschäftsbereiche jeweils zum Ziel gesetzt, international herausragende kulturelle Veranstaltungen in Berlin auszurichten. Die KBB GmbH wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Weitere Infos unter www.kbb.eu
Die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH ist ein Verbund aus den Berliner Festspielen mit Martin-Gropius-Bau, dem Haus der Kulturen der Welt und den Internationalen Filmfestspielen Berlin. Mit unterschiedlichen Schwerpunkten haben sich diese Geschäftsbereiche jeweils zum Ziel gesetzt, international herausragende kulturelle Veranstaltungen in Berlin auszurichten. Die KBB GmbH wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Weitere Infos unter www.kbb.eu
Nach den Teilinstandsetzungen 1 und 2 aus den Vorjahren ist eine 3. Teilinstandsetzung und Modernisierung des Hauses der Kulturen der Welt (HKW) geplant.Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung zur technischen Modernisierung des HKW.
Nach den Teilinstandsetzungen 1 und 2 aus den Vorjahren ist eine 3. Teilinstandsetzung und Modernisierung des Hauses der Kulturen der Welt (HKW) geplant.Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung zur technischen Modernisierung des HKW.
Die beabsichtigte Baumaßnahme im Haus Der Kulturen der Welt umfasst die „3. Teilinstandsetzung“ (TI 3). Es handelt es sich um eine Zuwendungsmaßnahme im Sinne des § 44 der BHO (Bundeshaushaltsordnung der Bundesrepublik Deutschland). Verfahren, Vollzug und Abrechnung bzw. Nachweis des zweckgerechten Einsatzes der Zuwendung müssen sich deswegen nach den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) richten. Insbesondere sind die Vorgaben des Zuwendungsbescheides umzusetzen.
Die beabsichtigte Baumaßnahme im Haus Der Kulturen der Welt umfasst die „3. Teilinstandsetzung“ (TI 3). Es handelt es sich um eine Zuwendungsmaßnahme im Sinne des § 44 der BHO (Bundeshaushaltsordnung der Bundesrepublik Deutschland). Verfahren, Vollzug und Abrechnung bzw. Nachweis des zweckgerechten Einsatzes der Zuwendung müssen sich deswegen nach den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) richten. Insbesondere sind die Vorgaben des Zuwendungsbescheides umzusetzen.
Gegenstand der geplanten Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung zur technischen Teilinstandsetzung und -modernisierung von Teilen und Bereichen des Auditoriums, der Ausstellungshalle, des Restaurants und der Küche sowie anderer kleinerer Teilbereiche in dem Baudenkmal Haus der Kulturen der Welt. Bei den Leistungen handelt es sich um die Objektplanung, deren Vergütungsrahmen sich nach § 34 HOAI (2013) richtet.
Gegenstand der geplanten Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung zur technischen Teilinstandsetzung und -modernisierung von Teilen und Bereichen des Auditoriums, der Ausstellungshalle, des Restaurants und der Küche sowie anderer kleinerer Teilbereiche in dem Baudenkmal Haus der Kulturen der Welt. Bei den Leistungen handelt es sich um die Objektplanung, deren Vergütungsrahmen sich nach § 34 HOAI (2013) richtet.
Die Leistungen sollen in 5 Leistungsstufen unterteilt werden. Die Leistungsstufe 1 umfasst die Erarbeitung der Bauunterlage mit den Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) und mit vertiefter Kostenschätzung als Besondere Leistung. Grundlage für die Erstellung der Planung ist ein bepreister Maßnahmenkatalog, welcher zur Beantragung der Fördermittel erstellt wurde. Teile der Leistungen sind bereits im Rahmen der TI 2 im Jahr 2015 bis zur LPH 2 beplant worden. Diese Planungergebnisse sind in die Bauunterlage zu übernehmen. Die Grundleistungen der Entwurfsplanung (LPH 3) und zur Genehmigungsplanung (LPH 4) sind ebenfalls als Bauunterlage vorzulegen. Es sind zudem Besondere Leistungen zu erbringen. Es ist vorgesehen, die in 5 Leistungsstufen (1 bis 5) und in Leistungsphasen unterteilten Leistungen stufen-
Die Leistungen sollen in 5 Leistungsstufen unterteilt werden. Die Leistungsstufe 1 umfasst die Erarbeitung der Bauunterlage mit den Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) und mit vertiefter Kostenschätzung als Besondere Leistung. Grundlage für die Erstellung der Planung ist ein bepreister Maßnahmenkatalog, welcher zur Beantragung der Fördermittel erstellt wurde. Teile der Leistungen sind bereits im Rahmen der TI 2 im Jahr 2015 bis zur LPH 2 beplant worden. Diese Planungergebnisse sind in die Bauunterlage zu übernehmen. Die Grundleistungen der Entwurfsplanung (LPH 3) und zur Genehmigungsplanung (LPH 4) sind ebenfalls als Bauunterlage vorzulegen. Es sind zudem Besondere Leistungen zu erbringen. Es ist vorgesehen, die in 5 Leistungsstufen (1 bis 5) und in Leistungsphasen unterteilten Leistungen stufen-
bzw. phasenweise zu beauftragen. Die Realisierung der Maßnahmen soll im laufenden Betrieb erfolgen, so dass nur Teilbereiche des Hauses geschlossen werden müssen.
