10 Jahre NKI – 360°-Kampagne zur Verstärkung der Aktivitäten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert und initiiert das BMUB Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Aus diesem Anlass soll die reguläre Öffentlichkeitsarbeit der NKI für die Dauer von zwei Jahren durch eine erweiterte Kampagne ergänzt werden. Der gegenständliche Auftrag umfasst die Konzeptionierung und Durchführung einer bis dahin noch nicht durchgeführter 360 Grad-Kampagne, die sowohl alle relevanten Zielgruppen anspricht als auch eine ausgewogene, breite Auswahl an Kanälen nutzt und so durch ein optimales Zusammenspiel verschiedener Medien eine bestmögliche Ansprache der Zielgruppen erreicht („Blick in alle Richtungen“). Die Kampagne soll einen hohen Grad an mobilisierender Wirkung entfalten, hohes Maß an Aufmerksamkeit erregen, an verschiedenen Orten stattfinden, einprägsam sein, die Wiedererkennung fördern und Engagement und Begeisterung für die NKI wecken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbekampagnen
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert und initiiert das BMUB Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Aus diesem Anlass soll die reguläre Öffentlichkeitsarbeit der NKI für die Dauer von zwei Jahren durch eine erweiterte Kampagne ergänzt werden. Der gegenständliche Auftrag umfasst die Konzeptionierung und Durchführung einer bis dahin noch nicht durchgeführter 360 Grad-Kampagne, die sowohl alle relevanten Zielgruppen anspricht als auch eine ausgewogene, breite Auswahl an Kanälen nutzt und so durch ein optimales Zusammenspiel verschiedener Medien eine bestmögliche Ansprache der Zielgruppen erreicht („Blick in alle Richtungen“). Die Kampagne soll einen hohen Grad an mobilisierender Wirkung entfalten, hohes Maß an Aufmerksamkeit erregen, an verschiedenen Orten stattfinden, einprägsam sein, die Wiedererkennung fördern und Engagement und Begeisterung für die NKI wecken.
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert und initiiert das BMUB Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Aus diesem Anlass soll die reguläre Öffentlichkeitsarbeit der NKI für die Dauer von zwei Jahren durch eine erweiterte Kampagne ergänzt werden. Der gegenständliche Auftrag umfasst die Konzeptionierung und Durchführung einer bis dahin noch nicht durchgeführter 360 Grad-Kampagne, die sowohl alle relevanten Zielgruppen anspricht als auch eine ausgewogene, breite Auswahl an Kanälen nutzt und so durch ein optimales Zusammenspiel verschiedener Medien eine bestmögliche Ansprache der Zielgruppen erreicht („Blick in alle Richtungen“). Die Kampagne soll einen hohen Grad an mobilisierender Wirkung entfalten, hohes Maß an Aufmerksamkeit erregen, an verschiedenen Orten stattfinden, einprägsam sein, die Wiedererkennung fördern und Engagement und Begeisterung für die NKI wecken.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbekampagnen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbeberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de🌏
E-Mail: a.jann@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30220199-3334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E67784111🌏
Das gewählte Vergabeverfahren läuft in mehreren Schritten ab. Alle Bedingungen sind den Teilnahmebedingungen und den weiterführenden veröffentlichten Unterlagen zu entnehmen!
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert und initiiert das BMUB Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele: Bis 2050 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 80 bis 95 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Die NKI wurde 2008 ins Leben gerufen, um gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Akteuren aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft innovative Ansätze und Konzepte zu entwickeln und aktiv umzusetzen. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Im Jahr 2018 besteht die NKI zehn Jahre. Aus diesem Anlass soll die reguläre Öffentlichkeitsarbeit der NKI für die Dauer von zwei Jahren durch eine erweiterte Kampagne ergänzt werden. Ziel ist es, aufbauend auf den bisherigen Erfolgen weitere Potenziale im Klimaschutz zu heben und zusätzliche CO2 Einsparungen bis 2020 zu generieren. Die für die NKI notwendige reguläre laufende Öffentlichkeitsarbeit wird derzeit durch zwei Auftragnehmer im Rahmen zweier Rahmenverträge durchgeführt. Diese Aufträge decken die erforderlichen regulären Leistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der NKI ab.
