1/DLII5/HV156_Rahmenvertrag Konsolendrehstühle und Sessel

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

1/DLII5/HV156_Rahmenvertrag Konsolendrehstühle und Sessel.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-22 Auftragsbekanntmachung
2017-09-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
Referenznummer: WV_BAIIUDBW_VT_DLI2R1SG-2017-0009
Kurze Beschreibung: 1/DLII5/HV156_Rahmenvertrag Konsolendrehstühle und Sessel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Drehsitze 📦
Stühle 📦
Sessel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Extra-Regio NUTS 1 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Postanschrift: Fontainengraben 200
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baiudbwdlii5vergabeinland@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 228-5504-4746 📞
Fax: +49 228-5504-5767 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=161396 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-27 📅
Datum des Beginns: 2017-10-02 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 101-200909
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: 1 Konsolendrehstuhl
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen: Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis max. 30.9.2021.
Beschreibung der Optionen: Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis max. 30.9.2021.
Bezeichnung des Loses: 2 Polsterstuhl stapelbar
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 3 Polsterstuhl Armlehne
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: 4 Polstersessel
Losnummer: 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeiner Hinweis zur Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen: Nicht fristgerecht eingereichte Erklärungen und Nachweise werden nur dann nachgefordert, wenn ein wirtschaftliches Angebot sonst nach VGV auszuschließen wäre.
Wenn beim wirtschaftlichsten Angebot ein Nachweis fehlt, werden ggf. von allen Bietern, die unvollständige Angebote abgegeben haben, fehlende Nachweise nachgefordert.
Es sind mit dem Angebot vorzulegen:
1. Vollständig ausgefülltes Angebotsblatt mit Leistungsverzeichnis.
2. Abschrift aus dem Berufs- oder Handelsregisters des Herkunftslandes..
3. Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Landes, in dem der Bieter ansässig
ist, aus der hervorgeht, dass sich der Bieter weder in Liquidation befindet, noch gegen den
Bieter ein Konkurs- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wurde oder die
Eröffnung eines Konkursverfahrensmangels hinreichendem Vermögens abgewiesen wurde.
4. Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass gegen den Bieter kein
rechtskräftiges Urteil aus Gründen verhängt wurde, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage
stellen, und dass der Bieter auch nicht wegen Betrugs, Bestechung, Beteiligung an einer
kriminellen Vereinigung oder Geldwäsche rechtskräftig verurteilt wurde bzw. Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister (§150 GeWO).
5. Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, nachgekommen ist.
6 Vorlage einer Eigenerklärung), aus der hervorgeht, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er
niedergelassen ist, nachgekommen ist. Die Erklärung muss die Anzahl der
versicherten Mitarbeiter/innen enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eine Eigenerklärung mit Angabe des in den letzten 3
Geschäftsjahren erzielten Gesamtumsatzes.
Liegen die Umsatzzahlen für die 3 letzten Jahre nicht vor,
ist dies zu begründen.
2. Liste mit 3 Referenzen.
3. Weiteres s. Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.Die Möblierungsgeräte sind nach den Technischen Lieferbedingungen (TL) bzw. Leistungsbeschreibungen (LB) herzustellen. Die TL und LB sind in den Vergabeunterlagen enthalten oder auch im Internet unter www.baain.de abrufbar.Alternativen und Abweichungen in Konstruktion, Materialqualität und Ausführung werden nicht zugelassen. Entgegen den Bestimmungen einiger TL müssen folgende Prüfbescheinigungen mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden:
Mehr anzeigen
Prüfbescheinigung für das GS-Zeichen ((für Konsolendrehstuhl der Nachweis der 24- Std- Eignung mit Prüfbericht) und Qualifiziertes Ergonomie-Prüfsiegel. (QEP nur bei best. Stühlen)
2. entf.
3. entf.
4. Werden geforderte Leistungen durch andere als die vorgegebenen Technischen Spezifikationen bzw. Normen nachgewiesen, ist der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Bieter in deutscher Sprache zu erbringen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gilt deutsches Recht. Die AGB des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAIUDBw DL II 5
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=161396 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: s. o.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Siehe Vergabestelle
Quelle: OJS 2017/S 101-200909 (2017-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 948 160 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 189-386817
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 101-200909
ABl. S-Ausgabe: 189

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-11 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zu.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: S. o.
Quelle: OJS 2017/S 189-386817 (2017-09-28)