Der Auftragnehmer wird den Besonderheiten der Baumaßnahme und seiner öffentlichen Finanzierung Rechnung tragen und den Auftraggeber dabei unterstützen, dass das Vorhaben termin- und qualitätsgerecht sowie wirtschaftlich und voll funktionstauglich fertig gestellt wird. Weiterhin ist zu gewährleisten, dass die zugewendeten Mittel entsprechend den Vorgaben des Zuwendungsbescheides ausgegeben und abgerechnet werden. Vorbehaltlich der abschließenden Bewilligung sollen Finanzierungsmittel i. H. v. 8,5 Mio. EUR (brutto) für die Kostengruppen KG 200–700 nach DIN 276 bereitgestellt werden. Die endgültigen, anrechenbaren Kosten (netto) werden im Rahmen der geprüften und genehmigten Bauplanungsunterlage in der LPH 3 ermittelt. Bis dahin werden die Baukosten vorläufig wie folgt geschätzt: KG 200-500 (DIN 276) ca. 5.49 Mio EUR (netto), in der Baukostensumme ist voraussichtlich ein Technikanteil von ca. 2.65 Mio EUR (netto) enthalten.
Der Auftragnehmer wird den Besonderheiten der Baumaßnahme und seiner öffentlichen Finanzierung Rechnung tragen und den Auftraggeber dabei unterstützen, dass das Vorhaben termin- und qualitätsgerecht sowie wirtschaftlich und voll funktionstauglich fertig gestellt wird. Weiterhin ist zu gewährleisten, dass die zugewendeten Mittel entsprechend den Vorgaben des Zuwendungsbescheides ausgegeben und abgerechnet werden. Vorbehaltlich der abschließenden Bewilligung sollen Finanzierungsmittel i. H. v. 8,5 Mio. EUR (brutto) für die Kostengruppen KG 200–700 nach DIN 276 bereitgestellt werden. Die endgültigen, anrechenbaren Kosten (netto) werden im Rahmen der geprüften und genehmigten Bauplanungsunterlage in der LPH 3 ermittelt. Bis dahin werden die Baukosten vorläufig wie folgt geschätzt: KG 200-500 (DIN 276) ca. 5.49 Mio EUR (netto), in der Baukostensumme ist voraussichtlich ein Technikanteil von ca. 2.65 Mio EUR (netto) enthalten.
Als Leistungszeitraum ist Mitte 2017 bis Ende 2020 vorgesehen. Die Umsetzung bzw. der Baubeginn der Maßnahme ist im Jahr 2018 vorgesehen. Die beabsichtigte stufen- bzw. phasenweise Beauftragung der Planungsleistungen soll unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die Beauftragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme beschränkt werden kann. Für weiterhin erforderliche Fachplanungen, insbesondere die Fachplanung Tragwerk, Fachplanung Technische Ausrüstung, das Brandschutzkonzept, Thermische Bauphysik, Beratungsleistungen zur Akustik, Vermessungsleistungen etc., sollen weitere Fachingenieure an der Planung beteiligt werden, deren Beiträge vom Objektplaner zu verwenden bzw. deren Leistungen zeitlich und fachlich mit der Objektplanung abzustimmen, einzuarbeiten und zu koordinieren sind.
