Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des „Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg, Teilgebiet Nord“ entstehen soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herrn Falk Woldt
Telefon: +49 8912053299📞
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Fax: +49 8912057518 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.fraunhofer.de/Ausschreibungen🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“149 IME Gießen 755 931 – Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen – 50 Sanitärtechnik
V_149_755931_50_ Sanitärtechnik”
Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des „Technologie- und...”
Kurze Beschreibung
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des „Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg, Teilgebiet Nord“ entstehen soll.
Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie Laborräume für Analytik und organische Synthese benötigen.
Die Nutzflächen mit insgesamt 4 003 m setzen sich wie folgt zusammen: NF1 Aufenthalt 105 m; NF2 Büroarbeit 1 130 m; NF3 Labore 2 081 m; NF4 Lager 433 m; NF5 Besprechung und Konferenz 241 m; NF6 Sanitätsraum 12 m. NF Außenlager 138 m Die BGF des Neubaus beträgt 9 220 m und der BRI 40 587 m.
Das 4-geschossige Gebäude wird als Stahlbetonskelettbau mit Flachdecken errichtet. Die Fassade wird als Metallfassade mit außenliegendem Sonnenschutz ausgeführt. Die Dachabdichtung ist als Flachdach geplant. Auf dem Dach wird ein Zuchtgewächshaus errichtet. Unmittelbar neben dem Gebäude entsteht ein Außenlager für Chemikalien und Gase.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 737040.89 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Gießen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fraunhofer IME, Ohlebergsweg
35392 Gießen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des „Technologie- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des „Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg, Teilgebiet Nord“ entstehen soll.
Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie Laborräume für Analytik und organische Synthese benötigen.
Die Nutzflächen mit insgesamt 4 003 m setzen sich wie folgt zusammen: NF1 Aufenthalt 105 m; NF2 Büroarbeit 1 130 m; NF3 Labore 2 081 m; NF4 Lager 433 m; NF5 Besprechung und Konferenz 241 m; NF6 Sanitätsraum 12 m. NF Außenlager 138 m Die BGF des Neubaus beträgt 9 220 m und der BRI 40 587 m.
Das 4-geschossige Gebäude wird als Stahlbetonskelettbau mit Flachdecken errichtet. Die Fassade wird als Metallfassade mit außenliegendem Sonnenschutz ausgeführt. Die Dachabdichtung ist als Flachdach geplant. Auf dem Dach wird ein Zuchtgewächshaus errichtet. Unmittelbar neben dem Gebäude entsteht ein Außenlager für Chemikalien und Gase. Auf dem Vorplatz entstehen 58 Stellplätze.
Das Gebäude verfügt über eine hohe technische Gebäudeausrüstung zur Versorgung der Laborarbeitsplätze.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 226-471768
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 405042
Titel:
“149 IME Gießen 755 931 – Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen – 50 Sanitärtechnik”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Maßalsky GmbH
Postanschrift: Güterbahnhofstraße 30
Postort: Glauchau
Postleitzahl: 08371
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Zwickau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 737040.89 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bewerber/Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Wir weisen ausdrücklich auf die Antragsfrist des GWB § 107 Abs. 3 Nr. 4, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, hin Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB informiert.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 092-221330 (2019-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Telefon: +49 891205-3299📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IME, Neubau eine Institutsbebäudes mit Labor und Büroflächen V_149_755931_50_Sanitärtechnik
V_149_755931_50_Sanitärtechnik”
Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen📦
Kurze Beschreibung: Rohrleitungskennzeichnung.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 865.90 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gießen
Beschreibung der Beschaffung: Rohrleitungskennzeichnung.
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Äußerste Dringlichkeit aufgrund von Ereignissen, die für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, unter Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten strengen Bedingungen
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Durch die fortlaufende Planung haben sich zusätzlich notwendige Leistungen ergeben, die bei der Erteilung Hauptauftrag nicht ersichtlich/bekannt waren.”
Auftragsvergabe Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postort: Glauchen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 865.90 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2020/S 062-147149 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— 2 St. Druckminderstationen;
— 1 St. Gasmangelwarnung;
— 4 St. Rückschlagventile;
— Div. Zubehör, Rohrmaterial, Montage;
— 12 St. Prüfung und Dokumentation...”
Kurze Beschreibung
— 2 St. Druckminderstationen;
— 1 St. Gasmangelwarnung;
— 4 St. Rückschlagventile;
— Div. Zubehör, Rohrmaterial, Montage;
— 12 St. Prüfung und Dokumentation v. Wandhydranten;
— 1 St. Kontrollbuch;
— Kleinteile, Stunden, Anfahrt;
— 12 St. Drosselblenden Öffnungsbohr. 14/16 mm.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 9860.89 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 2 St. Druckminderstationen;
— 1 St. Gasmangelwarnung;
— 4 St. Rückschlagventile;
— Div. Zubehör, Rohrmaterial, Montage;
— 12 St. Prüfung und Dokumentation...”
