Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 110-kV-Freiluft-Drehtrennschalter
17FEI27733
Produkte/Dienstleistungen: Trennschalter📦
Kurze Beschreibung: 110-kV-Freiluft-Drehtrennschalter.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Trennschalter📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, bundesweit.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die derzeitige Prognose für den Rahmenvertrag 110-kV-Freiluft-Drehtrennschalter beinhaltet den Bedarf für ca. 3 Schaltanlagen 110 kV, 16,7 Hz. Die Trenner...”
Beschreibung der Beschaffung
Die derzeitige Prognose für den Rahmenvertrag 110-kV-Freiluft-Drehtrennschalter beinhaltet den Bedarf für ca. 3 Schaltanlagen 110 kV, 16,7 Hz. Die Trenner werden Projekten der Errichtung und Montage dieser Schaltanlagen beigestellt. Die Lieferung der Trenner muss jeweils an den Bestimmungsort auf der Baustelle erfolgen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 154-320415
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 110-kV-Freiluft-Drehtrennschalter
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-21 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2017/S 247-520972 (2017-12-21)