Als Leistungszeitraum ist Mitte 2017 bis Ende 2020 vorgesehen. Die Umsetzung bzw. der Baubeginn der Maßnahme ist im Jahr 2018 vorgesehen. Die beabsichtigte stufen- bzw. phasenweise Beauftragung der Planungsleistungen soll unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die Beauftragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme beschränkt werden kann. Für weiterhin erforderliche Fachplanungen, insbesondere die Fachplanung Tragwerk, Fachplanung Technische Ausrüstung, das Brandschutzkonzept, Thermische Bauphysik, Beratungsleistungen zur Akustik, Vermessungsleistungen etc., sollen weitere Fachingenieure an der Planung beteiligt werden, deren Beiträge vom Objektplaner zu verwenden bzw. deren Leistungen zeitlich und fachlich mit der Objektplanung abzustimmen, einzuarbeiten und zu koordinieren sind.
Beschreibung der Verlängerungen:
Für den Fall, dass es zu unvorhergesehenen Verzögerungen oder Änderungen im Planungs- und/oder Bauablauf kommt, soll der Vertrag unter im Übrigen gleichbleibenden Bedingungen verlängert werden können, um den erfolgreichen Abschluss der Gesamtmaßnahme herbeiführen zu können.
Für den Fall, dass es zu unvorhergesehenen Verzögerungen oder Änderungen im Planungs- und/oder Bauablauf kommt, soll der Vertrag unter im Übrigen gleichbleibenden Bedingungen verlängert werden können, um den erfolgreichen Abschluss der Gesamtmaßnahme herbeiführen zu können.
Beschreibung der Optionen:
Die Vergabe erfolgt stufen- bzw. phasenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen bzw. -phasen. Mit dem
Abschluss des Vertrages wird zunächst lediglich die Leistungsstufe 1 beauftragt. Die weiteren Leistungsstufen und untergeordneten Leistungsphasen werden einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt.
Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine.
Aus der stufen- bzw. phasenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen und/oder Leistungsphasen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bitte reichen Sie Ihren schriftlichen Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Eignungsnachweisen fristgemäß bei der unter I.1) angegebenen Anschrift ein. Soweit Vordrucke vorgegeben sind, sind diese zu verwenden.
1. Firmenprofil mit Angaben zur Rechtsform, zu den Beteiligungsverhältnissen, zum Hauptsitz und den Niederlassungen des Unternehmens;
2. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer oder vergleichbaren berufsständischen Einrichtung am Sitz des Unternehmens, verbunden mit dem Nachweis der Eintragung zur Bauvorlagenberechtigung im Sinne von § 65 Bauordnung für Berlin (BauO Bln), vom 29.9.2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert durch das dritte Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin vom 17.6.2016 (GVBL. S. 361); vergleichbare Eintragungen in anderen Ländern gelten auch im Land Berlin und sind vorzulegen; die Erfüllung der Voraussetzungen ist auf Anforderung vom Bewerber nachzuweisen;
2. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer oder vergleichbaren berufsständischen Einrichtung am Sitz des Unternehmens, verbunden mit dem Nachweis der Eintragung zur Bauvorlagenberechtigung im Sinne von § 65 Bauordnung für Berlin (BauO Bln), vom 29.9.2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert durch das dritte Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin vom 17.6.2016 (GVBL. S. 361); vergleichbare Eintragungen in anderen Ländern gelten auch im Land Berlin und sind vorzulegen; die Erfüllung der Voraussetzungen ist auf Anforderung vom Bewerber nachzuweisen;
3. Erklärung zur Art und zum Umfang der Berufshaftpflichtversicherung, die für den Fall des Zuschlags besteht bzw. abgeschlossen wird, verbunden mit der verpflichtenden Erklärung, diesen für die Dauer der Auftragsdurchführung ununterbrochen aufrecht zu erhalten und auf Anforderung nachzuweisen. Der angebotene Versicherungsschutz muss in vollem Umfang für mindestens drei Schadensfälle pro Jahr gelten.
3. Erklärung zur Art und zum Umfang der Berufshaftpflichtversicherung, die für den Fall des Zuschlags besteht bzw. abgeschlossen wird, verbunden mit der verpflichtenden Erklärung, diesen für die Dauer der Auftragsdurchführung ununterbrochen aufrecht zu erhalten und auf Anforderung nachzuweisen. Der angebotene Versicherungsschutz muss in vollem Umfang für mindestens drei Schadensfälle pro Jahr gelten.