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert und initiiert das BMUB Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele: Bis 2050 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 80 bis 95 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Die NKI wurde 2008 ins Leben gerufen, um gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Akteuren aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft innovative Ansätze und Konzepte zu entwickeln und aktiv umzusetzen. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Im Jahr 2018 besteht die NKI zehn Jahre. Aus diesem Anlass soll die reguläre Öffentlichkeitsarbeit der NKI für die Dauer von zwei Jahren durch eine erweiterte Kampagne ergänzt werden. Ziel ist es, aufbauend auf den bisherigen Erfolgen weitere Potenziale im Klimaschutz zu heben und zusätzliche CO2 Einsparungen bis 2020 zu generieren. Die für die NKI notwendige reguläre laufende Öffentlichkeitsarbeit wird derzeit durch zwei Auftragnehmer im Rahmen zweier Rahmenverträge durchgeführt. Diese Aufträge decken die erforderlichen regulären Leistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der NKI ab.
Der gegenständliche Auftrag umfasst die Konzeptionierung und Durchführung einer bis dahin noch nicht durchgeführter 360 Grad-Kampagne zur Verstärkung der Aktivitäten im Rahmen der NKI anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens. Als 360°-Kampagne wird hier eine Kampagne verstanden, die sowohl alle relevanten Zielgruppen anspricht als auch eine ausgewogene, breite Auswahl an Kanälen nutzt und so durch ein optimales Zusammenspiel verschiedener Medien eine bestmögliche Ansprache der Zielgruppen erreicht („Blick in alle Richtungen“). Die Kampagne soll geeignet sein, weitere Teile der Bevölkerung zu erreichen, um damit einerseits in der Breite ein erhöhtes Bewusstsein für die Notwendigkeit von Klimaschutz zu fördern sowie andererseits den Bekanntheitsgrad der NKI in der breiten Bevölkerung über das Fachpublikum hinaus zu erhöhen und sämtliche möglichen Zielgruppen der Förderprogramme der NKI über das vielfältige Förderangebot zu informieren. Insbesondere sollen diejenigen Bevölkerungsteile erreicht werden, die von den Fachkampagnen im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit nicht erreicht werden.
Der gegenständliche Auftrag umfasst die Konzeptionierung und Durchführung einer bis dahin noch nicht durchgeführter 360 Grad-Kampagne zur Verstärkung der Aktivitäten im Rahmen der NKI anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens. Als 360°-Kampagne wird hier eine Kampagne verstanden, die sowohl alle relevanten Zielgruppen anspricht als auch eine ausgewogene, breite Auswahl an Kanälen nutzt und so durch ein optimales Zusammenspiel verschiedener Medien eine bestmögliche Ansprache der Zielgruppen erreicht („Blick in alle Richtungen“). Die Kampagne soll geeignet sein, weitere Teile der Bevölkerung zu erreichen, um damit einerseits in der Breite ein erhöhtes Bewusstsein für die Notwendigkeit von Klimaschutz zu fördern sowie andererseits den Bekanntheitsgrad der NKI in der breiten Bevölkerung über das Fachpublikum hinaus zu erhöhen und sämtliche möglichen Zielgruppen der Förderprogramme der NKI über das vielfältige Förderangebot zu informieren. Insbesondere sollen diejenigen Bevölkerungsteile erreicht werden, die von den Fachkampagnen im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit nicht erreicht werden.
