110-kV-Freiluft-Drehtrennschalter

DB Energie GmbH (Bukr 31)

110-kV-Freiluft-Drehtrennschalter.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-09.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-09 Auftragsbekanntmachung
2017-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-21)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Energie GmbH (Bukr 31)
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2
Postort: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rumlich, Lothar
Telefon: +49 6926523132 📞
E-Mail: lothar.rumlich@deutschebahn.com 📧
Fax: +49 6926549787 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 110-kV-Freiluft-Drehtrennschalter 17FEI27733
Produkte/Dienstleistungen: Trennschalter 📦
Kurze Beschreibung: 110-kV-Freiluft-Drehtrennschalter.

1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Trennschalter 📦
Ort der Leistung: Deutschland 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, bundesweit.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die derzeitige Prognose für den Rahmenvertrag 110-kV-Freiluft-Drehtrennschalter beinhaltet den Bedarf für ca. 3 Schaltanlagen 110 kV, 16,7 Hz. Die Trenner...”    Mehr anzeigen

Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 154-320415

Auftragsvergabe

1️⃣
Titel: 110-kV-Freiluft-Drehtrennschalter
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-21 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 247-520972 (2017-12-21)