4. Verbindliche unterschriebene Erklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der Fassung vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
5. Informationen zu Bewerbergemeinschaften:
— Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen,
— Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben sich zu verpflichten, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung zu haften,
— Die Nachweise und Angaben zu Ziff. III.1.1) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Die Nachweise und Angaben zu Ziff. III. 1.2). und 1.3) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die von ihnen für den Fall des Zuschlags jeweils zu erfüllenden Aufgaben zu erbringen.
— Die Nachweise und Angaben zu Ziff. III.1.1) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Die Nachweise und Angaben zu Ziff. III. 1.2). und 1.3) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die von ihnen für den Fall des Zuschlags jeweils zu erfüllenden Aufgaben zu erbringen.
Mindeststandards:
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz mit Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 2-8 während der letzten 3 Jahre (2014, 2015, 2016): mindest. 300 000 EUR brutto / Jahr.
2. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter während der letzten 3 Jahre (2014, 2015, 2016):
Die Summe der Büroinhaber und ihrer mit mindestens 30 Std./ Woche festangestellten Mitarbeiter mit Hochschulabschluss (Architektur) muss im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens 4 betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist anhand von max. 2 Referenzprojekten nachzuweisen, die mit dem Vorhaben vergleichbar sind. Dies gilt auch bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften. Die beiden Referenzprojekte sollen insbesondere Erfahrungen beim Bauen im Bestand sowie eine denkmalgerechte Sanierung eines Veranstaltungssaals/-gebäudes mit bühnentechnischen Anlagen und einem Restaurant mit Küchenbereich belegen. Aus den Angaben zu den Referenzen soll hervorgehen, welche Leistungsphasen eigenverantwortlich betreut wurden und wie hoch insgesamt die Bau- und Projektkosten waren. Die Projektkosten sollen insbesondere in Bezug auf die Kostengruppen 200 bis 400 nach DIN 276 aufgeschlüsselt dargestellt werden. Weiterhin sind zu jedem Referenzprojekt unter Angabe eines Ansprechpartners des Auftraggebers Aussagen zur Kosten- und Terminsicherheit nebst den Maßnahmen zur Qualitätssicherung machen kann.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist anhand von max. 2 Referenzprojekten nachzuweisen, die mit dem Vorhaben vergleichbar sind. Dies gilt auch bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften. Die beiden Referenzprojekte sollen insbesondere Erfahrungen beim Bauen im Bestand sowie eine denkmalgerechte Sanierung eines Veranstaltungssaals/-gebäudes mit bühnentechnischen Anlagen und einem Restaurant mit Küchenbereich belegen. Aus den Angaben zu den Referenzen soll hervorgehen, welche Leistungsphasen eigenverantwortlich betreut wurden und wie hoch insgesamt die Bau- und Projektkosten waren. Die Projektkosten sollen insbesondere in Bezug auf die Kostengruppen 200 bis 400 nach DIN 276 aufgeschlüsselt dargestellt werden. Weiterhin sind zu jedem Referenzprojekt unter Angabe eines Ansprechpartners des Auftraggebers Aussagen zur Kosten- und Terminsicherheit nebst den Maßnahmen zur Qualitätssicherung machen kann.
Die schriftliche Darstellung der beiden Referenzprojekte ist auf jeweils 6 einseitig bedruckte DIN A 4-Seiten oder 3 einseitig bedruckte DIN A 3 Seiten (lose Blätter, nicht laminiert, keine Spiralheftung, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) zu beschränken und – ggfl. auf gesonderte Anforderung – in digitaler Form als pdf-Datei vorzulegen.
Die schriftliche Darstellung der beiden Referenzprojekte ist auf jeweils 6 einseitig bedruckte DIN A 4-Seiten oder 3 einseitig bedruckte DIN A 3 Seiten (lose Blätter, nicht laminiert, keine Spiralheftung, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) zu beschränken und – ggfl. auf gesonderte Anforderung – in digitaler Form als pdf-Datei vorzulegen.
Mindeststandards:
Eines der beiden Referenzprojekte muss realisiert sein, d. h. funktionsfähig, bis auf unerhebliche Restarbeiten, und die Leistungen im Sinne von LP 2-8 nach § 34 HOAI umfassen; Baukosten mindestens 3 000 000 EUR in den KG 200-400 oder vergleichbar. Das Projekt muss fertig gestellt und innerhalb der letzten 7 Jahre zum Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens, an den Nutzer übergeben worden sein.