Die Kampagne soll dabei einen hohen Grad an aktivierender, mobilisierender Wirkung entfalten, ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erregen, an verschiedenen Orten der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, einprägsam sein, die Wiedererkennung fördern und vor allem Engagement und Begeisterung für den Klimaschutz wecken. Es ist daher ein kreatives Kampagnen-Konzept zu entwickeln, das sich der einschlägigen, aktuellsten Ideen, Werbemittel, Werbekanäle und Werbeträger bedient und die Möglichkeiten von klassischen und innovativen Werbemethoden auslotet.
Die Kampagne soll dabei einen hohen Grad an aktivierender, mobilisierender Wirkung entfalten, ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erregen, an verschiedenen Orten der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, einprägsam sein, die Wiedererkennung fördern und vor allem Engagement und Begeisterung für den Klimaschutz wecken. Es ist daher ein kreatives Kampagnen-Konzept zu entwickeln, das sich der einschlägigen, aktuellsten Ideen, Werbemittel, Werbekanäle und Werbeträger bedient und die Möglichkeiten von klassischen und innovativen Werbemethoden auslotet.
Die Leistungserbringung ist auf 5 Arbeitspakete aufgeteilt:
Arbeitspaket 1: Konzeption (inklusive Arbeitsprobe) Arbeitspaket 2: Entwicklung von Kampagnen-Elementen Arbeitspaket 3: Umsetzung Arbeitspaket 4: Dokumentation und Evaluation Arbeitspaket 5: Agenturpauschale.
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Informationen:
Das gewählte Vergabeverfahren läuft in mehreren Schritten ab. Alle Bedingungen sind den Teilnahmebedingungen und den weiterführenden veröffentlichten Unterlagen zu entnehmen!
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen und weiterführenden, veröffentlichten Unterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen und weiterführenden, veröffentlichten Unterlagen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die objektiven Kriterien entnehmen Sie der beiliegenden Tabelle „Matrix objektive Eignungskriterien“ und den Teilnahmebedingungen! Hier nur ein kurzer Auszug: Es werden wenn vorhanden maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Über die Rangfolge der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet die Gesamtsumme der erreichten Eignungspunkte (EP). Diese ergibt sich als Summe der Eignungspunkte für die einzelnen Eignungskriterien. Die Eignungspunkte für die einzelnen Eignungskriterien ergeben sich jeweils als Produkt der insgesamt für das jeweilige Eignungskriterium vergebenen Bewertungspunkte (BP) und der prozentual festgelegten Gewichtungspunkte (GP) für das jeweilige Eignungskriterium. Mindestanforderung: Teilnahmeanträge, die bei den objektiven Eignungskriterien B, D und F jeweils nicht mindestens einen Bewertungspunkt erhalten, kommen für die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes nicht in Betracht. Die Summe der Eignungspunkte je Kriterium errechnet sich daher nach folgender Formel: Gewichtungspunkte (GP) x Bewertungspunkte (BP) = Eignungspunkte (EP). Im Bedarfsfall entscheidet bei gleicher Eignung das Los über die Auswahl eines Bewerbers. In den sechs objektiven Eignungskriterien kann eine Gesamtsumme von maximal 24 Bewertungspunkten (BP) vergeben und eine Gesamtsumme von maximal 244 Eignungspunkten (EP) erreicht werden. Bei der Verteilung der Bewertungspunkte werden die nachstehenden Kriterien zugrunde gelegt. Bei Kriterien, bei denen eine Auswahlalternative besteht (siehe die nachstehenden ODER-Formulierungen), wird nur eine Alternative bewertet. Bei Erfüllung mehrerer Alternativen wird die Alternative mit der höheren Bewertungspunktzahl bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die objektiven Kriterien entnehmen Sie der beiliegenden Tabelle „Matrix objektive Eignungskriterien“ und den Teilnahmebedingungen! Hier nur ein kurzer Auszug: Es werden wenn vorhanden maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Über die Rangfolge der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet die Gesamtsumme