Die Stadt Leverkusen beabsichtigt einen Dienstleistungsvertrag über die Abholung, Frankierung und Konsolidierung der städtischen Ausgangspost bis 1 000 g abzuschließen. Der Auftrag wird im Rahmen eines „Offenen Verfahrens“ vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-27.
Ergänzende Angaben (2017-05-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Leverkusen – Fachbereich Recht und Ordnung – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Moskauer Str. 4a
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 214406-0📞
E-Mail: vergabestelle@stadt.leverkusen.de📧
Fax: +49 214406-5532 📠
Region: Leverkusen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.leverkusen.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“099-2017, Rahmenvertrag über Postdienstleistungen für die Stadt Leverkusen im Zeitraum 1.8.2017 bis 31.1.2018.
099-2017”
Produkte/Dienstleistungen: Postdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Leverkusen beabsichtigt einen Dienstleistungsvertrag über die Abholung, Frankierung und Konsolidierung der städtischen Ausgangspost bis 1 000 g...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Leverkusen beabsichtigt einen Dienstleistungsvertrag über die Abholung, Frankierung und Konsolidierung der städtischen Ausgangspost bis 1 000 g abzuschließen. Der Auftrag wird im Rahmen eines „Offenen Verfahrens“ vergeben.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 084-163672
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Verschiebung des Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
Alter Wert
Datum: 2017-06-01 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2017-06-08 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Verschiebung des Termins für die Öffnung der Angebote:
Alter Wert
Datum: 2017-06-01 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2017-06-08 📅
Zeit: 10:00
Andere zusätzliche Informationen
“Die Verschiebung der Fristen war nach § 20 (3) VgV erforderlich, da zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht...”
Die Verschiebung der Fristen war nach § 20 (3) VgV erforderlich, da zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden konnten.
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Quelle: OJS 2017/S 103-206036 (2017-05-29)