Eines der beiden Referenzprojekte muss realisiert sein, d. h. funktionsfähig, bis auf unerhebliche Restarbeiten, und die Leistungen im Sinne von LP 2-8 nach § 34 HOAI umfassen; Baukosten mindestens 3 000 000 EUR in den KG 200-400 oder vergleichbar. Das Projekt muss fertig gestellt und innerhalb der letzten 7 Jahre zum Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens, an den Nutzer übergeben worden sein.
Das realisierte Projekt muss eines der beiden Referenzprojekte sein und dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eindeutig zuzuordnen sein.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, die gemäß § 3 Abs. 1 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG), vom 6.7.2006 (GVBl. S. 720), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.7.2016 (GVBl. S. 425) und Zulassung durch die Architektenkammer Berlin berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen, die für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen und zugelassenen Architekten benennen, werden zugelassen. Die Berechtigung ist mit dem Teilnahmeantrag durch einen entsprechenden Nachweis durch die Bewerber nachzuweisen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, die gemäß § 3 Abs. 1 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG), vom 6.7.2006 (GVBl. S. 720), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.7.2016 (GVBl. S. 425) und Zulassung durch die Architektenkammer Berlin berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen, die für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen und zugelassenen Architekten benennen, werden zugelassen. Die Berechtigung ist mit dem Teilnahmeantrag durch einen entsprechenden Nachweis durch die Bewerber nachzuweisen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
(1) Die Auswahl unter den form- und fristgerecht eingereichten Bewerbungen erfolgt anhand der zu Ziff. III.1.) bis III.1.3) eingereichten Unterlagen und Angaben zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Angaben müssen die Prognose erlauben, dass das Unternehmen in der Lage ist, die unter Ziff. II. 2.4) dargestellten Leistungsanforderungen erfüllen zu können.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(1) Die Auswahl unter den form- und fristgerecht eingereichten Bewerbungen erfolgt anhand der zu Ziff. III.1.) bis III.1.3) eingereichten Unterlagen und Angaben zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Angaben müssen die Prognose erlauben, dass das Unternehmen in der Lage ist, die unter Ziff. II. 2.4) dargestellten Leistungsanforderungen erfüllen zu können.
Die Prognoseentscheidung wird sich, nach Feststellung der Vollständigkeit aller erbetenen Unterlagen und/oder Angaben, daran orientieren, ob die zu Ziff. III.1.1) bis III. 1.3) von dem Bewerber eingereichten Unterlagen und Angaben die Erwartung zulassen, in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens Planungsleistungen angeboten zu bekommen und zu erhalten, die der Aufgabenstellung und dem Qualitätsanspruch gerecht werden. Weiterhin muss die Prognose die Feststellung erlauben, dass der Arbeitsumfang zuverlässig bewältigt werden kann.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Prognoseentscheidung wird sich, nach Feststellung der Vollständigkeit aller erbetenen Unterlagen und/oder Angaben, daran orientieren, ob die zu Ziff. III.1.1) bis III. 1.3) von dem Bewerber eingereichten Unterlagen und Angaben die Erwartung zulassen, in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens Planungsleistungen angeboten zu bekommen und zu erhalten, die der Aufgabenstellung und dem Qualitätsanspruch gerecht werden. Weiterhin muss die Prognose die Feststellung erlauben, dass der Arbeitsumfang zuverlässig bewältigt werden kann.
Zu diesem Zweck wird die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge folgender Systematik folgen:
Unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Die Auftraggeberin kann fehlende oder unvollständige Angaben und Nachweise nachfordern. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, fehlende Angaben und/oder Nachweisenachzufordern oder um weitere Aufklärung zu bitten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Die Auftraggeberin kann fehlende oder unvollständige Angaben und Nachweise nachfordern. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, fehlende Angaben und/oder Nachweisenachzufordern oder um weitere Aufklärung zu bitten.
Die gem. Ziff. III. 1.1) der Bekanntmachung erbetenen Angaben, Nachweise und Erklärungen werden nur in Bezug auf ihr Vorliegen und die Vollständigkeit der Angaben geprüft, jedoch keiner inhaltlichen oder qualitativen (Punkte-) Bewertung unterzogen.