der erreichten Eignungspunkte (EP). Diese ergibt sich als Summe der Eignungspunkte für die einzelnen Eignungskriterien. Die Eignungspunkte für die einzelnen Eignungskriterien ergeben sich jeweils als Produkt der insgesamt für das jeweilige Eignungskriterium vergebenen Bewertungspunkte (BP) und der prozentual festgelegten Gewichtungspunkte (GP) für das jeweilige Eignungskriterium. Mindestanforderung: Teilnahmeanträge, die bei den objektiven Eignungskriterien B, D und F jeweils nicht mindestens einen Bewertungspunkt erhalten, kommen für die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes nicht in Betracht. Die Summe der Eignungspunkte je Kriterium errechnet sich daher nach folgender Formel: Gewichtungspunkte (GP) x Bewertungspunkte (BP) = Eignungspunkte (EP). Im Bedarfsfall entscheidet bei gleicher Eignung das Los über die Auswahl eines Bewerbers. In den sechs objektiven Eignungskriterien kann eine Gesamtsumme von maximal 24 Bewertungspunkten (BP) vergeben und eine Gesamtsumme von maximal 244 Eignungspunkten (EP) erreicht werden. Bei der Verteilung der Bewertungspunkte werden die nachstehenden Kriterien zugrunde gelegt. Bei Kriterien, bei denen eine Auswahlalternative besteht (siehe die nachstehenden ODER-Formulierungen), wird nur eine Alternative bewertet. Bei Erfüllung mehrerer Alternativen wird die Alternative mit der höheren Bewertungspunktzahl bewertet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich, Anke Jann
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E67784111🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen und den veröffentlichten Unterlagen. Hier ein Kurzauszug: Das gewählte Vergabeverfahren läuft in mehreren Schritten ab. Zunächst werden mit der Bekanntmachung Bewerber aufgefordert, sich am Verfahren zu beteiligen (erste Phase). Hierzu ist ein Teilnahmeantrag mit Unterlagen, aus der die Eignung des Bewerbers für den Auftrag hervorgeht, an unten aufgeführte Stelle zu senden. Die Eignung besteht aus allgemeinen und objektiven Eignungskriterien und wird anhand der in der Bekanntmachung genannten Bedingungen festgestellt. Mit den Teilnahmeunterlagen können die Leistungsbeschreibung und deren Anlagen abgerufen werden. Diese dienen jedoch in diesem Stadium des Verfahrens lediglich dazu, dass die Bewerber abschätzen können, ob sie die für die Leistungserbringung erforderliche Eignung nachweisen können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Abgabe eines Teilnahmeantrags, keine Angebote eingereicht werden sollen.
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen und den veröffentlichten Unterlagen. Hier ein Kurzauszug: Das gewählte Vergabeverfahren läuft in mehreren Schritten ab. Zunächst werden mit der Bekanntmachung Bewerber aufgefordert, sich am Verfahren zu beteiligen (erste Phase). Hierzu ist ein Teilnahmeantrag mit Unterlagen, aus der die Eignung des Bewerbers für den Auftrag hervorgeht, an unten aufgeführte Stelle zu senden. Die Eignung besteht aus allgemeinen und objektiven Eignungskriterien und wird anhand der in der Bekanntmachung genannten Bedingungen festgestellt. Mit den Teilnahmeunterlagen können die Leistungsbeschreibung und deren Anlagen abgerufen werden. Diese dienen jedoch in diesem Stadium des Verfahrens lediglich dazu, dass die Bewerber abschätzen können, ob sie die für die Leistungserbringung erforderliche Eignung nachweisen können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Abgabe eines Teilnahmeantrags, keine Angebote eingereicht werden sollen.
Im nächsten Schritt werden alle Teilnahmeanträge, die die allgemeinen Kriterien zur persönlichen Lage und zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit der/s Bewerber/s erfüllen, anhand von objektiven Kriterien bewertet. Von diesen Bewerbern werden wenn vorhanden maximal 5 Bewerber, die in Bezug auf die objektiven Eignungskriterien die größte Eignung nachweisen können, zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert (zweite Phase). Hierfür werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Unterlagen übersandt.