Beschreibung der Beschaffung
— 2 St. Druckminderstationen;
— 1 St. Gasmangelwarnung;
— 4 St. Rückschlagventile;
— Div. Zubehör, Rohrmaterial, Montage;
— 12 St. Prüfung und Dokumentation v. Wandhydranten;
— 1 St. Kontrollbuch;
— Kleinteile, Stunden, Anfahrt;
— 12 St. Drosselblenden Öffnungsbohr. 14/16 mm.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9860.89 💰
Quelle: OJS 2020/S 062-147151 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— 2 St. Sifon DN 160;
— 3,25 Rohr DN 160;
— 13,5 m Rohr DN 50;
— div. Formteile (Bögen, T-Stücke, Reduzierungen, Abzweige).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5981.27 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 2 St. Sifon DN 160;
— 3,25 Rohr DN 160;
— 13,5 m Rohr DN 50;
— div. Formteile (Bögen, T-Stücke, Reduzierungen, Abzweige).”
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Durch die fortlaufende Planung haben sich zusätzlich notwendige Leistungen ergeben, die bei der Erteilung Hauptauftrag nicht ersichtlich/ bekannt waren.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5981.27 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 062-147154 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“110 Druckproben für Trink-, Betriebs- und VE-Wasser
Entfall der LV-Pos. f. Druckproben der Gesamtanlagen Trink-, Betriebs- und VE-Wasser.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3964.84 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“110 Druckproben für Trink-, Betriebs- und VE-Wasser
Entfall der LV-Pos. f. Druckproben der Gesamtanlagen Trink-, Betriebs- und VE-Wasser.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3964.84 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 062-147157 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— 1 St. Flanschplatte mit Hülse für Durchdringungen DN 80;
— 1 St. Abdichtung Curaflex 80;
— je 3 Monate Standzeit für Personal- und Materialcontainer.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1358.71 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 1 St Flanschplatte mit Hülse für Durchdringungen DN 80;
— 1 St Abdichtung Curaflex 80;
— je 3 Monate Standzeit für Personal- und Materialcontainer.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1358.71 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 062-147158 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— 3 St. Klein-Durchlauferhitzer 6,5 kW;
— 2 St. Kompakt-Durchlauferitzer 18 kW, einschl. Montage-Set;
— Montage.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2125.25 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 3 St. Klein-Durchlauferhitzer 6,5 kW;
— 2 St. Kompakt-Durchlauferitzer 18 kW, einschl. Montage-Set;
— Montage.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2125.25 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 062-147172 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— ca. 450 m Kabel einschl. Schutzrohre und Zubehör;
— 2 Relaismodule (EG und 2. OG) mit Zubehör;
— Zubehör für Trinkwasserinstallation;
— Übergangsstücke...”
Kurze Beschreibung
— ca. 450 m Kabel einschl. Schutzrohre und Zubehör;
— 2 Relaismodule (EG und 2. OG) mit Zubehör;
— Zubehör für Trinkwasserinstallation;
— Übergangsstücke für Anschlüsse Bodenrinnen;
— Magnetventile für automatische Spülung von VE-Wasser-Strängen;
— Elektronische Armatur mit progammierbarem Spülintervall 8Einhaltung Trinkwasserhygiene);
— Rückenstütze für Behinderten-WC;
— Auslaufhahn für Ausgussbecken in Nebenräumen UG (Entfall Eingriffarmatur);
— Geräteanschlussventil als Außenzapfstelle im 4. OG;
— Diverse Ausschnitte in TRB-Wänden und-Profilen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 17327.45 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 1 St. Mischventil DN 80;
— 3 St. Schaltschrankheizungen;
— 15 St. Rautemperaturfühler;
— 4 St. DEOS DO08T;
— 2 St. DEOS AO04T;
— 7 St. DEOS AI04.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 17327.45 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 062-147203 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 — Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“—10 Stck verlängerte Abgangsbogen f. Waschtische.
Temperatur-messstücke für hygienespülung
—1 St DN 25, 1 St DN 32, 1 St DN 40;
—21 St...”
Kurze Beschreibung
—10 Stck verlängerte Abgangsbogen f. Waschtische.
Temperatur-messstücke für hygienespülung
—1 St DN 25, 1 St DN 32, 1 St DN 40;
—21 St Probeentnahmeventile.
Salztabletten für Wasserenthärtung VE-Anlage.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4143.60 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“—10 Stck verlängerte Abgangsbogen f. Waschtische.
Temperatur-messstücke für hygienespülung
—1 St DN 25, 1 St DN 32, 1 St DN 40;
—21 St...”