Die gem. Ziff. III. 1.2) und III.1.3) erbetenen Angaben, Nachweise und Erklärungen werden einer inhaltlich qualitativen Wertung unterzogen. Hierzu werden alle Angaben, Nachweise oder Erklärungen zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand einer Prognose in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit und den Grad der Erfüllung der Leistungsanforderungen bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die gem. Ziff. III. 1.2) und III.1.3) erbetenen Angaben, Nachweise und Erklärungen werden einer inhaltlich qualitativen Wertung unterzogen. Hierzu werden alle Angaben, Nachweise oder Erklärungen zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand einer Prognose in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit und den Grad der Erfüllung der Leistungsanforderungen bewertet.
Hierzu werden 3 Wertebereiche gebildet:
I. Wertebereich: 8 bis 10 Punkte werden je geforderter Angabe bei der Prognose eines hohen Wahrscheinlichkeitsgrades in Bezug auf die Erfüllung der Leistungsanforderungen vergeben.
II. Wertebereich: 4 bis 7 Punkte werden je geforderter Angabe bei der Prognose eines durchschnittlichen Wahrscheinlichkeitsgrades in Bezug auf die Erfüllung der Leistungsanforderungen vergeben.
III. Wertebereich: 0-3 Punkte werden je geforderter Angabe bei der Prognose eines geringen Wahrscheinlichkeitsgrades in Bezug auf die Erfüllung der Leistungsanforderungen vergeben.
Die Anzahl der hieraus erreichten (Gesamt-) Punkte wird addiert. Die 3 bis 5 Bewerber mit der höchsten Anzahl erreichter Punkte sollen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Beträgt die Punkteabweichung zwischen dem dritt- und viertplatzierten bzw. dem viert- und fünftplatzierten Bewerber mehr als 20 %, wird der viert- bzw. fünftplatzierte Bewerber nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit der fünftplatzierten Bewerber entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Anzahl der hieraus erreichten (Gesamt-) Punkte wird addiert. Die 3 bis 5 Bewerber mit der höchsten Anzahl erreichter Punkte sollen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Beträgt die Punkteabweichung zwischen dem dritt- und viertplatzierten bzw. dem viert- und fünftplatzierten Bewerber mehr als 20 %, wird der viert- bzw. fünftplatzierte Bewerber nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit der fünftplatzierten Bewerber entscheidet das Los.
(2) Erfüllen mehrere Bewerber auf den Positionen 1 bis 3 aufgrund ihrer Punktegleicheit gleichermaßen die Anforderungen und beträgt die Anzahl geeigneter Bewerber auf der Grundlage der zugrunde gelegten Eignungskriterien bereits mehr als fünf, soll die Auswahl unter den Bewerbern durch Los getroffen werden, vgl. § 75 Abs. 6 Vergabeverordnung (VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(2) Erfüllen mehrere Bewerber auf den Positionen 1 bis 3 aufgrund ihrer Punktegleicheit gleichermaßen die Anforderungen und beträgt die Anzahl geeigneter Bewerber auf der Grundlage der zugrunde gelegten Eignungskriterien bereits mehr als fünf, soll die Auswahl unter den Bewerbern durch Los getroffen werden, vgl. § 75 Abs. 6 Vergabeverordnung (VgV).
Beschleunigtes Verfahren:
Es ist beabsichtigt, mit den erfolgreichen Bewerbern eine Frist von 20 Kalendertagen zur Abgabe der Angebote zu vereinbaren, § 16 Abs. 6 VgV, da erste Ergebnisse bis zum Beginn des Monats November 2017 vorliegen müssen und die Vergabeunterlagen bereits mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb bekanntgemacht wurden.
Es ist beabsichtigt, mit den erfolgreichen Bewerbern eine Frist von 20 Kalendertagen zur Abgabe der Angebote zu vereinbaren, § 16 Abs. 6 VgV, da erste Ergebnisse bis zum Beginn des Monats November 2017 vorliegen müssen und die Vergabeunterlagen bereits mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb bekanntgemacht wurden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-05-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Teilnahmeantrag ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der unter I.1 genannten Anschrift schriftlich einzureichen.
Teilnahmeanträge können bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zurückgenommen werden. Maßgeblich dafür ist der Eingangsstempel der Auftraggeberin.
Das Fehlen der Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verhandlungsverfahren.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene sowie fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch darauf seitens der Bewerber besteht nicht.