Im nächsten Schritt werden alle Teilnahmeanträge, die die allgemeinen Kriterien zur persönlichen Lage und zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit der/s Bewerber/s erfüllen, anhand von objektiven Kriterien bewertet. Von diesen Bewerbern werden wenn vorhanden maximal 5 Bewerber, die in Bezug auf die objektiven Eignungskriterien die größte Eignung nachweisen können, zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert (zweite Phase). Hierfür werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Unterlagen übersandt.
Im Rahmen des Angebots ist auch eine Arbeitsprobe zu erbringen (siehe Leistungsbeschreibung). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bestandteile oder Ideen der Arbeitsprobe als evtl. Verhandlungspunkte für alle Bieter genutzt werden können, damit die Leistung letztlich erschöpfend beschrieben werden kann. Für die Arbeitsprobe erhalten die Bieter deshalb eine Aufwandsentschädigung, wenn die Arbeitsprobe wertbar (mindestens „ausreichend“) im Sinne der Zuschlagskriterien ist. Für die Arbeitsprobe erhalten die Bieter deshalb eine Aufwandsentschädigung. Bedingung hierfür ist, dass die laut Leistungsbeschreibung gewünschte Arbeitsprobe nach dem dort beschriebenen Umfang und Inhalt dem Angebot beiliegt. Die Aufwandsentschädigung beträgt einheitlich 2.500,00 EUR brutto je Bieter und wird innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung des ersten Angebotes auf das vom Bieter angegebene Konto gezahlt. Die Arbeitsprobe wird zur Bewertung des Angebotes herangezogen, jedoch nicht Bestandteil des Vertrages.
Im Rahmen des Angebots ist auch eine Arbeitsprobe zu erbringen (siehe Leistungsbeschreibung). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bestandteile oder Ideen der Arbeitsprobe als evtl. Verhandlungspunkte für alle Bieter genutzt werden können, damit die Leistung letztlich erschöpfend beschrieben werden kann. Für die Arbeitsprobe erhalten die Bieter deshalb eine Aufwandsentschädigung, wenn die Arbeitsprobe wertbar (mindestens „ausreichend“) im Sinne der Zuschlagskriterien ist. Für die Arbeitsprobe erhalten die Bieter deshalb eine Aufwandsentschädigung. Bedingung hierfür ist, dass die laut Leistungsbeschreibung gewünschte Arbeitsprobe nach dem dort beschriebenen Umfang und Inhalt dem Angebot beiliegt. Die Aufwandsentschädigung beträgt einheitlich 2.500,00 EUR brutto je Bieter und wird innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung des ersten Angebotes auf das vom Bieter angegebene Konto gezahlt. Die Arbeitsprobe wird zur Bewertung des Angebotes herangezogen, jedoch nicht Bestandteil des Vertrages.
Es ist geplant, im Rahmen des weiteren Vergabeverfahren über die Angebote zu verhandeln. Neben der Angebotspräsentation wird auch eine Präsentation der Arbeitsprobe stattfinden.
Die Inhalte und weitere Informationen zur Arbeitsprobe und zur Verhandlung werden den zuvor aufgeforderten Bietern rechtzeitig vor den Verhandlungsterminen bekanntgegeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2017/S 106-212540 (2017-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden. Dies wurde auch bezüglich der Bewerber des Teilnahmewettbewerbs berücksichtigt.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden. Dies wurde auch bezüglich der Bewerber des Teilnahmewettbewerbs berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der gegenständliche Auftrag umfasst die Konzeptionierung und Durchführung einer bis dahin noch nicht durchgeführter 360 Grad-Kampagne zur Verstärkung der Aktivitäten im Rahmen der NKI anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens. Als 360
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung
Bewertung der Arbeitsprobe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-22 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
Nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle(Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. §135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. §135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.