099_17B202_Reinigung von Dachrinnen, Fallrohren und Flachdächern

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum München

6001350830-BwDLZ München.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dachrinnenarbeiten
Referenznummer: 6001350830-BwDLZ München
Kurze Beschreibung: 6001350830-BwDLZ München.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dachrinnenarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dachreparatur und Dachwartung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum München
Postanschrift: Dachauer Straße 128
Postleitzahl: 80637
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: bwdlzmuencheneinkauf@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 89-1249-3039 📞
Fax: +49 89-1249-2919 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=175498 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-21 📅
Datum des Beginns: 2018-04-03 📅
Datum des Endes: 2019-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 203-418509
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 300 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Dachrinnenreinigung der Bundeswehrliegenschaften in München, Garching-Hochbrück, Neubiberg, Erding, Freising (Haindlfing) und Kirchdorf an der Amper (Wippenhausen).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber die Option, diesen Vertrag zu unveränderten Konditionen dreimal jeweils um ein Jahr bis maximal 31.3.2022 zu verlängern. Der Auftraggeber kann die Option auf Verlängerung des Vertrages bis spätestens zum 30.9. eines jeden Jahres schriftlich ausüben.
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Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München, Garching, Neubiberg, Erding, Haindlfing, Wippenhausen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vollständig ausgefülltes Formblatt Bieterangaben zum Angebot (BAAINBw-B-V 043/04.2016).
4. Eigenerklärung des Unternehmens zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/04.2016).
5. Eigenerklärung über den geplanten Einsatz von Nachunternehmen und Vorlage von Verpflichtungserklärungen dieser Nachunternehmer; Nachunternehmer müssen ebenfalls dauch alle Teilnahmebedingungen erfüllen und haben diese vor Auftragserteilung nachzuweisen.
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6. ggf. Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft (BAAINBw-B-V047/04.2016).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle FM 2.3 Beschfg
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=175498 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2017/S 203-418509 (2017-10-18)