Die Auftraggeberin kann unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. IS. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) nur zulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. IS. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, und
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 078-150781 (2017-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH ist ein Verbund aus den Berliner Festspielen mit Martin-Gropius-Bau, dem Haus der Kulturen der Welt und den Internationalen Filmfestspielen Berlin. Mit unterschiedlichen Schwerpunkten haben sich diese Geschäftsbereiche jeweils zum Ziel gesetzt, international herausragende kulturelle Veranstaltungen in Berlin auszurichten. Die KBB GmbH wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Weitere Infos unter www.kbb.eu
Nach den Teilinstandsetzungen 1 und 2 aus den Vorjahren wird eine 3. Teilinstandsetzung und Modernisierung des Hauses der Kulturen der Welt (HKW) geplant.Gegenstand der Beschaffung waren Leistungen der Objektplanung zur technischen Modernisierung des HKW.
Die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH ist ein Verbund aus den Berliner Festspielen mit Martin-Gropius-Bau, dem Haus der Kulturen der Welt und den Internationalen Filmfestspielen Berlin. Mit unterschiedlichen Schwerpunkten haben sich diese Geschäftsbereiche jeweils zum Ziel gesetzt, international herausragende kulturelle Veranstaltungen in Berlin auszurichten. Die KBB GmbH wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Weitere Infos unter www.kbb.eu
Nach den Teilinstandsetzungen 1 und 2 aus den Vorjahren wird eine 3. Teilinstandsetzung und Modernisierung des Hauses der Kulturen der Welt (HKW) geplant.Gegenstand der Beschaffung waren Leistungen der Objektplanung zur technischen Modernisierung des HKW.
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Nach den Teilinstandsetzungen 1 und 2 aus den Vorjahren wird eine 3. Teilinstandsetzung und Modernisierung des Hauses der Kulturen der Welt (HKW) geplant.Gegenstand der Beschaffung waren Leistungen der Objektplanung zur technischen Modernisierung des HKW.
Nach den Teilinstandsetzungen 1 und 2 aus den Vorjahren wird eine 3. Teilinstandsetzung und Modernisierung des Hauses der Kulturen der Welt (HKW) geplant.Gegenstand der Beschaffung waren Leistungen der Objektplanung zur technischen Modernisierung des HKW.
Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen der Objektplanung zur technischen Teilinstandsetzung und -modernisierung von Teilen und Bereichen des Auditoriums, der Ausstellungshalle, des Restaurants und der Küche sowie anderer kleinerer Teilbereiche in dem Baudenkmal Haus der Kulturen der Welt. Bei den Leistungen handelt es sich um die Objektplanung, deren Vergütungsrahmen sich nach § 34 HOAI(2013) richtet.
Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen der Objektplanung zur technischen Teilinstandsetzung und -modernisierung von Teilen und Bereichen des Auditoriums, der Ausstellungshalle, des Restaurants und der Küche sowie anderer kleinerer Teilbereiche in dem Baudenkmal Haus der Kulturen der Welt. Bei den Leistungen handelt es sich um die Objektplanung, deren Vergütungsrahmen sich nach § 34 HOAI(2013) richtet.
Die Leistungen sind in 5 Leistungsstufen unterteilt. Die Leistungsstufe 1 umfasst die Erarbeitung der Bauunterlage mit den Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) und mit vertiefter Kostenschätzung als Besondere Leistung. Grundlage für die Erstellung der Planung ist ein bepreister Maßnahmenkatalog, welcher zur Beantragung der Fördermittel erstellt wurde. Teile der Leistungen sind bereits im Rahmen der TI 2 im Jahr 2015 bis zur LPH 2 beplant worden. Diese Planungergebnisse sind in die Bauunterlage zu übernehmen. Die Grundleistungen der Entwurfsplanung (LPH 3) und zur Genehmigungsplanung (LPH 4) sind ebenfalls als Bauunterlage vorzulegen. Es sind zudem Besondere Leistungen zu erbringen. Es ist vorgesehen, die in 5 Leistungsstufen (1 bis 5) und in Leistungsphasen unterteilten Leistungen stufen- bzw. phasenweise zu beauftragen.