Beschreibung der Beschaffung
—10 Stck verlängerte Abgangsbogen f. Waschtische.
Temperatur-messstücke für hygienespülung
—1 St DN 25, 1 St DN 32, 1 St DN 40;
—21 St Probeentnahmeventile.
Salztabletten für Wasserenthärtung VE-Anlage.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4143.60 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 119-288214 (2020-06-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“149 IME Gießen 755 931 - Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen - 50 Sanitärtechnik
V_149_755931_50_ Sanitärtechnik” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fraunhofer IME, Ohlebergsweg, 35392 Gießen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des »Technologie- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des »Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg, Teilgebiet Nord« entstehen soll.
Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie Laborräume für Analytik und organische Synthese benötigen.
Die Nutzflächen mit insgesamt 4.003 m2 setzen sich wie folgt zusammen: NF1 Aufenthalt 105 m²; NF2 Büroarbeit 1.130 m²; NF3 Labore 2.081 m²; NF4 Lager 433 m²; NF5 Besprechung und Konferenz 241 m²; NF6 Sanitätsraum 12 m². NF Außenlager 138 m² Die BGF des Neubaus beträgt 9.220 m² und der BRI 40.587 m³.
Das 4-geschossige Gebäude wird als Stahlbetonskelettbau mit Flachdecken errichtet. Die Fassade wird als Metallfassade mit außenliegendem Sonnenschutz ausgeführt. Die Dachabdichtung ist als Flachdach geplant. Auf dem Dach wird ein Zuchtgewächshaus errichtet. Unmittelbar neben dem Gebäude entsteht ein Außenlager für Chemikalien und Gase. Auf dem Vorplatz entstehen 58 Stellplätze.
Das Gebäude verfügt über eine hohe technische Gebäudeausrüstung zur Versorgung der Laborarbeitsplätze.
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Datum des Beginns: 2018-03-31 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 092-221330
Auftragsvergabe
Titel:
“149 IME Gießen 755 931 - Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen - 50 Sanitärtechnik” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 737040.89 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bewerber/Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Wir weisen ausdrücklich auf die Antragsfrist des GWB § 107 Abs. 3 Nr. 4, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, hin
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB informiert.
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Quelle: OJS 2023/S 238-747960 (2023-12-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“10 Stck verlängerte Abgangsbogen f. Waschtische
Temperatur-messstücke für hygienespülung
1 St DN 25, 1 St DN 32, 1 St DN 40
21 St...”
Beschreibung der Beschaffung
10 Stck verlängerte Abgangsbogen f. Waschtische
Temperatur-messstücke für hygienespülung
1 St DN 25, 1 St DN 32, 1 St DN 40
21 St Probeentnahmeventile
Salztabletten für Wasserenthärtung VE-Anlage
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 119-288214
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4143.60 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 242-760116 (2023-12-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-18) Objekt Dauer
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 737040.89 💰
Quelle: OJS 2023/S 247-780150 (2023-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 737040.89 💰
Quelle: OJS 2023/S 247-782242 (2023-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung Einkauf und Gerätewirtschaft C2 –Vergabestelle Bau”
Postanschrift: Hansastraße 28
URL: https://vergabe.fraunhofer.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“149 IME Gießen 755 931 –Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen –50 Sanitärtechnik” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erstellen einer Regenwasserentwässerung (Hochdrucksystem und Freispiegelgefälle)
Material Guss bis DN 250
Erstellen zweier Abwassersysteme (häusliches...”
Beschreibung der Beschaffung
Erstellen einer Regenwasserentwässerung (Hochdrucksystem und Freispiegelgefälle)
Material Guss bis DN 250
Erstellen zweier Abwassersysteme (häusliches Schmutzwasser und Laborabwasser)
Material Guss bzw. Guss mit Sonderbschichtung bis DN 150
Erstellen eines Trinkwassernetzes, einschl. Verteiler, Material Edelstahl bis DN 80
Erstellen eines Betriebswassernetzes; einschl. Systemtrennung und Druckerhöhungsanlage, Material Edelstahl
bis DN 50
Erstellen eines VE-Wassernetzes, einschl. Erzeugung, Material Edelstahl bis DN 50
Erstellen eines Rohrnetzes für Feuerlöschwasser, einschl. Druckerhöhungsanlage und Wandhydranten
Erstellen eines Druckluftnetzes, einschl. Erzeugung, Material Edelstahl bis DN 20
Erstellen von Rohrnetzen für gasförmigen Stickstoff und dezentrale Gase
Material Kupferrohr (geeignet für Laborgase bis Reinheit 5.0) bis DN 20.
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 737040.89 💰
Quelle: OJS 2023/S 249-789465 (2023-12-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 737040.89 💰
Quelle: OJS 2023/S 249-790776 (2023-12-22)