099_17C500_Bewachung Ernst-von-Bergmann-Kaserne München

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum München

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Bewachung der Ernst-von-Bergmann-Kaserne in München für den Zeitraum 15.11.2018 Ende Nachtschicht bis 15.11.2022 Ende der Nachtschicht mit der Möglichkeit einer Verlängerungsoption des Auftraggebers um bis zu 3 Jahre.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-11-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Menge oder Umfang:
Gestellung von verschiedenen zivil-gewerblichen Wachaufgaben(Alle Wachpersonen sind einer Sicherheitsüberprüfung Ü2 Sabotageschutz nach § 1 Abs. 4 SÜG zu unterziehen. Die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung ist bei dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten nachzuweisen. Ein Einsatz in der Liegenschaft erfolgt erst nach Vorlage der Bescheinigung).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum München
Postanschrift: Dachauer Straße 128
Postleitzahl: 80637
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: bwdlzmuencheneinkauf@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 89-1249-3039 📞
Fax: +49 89-1249-2919 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 224-467442
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Bewachung der Ernst-von-Bergmann-Kaserne in München für den Zeitraum 15.11.2018 Ende Nachtschicht bis 15.11.2022 Ende der Nachtschicht mit der Möglichkeit einer Verlängerungsoption des Auftraggebers um bis zu 3 Jahre.
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Menge oder Umfang:
Gestellung von verschiedenen zivil-gewerblichen Wachaufgaben
(Alle Wachpersonen sind einer Sicherheitsüberprüfung Ü2 Sabotageschutz nach § 1 Abs. 4 SÜG zu unterziehen. Die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung ist bei dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten nachzuweisen. Ein Einsatz in der Liegenschaft erfolgt erst nach Vorlage der Bescheinigung).
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: 6001363249-BwDLZ München
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuherbergstr. 11, München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2018-11-15 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
*Sachkundenachweis gem. § 34a GewO bzw. § 25 VSVgV *Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate zum Ende der Teilnahmefrist)[Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen] *Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i.V.m §§ 123, 124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B- V 034/04.16).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
*Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird (bei nichtausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
*Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird *Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)
(vgl. Merkblatt BAAINBw-B 096a/04.2015)
*Eigenerklärung, dass die Anforderungen aus dem „Merkblatt Anleitung für die Geheimhaltung in der Wirtschaft“ akzeptiert und eingehalten werden (Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft Anlage 21)
*Eigenerklärung, dass
#ausschließlich Personal eingesetzt wird, – das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, – für das ein Führungszeugnis vorliegt, – das eine Unterrichtung nach § 34a GewO durch die Industrie- und Handelskammer erhalten hat, – das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und
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— das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt.
#der Teilnehmer im Auftragsfall
— auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und
— als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind.
*Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen unter Angabe – Art und Umfang der Leistung, – Name der Auskunftsperson, – Wert der Leistung, (nur optional) – Zeit der Leistungserbringung, – Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
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Insgesamt sind genau 3 erfolgreiche Referenzen [Bei der Einreichung von mehr oder weniger als 3 Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.] über die Bewachung von militärischen Liegenschaften, von ziviler kritischer Infrastruktur (z. B. Technische Basisstrukturen zur Energieversorgung wie AKW, Flughafen, sozioökonomische Dienstleistungsinfrastrukturen wie Parlament, Regierung)[„Infrastrukturen gelten dann als ‚kritisch‘, wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat.“ (Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie))] oder vergleichbarer Sicherheitsdienstleistung. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen.
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Mindeststandards:
Vorsorglich wird bereits jetzt auf Ziffer P.1.8 Sicherheitsüberprüfung der Anlage 8.14.12 der Datei: „A_11_8.14.00_Vertragsmuster gewerbl Bewachung_Sammelmappe.pdf“ hingewiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Identisch mit den vorstehenden unter III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – soweit zutreffend -.
Mindeststandards:
Vorsorglich wird auf Ziffer P.1.8 Sicherheitsüberprüfung der Anlage 8.14.12 der Datei: „A_11_8.14.00_Vertragsmuster gewerbl Bewachung_Sammelmappe.pdf“ hingewiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Zusätzliche Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (ZVB/BMVg) in der Fassung der 1. Änderung vom 10.5.2001.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Entfällt.
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Der Bieterkreis wird aufgrund der eingereichten Referenzen auf höchstens 7 Bieter begrenzt. Die Reihung wird nach den in Seite 3 bis 5 der beigefügten Datei „T_02_BwDLZ_EinzelaufstellungEigenerklärungNachweise2“ des Teilnahmeverfahrens aufgeführten Bewertungsmatrix vorgenommen.
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Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-01-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FM 2.3 Beschfg
Wolfgang Dietz
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-11-15 📅
Datum des Endes: 2025-11-14 📅
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2017/S 224-467442 (2017-11-20)