Die Leistungen sind in 5 Leistungsstufen unterteilt. Die Leistungsstufe 1 umfasst die Erarbeitung der Bauunterlage mit den Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) und mit vertiefter Kostenschätzung als Besondere Leistung. Grundlage für die Erstellung der Planung ist ein bepreister Maßnahmenkatalog, welcher zur Beantragung der Fördermittel erstellt wurde. Teile der Leistungen sind bereits im Rahmen der TI 2 im Jahr 2015 bis zur LPH 2 beplant worden. Diese Planungergebnisse sind in die Bauunterlage zu übernehmen. Die Grundleistungen der Entwurfsplanung (LPH 3) und zur Genehmigungsplanung (LPH 4) sind ebenfalls als Bauunterlage vorzulegen. Es sind zudem Besondere Leistungen zu erbringen. Es ist vorgesehen, die in 5 Leistungsstufen (1 bis 5) und in Leistungsphasen unterteilten Leistungen stufen- bzw. phasenweise zu beauftragen.
Die Realisierung der Maßnahmen soll im laufenden Betrieb erfolgen, sodass nur Teilbereiche des Hauses geschlossen werden müssen.
Die endgültigen, anrechenbaren Kosten (netto) werden im Rahmen der geprüften und genehmigten Bauplanungsunterlage in der LPH 3 ermittelt. Bis dahin werden die Baukosten vorläufig wie folgt geschätzt: KG 200-500 (DIN 276) ca. 5 490 000 EUR (netto), in der Baukostensumme ist voraussichtlich ein Technikanteil von ca. 2 650 000 EUR (netto) enthalten.
Die endgültigen, anrechenbaren Kosten (netto) werden im Rahmen der geprüften und genehmigten Bauplanungsunterlage in der LPH 3 ermittelt. Bis dahin werden die Baukosten vorläufig wie folgt geschätzt: KG 200-500 (DIN 276) ca. 5 490 000 EUR (netto), in der Baukostensumme ist voraussichtlich ein Technikanteil von ca. 2 650 000 EUR (netto) enthalten.
Als Leistungszeitraum ist Mitte 2017 bis Ende 2020 vorgesehen. Die Umsetzung bzw. der Baubeginn der Maßnahme ist im Jahr 2018 vorgesehen. Die beabsichtigte stufen- bzw. phasenweise Beauftragung der Planungsleistungen soll unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die Beauftragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme beschränkt werden kann. Für weiterhin erforderliche Fachplanungen,insbesondere die Fachplanung Tragwerk, Fachplanung Technische Ausrüstung, das Brandschutzkonzept,Thermische Bauphysik, Beratungsleistungen zur Akustik, Vermessungsleistungen etc., sollen weitere Fachingenieure an der Planung beteiligt werden, deren Beiträge vom Objektplaner zu verwenden bzw. deren Leistungen zeitlich und fachlich mit der Objektplanung abzustimmen, einzuarbeiten und zu koordinieren sind.
Als Leistungszeitraum ist Mitte 2017 bis Ende 2020 vorgesehen. Die Umsetzung bzw. der Baubeginn der Maßnahme ist im Jahr 2018 vorgesehen. Die beabsichtigte stufen- bzw. phasenweise Beauftragung der Planungsleistungen soll unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die Beauftragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme beschränkt werden kann. Für weiterhin erforderliche Fachplanungen,insbesondere die Fachplanung Tragwerk, Fachplanung Technische Ausrüstung, das Brandschutzkonzept,Thermische Bauphysik, Beratungsleistungen zur Akustik, Vermessungsleistungen etc., sollen weitere Fachingenieure an der Planung beteiligt werden, deren Beiträge vom Objektplaner zu verwenden bzw. deren Leistungen zeitlich und fachlich mit der Objektplanung abzustimmen, einzuarbeiten und zu koordinieren sind.
Beschreibung der Optionen:
Die Vergabe erfolgt stufen- bzw. phasenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen bzw. -phasen. Mit dem Abschluss des Vertrages wird zunächst lediglich die Leistungsstufe 1 beauftragt. Die weiteren Leistungsstufen und untergeordneten Leistungsphasen werden einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt.
Die Vergabe erfolgt stufen- bzw. phasenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen bzw. -phasen. Mit dem Abschluss des Vertrages wird zunächst lediglich die Leistungsstufe 1 beauftragt. Die weiteren Leistungsstufen und untergeordneten Leistungsphasen werden einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliches Konzept und dessen Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Kostenkriterium: Angebotenes Honorar
Gewichtung der Kosten: 30 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-10 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750,3245), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) nur zulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750,3245), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) nur zulässig, soweit: